GdB, VdK, Gewerkschaft

  • AnniB

    Ja, das mit meiner Angst vor der Dienstunfähigkeit wurde von meiner stellvertretenden SL auch eher abgewunken.

    Sie meinte, so schnell ginge das nicht. Aber da hört man eben auch anderes.

    Musstest du denn zum Amtsarzt oder konntest du das umgehen?

    An sich ist der Besuch dort ja nichts Schlimmes, aber kann eben auch niemand sagen, dass ich trotz oder gerade wegen der CI-OP dann innerhalb der nächsten 6 Monate wieder voll einsatzfähig sein werde.

    Danke auch für den Hinweis mit dem GdB und dem Schwerbehindertenbeauftragten. Mein Hörgeräteakustiker meinte das auch schon. Aber mehr als GdB 20 werde ich wohl nicht bekommen, da das andere Ohr ja (noch?) super hört. Bringt mir das dann überhaupt etwas?

  • Be normalhörenden Gegenohr gibt es nur einen GdB von 20. Für Tinnitus gibt es auch nicht was "einfach so".

    Es wäre schön, ci_joe wenn Deine Beiträge fundierter wären!!!

    Für Tinnitus gibt es nur dann einen Aufschlag auf den GdB, wenn die Auswirkung des Tinnitus gesundheitlich Folgeprobleme nach sich zieht, massive Schlafstörungen beispielsweise, die durch entsprechende Arztatteste auch belegt sein müssen. Ein bisschen Tinni hat ja heutzutage fast jeder. Zudem ist ein Ziel das CIs eben, den Tinnitus wieder durch reale Geräusche zu maskieren.

  • Hallo Andrea

    Das kann ja sein das es vor liegt, also man sollte es einfach probieren! Ps für ein Ci und Hörgerät kann man auch 70 % erreichen .

    Ps deine Schleichwerbung Beiträge sind auch nicht zielführend, freundliche ausgedrückt!


    Gruß Joachim

  • Hi,

    In jedem Fall sind % umgangssprachlich richtig.

    Ich habe jedenfalls genau diese 70% mit einem Tauben Ohr plus Hörgerät am anderen Ohr.

    Wundert mich wenn man mit einem "tauben" Ohr, wo ein Hörgerät "auf dieser Seite" nichts mehr bringt, nicht mehr als 20% zu bekommen sind.

    Ich würde den Schwerbehindertenantrag (dann um so mehr) auf jeden Fall "nicht" selbst stellen.

    Sondern in jedem Fall über den VDK!!

    Mit denen hast du automatisch Rechtsbeistand wenn der Antrag unangemessen abgelehnt wird.

    Und wenn du noch andere chronische Wehwehchen hast, dann gib die beim VDK ruhig mit an.

    Hab ich auch so gemacht obwohl das angeblich nichts bringt....

    Jedenfalls bekam ich auf Anhieb 70% wobei normal beim ersten Antrag immer gegeizt wird und in den meisten Fällen nur 50% vergeben wird.

    Robert

    Links nach 30 Jahren Taubheit, seit 27.01.2023 Cochlear P1622 , aktuel N7, Kanso 2 wurde bestellt.
    Rehts seit 20 Jahren HG versorgt, Resthören 15% ab 110dB
    _______________________________________________________________________________

    Das größte Problem der Schwerhörigen ist nicht, dass Sie nichts hören, sondern dass Sie nicht gehört werden.

  • Wundert mich wenn man mit einem "tauben" Ohr, wo ein Hörgerät "auf dieser Seite" nichts mehr bringt, nicht mehr als 20% zu bekommen sind.

    Dann lese bitte noch mal das Eingangs-Posting von Sunnee::

    Nach einem Hörsturz am 24.01.2023 bin ich plötzlich auf dem rechten Ohr taub. Nie zuvor hatte ich Probleme mit den Ohren.

    Sunnee ist demnach auf dem linken Ohr normal hörend ....

    Und nun? Bereits für eine Gleichstellung als Schwerbehinderter ist ein GdB von 30 -50 nötig.

  • na und?

    Hab ich was anderes geschrieben?

    Aber mehr als GdB 20 werde ich wohl nicht bekommen, da das andere Ohr ja (noch?) super hört. Bringt mir das dann überhaupt etwas?

    Ja das bringt dir was, wenn sich dein Zweites Ohr auch mal verschlechtern sollte, was bei der überwiegenden Mehrheit hier der Fall ist.

    So hast du beim zweiten Antrag wegen Verschlechterung schon eine Basis, denn es ist leichter über mehrere Anträge wegen Verschlechter hoch zu kommen als aufs erste Mal.

