Robert's Spätvorstellung und Tagebuch ab OP

  • Hi,

    nächstes Update!

    Heute vor 7 Wochen war meine Ci-OP und ich bin nach dem Anfangssprint seit 3 Wochen im Daurlauf angekommen.
    Das liegt in erster Linie daran, dass ich seit 3 Wochen wieder Vollzeit arbeite und Abends wenig bis keine Zeit und Energie zum Üben habe.

    Zudem arbeite ich zum Glück noch im Homeoffice mit wenig erlernbaren Geräuschen.
    Geräusche würden mich aber ohnehin in der Konzentration stören.
    Hab schon versucht nebenher eine Hörbuch laufen zu lassen, aber das geht garnicht.

    Gefühlt mache ich seit 3 Wochen keine Forschritte mehr, aber im direkten Vergleich zeigt sich dann dass das nicht wahr ist.
    Um meine Fortschritte optisch vergleichbar zu machen, hab ich mir paar Tage nach der Klinik und der Erstanpassung eine Excel-Tabelle gemacht, in der ich eintrage was ich von den Lern-Apps 1. Verstehe, 2. Errate, 3. falsch vermutet habe.

    Den letzten Test machte ich letztes WE also nach 6 Wochen.

    Anfangs waren die Abstände der Tests kürzer und vom vorletzten Test zum Letzten waren es dann schon 2 Wochen Abstand.
    Wobai ich die Wörter bei den ersten 3 Tests immer mehrmals angehört habe bis ich meine Wahl getroffen habe und beim letzten Test immer nur 1 x.
    Ich hab die Schwierigkeit vom Vorletzten- zum letzten Test also erhöht.

    Hier mal die 5 bisherigen Tests im optischen Vergleich.
    1. Grün sind die Wörter die ich wirklich "verstanden" habe (Die 3 Vorschlagswörter in der App, decke ich immer mit der Hand ab.)
    2. Oker-Gelb sind Wörter die ich erst nach dem lesen der 3 Vorschlagswörter richtig "erkannt" habe
    2. Rot sind Wörter die ich trotz der 3 Vorschlagswörter "falsch vermutet" habe.



    Dort wo in in der ganz rechten Spalte im grünen Feld etwas gelb markiert habe, hab ich geschummelt und das Wort 2 x angehört.
    Bei rot 3 x .

    In einem Hörtraining war ich bisher nur 1 x und da wurde auch viel Anders besprochen statt zu üben.
    Geübt habe ich also bisher fast nur über die Apps und später auch durch einfache Hörbücher und die langsam gesprochenen Nachrichten.

    Über Bluetooth versteh ich leider deutlich besser als über Mikrophon.

    Robert

    Links nach 30 Jahren Taubheit, seit 27.01.2023 Cochlear P1622 , aktuel N7, Kanso 2 wurde bestellt.
    Rehts seit 20 Jahren HG versorgt, Resthören 15% ab 110dB
    _______________________________________________________________________________

    Das größte Problem der Schwerhörigen ist nicht, dass Sie nichts hören, sondern dass Sie nicht gehört werden.

    5 Mal editiert, zuletzt von Rob (17. März 2023 um 13:55)

  • Hi Sahne,

    DHZ, Schallquelle und HCIZ.

    Robert

    Links nach 30 Jahren Taubheit, seit 27.01.2023 Cochlear P1622 , aktuel N7, Kanso 2 wurde bestellt.
    Rehts seit 20 Jahren HG versorgt, Resthören 15% ab 110dB
    _______________________________________________________________________________

    Das größte Problem der Schwerhörigen ist nicht, dass Sie nichts hören, sondern dass Sie nicht gehört werden.

  • hi,

    Hatte heute endlich die Teams-Besprechung mit dem ZBFS

    ( ZITAT : Das ZBFS-Inklusionsamt nimmt in Bayern die Aufgaben des Integrationsamtes nach dem Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) wahr. Es ist Ihr Ansprechpartner.).

    Das einstündige, freundliche Gespräch mit der netten Dame war interessant, aber auch ernüchternd.

    Die 4 enttäuschenden, aber erwarteten Hauptaussagen waren.

