Den Schwerbehindertenausweis mit GDB 100, RF und GL habe ich auch noch.
Ich habe mal im Internet gelesen, dass der bei Auslandsaufenthalt > 1 Jahr die Gültigkeit verlieren soll.
Stimmt das ?
Den Schwerbehindertenausweis mit GDB 100, RF und GL habe ich auch noch.
Ich habe mal im Internet gelesen, dass der bei Auslandsaufenthalt > 1 Jahr die Gültigkeit verlieren soll.
Stimmt das ?
dass der bei Auslandsaufenthalt > 1 Jahr die Gültigkeit verlieren soll.
Stimmt das ?
Eine Quelle/Link hast du nicht zufällig? Ich kann mir allerdings nicht herleiten, was ein GdB mit dem Lebensmittelpunkt zu tun haben soll. Würde ja bedeuten, dass Behinderte nicht lange reisen dürfen oder Mal im Ausland arbeiten, ohne den Ihnen zuerkannten Status zu verlieren. Wäre ein klarer Verstoss gegen die Rechte Behinderter.
Hallo Acki,
leider kein Link gefunden, deshalb dachte ich, ich frage hier mal.
Habe das mal irgendwo gelesen meine ich.
Werde es aber spätestens merken, wenn deswegen mein Antrag auf die Schwerbehindertenrente von der DRV abgelehnt werden sollte.
Haben den Antrag Ende letzten Monat online in deren Portal gestellt.
Übrigens Schwerbehindertenausweis und Ausland, ich würde den immer mitnehmen.
Der Deutsch Schwebi-Ausweis wurde auch auf den Philippinen anerkannt, auch auf Ämtern.
Konnte z.B. zum halben Preis ins Freibad gehen, bekam Flugsteuern erlassen oder beim fahren mit dem Schiff und bekam damit sogar bei einigen Einkäufen bessere Preise.
Einmal haben sie mir sogar einen Rollstuhl gebracht und mich damit zum Gate gekarrt, das war lustig und hat mit meinen Ohren natürlich gar nichts zu tun gehabt.
Pinoys sind generell gegenüber Schwerbehinderten sehr zuvorkommend.
Aber auch früher mal z.B. in Italien mit den Fähre, konnte ich da kostenlos fahren usw.
Also den Ausweis immer dabei haben und zücken.
Hallo Leo, Schwerbehindertenrente von der DRV gibt es nicht. Da gibt es Erwerbsunfähigkeitsrente - überlege dir das gut, ich weiß jetzt nicht, wie alt du bist, aber wenn der Zeitraum bis zum regulären Renteneintritt nicht so groß ist, fährst du vielleicht besser damit, wenn du bis dahin arbeiten gehrst, oder Arbeitslosengeld beziehst. Lasse dich mal gut beraten.
maryanne
Es gibt die vorgezogene Altersrente ohne Abschläge wegen Schwerbehinderung - auch Schwerbehindertenrente genannt.
Hallo Maryanne, muggel,
Schwerbehindertenrente gibt es schon, nur ob ich die bekomme, ist fraglich, aber Antrag stelle kann man jederzeit.
Ich vermute, die lehnen die ab, nicht nur wegen dem langen Auslandsaufenthalt, sondern wegen der mir fehlenden, erforderlichen 35 Jahre Erwerbstätigkeit in Deutschland.
Das war auch irgendwie ein Kriterium ob ich überhaupt in die KVdR reinkommen würde.
Dass ich da reinkomme habe ich von der KK schriftlich bekommen, aber auch nur, weil ich 2 Kids aus erster Ehe habe und da mir nochmals einige Jahre gutgeschrieben wurden, so hats dann gerade noch gereicht.
Danke für den Tipp bezüglich der Erwerbsunfähigkeitsrente, bei Ablehnung wird dann die beantragt.
Zum arbeiten habe ich gar keine Zeit, wir pflegen meinen Vater und meine Mutter, Beide an Demenz erkrankt und meine Mutter wohnt kilometerweit weg von Freiburg.
