ZDF Mediathek „Du sollst hören“ ‼️

  • Eine Frage an alle zu dieser Diskussion habe ich hier: Diskutiert hier jemand mit, der prälingual mit CI versorgt worden ist? Oder gar CODA ist? Oder ein erwachsenes Kind hat, welches prälingual mit CI versorgt worden ist und selbst gehörlos ist bzw. auch der andere Elternteil und die Muttersprache demnach Gebärdensprache ist? Oder kennt jemand persönlich Gehörlose bzw. Gehörlose Kinder von Gehörlosen. Ich meine hier keine Früh- oder Spätertaubten, also postlingual mit CI oder HG versorgte Menschen.

    Mich interessiert hier lediglich der Hintergrund und das Wissen über die Gehörlosenkultur derjenigen, die hier so rege diskutieren.

    Hallo Sanne2 ich war viele Jahre im Gehörlosen Sportverein und deren Eltern Kindgruppe..es gibt dort gehörlose Eltern mit gehörlose Kindern, manche trugen HGs wegen der Geräusche, oder haben aber auch hörende Kinder. Hab auch heute noch Kontakt zu gehörlosen Freunden..und ich sag jetzt nur mal was ich so weiß und das ist das diese sich gegen ein CI aussprechen.

  • Sanne, ich bin seit Geburt an resthörig zudem progredient schwerhörig. Hätte es damals CI gegeben, hätte ich spätestens mit fünf oder sechs Jahren bei einem HV von 90 und mehr dB ein oder gar zwei CIs bekommen.

    Das CI bekam ich mit Mitte 20 als Erwachsene. Gebärden habe ich nicht gelernt. Laut Deaf Culture Lehrmeinung müsste ich einen Identitätskonflikt hoch drei haben müssen, da die ganz Kinder- und Jugenzeit hindurch freies Sprachverstehen nur mit FM Anlage möglich war und ich ohne Gebärden aufgewachsen bin.

    Es war v.a. als Jugendliche nicht immer leicht, aber einen Identitätskonflikt gab es nie. Zu meiner Identität gehört neben vielen anderen Werten und Charaktereigenschaften auch das Label schwerhörig.

    Das CI ist einfach toll, weil vieles leichter ist. Und das unbeschwerte Telefonieren hat mir sehr viele Möglichkeiten privat und mehr noch beruflich eröffnet.

    Ich kenne viele aus meiner Generation, denen es ähnlich erging, einige bekamen im jugendlichen Alter ein CI, einige können DGS, viele auch nicht. Identitätskonflikte hat da keiner. Ebensowenig wie die früh-implantierten Kinder, die ich begleitet habe. Zwei haben jetzt das Abitur und sie hören sogar noch besser als ich, was ich auf die frühe Implantation um den ersten Geburtstag herum zurück führe.

  • Andrea2002 und SICI21 Danke für eure Antwort. So kann ich eure Aussagen besser einschätzen.

    Den Film habe ich übrigens nicht gesehen. Da Filme nicht informieren sollen sondern vor allem unterhalten und möglichst viele ansprechen sollen. Der Wahrheitsgehalt bleibt dabei immer auf der Strecke.

    Aber ich bin der Meinung, dass niemand zu einem CI gezwungen werden darf. Gehörlose Eltern haben die Möglichkeit sich umfassend über CI zu informieren.

    Im Braunschweiger Fall hatten die Eltern berechtigte Gründe sich gegen CI zu entscheiden und das haben sie auch kommuniziert.

    Die OP und das Hören lernen mit CI ist und bleibt ein Risiko, auch wenn es inzwischen sehr gering ist. Es ist eine individuelle Entscheidung, abhängig vom Umfeld, Einstellung und bei Minderjährigen von den Erfahrungen, die die Eltern im Leben gemacht haben.

    Ich bin übrigens mit einer progrienten beidseitigen Schwerhörigkeit aufgewachsen. Lautsprache ist meine Sprache, DGS kann ich nicht. Trotz CI und bimodale Versorgung fehlt mir was, nämlich das unbeschwerte kommunizieren mit anderen. Ich bin es manchmal leid, um jedes Wort kämpfen zu müssen und in Gruppengesprächen trotz guter Technik und einem für mein Hörverlust gutem Sprachverständnis, kaum mithalten zu können bzw. einfach stiller Beobachter zu sein. Trotzdem bin ich froh, dass ich mich fürs CI entschieden habe. Ich kann es aber auch akzeptieren, wenn sich jemand dagegen entscheidet. Und wenn mir dieser Mensch lieb ist, dann lerne ich eben DGS.

