• #Sahne,

    gerne bringe ich dich auf den neuesten Stand:

    Durch ein Gutachten meines HNO-Arztes konnte ich die Frühpensionierung vorerst abwenden. Die nächste Untersuchung beim Amtsarzt ist erst in einem Jahr anberaumt. Bis zu diesem Zeitpunkt hat mich die Landesschulbehörde vorläufig für "begrenzt dienstfähig" erklärt.

    Nach meiner stationären Reha im April werde ich wieder in den Unterricht einsteigen. Bis dahin übe ich so vor mich hin und hoffe, dass das Hören im Störschall (= Lehreralltag) nach der Reha bereits so funktioniert, dass ich im Klassenzimmer wieder professionell agieren kann.

    Ich würde dir raten, dich sicherheitshalber vorab mit dienstrechtlichen und finanziellen Auswirkungen verschiedener Szenarien auseinanderzusetzen, damit du im Fall der Fälle auf alles eingestellt bist, und auch selbst überlegen kannst, welcher Weg für dich der richtige ist.

    Von AnniB gibt es übrigens ein sehr nützliches Padlet für hörgeschädigte Lehrkräfte, das hier im Forum auch irgendwo verlinkt ist.

    links: ehemals an Taubheit grenzend, OP am 10.1.23, EA am 26.1.23 mit Rondo 3

    rechts: normal hörend

  • Danke Soelba für das Update.

    Mir hat die Schwerbehindertenvertretung nämlich ganz klar gesagt, das würde nicht passieren mit der Frühpensionierung. Ich hatte früh Kontakt mit dem Integrationsfachdienst, der GEW und der SBV. Deinen Fall hätte man dort wahrscheinlich ausgeschlossen. Unglaublich. Ich habe aber auch einen GdB.

    Kam der Amtsarztbesuch denn wegen der 3 Monate Fehlen? Denn von den Gründen für die AU erfährt ja der Arbeitsgeber eigentlich nichts ohne deine Zustimmung.

  • Ich war nach dem ersten Hörverlust im letzten Frühjahr drei Monate krank geschrieben und begann im Herbst hin mit einer Wiedereingliederungsmaßnahme, die ursprünglich zur Eingewöhnung mit einem Hörgerät geplant war. Während der Sommerferien hatte sich aber eine weitere Verschlechterung ergeben und genau in dieser Situation, in der ich mich erst einmal neu orientieren musste und auch zum ersten Mal der Gedanke an ein CI aufkam, lag der Termin beim Amtsarzt. Das Missverständnis war, dass ich davon ausging, es ginge lediglich um die nachträgliche „Absegnung“ des Wiedereingliederungsplans, den ich ja wie vorgesehen (nun ohne Hörgerät) umgesetzt habe. Mir war nicht bewusst, dass es längst um eine grundsätzliche Beurteilung meiner Dienstfähigkeit ging, da ich ja von einer langfristig positiven Prognose ausging (und auch nach wie vor ausgehe). Vielleicht wäre das Verfahren mit GdB anders gelaufen.

    links: ehemals an Taubheit grenzend, OP am 10.1.23, EA am 26.1.23 mit Rondo 3

    rechts: normal hörend

  • unglaublich, Soelba - und so etwas in Zeiten von Lehrermangel. Kennst du die WhatsApp-Gruppe der schwerhörigen Lehrer_Innen schon? Falls nein, schreib mir gern mal ne PN, da hab ich ganz viel Rat bekommen

    Diese Gruppe würde mich auch interessieren

    einseitig ehemals an Taubheit grenzend, Implantation am 20.9.19, EA am 24.10.19, Nucleus 7 von Cochlear

    das andere Ohr ist normalhörend