Zum Glück habe ich jetzt die Freifahrten bekommen, also die haben mir das nach so viele Unterbrechungsjahren wieder gegeben.
Nun brauchen wir zu meiner Mutter wenigstens nicht mehr zu radel, sondern kommen bequem per ÖPNV hin.
Wir haben nun für meine Eltern jemweils noch Pflegegeld beantragt, da gibts dann auch noch was für die Rente, die Begutachtung wurde bereits durchgeführt, jeweils Pflegegrad 3.
Das wichtigste ist es vorwiegend in die GKV wieder reinzukommen, die ist in Deutschland spottbillig bei der Gegenleistung die man erhält.
Denn sonst müßten wir jeweils in die private Kasse, ich müßte in meinem Alter über 1500 Euro monatlich Beitrag zahlen, das sehe ich gar nicht ein, dann wären wir nicht hier her gekommen und meine Eltern jeweils im Pflegeheim gelandet.
Alles Andere können wir locker lebenslänglich finanzieren, haben sehr gut Geld mit den Immos auf den Philippinen gemacht.
Aber ist halt hier alles saumäßig kompliziert mit der ganzen Bürokratie, habe aber auch im Ausland gelernt, es muß kompliziert und streng nach den Gesetzen sein, sonst braucht man keine Gesetze und es wird beschissen und korrupiert dass sich die Balken biegen und das zahlen dann immer nur alles die Schwächsten in einer Gesellschaft.
Also alles diesbezüglich gut und perfekt in Germany ![]()
Tschuldigung, ist wieder lang geworden, geh jetzt raus in die so vermisste Sonne, endlich ist sie wieder mal da im Südweseten !
Hallo Maryanne,
Ich nehme an, mit Schwerbehindertenrente ist gemeint, dass Schwerbehinderte zwei Jahre früher als Nichtbehinderte abzugsfrei in Rente gehen dürfen.
Genau Andrea, das ist es! Vorgezogene Altersrente aufgrund von Schwerbehinderung.
Ja das stimmt sind genau 2 Jahre früher als die normale alters Rente.
Und wenn es geht, unbedingt beantragen, da man auch noch unbegrenzt dazuverdienen kann. Ein Verzichten auf die Altersrente wegen Schwerbehinderung ist definitiv verlorenes Geld.
Der offizielle Begriff heißt "Altersrente füt schwerbehinderte Menschen"
Ich habe die vorgezogene Altersrente füt schwerbehinderte Menschen beantragt, die gibts nochmals früher.
Aber wenn die 35 Jahre Erwerbsfähigkeit nicht voll sind, Wartezeit, gibts weder die Eine noch die Andere Rente.
Erwerbsminderungsrente werde ich mir schenken können, die zu beantragen, die kriegt man schon nicht mehr, wenn man nur 2 Jahre lang beim Einzahlen bei der DRV ausgesetzt hat. Bei mir sind es 16 Jahre.
Wie sich die Pflege meiner Eltern bezüglich Wartezeiten auswirken wird, muß ich mich erst noch schlau machen.
Glaube nur Pflichtbeiträge zählen und dazu muß man sozialversichert arbeiten.
Alles saumäßig kompliziert und viel Recherchezeit für notwendig.
Wenn alle Stricke reißen, werde ich noch 5 Jahre warten, dann habe ich Anspruch auf die Regelatersrente.
Ist aber für uns auch kein Problem. Hauptsache freiwillig krankenversichert, denn wir haben inzwischen einige kostspielige Wehwehchen.
Ich klinke mich hier mal ein. Derzeit habe ich 80% und Merkzeichen RF. Ich habe schon mehrfach versucht mehr Prozente und/oder Merkzeichen GL zu erhalten. Das letzte Mal nach der ersten Implantation 2021. Jetzt habe ich das zweite CI und würde es nochmal versuchen. Meine Partnerein meint aber man muss vorsichtig sein, dass sie einen nicht herunterstufen, weil ich so viele Anträge gestellt habe, die abgelehnt wurden.
