Private Krankenkasse - Ich weiß nicht mehr ein noch aus

  • Hi zusammen,

    ich hab gerade richtig Frust und fühle mich unfassbar traurig und erschöpft. Vor einigen Monaten dachte ich, ich wäre spätestens ab Dezember endlich CI-versorgt. Während ich dies schreibe, hänge ich jedoch schon wieder in der Warteschleife meiner PKV und lausche der elendigen Klingel-Musik, die ich nicht mehr richtig hören kann und die deshalb grausam klingt.

    Die Beihilfe hat schon Anfang Dezember zugesagt- nur die Krankenversicherung noch nicht. Seit Wochen rufe ich dort, wie ihr es mir gesagt hattet, immer wieder an, ne E-Mail habe ich ebenfalls geschickt.

    Immer kriege ich gesagt, man habe das an den medizinischen Berater weitergeleitet. Jetzt sind seit meinem Antrag bereits mehr als 2 Monate vergangen. Natürlich gibt es Fristen, das weiß ich, allerdings darf die Krankenkasse wohl auch danach noch ablehnen.

    Gibt es irgendwen von euch, der das auch durchgemacht hat?

    Worauf warten die denn? Dass ich es mir noch anders überlege?!?!

    Was mach ich denn, wenn die gar nicht antworten, noch einen Monat lang oder zwei. An wen kann man sich dann wenden? Verbraucherzentrale?

    Der Leidensdruck ist allerdings auch immer größer, mein linkes Ohr nur noch Dekoration, mein rechtes kaputt und überfordert. Mich nimmt das psychisch inzwischen dermaßen mit, diese Warterei.

    PS: Und gerade sind 30 Minuten Warteschleife rum. Ich werde wohl zurückgerufen... :(

  • Egal, welchen Leistungsantrag Sie stellen, die Krankenkasse muss zeitnah reagieren, das gilt auch, wenn ein Gutachten in Auftrag gegeben wird (§ 13 Abs. 3a SGB V). Es gelten die folgenden Fristen:

    • Die Krankenkasse muss über einen Leistungsantrag spätestens 3 Wochen nach Antragseingang entschieden haben.
    • Gibt die Krankenkasse ein Gutachten in Auftrag (z. B. vom Medizinischen Dienst), muss die Krankenkasse innerhalb von 5 Wochen über den Leistungsantrag entschieden haben. Die Krankenkasse muss das Gutachten unverzüglich einholen und den Leistungsberechtigten darüber informieren.
    • Der Medizinische Dienst nimmt innerhalb von 3 Wochen gutachtlich Stellung. Der maximale Zeitraum für die Erstellung eines Gutachtens beträgt 4 Wochen.
    • Über einen Leistungsantrag mit Gutachten muss die Krankenkasse innerhalb von 6 Wochen nach Antragseingang entschieden haben.
    • Kann die Krankenkasse die o.g. Fristen nicht einhalten, muss sie dies dem Leistungsberechtigten rechtzeitig schriftlich oder elektronisch mitteilen und die Gründe für die Verzögerung nennen.
    • Verzögerung führt zu Genehmigung
      Begründet eine Krankenkasse ihre Verzögerung nicht hinreichend, gilt die Leistung nach Ablauf der Frist als genehmigt. Beschafft sich Ihr Patient nach Ablauf der o.g. Fristen eine erforderliche Leistung selbst, ist die Krankenkasse zur Erstattung der hierdurch entstandenen Kosten verpflichtet.

    Rechts Cochlear Kanso 1und Kanso 2 CI Modell 512; OP 25.04.2017 Hörschnecke bis auf dem Stumpf entfernt UNI-KLINIK Halle;
    Links HG AMPLI-CONNECT R 5 ON 312 GN seit September 2021.

    Seit dem 25.10.2021 Upgrade auf Kanso 2
    Zubehör: Cochlear™ Wireless Mini Microphone (Minimikrofon 2+); Telefonclip+ von Resound; ReSound TV Streamer 2

  • So, wie ich die Sache sehe ist ja entsprechend den Fristen der PKV (Fristen überschritten) die OP ja schon genehmigt.
    Also hin zur Klinik, ansonsten noch einen Rechtsanwalt beauftragen.

    Rechts Cochlear Kanso 1und Kanso 2 CI Modell 512; OP 25.04.2017 Hörschnecke bis auf dem Stumpf entfernt UNI-KLINIK Halle;
    Links HG AMPLI-CONNECT R 5 ON 312 GN seit September 2021.

    Seit dem 25.10.2021 Upgrade auf Kanso 2
    Zubehör: Cochlear™ Wireless Mini Microphone (Minimikrofon 2+); Telefonclip+ von Resound; ReSound TV Streamer 2

  • Liebe Leute, bitte verwechselt nicht die Bedingungen der gesetzlichen KK nach SGB mit den privaten Kassen, die auf Vertragsrecht beruhen.

    Vieles was für gesetzlich Versicherte problemlos ist, wird von privaten Kassen nicht bezahlt, Beispiel Batterien, Akus, Reha, Hilfsmittel etc.

    Auch unterscheiden die meisten Verträge nicht zwichen Hilfsmittel und Prothese, so dass auch diese besonderen Bedingungen nicht greifen.

    Ich selbst habe zum Glück mein 2. CI problemlos bewilligt bekommen von Beihilfe und privater Kasse.

    Sahne, ich drücke dir die Daumen dass es bald klappt, wenn es weiter Probleme gibt, würde ich aber auch einen Anwalt empfehlen.

    Rechtlich abgesichert ist ein CI bei einseitiger Taubheit, oder ein 2. CI bei privaten KK´s wohl noch nicht nach Rechtsprechung wurde mir gesagt.

    LG Rosi

  • Sahne bitte nimm Kontakt zur Klinik auf und trage das Problem vor.

    Als ich meine PKV abgeschlossen habe, hieß es wenn die Beihilfe zahlt, dann wir auch. Und immer wenn ich mich auf diese Aussage berufen habe, hat die PKV gezahlt. Selbst meine Lichtsignalanlage.

  • So ist es leider. Ich habe wahnsinnig Angst vor Ablehnung. Ich bin Lehrerin und wenn ich nicht versorgt werde, ist das eigentlich das Ende.

    Nimmt es die Krankenkasse nicht bis in slle Ewigkeit übel, wenn man klagt? Das macht mir Angst. Vielleicht ist Klinik ansprechen ein guter erster Schritt. Aber gibt's keine Ombusleute für sowas?

  • Ich würde da auch die Klinik mit ins Boot holen, Ombudsmänner kenne ich keine und die hätten auch glaub ich nicht die nötige Sachkompetenz. Klagen muss manchmal sein, mussten in der Vergangenheit auch die CI-Träger für eine beidseitige Versorgung. Übel nimmt einem die KK das eher nicht, die Sachbearbeiter machen ihren Job.

  • Danke dir. Ich habe jetzt mal eine Mail an das Sekretariat von Prof. Stöver geschrieben mit allen Daten, was ich schon versucht habe etc. Vielleicht wissen die Rat. Die haben ja recht viele Patient*innen pro Jahr, sicher kennen die das Problem.