    Und bei sehr viel Vergünstigungen, z.B. bei Eintritten usw. Sind die Prozente egal, solange du überhaupt einen Behindertenausweis hast.

    Robert

    Links nach 30 Jahren Taubheit, seit 27.01.2023 Cochlear P1622 , aktuel N7, Kanso 2 wurde bestellt.
    Rehts seit 20 Jahren HG versorgt, Resthören 15% ab 110dB
    _______________________________________________________________________________

    Das größte Problem der Schwerhörigen ist nicht, dass Sie nichts hören, sondern dass Sie nicht gehört werden.

  • Robet, lehne Dich doch bitte nicht so aus dem Fenster oder seile Dich doch gleich ab..... :)

  • Rob..... halte Dich da raus wenn Du mit solche Sachen nicht wirklich auskennst! Es wird nicht addiert und bei einem Hörgeschädigte Ohr plus Funktionierende Gegenohr bekommt man keinen SchwebiAusweis. Da haben Andrea und Jochen richtig erwähnt.

    Und bei andere "Wehwechen" muss man nicht unbedingt angeben, denn aus dem Gesamtbeeinträchtigung der Einschränkung kann auch eine Rückstufung bzw. niedriger GdB geben...... so lt. Aussage des VdK welches bei eine CI-Gruppe aufgezeigt wurde.

    Und bei Schwerbehindertenbewertung wird immer in GdB bezeichnet und nicht in %...... ich weiss, dass umgangsprachlich in % gesagt wird, aber dies ist streng genommen Falsch

  • Hallo Jochen

    Sie schreibt weiter oben das sie auch unter Tinnitus leitet und auch Betahistin nimmt. Mit einem passenden Arztbrief sind dann vielleicht auch Grad der Schwerbehinderung von 30 drin und vielleicht auch das Merkzeichen RF.


    Gruß Joachim

  • Das RF hat nur noch informellen Charakter, weil eine Befreiung nur noch aus sozialen Gründen = geringes Einkommen erfolgt! Es wird an Hörbehinderte vergeben, wenn die Hörbehinderung alleine mindestens einen GdB 50 bedingt ...

    Was hier für Mythen verbreitet werden ....

  • "Menschen mit Behinderungen sind Menschen, die körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, die sie in Wechselwirkung mit einstellungs- und umweltbedingten Barrieren an der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate hindern können. Eine Beeinträchtigung nach Satz 1 liegt vor, wenn der Körper- und Gesundheitszustand von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweicht. Menschen sind von Behinderung bedroht, wenn eine Beeinträchtigung nach Satz 1 zu erwarten ist."

    Dorothee Czennia, Referentin für Behindertenpolitik beim Sozialverband VdK Deutschland, erklärt dazu: "Grundsätzlich geht es bei der Feststellung der Behinderung nicht um die Art der Erkrankung/Behinderung oder um eine Diagnose, sondern immer um ein Funktionsdefizit, eine entsprechende Dauer (länger als sechs Monate) und die Auswirkung der Behinderung auf die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft.

    Moin,

    ich habe hier mal zwei Zitate vom VdK zum Mitdenken eingesetzt.

    Dazu folgende Überlegung von mir: Als einseitig ertaubte Lehrerin mit CI versorgt, ist es auch weiterhin sehr schwierig im Störlärm Sprache zu verstehen bzw. Richtungshören wie ein Normalhörender hinzubekommen. Eine Soundfieldanlage bzw. die Umgestaltung des Klassenzimmers (Schalldezimierung) kann in diesem Fall das Verstehen im Störlärm erleichtern. Lehrer können ihren Beruf tatsächlich nur ausüben, wenn sie ihre Schüler auch verstehen können und vor allem in Krisensituationen (Alarm, Panik, Streit, hitzige Diskussionen etc.) kompetent handeln können.

    Um also den Arbeitsplatz behindertengerecht gestalten zu können, Mithilfe von IA oder anderen Leistungsträgern, braucht man zumindest eine Gleichstellung also einen GdB von 30. Nach der oben zitierten Definition und Erklärung wonach die Berechnung des GdB erfolgt, besteht bei einem entsprechenden Antrag, eventuell Mithilfe eines kompetenten Anwaltes oder Mitarbeiter des VdK durchaus die Möglichkeit bei einer einseitigen Ertaubung einen GdB von 30 zu bekommen. Die Begründung ist die Notwendigkeit einer Gleichstellung um gleichberechtigt am Arbeitsleben und somit an der Gesellschaft teilhaben zu können.

    Fazit meinerseits: Ja es lohnt sich den GdB feststellen zu lassen.