    1.

    ich werde als Schwerbehinderter im Alter vom 63 Jahren, im Falle einer Kündigung, oder bei einem Auflösungsvertrag, kein Arbeitslosengeld bekommen, sondern in Rente geschickt.

    Sollte das bei irgendwem in Bayern anders sein dann wurde dieser glücklicher Weise übersehen.

    Da mein Arbeitslosengeld doppelt so hoch wäre wie meine Rente ist das nach 46 Jahren Einzahlung in Arbeitslosenversicherung extrem ärgerlich!

    Die ALVers. Ist eben nur für Leute die nicht ein lebenlang einzahlen.

    2.

    Der Stichtag für die Abschlagsfreie Rente ist nicht mein 63. Geburtstag sondern erst der 01.10. Im selben Jahr.

    3.

    Er gibt in Bayern tatsächlich die Regelung mit den vorangegangenen 30 Pflicht Sprach-Übungsterminen um eine stationäre REHA genehmigt zu bekommen. (Aber mit persönlichem Verhandlungsgeschick könnte man Glück haben, womit man aber nicht rechnen sollte).

    4.

    Und wenn ich bei meiner Krankenkasse trotzdem vorab eine Ambulante Reha aushandeln kann, (was je nach KK möglich sein könnte) dann werde ich allerhöchstwahrscheinlich die Stationäre in 6 Monaten nicht mehr bekommen.

    Mir ist die stationäre in 6 Monaten aber viel wichtiger. Womit der Versuch eine nicht übliche Ambulante zu bekommen für mich flach fällt.

    Dass das alles ausgerechnet in dem Bundesland so beschi... geregelt ist, das wirtschaftlich am besten da steht und am meisten in den Bund einzahlt, ist typisch für Deutschland.

    Zu den positiven Auskünften.

    - wenn mich meine Chefs wieder zum 6 Augen Mobbinggespräch laden wird die Dame zu meiner Unterstützung mitkommen.

    - mein Arbeitgeber kann von mir mit 70% Schwerbehinderung und 63 Jahren nicht die Selbe Leistung fordern wie von meinen 30 jährigen Kollegen.

    Im Grunde hat sich alles so bestätigt wie ich es vermutet, oder befürchtet habe.

    Dabei gibts die Statistik, dass nur jede 4 Befürchtung im Leben wirklich eintritt.

    Bei Realisten sind es eher 4 von 4 ;-)))))

    Robert

    Links nach 30 Jahren Taubheit, seit 27.01.2023 Cochlear P1622 , aktuel N7, Kanso 2 wurde bestellt.
    Rehts seit 20 Jahren HG versorgt, Resthören 15% ab 110dB
    _______________________________________________________________________________

    Das größte Problem der Schwerhörigen ist nicht, dass Sie nichts hören, sondern dass Sie nicht gehört werden.

  • Zu 1.: Das dürfte Quatsch sein. Grundsätzlich besteht der ALG-Anspruch bis zur vollen Altersrente. Und da dürfte die Grenze eben nicht mehr bei 63 Jahren sein.

    Von den anderen Punkten hab ich zu wenig Ahnung.

  • Das Inklusionsamt.... was haben die mir Rehamöglichkeiten zu tun - Sie hat doch eher die Aufgabe was im beruflichen Bereich mit Schwerbehinderten Berufstätige geschieht?

    Hörtraining am Heimatort beim zb. Logopäden in Hörzentren ist Krankenkasseleistung, von fixe Pflichtstunden ist mir nicht bekannt. Stationäre Reha ist für berufstätige Personen die Rentenversicherung zuständig.

    Arbeitslosengeld, Rentengeld ist doch Bundesweit geregelt und hat nicht nur mit Bayern zu tun? etc.

    Finde Deine Vorgehensweise irgendwie seltsam. Das merkte man bereits aus Deine anderen Threads, dass einige Sachen von Dir nicht so passte

  • Nun Rob ,

    du hast die 45 Jahre für die abschlagsfreie Rente ja schon erfüllt mit deinen 46 Jahren. Aus diesem Grund steht die ja auch jetzt schon die volle Rente zu.