  • Themen erweitern sich, Fragen stellen darf man immer.

    Wenn ihr Sanne2 nicht antworten mögt, einfach mal die Klappe halten. Sie hätte sich für ihre Frage gar nicht rechtfertigen brauchen.

    Das Thema z.B. nach Erfolgsaussichten des CI bei Frühertaubung und möglichen Identitätsfindungsproblemen kam auf durch eine Vorschau auf eine ZDF- Sendung. Es ist völlig legitim, dass man daraufhin z.B. erfragt, wer hier im Forum prälingual mit CI versorgt worden ist und wie derjenige mit dem CI zurechtkommt.

    Danke für die Info. Aber was den Rest angeht, da hättest Du auch die Klappe halten können. Mir z.B. ging es nicht darum, dass Sanne2 sich rechtfertigen sollte, sondern auch was sie mit einem eventuellen Identitätsverlust (bei wem?) meinte.

    Davon abgesehen, wenn die Fragen von irgendeiner Vorschau zu irgendeiner ZDF-Sendung herrühren, dann sind sie im Prinzip in diesem Thread zum Film "Du sollst hören" falsch und wären in einem eigenen Thread besser aufgehoben. So aber gibt es eine Melange an Beiträgen zu verschiedenen Inhalten, die im ZDF gezeigt werden oder bereits gezeigt wurden.

  • Ich kann es aber auch akzeptieren, wenn sich jemand dagegen entscheidet. Und wenn mir dieser Mensch lieb ist, dann lerne ich eben DGS.

    Es ist ein lieber Gedanke. Nur wird es Dir wahrscheinlich eher schwer fallen, jenen Menschen gut kennenzulernen, wenn Du die DGS nicht beherrschst. Es ist ja gerade die gemeinsame Sprache, die es ermöglicht, dass Menschen sich miteinander austauschen können und die sie verbindet. (Unterschätze bitte auch nicht den Aufwand, die DGS zu lernen. So trivial ist sie nicht.)

    Und nun einmal etwas weitergedacht: Der absolut größte Teil der Bevölkerung ist lautsprachig unterwegs. Möchte man seinem schwerhörigen Kind ein CI vorenthalten, damit es zukünftig mit möglichst vielen Menschen gut kommunizieren kann?

  • Ich frage mich, ob der Braunschweiger Fall tatsächlich bekannt ist.

    Der Arzt hat das Jugendamt nicht eingeschaltet, weil die Eltern gegen das CI sind / waren, sondern weil sie mehrfach nicht zu den Untersuchungen / Gesprächen erschienen sind.

    Da leider sehr viele Unwahrheiten über das CI gerade bei gehörlosen Eltern existieren (zB dass da ständig ein Draht durch die Haut durchschaut, etc) wollte der Arzt sicherstellen, dass die Ablehnung gegen das CI nicht auf solchen Falschinformationen basiert. Aber die Eltern sind ja nicht mehr zu einem Termin erschienen, also hat der Arzt das Jugendamt eingeschaltet.

    (Prinzipiell finde ich es richtig, wenn bei der Nichtwahrnehmung mehrerer Arzttermine das Jugendamt informiert wird — insbesondere bei den U-Untersuchungen).

    „Zwangsimplantation“ eines CIs hat es noch nie gegeben und darf es auch nicht geben. Allerdings kann und muss man erwarten können, dass eine Entscheidung gegen ein CI erst dann gefällt wird, wenn alle Fakten korrekt benannt worden sind - die Entscheidung damit nicht auf falschen Informationen basiert (viele GL wissen noch nicht mal, wie ein CI funktioniert, sondern lehnen es „aus Prinzip“ ohne wirklich sinnvolle Gründe ab).

  • Andrea2002 ich habe mich auf den Film „Du sollst hören“ bezogen und nicht auf 37 Grad.

    Audi Ob ich mein Kind mit CI versorgen lasse, ist ganz allein eine Entscheidung beider Eltern im Idealfall mit dem Kind zusammen (was bei Kleinkindern noch nicht möglich ist). Ich kann nicht über Menschen urteilen, die in einer anderen Kultur leben. Die Entscheidung Gehörlos zu bleiben und die Kinder ebenfalls unversorgt zu lassen ist eine Identitätenentscheidung. Es gelingt wahrscheinlich nur wenigen Menschen in beiden Welten zu Hause zu sein.

