Hey habe mal nee frage . Habe Schwerbehinderten Ausweis mit 60% RF, vor meine Implantate erhalten. Jetzt habe ich 2 CI habe Erhöhung beantrag und das Merkzeichen RF und GL. Habe noch Tinnitus und Schwankschwindel .Denkt Ihr das Ich Erfolg habe da Ich ja nachweislich beidseitig Taub bin ohne Restgehör. Wie ist es bei Euch mit 2 CI.
Erhöhung Schwerbehinderten Ausweis
-
-
Die Frage ist, für was hast du den GDB 60 bekommen, wenn es vor den CI war?
Schwindel zu nd Tinnitus sind ärztlich dokumentiert, der Tinnitus beeinträchtigt dich in Form von Schlafstörungen, Depression oder ähnlichem? Ansonsten gibt es auf Tinnitus nichts. Schwindel Medikamentös im Griff, oder immer noch / trotzdem aktiv? Das wären die Fragen, die zu klären wären. Eventuell ergeben die Hörverluste beider Ohren schon mehr als 60, dass hängt aber vom Restgehör ab.
-
Entscheidend ist das Restgehör nach der Implantation. Es zählen beide Ohren zusammen. Nach deiner Aussage Taubheit auf beiden Ohren. Da müsste GDB 80, GL und RF eigentlich sicher sein. Würde noch versuchen ein B zu beantragen. „Bist auf Begleitung angewiesen, weil Du Lautsprecheransagen schlecht verstehst und dadurch sehr verunsichert bist!“
Wünsche Dir viel Glück 🍀
Mit freundlichem Gruß
Thomas
-
Habe kein Restgehör, wegen Schlafstörung war ich in Behandlung jetzt nicht mehr da Ich Rentnerin bin. Ok B habe ich nicht beantragt. Letztes Jahr hat man mir in der Reha Klinik schon empfohlen nach den ersten CI eine Erhöhung zu beantragen, aber ich habe abgewartet. Jetzt habe ich mein 2 CI und habe gelesen das man darauf Anspruch hat auf Grund der 2 CI deshalb die anfrage wie es bei euch ist.
-
Bin spätertaubt. Als ich bimodal versorgt war hatte ich einen GDB von 50. Bilateral versorgt habe ich einen GDB von 80. Merkzeichen GL, RF und B. Aufgrund einer anderen Baustelle habe ich insgesamt GDB 90. Dann noch ein paar andere Kleinigkeiten die mit Einzel GDB 10+20 bewertet wurden und daher keine weitere Erhöhung.
-
Entscheidend ist das Restgehör nach der Implantation. Es zählen beide Ohren zusammen. Nach deiner Aussage Taubheit auf beiden Ohren. Da müsste GDB 80, GL und RF eigentlich sicher sein. Würde noch versuchen ein B zu beantragen. „Bist auf Begleitung angewiesen, weil Du Lautsprecheransagen schlecht verstehst und dadurch sehr verunsichert bist!“
Wünsche Dir viel Glück 🍀
Mit freundlichem Gruß
Thomas
Danke euch Ich bin den langen Weg gegangen jetzt mit 2 Ci und jetzt Kämpfe Ich weiter um die Erhöhung und die Merkzeichen , denn Sie stehen mir soweit Ich gelesen habe zu.
-
Danke euch Ich bin den langen Weg gegangen jetzt mit 2 Ci und jetzt Kämpfe Ich weiter um die Erhöhung und die Merkzeichen , denn Sie stehen mir soweit Ich gelesen habe zu.
Hallo briglang22!
Verlinke hier einmal den GDB Rechner vom Schwerhörigen Forum https://www.schwerhoerigenforum.de/phpbb/app.php/…a7eff52435b6008 Einfach mal die Werte deines letzten Audiogramms OHNE Sprachprozessoren eingeben. Ist nicht rechtsverbindlich, aber man hat schon eine gute „Gesprächsgrundlage“. Entscheidend ist, dass dein HNO Arzt in seinem Befundbericht das Zauberwort „Surditas“ Taubheit beidseits verwendet. Dann müsste es eigentlich so durchgehen. Wünsche Dir viel Erfolg.
Mit freundlichem Gruß
Thomas
-
Habe die OP Bericht hin geschickt mit den Audiogramm ohne CI und auf den bin ich beidseitig Taub . Und aufgrund der Berechnung 100% gleicht 80% rf und GL evt. B. und die anderen kleine weh wehchen sind ja gleich geblieben. bin gespannt.
-
Hallo briglang 22 !