    Rechts Cochlear Kanso 1und Kanso 2 CI Modell 512; OP 25.04.2017 Hörschnecke bis auf dem Stumpf entfernt UNI-KLINIK Halle;
    Links HG AMPLI-CONNECT R 5 ON 312 GN seit September 2021.

    Seit dem 25.10.2021 Upgrade auf Kanso 2
    Zubehör: Cochlear™ Wireless Mini Microphone (Minimikrofon 2+); Telefonclip+ von Resound; ReSound TV Streamer 2

  • ich werde als Schwerbehinderter im Alter vom 63 Jahren, im Falle einer Kündigung, oder bei einem Auflösungsvertrag, kein Arbeitslosengeld bekommen, sondern in Rente geschickt

    Wie alt bist du jetzt, wieviele Jahre Rentenanwartszeit hast du schon beisammen und wann wäre dein regulärer Renteneintrittstermin?

    Du kannst, musst aber nicht 2 Jahre vorher abschlagsfrei in Rente, sofern du 45 Jahre gearbeitet hast. Solltest du noch 2 Jahre arbeiten müssen um abschlagsfrei in Rente zu kommen und würdest jetzt gekündigt, dann stünde dir selbstverständlich das volle Arbeitslosengeld zu! Wenn mich nichts täuscht für zwei Jahre, da du über 58 Jahre alt bist und länger als vier Jahre gearbeitet hast.

    Arbeitslosengeld ist eine Versicherungsleistung und bundesweit geregelt. Hat nix mit Bayern zu tun.

    Solltest du so einen Aufhebungsvertrag unterschreiben wird dir ziemlich sicher 3 Monate Arbeitslosengeld gesperrt.

    Zu Punkt 4) für deine Reha als Berufstätiger ist dein Rentenversicherungsträger verantwortlich. Die Krankenkasse hat da nix mit zu tun.

    Advanced Bionics HiRes Ultra 3D am 01.09.2022 implantiert.

    EA: erfolgt am 29.09.2022

  • Ich kann mich dem was Ackis Aussage betrifft nur anschließen. Und würde da auf mein Recht pochen☝️ auch was eine stationäre Reha und überhaupt mal eine angemessene Nachsorge zwecks nach CI OP.. da würde ich mich mal evtl mit anderen CI lern aus dem BL Bayern in Kontakt setzen.

    LG Silke

  • Bzgl. Rente ist nicht unbedingt mit 63 Schluss bzw. nach 45 Berufsjahren....... Es kommt auf Geburtsjahrgang an. Es ist schon etwas komplexer als man denkt. Und wenn im Betrieb als Schwerbehinderten zählt, kann man auch etwas früher in Rente gehen. Da sollte man bei RV sich gut informieren lassen.

    Es wird so verschachtelt formuliert, dass viele denken, dass mit 63 Jahren in Rente gehen kann was so nicht ganz stimmt.

    Besonders langjährige zählt glaube ich wenn man 35 oder 45 Jahren im gleichen Betrieb war..... wie gesagt, bzgl. Berufsjahre steige ich selbst nicht so ganz durch

  • wenn man 35 oder 45 Jahren im gleichen Betrieb war

    Es gibt u.a. irgendwelche Sonderregelungen im Bergbau. Und nein, man kann nicht generell mit 63 Jahren in Rente, sondern zwei Jahre vor Beginn der Regelrente, sofern man die 45 Jahre zusammen hat. Hat man einen GdB >50 geht es noch zwei Jahre früher. Dem Staat ist es aber egal, ob du die Beitragsjahre zur Rente in einem oder vielen Betrieben abgeleistet hast. Welcher Zweck sollte dahinter stehen?

    Advanced Bionics HiRes Ultra 3D am 01.09.2022 implantiert.

    EA: erfolgt am 29.09.2022

  • Hallo Rob, da hast Du entweder falsch verstanden oder die Dame hat keine Ahnung.

    Abschlagsfrei kann man mit Schwerbehinderung zwei Jahre vor deiner Regelaltersgrenze. Wenn Du bereit bist, Abschläge hinzunehmen, kannst Du sogar fünf Jahre vorher also schon jetzt gehen.

