Befreiung vom Rundfunkbeitrag

  • Hallo zusammen,

    Ich habe vom Versorgungsamt einen GdB von 90 mit den Merkzeichen RF und GL zugesprochen bekommen.

    In den Unterlagen befindet sich ein Schreiben zur Vorlage bei der GEZ.

    Dort steht, dass ich eine Ermäßigung der Beiträge erhalte. Diese hat man mir auch zugesprochen.


    Ich lese aber auf der Homepage vom Rundfunk, dass ich eigentlich befreit werden müsste.

    Zitat von der Homepage:

    „Für eine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht eignet sich eine gut lesbare Kopie eines der folgenden Dokumente:

    Schwerbehindertenausweis (Vorder- und Rückseite) mit dem MerkzeichenBl (blind) oder Gl (gehörlos) zusammen mit einer ärztlichen Bescheinigung über die jeweils andere Behinderung“


    Habe ich nun Anspruch auf Befreiung?

    Oder lese ich da etwas falsch?

    Ich danke euch für eure Hilfe.

    Viele Grüße

  • Meines Wissen nach gibt es auf Grund der Merkzeichen nur mit dem Merkzeichen TBL eine vollständige Befreiung. Bei Bl bzw Gl gibt es lediglich die Gebührenreduzierung.

    Es spielen für eine vollständige Befreiung ggf noch andere Faktoren eine Rolle.

    Links: MedEL: Implantat MI 1200 Synchrony 24mm - SP EAS-Sonnet OP 01.06.18 EA 16.07.18 - MHH

    Rechts: MedEL: Implantat MI 1250 Synchrony 28mm - SP Sonnet 2 OP 17.09.19 EA 21.10.19 - MHH

  • Hallo,

    ich habe mal auf der Webseite

    Rundfunkbeitrag - Ermäßigung anmelden - Verwaltungsportal Hessen

    geschaut, von dem du das obige wohl entnommen hast.

    Für eine Befreiung musst du Taubblind sein. Um dieses nachzuweisen kannst du (und das hattest du zitiert) statt dem Merkzeichen TBL oder beide Merkzeichen GL und BL im Ausweis auch
    - eine Kopie des Schwerbehindertenausweises mit Merkzeichen GL UND eine ärztliche Bescheinigung über die Blindheit ODER
    - eine Kopie des Schwerbehindertenausweises mit Merkzeichen BL UND eine ärztliche Bescheinigung über die Taubheit einreichen

    Da du nur das Merkzeichen GL hast, seht dir nur eine Ermäßigung des Rundfunkbeitrags zu, ausser du bist zudem blind und ein Arzt bescheinigt dir dieses.

  • Das RF hat nur noch „informellen“ Charakter. Die Merkmale GL und BL berechtigen zu einer teilweisen Befreiung.

    Eine vollständige Befreiung des Rundfunkbeitrages erhalten taubblinde Menschen; blinde Menschen, die Blindenhilfe (§ 72 SGB XII) erhalten und
    Bezieher von Sozialhilfe, Bürgergeld oder Grundsicherung.

    Ich beziehe Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsunfähigkeit und bin deswegen voll befreit.

    Quelle: Ermäßigung und Befreiung vom Rundfunkbeitrag

  • Hallo! Verlinke bitte mal die Textstelle von der Homepage des Rundfunks.

    Nach meinem Kenntnisstand gibt es keine Befreiung vom Rundfunkbeitrag mehr, sondern nur noch eine Ermäßigung.

    Hallo! Verlinke bitte mal die Textstelle von der Homepage des Rundfunks.

    Nach meinem Kenntnisstand gibt es keine Befreiung vom Rundfunkbeitrag mehr, sondern nur noch eine Ermäßigung.