Deine Nebenbaustellen kenne ich nicht. Aber wenn nicht mindestens GDB 80 auf dem Ausweis steht, würde ich sofort in den Widerspruch gehen. Evtl. Beratung durch einen Sozialverband oder einem Fachanwalt für Sozialrecht. Drücke Dir die Daumen. Weiterhin alles Gute.
Mit freundlichem Gruß
Thomas
-
Ein GdB 80 sollte mindestens drin sein. Schlechter wird es auf keinen Fall, daher auf jeden Fall versuchen.
-
Ich z.B. habe seit Jahren GdB 60 für Hörbehinderung und 10 GdB für eine andere Baustelle. Also 70 GdB RF unbefristet.
Inzwischen zwei CI's. In der Reha letzten Jahres sagte man mir, ich sollte eher NICHT versuchen einen Antrag auf Höherstellung einzureichen. Dies könnte u.U. der Schuss nach hinten sein und ich zurück gestuft werden. Bin jetzt etwas verunsichert, da ich von einigen hier lese, für 2 CI's wären 80% drin...🤷🏼♀️
Gruß, Martina
-
Dies könnte u.U. der Schuss nach hinten sein und ich zurück gestuft werden. Bin jetzt etwas verunsichert, da ich von einigen hier lese, für 2 CI's wären 80% drin...
Wie sollen wir das aus der Ferne beurteilen? Versuche doch mal den GdB Rechner, der hier weiter oben verlinkt wurde, und trage DEINE Werte ein. Dann hast du eine gute Richtung. Bei zwei CI mit praktisch keinem Restgehör ist der GdB 80 sicher drin. Ansonsten kann es tatsächlich nach hinten losgehen.
GdB werden übrigens nicht addiert ( es las sich so, als ob 60 + 10 = 70 bei dir wäre, aber es resultiert eben nicht durch einfache Addition) und sie werden nicht in Prozent angegeben. Der GdB ist ohne Einheiten. -
Ich z.B. habe seit Jahren GdB 60 für Hörbehinderung und 10 GdB für eine andere Baustelle. Also 70 GdB RF unbefristet.
Inzwischen zwei CI's. In der Reha letzten Jahres sagte man mir, ich sollte eher NICHT versuchen einen Antrag auf Höherstellung einzureichen. Dies könnte u.U. der Schuss nach hinten sein und ich zurück gestuft werden. Bin jetzt etwas verunsichert, da ich von einigen hier lese, für 2 CI's wären 80% drin...🤷🏼♀️
Gruß, Martina
Hallo Martina!
Aktuell gibt es für Taubheit postlingual (nach dem Spracherwerb) GDB 80. Das wird sich sicherlich irgendwann einmal ändern. Aber die diversen CI Verbände setzen sich seit Jahren für uns ein und kämpfen für die weitere „Anerkennung“ unserer Taubheit. Du hast GDB 70 unbefristet. Das heißt nicht lebenslänglich. Bedeutet das lediglich der Zeitpunkt der Überprüfung und damit praktisch die „Entfristung“ nicht fest steht. Von daher kannst Du eigentlich getrost einen Verschlechterungsantrag stellen. Wenn Deine Zweifel sehr groß sind, solltest Du von vornherein einen Fachanwalt für Sozialrecht mit ins Boot nehmen. Der dich dann berät und ggf weiter unterstützt. Ein Sozialverband wäre eine Option, aber die würden bei Deiner Geschichte auch zu einem Verschlechterungsantrag raten. Gleichzeitig aber wie andere auch, davor warnen „es könnte auch nach hinten los gehen…“. Das dient aber eher der rechtlichen Absicherung, damit der jeweilige Verband nicht haftbar gemacht werden kann. Solltest Du dann immer noch unsicher sein und evtl. schlaflose Nächte haben, dann würde ich raten mit dem Verschlechterungsantrag zu warten. Vielleicht ergibt sich ja dann automatisch bei einer Überprüfung in ein paar Jahren, dass Du GDB 80 oder 90 bekommst.
Mit freundlichem Gruß
Thomas
-
Marina., wenn Du ohne CI kein Restgehör mehr hast, dann steht Dir ein GdB von 80 zu. Der Schuss kann nur dann nach hinten losgehen, wenn Dir ein ungerechtfertigt hoher GdB gegeben wurde.
-
Danke für eure Infos hierzu. Vielleicht nehme ich das Ganze mal in Angriff und versuche einen höheren GdB zu erreichen.
Ich dachte bisher immer, unbefristet = lebenslänglich...