ZitatZusätzliche Fahrtkostenpauschale mitnehmen
Zusätzlich zum Behindertenpauschbetrag können Betroffene für ihre Fahrtkosten einen speziellen Pauschbetrag erhalten. Dieser beträgt 900 Euro für Menschen mit einem Grad der Behinderung ab 80 oder mit einem Grad ab 70 und dem Merkzeichen „G“. Gehbehinderte Menschen mit dem Merkzeichen „aG“, Blinde oder behinderte Menschen mit dem Merkzeichen „H“ können pauschal sogar 4 500 Euro geltend machen. So sparen sie sich die Einzelabrechnungen. Das Finanzamt rechnet hier aber die zumutbare Belastung an, also einen Eigenanteil an den Kosten. Wie Sie am besten Ihre Kosten absetzen, lesen Sie hier.
Quelle
Moin
Mir geht es um die Aussage ich könne einen speziellen Pauschbetrag erhalten.
Wird dieser mir, GdB 80, automatisch zu erkannt oder muß ich da noch tätig werden?
Da ich jetzt meine Steuererklärung machen möchte, würde ich doch gerne wissen wie das geht. Ich wollte zuvor schon mal fragen, bin aber irgendwie wieder davon abgekommen.