Für Berufstätige ist als Kostenträger die Rentenversicherung zuständig. Für Rentner die Krankenkasse.
Ich habe gelernt, dass die nach der CI-OP stattfindenden regulären Anpassungen Teil des Reha-Konzepts sind. Je nach Klinik werden diese entweder ambulant durchgeführt (wie bei mir) oder oft auch in Blockwochen stationär an externen Reha-Kliniken durchgeführt. Diese (beiden) Rehas werden also von der Krankenkasse im Rahmen der CI-OP durchgeführt. Wenn die implantierende Klinik ein ambulantes Reha-Konzept verfolgt und man nicht enverstanden ist, kann man in der Regel innerhalb von 6 Monaten auf Antrag auch auf eine stationäre Reha umschwenken.
Will man zu einem späteren Zeitpunkt (neben) der ambulanten Reha eine stationäre besuchen, ist diese nicht mehr in Blockwochen, sondern meines Wissens nach in mehreren Wochen am Stück und ist dann eine zusätzliche Maßnahme, die bei Berufstätigen auf Antrag von der Rentenversicherung zu übernehmen ist. Hierbei spielt es dann keine Rolle mehr, dass die Reha im Zusammenhang mit der CI-OP steht. Sondern dass man mit seinem aktuellen Gehör nicht mehr ausreichend in der Lage ist, seinen Beruf auszuüben.
So halte ich es zumindest für die Regel. Man muss es aber nicht so machen.