    Für mich ist CI ein Segen und die Möglichkeit meine Einschränkung auszugleichen, für andere ist die Einschränkung an sich überhaupt keine Einschränkung sondern sie sind so wie sie sind und Gebärden ist ihre Sprache. Sie grenzen sich bewusst von den meisten Menschen ab, die Gründe sind unterschiedlich und sehr individuell und für mich und wohl auch andere Schwerhörige schwer nachvollziehbar, da wir mit Technik und Kommunikationstaktiken alles versuchen, um in der Welt der Hörenden Fuß zu fassen. Einigen gelingt das wunderbar, anderen nicht und diese haben dann tatsächlich Identifikationsprobleme. Und in solchem Falle ist Technik nicht die Lösung sondern Inklusion.

    Das alles führt hier sehr weit weg vom Film. Mir ist nur wichtig, dass kein CI Zwang entsteht. Der Titel „Du sollst hören“ bringt das eigentliche Problem auf den Tisch: „Du wirst eventuell hören können, wenn du es willst“, so sollte das CI meiner Meinung nach diskutiert werden. Und da man ein Baby/Kleinkind nicht fragen kann, sind hier die Eltern gefragt und gehörlose Eltern sind genauso mündig, fürsorglich, informiert usw. wie hörende, die einen mehr, die anderen weniger. Es ist gut, dass das Jugendamt das Kindeswohl im Blick hat, manchmal auch sehr wichtig und lebensrettend fürs Kind, leider. Im Braunschweiger Fall war das öffentliche Meinungsbild, das Verhalten des Arztes und die Berichterstattung teilweise aber übergriffig und entmündigend.

  • Ich gebe Sanne recht. In diesem Film ging es hauptsächlich um die Entscheidung, ob das Kindeswohl gefährdet ist oder nicht. Die Möglichkeiten eines CI wurden so thematisiert wie das in einem Spielfilm möglich ist. Die Entscheidung gegen ein CI ist Sache der Eltern, obwohl ich finde, dass die Mutter sich jeglicher Argumentation verschlossen hat. Das ist mir zu absolut. Trotzdem bin ich der Meinung, dass nicht der Staat so eine Entscheidung treffen darf.

    Ich bin glücklich mit meinem CI aber deswegen bleibt der Alltag doch oft auch mühsam. Manchmal ist es schwierig in der hörenden Welt Schritt zu halten da können einige Menschen sehr wohl in eine Identitätskrise geraten.

    Tatsache ist, dass so kleine Kinder nicht selbst entscheiden können deswegen müssen sich die Eltern entscheiden. Eventuelle Vorwürfe der Kinder später müssen sie aushalten.

    Ansonsten müssten auch die Eltern vor Gericht, die ihre Kinder nicht impfen lassen wollen zum Beispiel.

    seit der Kindheit SH, nun an Taubheit grenzend.
    links: CI Naida Q70, OP am 03.06.2014 EA am 21.07.2014
    rechts: CI Naida Q70 OP am 16.04.2015

  • Ich habe hier mal den Link zur Stellungsnahme zum Fall Braunschweig von Professor Rathmann eingefügt und darunter Auszüge aus dem Urteil

    https://www.gehoerlosen-bund.de/browser/3206/10_StellungsnahmeRathmannCIBraunschweig.pdf

    Urteil

    • "Nach den Ermittlungen des Familiengerichts bestehen keine ausreichenden Gründe, um familiengerichtliche Maßnahmen (…) anzuordnen. "
    • "Die Kindeseltern können und wollen den optimalen Therapieverlauf, der sich nach der Cochlea-Implantation anschließt (…) nicht gewährleisten."
    • '"Ohne Akzeptanz der Eltern (…) ist es unmöglich, dass das Kind trotz Cochlea-Implantat die Hör- und Sprachfähigkeit erlangt."

    muggel Ich weiß nicht, woher du deine Informationen hast. In der Stellungnahme von Professor Rathmann liest sich der Fall anders und die vollständige Urteilsbegründung ebenfalls, leider kann ich diese nicht mehr finden bzw. habe ich keine Zeit dazu, aber Ausschnitte daraus habe ich auf der br Homepage gefunden.

  • Das ist Audismus.

    Nachdem ich den Begriff erst einmal googeln musste: Oha, ich schlage vor die rhetorische Keule wieder einzupacken und auf ein ruhigeres Niveau zurück zu kommen. So führt die Diskussion zu gar nichts.

    Advanced Bionics HiRes Ultra 3D am 01.09.2022 implantiert.

