Beidseitig CI trotzdem bleibt es bei 60% beim "Verschlimmerungsantrag".

  • Ist das jetzt die "normale Schiene" die da gefahren wird von den Ämtern? X/ ||

    Also auf Widerspruch warten und dann wieder warten müssen?

    Zum Glück bin ich Mitglied in einem Sozialverband mit inkludierter Sozialrechtsversicherung.

    Die 60% hatte ich schon seit 2001 ... da hatte ich links noch ein wenig Restgehör (nur ein wenig) und rechts an Taubheit grenzend.

    Und 50% seit Anfang 80er.

    "Als nochn Stück abgsägt unn immer noch ze kurz"

    (Hessische Zimmermanns-Weisheit)

    ||

  • Hast du ein vollständiges Sprachaudiogramm da? Dann kann man das auch objektiv bewerten.

    Btw. 50% oder 60% könnte dein Hörverlust sein. Beim SBA geht es aber um den GdB, was einen GRAD angibt. Der Grad wird anhand des Hörverlusts auf beiden Ohren an einer weiteren Tabelle abgelesen.

    Und da sich die gesetzliche Grundlage (ich glaube 2011) geändert hat, sind bei einem Verschlechterungsantrag die Ergebnisse nicht mit denen von vor der Gesetzesänderung vergleichbar. Dann könnte das Ergebnis auch zu deinem Nachteil ausfallen.

    Links: Advanced Bionade 16:12:20 Ersatz von 15:01:21

    Rechts: Cocktail Mix 20:02:20 Ersatz von 11:03:20

    Genesung Op 2

    Die kognitive Potenz hat eine extraordinäre Relevanz für die Dialektik

    Oder anders ausgedrückt

    Der Unterschied zwischen Theorie und Praxis besteht darin, dass man durch Praxis einen außerordentlichen Musikgenuss erleben kann, der in der Theorie mancher Technikfanatiker überhaupt nicht möglich ist

    Lachs i. 2 fel

    Ein Leben ohne Musik ist wie ein wasserscheuer Fisch

  • Weißt Du zufällig, Dani!, ob bzw. wo man die Gesetzes-Änderungen im Internet nachlesen kann?

    Ich stehe nämlich auch kurz davor, in 14 Tagen zusammen mithilfe des SoVD's einen Verschlimmerungsantrag stellen zu wollen.

    Soweit ich weiß ist man doch, wenn man beidseitig CI hat, beidseitig taub bzw. so gut wie taub und hätte deshalb allein aufgrund der Hörschädigung einen GdB von 80 statt 60...

    Drei Fragen, die man sich stellen sollte:

    "WILL ich das?"

    "Will ICH das?"

    "Will ich DAS?"

  • Man ist mit CI nicht automatisch taub. Ich kenne persönlich welche, die trotz OP noch ein derart ausreichendes Restgehör haben, dass sie damit nicht auf einen GdB 80 kommen.

    Wann genau die Änderung war spielt eigentlich keine Rolle. Wichtig ist eben die aktuelle Gesetzeslage.

    Und auch wenn man nur 1 CI und dort vollständig ertaubt ist, zählt immer noch was das andere Ohr leistet.

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  • Hallo,

    nein, es gibt noch etliche CI-Träger mit einem noch recht guten Restgehör. Daher ist ja auch die Versorgung (CI oder HG oder gar nichts) für die Ermittlung des GdB irrelevant.
    Hat man tatsächlich keinerlei Restgehör mehr, hat man einen Hörverlust von 100% und damit Anspruch auf GdB 80.

  • Hallo,

    In Bezug auf Hörbehinderung ist die Gesetzeslage seit Jahrzehnten unverändert.

    Die Möglichkeit, die CI und auch moderne Hörgeräte so bieten, wird bei der Bemessung des GdBs nicht berücksichtigt. Sprich es gilt der Hörverlust OHNE Hörhilfen. Würden Hörhilfen berücksichtigt, wären unsere GdB geringer. Und so mancher Schwerthöriger hätte gar keinen GdB.

    Ob es zu einem GdB von 80 und GL reicht, hängt vom Resthörvermögen ohne CI ab. Je nachdem ob im Tieftonbereich bei 0,5 kHz noch etwas da ist, kann auch ein geringerer GdB bei rauskommen. Bei 80- 90 dB HV auch im Tieftonbereich gilt man als gehörlos oder ertaubt.