  • Hallo,

    nachzulesen ist das alles in den Versorgungsmedizinischen Grundsätzen / Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV).

    https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/Publikationen/k710-versorgungsmed-verordnung.pdf?__blob=publicationFile&v=1

    Auch wenn umgangssprachlich immer Prozent gesagt wird, ist es immer noch absolut falsch. Man sagt ja auch nicht Grad Celsius Prozent, sondern nur Grad Celsius. Beim GdB ist die Maßeinheit nun halt Grad der Behinderung - GdB. Ohne Prozent!!

    Dann zum GdB selbst: dir Einzel-Werte werden nicht addiert oder „miteinander verrechnet“:

    „Bei der Beurteilung wird vom höchsten Einzel-GdB ausgegangen, dann wird im Hinblick auf alle weiteren Funktionsbeeinträchtigungen geprüft, ob das Ausmaß der Behinderung dadurch tatsächlich größer wird.“

    Quelle: vdk

    Dies bedeutet: die höchste Einschränkung zählt, GdBs von 10 werden meist überhaupt nicht berücksichtigt.

    Wenn man also bei einer einseitigen Taubheit ein GdB von 20 erhält, müssen die Auswirkungen des Tinnitus auch mindestens ein GdB von 20 erreichen, ggf sogar ein Einzel-GdB von 30, um insgesamt mehr als GdB 20 zu bekommen. Hierzu sind aber Atteste von Psychologen / Psychiatern (also Fachärzten!!) nötig, welche die Auswirkungen attestieren (schwere Schlafstörungen, Wortfindungsstörungen, Depression etc). Ein Attest vom HNO oder Hausarzt reicht da heute nicht mehr!

    Merkzeichen RF bekommt man auch „nicht einfach so“, sondern bei Hörschädigung nur, wenn ein Einzel-GdB von 50 auf die Schwerhörigkeit vergeben wird.

    Dann noch eine Sache: Dani hat schon mehrfach gebeten, Abkürzungen nicht zu benutzen, da diese oft unverständlich sind. Zudem: wer als Sehbehinderter mit einem Screenreader das liest, bekommt das auch als Abkürzung vorgelesen. Daher die Bitte, keine Abkürzungen wie SuS (Schüler und Schülerinnen), EuE (Erzieher und Erzieherinnen), SL (Schulleitung) etc zu verwenden, sondern das bitte auszuschreiben. Das gilt für ALLE. Ausnahme in diesem Kontext sind nur CI (Cochlea Implantat), SP ( Sprachprozessor), CIC ( Cochlear Implantat Centrum) und EA (Erstanpassung). Wobei es auch hier schön wäre, wenn diese Wörter generell ausgeschrieben werden, denn dann verstehen das auch sehgeschädigte Screenreadernutzer als auch Neulinge des Forums, denen diese Abkürzungen (noch) nicht geläufig sind!

  • PS: um überhaupt einen Grad der Behinderung auf eine Einschränkung zu bekommen, muss diese entweder mindestens sechs Monate vorgelegen haben oder man muss davon ausgehen, dass diese mindestens sechs Monate vorliegen wird. Im Falle eines Hörsturzes ist dieses nicht automatisch gegeben, da diese oft (nicht immer) reversibel sind, d.h. man muss mindestens diese Wartezeit von sechs Monaten abwarten, um überhaupt ein GdB auf die Hörschädigung durch ein Hörsturz zu erhalten.

  • Dazu folgende Überlegung von mir: Als einseitig ertaubte Lehrerin mit CI versorgt, ist es auch weiterhin sehr schwierig im Störlärm Sprache zu verstehen bzw. Richtungshören wie ein Normalhörender hinzubekommen.

    Hat denn irgendjemand was anderes behauptet? Dafür erhält man als einseitig ertaubte ja auch einen GdB 20.

    Wenn du (und andere) der Meinung bist, dass eine reine einseitige Ertaubung (mit gesundem Gegenohr) eine höhere Einschränkung im alltäglichen Leben darstellt, dann stelle ich fest, dass diese Leute einfach nur realitätsfern sind, vollkommen abgekapselt vom Rest der Welt.

    Mich ärgert das jedesmal maßlos, wenn Leute mit vergleichsweise wenig Einschränkung so dermaßen jammern und völlig ausblenden, dass es noch andere Menschen mit viel gravierenderen Einschränkungen (Mehrzahl!) leben müssen. Die Skala des GdB reicht nunmal nur bis 100. Damit sind dann alle, auch Mehrfachbehinderungen (Herzschrittmacher, Nierenversagen, Diabetes, ...) komplett abgedeckt. Du kannst dir offenbar nicht im Ansatz vorstellen, was ein derartiges Leiden für die betroffenen Personen im Alltag (!) darstellt und nicht nur im Berufsleben.