    Wenn Dir gekündigt wird, steht Dir selbstverständlich ALG 1 zu. Bei Eigenkündigung musst Du halt eine Sperre einkalkulieren. Zum Thema Zwangsverrentung empfehle ich die Lektüre von $12a SGB II. Dazu gibt es auch Rechtssprechung.

    Für Auskünfte zur Rente ist eine Rentenberatung sinnvoll! Das Integrationsamt ist da nicht kompetent!

    Auch finde ich die Ausführungen zum Thema Reha seltsam. Bei sozialversicherungspflichtig Beschäftigten ist für die Reha die RV zuständig, bei den Übrigen die KV. Begründung für die RV ist der Erhalt der Arbeitskraft. Wenn Du aber kurz vor der Rente stehst, zieht diese Begründung allerdings nicht. Ein Rehaantrag könnte also zu einem Pingpong zwischen KV und RV werden. Hier darf man Dich auch nur einmal zu einem anderen Rehaträger weiterleiten.

    Ich kann mir auch nicht recht vorstellen, dass es eine Richtlinie geben soll, derzufolge man erst 30 ambulante Rehatermine abgehalten haben muss, bevor es eine stationäre Reha gibt. Und ich frage mich auch, ob sowohl KV wie RV diese Richtlinien haben, wenn sie denn existiert.

    Sozialrecht ist Bundesrecht. Insofern kann es in den Bundesländern maximal leicht verschiedene Arbeitshinweise für die Sozialversicherungsträger geben. Die Rechtslage ist aber überall identisch.

    Wenn Du mündliche Auskünfte bekommst, bitte immer fragen wo das steht und selbst nachlesen!

  • Das mit der Reha stimmt so nicht Ich wurde in Januar implantiert, kann mit Schwerbehinderung in Okt. in Rente gehen . habe mit hilfe der Klink die Reha über der Rentenanstalt, genehmigt bekommen . Und obwohl Ich auch erst 2021 schon nee Reha hatte. Man sagte mir nee CI Reha ob ambulant oder Stadionär steht ein zu. Ob über Krankenkasse oder Rentenkasse.

  • hi Andrea,

    Hallo Rob, da hast Du entweder falsch verstanden oder die Dame hat keine Ahnung.


    Abschlagsfrei kann man mit Schwerbehinderung zwei Jahre vor deiner Regelaltersgrenze.

    Das deck sich haar genau mit der Aussage der Dame die angeblich keine Ahnung hat. ;)

    Meine Regelrente beginnt am 01.10.26

    Und 2 Jahre davor ist nach Adam Riese der 01.10.24.

    Und nicht an mein 63. Geburtstag im Mai 2024.

    Genau aus dem Grund war sie der Meinung dass ich noch nicht ab meinem 63 Geb. abschlagsfrei in Rente kann, sondern erst 4 Monate später wenn der Sommer leider schon vorbei ist.

    Dass man 5 Jahre vor der Regelrent mit Abschlägen gehen kann ist mir als Schwerbehinderter selbstverständlich klar.

    Steht aber für mich persönlich nicht zu Debatte.

    Die Zwangsverrentung ist nach ihrem Informationsstand leider die gängige Praxis sobald die feststellen, dass ein Behinderter die 5 Jahres Frist bis zur Regelrente bereits überschritten hat.

    Das war die Aussage.

    Dass man dagegen klagen kann, mag schon sein. Darauf bin ich aber nicht scharf, auch wenn ich es zur Not natürlich über einen Rechtsanwalt versuchen würde.

    Die Rentenberatung habe ich schon mal mit 60 in Anspruch genommen und ist "nach" meinem 63 Geb. das zweite mal geplant.

    Die Regelung mit den 30 Unterrichten hat die Logopädin meiner UNI-klinik behaupter, und wurde nun von der Beraterin des ZBFS bestätigt.

    Sie meinte aber dass das je nach persönlichem Verhandlungsgeschick auch anders kommen kann.

    Man sich aber nicht drauf verlassen kann, dass man das abwenden kann.

    Ebenso war ihre Aussage, dass die KV für die ambulante REHA mein Ansprechpartner ist.

    Aber die RV die "stationäre" REHA "nach" einer bereits erhaltenen Ambulanten meist ablehnt.

