Es gibt jedoch Hörgeschädigte die zwar gehörlos bezeichnen obwohl ggf. lt. Audiogramm Hörreste ablesbar sind. Hatte der Mitarbeiter in Reha dein Audiogramm gesehen und dir erklärt?
Auch kommt auf andere Erkrankung an, weshalb man dies mit dazu genommen hatte.
Erhöhung Schwerbehinderten Ausweis
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Die Mitarbeiterin der Reha hat das aus dem Bauch heraus gesagt, ohne Audiogramm gesehen zu haben.
Danke für eure Antworten, ich werde das mal in Angriff nehmen.
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Guten Tag,
zu diesem Thema habe ich zwei Fragen:
1) Hatte bisher GdB von 50. Da dieser GdB zu den meisten "Rechten", die man im Berufsleben hat, führt, hatte ich damals nicht weiter gekämpft, nur um ggf. einen GdB von 60 oder 70 zu erhalten. Jetzt sieht es jedoch anders aus. Seit meiner 2ten CI-OP bin ich ja erstmal (gefühlt) komplett taub. Das werde ich mit den Hörtests der Klinik (re u li ohne Hörhilfen) belegen oder eben die vorhandenen Hörreste (gefühlt ist da erstmal nichts, Sprache definitiv Null). Des Weiteren habe ich ja die OP-Indikationen und OP-Berichte der Kliniken. Wäre dazu ein "Antrag auf Verschlechterung" formlos zu stellen? Oder wäre das ein "Antrag auf Neubewertung"? In meiner zuständigen Behörde finde ich nämlich keinen "Antrag auf Verschlechterung". Deshalb meine Frage.
2) Dass man mit 2 CIs auf einen GdB von 80 kommen sollte, habe ich verstanden. Dass man mit entsprechenden Hörresten, ggf. nicht als GL gilt auch. Das werde ich mit der Klinik genau klären, wie das bei mir ist. Was ich nicht verstanden hab: Könnte die zuständige Behörde das Merkzeichen "GL" abschlägig bescheiden mit der Begründung, dass man mit CI doch mehr hören könnte? Und sollte man ggf. deshalb keinen Antrag auf Neubewertung stellen?Vielen Dank!
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Hallo,
Wäre dazu ein "Antrag auf Verschlechterung" formlos zu stellen? Oder wäre das ein "Antrag auf Neubewertung"? In meiner zuständigen Behörde finde ich nämlich keinen "Antrag auf Verschlechterung". Deshalb meine Frage.
Es ist der Antrag auf Neubewertung. Einen Verschlechterungsantrag in dem Sinne gibt es nicht, da immer offen bewertet wird, auch wenn man schon einen Gdb anerkannt bekommen hatte. Daher kann es auch grundsätzlich so sein, dass man bei einer Neufeststellung einen niedrigeren GdB als vorher bekommt oder Merkzeichen wegfallen.
Quote2) Dass man mit 2 CIs auf einen GdB von 80 kommen sollte, habe ich verstanden. Dass man mit entsprechenden Hörresten, ggf. nicht als GL gilt auch. Das werde ich mit der Klinik genau klären, wie das bei mir ist. Was ich nicht verstanden hab: Könnte die zuständige Behörde das Merkzeichen "GL" abschlägig bescheiden mit der Begründung, dass man mit CI doch mehr hören könnte? Und sollte man ggf. deshalb keinen Antrag auf Neubewertung stellen?
Grundsätzlich hat die Versorgung mit Hörhilfen egal welcher Art nichts mit dem GdB zu tun. Noch steht klar im Gesetz (VersMedV), dass das Hörvermögen ohne Hörhilfen bestimmt werden muss. Daher gilt eben nicht: zwei CI = GdB 80.
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Blume77 das Merkzeichen RF hat auch seinen Vortei: nur 1/3 der Rundfunkgebühren brauchen damit an die GEZ gezahlt werden.
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Aber nur wenn man allein lebt. Ist ein normalhörender Partner da, wird Zack wieder abkassiert. Also viel ist RF nicht wert.
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Nein. Ich habe auch RF und wir sind ein 5 Personen haushalt. Bezahle auch nur den reduzierten Preis für den Mist.
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für den Mist
Ob ÖRR Mist ist, da kann man geteilter Meinung sein.
Aber es stimmt, es reicht wenn einer im Haushalt Merkzeichen RF hat.
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Also... es reicht nicht, wenn eine Person im Haushalt das Merkzeichen RF hat, genau so wenig wie es korrekt ist, dass eine Person ohne Merkzeichen RF im Haushalt leben muss, um nicht den ermäßigten Beitrag zu zahlen.
Genauer gilt:
Von der Ermäßigung / Befreiung des Rundfunkbeitrags profitieren auch Ehepartner (bzw. eingetragene Lebenspartner) und Kinder bis zum 25. Lebensjahr, wenn sie im gleichen Haushalt wohnen.QuoteEine Ermäßigung des Rundfunkbeitrags oder eine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht kann sich auch auf andere Personen in Ihrer Wohnung auswirken.
- Ihr Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner sowie Ihre Kinder bis zum 25. Lebensjahr zahlen keinen zusätzlichen Beitrag, wenn sie mit Ihnen zusammen wohnen.
Quelle: https://www.rundfunkbeitrag.de/buergerinnen_u…/index_ger.html
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Danke muggel für deinen Beitrag. Man soll, bevor man etwas postet wie Andrea2002 durchaus mal Google fragen.
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Nur das CI alleine berechtigte mich nicht dazu.
Doch tut es. Mit beidseitigem CI (spätertaubt) steht einem ein GdB von 80 und das Merkzeichen GL zu.
Leider sind die zuständigen Mitarbeiter oft keine Fachkräfte die Ahnung von dem haben was sie tun.
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Nein, auch das stimmt nicht pauschal.
In der VersMedV steht, dass das Hörvermögen ohne Hörhilfen gemessen werden muss. Daher spielt die Versorgung, ob CI, HG oder gar nichts, gar keine Rolle.Und ja, auch mit CI kann man noch ausreichend Hörreste haben, um eben nicht als medizinisch taub zu gelten--- denn nur dann hat man Anspruch auf GdB 80 und Merkzeichen GL.
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Du hast natürlich recht das man Restgehör haben kann, hab aber extra das "spätertaubt" eingefügt
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Naja... da es keine einheitliche Definition von spätertaubt gibt und zudem auch von Geburt an taube Personen das Merkzeichen GL erhalten können, ist es mMn schon wichtig, da sich ganz präzise auszudrücken.
Wenn man hier mal näher liest, dann empfinden viele nach einem Hörsturz sich als taub, obwohl sie nach Tonaudiogramm noch gar nicht so schlecht hören (Hörverlust um 60-80 dB... ) -