  • Ob man aus versorgungsmedizinischer Sicht als taub gilt, bestimmen nicht die Ärzte, sondern das Sprachaudiogramm.

    Ist es bei euch heute auch so kalt? Bei mir hat es nur 8,8% Grad.

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  • Ob es wohl sinnvoller ist, ERST einen Verschlimmerungsantrag zu stellen, bevor ich mich weiter gedanklich mit einem CI beschäftige...?

    .... ich friere!

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    "WILL ich das?"

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  • Kolja, da der GdB OHNE Hörhilfen bestimmt wird, ist der Zeitpunkt des Verschlimmerungsantrag egal.

    Vielleicht bin ich auf dem Holzweg. Aber ich bin NACH der CI Implantation komplett taub auf dem implantierten Ohr. Vorher war da noch Resthörvermögen im Tieftonbereich. Wenn Kolja NACH der Implantation sein Gehör ohne Hilfsmittel (sprich ohne SP) prüfen läßt, dann kann es durchaus genauso sein. Und dann kann ich seiner Argumentation folgen, dass er eigentlich eine Verschlimmerung hat, wenn beide Ohren betroffen sind? Mich verwirren diese GdB Berechnungen ziemlich…

    Advanced Bionics HiRes Ultra 3D am 01.09.2022 implantiert.

    EA: erfolgt am 29.09.2022

    Seit 03.2024 HG Links: Phonak Naida Link

  • ci_joe ch habe keinen Antrag gestellt, noch habe ich das in absehbarer Zeit vor. Ich bin nur rechts taub. Ich würde wohl nicht mal einen GdB von 50 erreichen. Alles darunter ist aber in der Praxis für mich witzlos. Ich gehe das an, wenn das linke Ohr weiter in der Horleistung nachlässt. Eine gewisse „Hochtondelle“, die eine eine Hörgeräteversorgung rechtfertigt, habe ich ja schon.

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  • Kolja ging offenbar davon aus, dass ihr Audiogramm MIT SoundProzessor gemessen würde. Das würde dann einen geringeren GdB nach sich ziehen als jetzt mit HG. Deshalb der Einwand von Andrea, dass es in beiden Fällen ohne Hilfsmittel gemessen wird. Und wenn man vor einer möglichen OP schon medizinisch als taub gilt, dann ist der Zeitpunkt der Antragstellung auch wieder egal.

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  • Ich bin lt. Aussage der Ärzte beidseitig taub und habe auch beidseitig CIs aber „nur“ 70% GeB dafür bekommen und auch kein Merkzeichen GL.

    Ich hatte aufgrund dieser Aussage überlegt, ob ich einen Verschlimmerungsantrag VOR einer fortsetzenden CI-Erwägung und ggf. Umsetzung stellen sollte. Denn lt. Audiogramm (Ton und Sprach) gelte ich wohl bereits als gehörlos.

    Und weil ich auch gehört habe, dass es angeblich nun immer schwerer werden soll, einen höheren GdB zu bekommen, weil immer mehr Leute einen Antrag stellen und es zu viele Schwerbehinderte dann gibt, denen man Vergünstigungen gewähren muss und die dafür erforderlichen Gelder nicht mehr ausreichend da sein werden.

    Drei Fragen, die man sich stellen sollte:

    "WILL ich das?"

    "Will ICH das?"

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  • Kolja, das ist Quatsch. Entweder man erfüllt die Voraussetzungen oder eben nicht. Gerade bei Hörbehinderung ist es klar geregelt mit nur wenigen Interpretatonsspielräumen.

    Mal abgesehen von SBA wundert es mich sehr, dass Du nicht endlich Nägel mit Köpfen machst, und etwas für ein besseres Verstehen tust.

  • Andrea2002:

    Es gibt Gründe, warum ich noch nicht soweit bin, welche ich nicht öffentlich kundtun werde.

    Von daher "sei es Dir erlaubt" (und diese Worte jetzt bitte ohne tadelnden / unterschwelligen Unterton lesen!), Dich zu wundern, solange es in Dir hoch kommt.

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  • Ist das jetzt die "normale Schiene" die da gefahren wird von den Ämtern? X/||

    Da hat sich wohl jemand einfach mal öffentlich ausgekotzt anstatt konstruktiv auf Nachfragen einzugehen, um prüfen zu können, ob der Stress (für beide Parteien des Antrags) eines Widerspruchs überhaupt lohnt. Na herzlichen Dank aber auch, dass man auf solche Eingangsbeiträge überhaupt antwortet.

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