    Ich würde den Schwerbehindertenantrag (dann um so mehr) auf jeden Fall "nicht" selbst stellen.

    Sondern in jedem Fall über den VDK!!

    Mit denen hast du automatisch Rechtsbeistand wenn der Antrag unangemessen abgelehnt wird.

    Solche Leute könnte ich echt zum Mond schießen. Wenn von vorn herein klar ist, dass mehr nicht drin ist, macht es überhaupt keinen Sinn dagegen Widerspruch einzulegen. Nur die Anwälte verdienen sich dabei dumm und dämlich auf Kosten der Beitragszahler (des VdKs) und produzieren nur unnötig zusätzliche Verwaltungsarbeit auf Kosten der Allgemeinheit (Staat). Dieselben Leute wundern sich dann auch noch, dass "das Amt" eine nur langsam mahlende Mühle ist, bis IHR Antrag bearbeitet wurde (weil IHR Antrag ja Vorrang zu haben hat).

    Keine Frage, einen Antrag auf Feststelleung des GdB ist in Ordnung. Es macht aber absolut keinen Sinn in Widerspruch zu gehen, wenn man wissentlich gar keinen höheren Anspruch hat als man bereits bewilligt bekommen hat.

    Wer bei GdB 30 erwas von "Gleichstellung" faselt, möge sich bitte vorher erst mal schlau machen, wer überhaupt darauf Anspruch hat. Das ist nämlich sehr eng begrenzt. Der pauschale (!) Tipp dazu ist also unnötige Mundwässerei.

    Links: Advanced Bionade 16:12:20 Ersatz von 15:01:21

    Rechts: Cocktail Mix 20:02:20 Ersatz von 11:03:20

    Genesung Op 2

    Die kognitive Potenz hat eine extraordinäre Relevanz für die Dialektik

    Oder anders ausgedrückt

    Der Unterschied zwischen Theorie und Praxis besteht darin, dass man durch Praxis einen außerordentlichen Musikgenuss erleben kann, der in der Theorie mancher Technikfanatiker überhaupt nicht möglich ist

    Lachs i. 2 fel

    Ein Leben ohne Musik ist wie ein wasserscheuer Fisch

  • Da hatte ich ja echt einen netten Bearbeiter und Glück 🍀, ging ich mit 100 GdB raus.

    Korrekt, du hattest mit dem Bearbeiter Glück, wenn du sonst keine Einschränkung hast. Nur für Ohren gibt es maximal einen GdB 80. Ausnahme ist lediglich, wenn der frühkindliche Spracherwerb eingeschränkt war und noch ist (vereinfacht ausgedückt).

    Links: Advanced Bionade 16:12:20 Ersatz von 15:01:21

    Rechts: Cocktail Mix 20:02:20 Ersatz von 11:03:20

    Genesung Op 2

    Die kognitive Potenz hat eine extraordinäre Relevanz für die Dialektik

    Oder anders ausgedrückt

    Der Unterschied zwischen Theorie und Praxis besteht darin, dass man durch Praxis einen außerordentlichen Musikgenuss erleben kann, der in der Theorie mancher Technikfanatiker überhaupt nicht möglich ist

    Lachs i. 2 fel

    Ein Leben ohne Musik ist wie ein wasserscheuer Fisch

  • Hi Schattentänzer,

    Dein Fall ist die Praxis und das Andere die Therie.
    Ich bekam z.B. 70% obwohl für meinen Ohr-Fall laut VDK damals nur 50% üblich waren.

    Ich wurde aber auch von meinem Sachbearbeiter beim VDK ausdrücklich dazu aufgefordert, auch alle (aktuellen) Unterlagen zu meinen sonstigen chronischen Erkrankungen vorzulegen.

    Er meinte dazu, es ist eben nicht generell so, dass andere Erkrankungen (neben der Schlimmsten) nicht berücksichtig werden.
    Die Entscheidung trifft keine Maschine und es gibt Entscheidungsspielräume.

    Und wenn der Antrag abgelehnt, oder zu nirdrig eingestuft wird, wird ein Rechtsanwalt vom VDK den Bescheid anfechten und auch der will alle Erkrankungen und die Gesamtsituation wissen, das sich durchaus auswirken wird.

    Ich kann immer nur meine persönlichen Erfahrungen schildern, ich bin halt kein Bürokrat der Regeln aufzählt.

    Robert

    Links nach 30 Jahren Taubheit, seit 27.01.2023 Cochlear P1622 , aktuel N7, Kanso 2 wurde bestellt.
    Rehts seit 20 Jahren HG versorgt, Resthören 15% ab 110dB
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    Einmal editiert, zuletzt von Rob (27. Februar 2023 um 14:30)