    Es ging bei der Auskunft nicht darum, ob ich die Ablehnung anfechten kann, sonder darum was mich höchstwahrscheinlich erwartet.

    Robert

    Links nach 30 Jahren Taubheit, seit 27.01.2023 Cochlear P1622 , aktuel N7, Kanso 2 wurde bestellt.
    Rehts seit 20 Jahren HG versorgt, Resthören 15% ab 110dB
    _______________________________________________________________________________

    Das größte Problem der Schwerhörigen ist nicht, dass Sie nichts hören, sondern dass Sie nicht gehört werden.

  • Die Regelung mit den 30 Unterrichten hat die Logopädin meiner UNI-klinik behaupter, und wurde nun von der Beraterin des ZBFS bestätigt.

    das sollte ja irgendwo in irgendeiner Verordnung/Regelung fixiert sein. Wird es aber nicht. Scheint eine Praxis zu sein, die sich verselbstständigt hat, ohne Regelung in einem Regelwerk.

    Ebenso war ihre Aussage, dass die KV für die ambulante REHA mein Ansprechpartner ist.

    Aber die RV die "stationäre" REHA "nach" einer bereits erhaltenen Ambulanten meist ablehnt.

    Ob eine Reha ambulant oder stationär erfolgt ist für die Zuständigkeit des Kostenträgers ohne jede Bewandtnis.

    Aber lieber Rob, nach diesem ganzen Hin- und Her: was willst du eigentlich wissen oder wo liegt dein Problem?

    Du hast auf jede Belehrung eine besserwisserische Antwort, bzw. werden Einzelheiten hinterhergeschoben oder der Themenkomplex verändert.

    Da du eh alles besser weißt und bisher in jedem, wirklich jedem Thread ellenlange Abhandlungen deiner Weisheit verbreitest, aber keinerlei Fakten zur Kenntnis nimmst, werde ich für mein Teil weitere Mühen vermeiden.

    Mach doch was du willst, und werde glücklich damit! Mir bist du zu anstrengend.

    Advanced Bionics HiRes Ultra 3D am 01.09.2022 implantiert.

    EA: erfolgt am 29.09.2022

  • ... aber keinerlei Fakten zur Kenntnis nimmst, werde ich für mein Teil weitere Mühen vermeiden.

    Gott sei Dank!

    Links nach 30 Jahren Taubheit, seit 27.01.2023 Cochlear P1622 , aktuel N7, Kanso 2 wurde bestellt.
    Rehts seit 20 Jahren HG versorgt, Resthören 15% ab 110dB
    _______________________________________________________________________________

    Das größte Problem der Schwerhörigen ist nicht, dass Sie nichts hören, sondern dass Sie nicht gehört werden.

  • Wird gleich wieder gelöscht, doch: Mühe und Zeit investiert man wohl am besten in Menschen, die das auch schätzen. Und der ein oder andere möchte hier vielleicht nur ein wenig blöken. 🤷‍♀️

    einseitig ehemals an Taubheit grenzend, Implantation am 20.9.19, EA am 24.10.19, Nucleus 7 von Cochlear

    das andere Ohr ist normalhörend

  • Ich finde es schwierig. Einerseits soll Rob hier ja gerne seine Erfahrungen posten. Das ist sicher auch für andere interessant.

    Ein Problem ist nur das er immer wieder falsche Informationen im Netz verteilt. Daher ist Ignoranz nicht hilfreich, sondern falsches muss falsch bleiben und auch benannt werden.

  • Hallo Rob, wenn Du im Mai 1961 geboren bist, ist Deine Regelaltersgrenze 66 Jahre und sechs Monate. Abschlagfrei kannst Du als Schwerbehinderter oder besonderes langjährig Versicherter erst zum Monatsersten des Monats gehen, der auf dem Monat folgt, in dem Du 64 Jahre und sechs Monate alt wirst. Das wäre der 01.12.2025!!! Du musst also noch mehr als ein Jahr länger oder halt Abzüge in Kauf nehmen. Der 01.10.2024 würde passen, wenn Du im Mai 1960 geboren worden wärest.

    Entweder Deine Beraterin taugt nichts, oder Du hast es falsch verstanden, oder Du hast ihr das falsche Geburtsdatum genannt. .