Ich muss dazu sagen, dass in meinem Freundeskreis fast alle 100% und Merkzeichen GL haben. Das liegt aber wohl daran, dass sie von Geburt an taub waren und/oder Sprachstörungen habeb, beides liegt bei mir nicht vor. Ich hatte mit 3 Jahren eine Hirnhautentzündung und war dann bis 37 mit HG versorgt. GdB war zuerst 50%, später 80%.
Kann ich gefahrlos Merkzeichen Gl beantragen? Soll ich auch mehr Prozente fordern?
Ich muss dazu sagen, dass in meinem Freundeskreis fast alle 100% und Merkzeichen GL haben. Das liegt aber wohl daran, dass sie von Geburt an taub waren und/oder Sprachstörungen habeb, beides liegt bei mir nicht vor.
Jetzt weißt du, warum du keine 100% bekommst. Wer 100% hat, der hat auch 100% Arschkarte. Irgendwo muss ja unterschieden werden. Sei zufrieden mit 80% und RF, das ist doch eine Menge. Die Gefahr einer Abstufung gibt es, allerdings nicht weil man viele Anträge stellt, sondern weil über den Lauf der Zeit viele Leiden anders behandelbar sind.
Mit der Abstufung ist wahrscheinlich möglich. Ich habe links CI und rechts mit an Taubheit grenzender Schwerhörigkeit
ein HG mit einen GdB 70 mit RF. Ich wollte eigentlich 80 haben, aber man hat mir von einem Widerspruch abgeraten.
Viele Grüße kiras
Ist mit zwei CIs nicht Merkzeichen Gl garantiert? Restgehör habe ich keins (mehr), das sah nach der EA noch anders aus...Für mich hätte das nämlich echte finanzielle Vorteile, da ich dann eine Wertmarke bekommen würde (bin Pendler).
Auszüge aus "Berechnung des GdB":
Kinder unter 7 Jahre bekommen somit bei einer an Taubheit grenzenden Schwerhörigkeit (berechneter GdB von mind. 70) einen GdB von 100 zugesprochen und das lebenslang. Bis zum Alter von 16 Jahren bzw. bis zum Ende der Ausbildung, bekommen diese Kinder auch die Merkzeichen „GL, RF, B, G, H“ zuerkannt, danach nur noch „GL, RF“. Die Sprachstörungen (die Rede ist nicht von „schweren“ Sprachstörungen) sind i.d.R. sehr leicht nachzuweisen - ein Bericht vom Logopäden, der Schule oder eines Arztes sollten ausreichen um Schwächen in der Aussprache und dem Wortschatz zu dokumentieren.
Kinder bis 16 Jahre bzw. bis zum Ende der Ausbildung. Hier muss geprüft werden, ob die Schwerhörigkeit (mind. an Taubheit grenzend) schon vor dem 7. Lebensjahr bestand. Falls dem so war, ist gleichfalls ein GdB 100 zu geben und die Merkzeichen „GL, RF, B, G, H. Falls die Schwerhörigkeit später erworben wurde (im 8. bis 18. Lebensjahr) wird ein GdB von 80-100 gegeben, je nach Stärke der vorhandenen Sprachstörungen (immer vorrausgesetzt es handelt sich um eine mind. an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit).
Erwachsene die vor ihrem 7. Lebensjahr mind. an Taubheit grenzend schwerhörig wurden, bekommen ebenfalls einen GdB von 100 zuerkannt, sowie die Merkzeichen „GL, RF“.
GL bekommt man auch ohne Sprachstörungen, wenn man allein aufgrund der Hörbehinderung einen GdB von 80 hat. Miraculix, wenn Du noch zu gute Hörreste hast, reicht es noch nicht mal für GL.
Belos.. ich weiss nicht woher das kommt, aber das ist heute nicht mehr passend.
Die Grundlage für die GdB-Einordnung ist die Versorgungsmedizin-Verordnung.
Bitte dort nachlesen und schauen, ob das auf einen zutrifft oder nicht.
Hallo,
ich habe beidseitig ein CI, keinerlei Restgehör. Daher die Frage, ob ich Merkzeichen GL beantragen kann?