    EA: erfolgt am 29.09.2022

  • Wie auch immer, mit Sicherheit ist muggel nicht audistisch!

    Ich habe nicht geschrieben, dass Muggel audistisch ist, will ich auch nicht behaupten. Aber die zitierten Aussagen empfinde ich als audistisch.

    Es mag sein, das Muggel solche unwissenden Menschen kennt und diese gehörlos und zudem auch noch Eltern sind. Deswegen darf man aber nicht diese mit anderen vergleichen, die zufällig auch gehörlos und Eltern sind.

  • Ich weiss nicht woher du die Informationen hast, aber die hier geposteten Auszüge und auch die Stellungnahme an sich hat ja mit der Ursache, warum das Jugendamt eingeschaltet wurde, nichts zu tun.

    Ursache für die Einschaltung war, dass die Eltern mehrfach unentschuldigt Arztterminen fern geblieben sind.

    Zum Thema Audismus: danke für die Unterstellung! Ich kenne mehrere GL, die tatsächlich solche Fehlinformationen über das CI verbreiten etc. Und es hat auch nichts mit Abwertung ggü GL zu tun, wenn ich schreibe, dass viele GL nicht gut über das CI informiert sind.

    (Was übrigens auch für normalhörende Personen gilt!)

    Fakt ist aber nun mal, dass man eine (wie auch immer geartete) Entscheidung nur dann treffen kann, wenn man alle Fakten kennt - und nicht nur die, die ins „Weltbild“ passen. Wie lange wurde gesagt, dass

    - Kinder mit Spastik nicht laufen lernen würden, wenn sie früh mit einem Rollstuhl versorgt werden

    - Gebärdensprache verhindert, dass Kinder die Lautsprache lernen

    usw.

    Und wieviele glauben das immer noch??

    Für mich persönlich ist es vollkommen egal, ob sich Eltern für oder gegen ein CI entscheiden.

  • Sanne2,

    kleiner geht es nicht, als das Wort Audismus???

    Noch einmal zum Braunschweiger Fall, das Jugendamt wurde eingeschaltet, weil die Eltern kommentarlos nicht zu den Untersuchungen gekommen sind, und dies obwohl Dolmetscher bestellt waren. Danach war der Arzt auch nicht mehr Herr des Verfahrens. Wenn Arzt und Elternpaar besser miteinander kommuniziert hätten, hätte es keine Fall Braunschweig gegeben!!!

  • Ich weiss nicht woher du die Informationen hast, aber die hier geposteten Auszüge und auch die Stellungnahme an sich hat ja mit der Ursache, warum das Jugendamt eingeschaltet wurde, nichts zu tun.

    Ursache für die Einschaltung war, dass die Eltern mehrfach unentschuldigt Arztterminen fern geblieben sind.

    Und woher hast du diese Information?

    Die Stellungnahme von Professor Rathmann habe ich vom Gehörlosen-Bund und hier kommt gleich noch eine Stellungnahme von Dr. Roland Zeh, ein vehementer Verfechter des CI.

    https://www.gehoerlosen-bund.de/browser/3205/08_DCIG-Stellungnahme_Zwangsimplantation%20in%20Braunschweig%202017-11-19.pdf

    Das Urteil bzw. die Begründung kann jeder im Internet nachlesen.

    Ich finde nichts, woraus hervorgeht, das sich der Arzt nur ans Jugendamt gewendet hat, weil die Eltern mehrfach unentschuldigt nicht zum Arzttermin erschienen sind.

    Falls es noch jemand interessiert hier die Stellungnahme vom Bundeselternverband Gehörloser Kinder e.v.

    https://www.gehoerlosen-bund.de/browser/3203/09_Stellungnahme-BGK-CI-Zwang.pdf

    Muggel, es gibt bestimmt viele Menschen, die nicht wissen was ein CI ist und wie es funktioniert. Und bestimmt sind auch einige darunter, die es auch gar nicht wissen wollen, obwohl sie gehörlos, ertaubt sind und oder Gehörlose, ertaubte Kinder haben. Du kennst ja einige, ich nicht.

    Die Gründe, warum die Eltern im Braunschweiger Fall ihren zweijährigen Sohn nicht mit CI versorgen lassen wollen sind weder sinnlos noch unbegründet noch aus Unwissenheit. Zumindest kann ich nirgends davon etwas lesen. Also bitte ich dich hiermit noch mal die Quelle zu nennen, woher du diese Behauptung nimmst. Im Moment sieht es für mich so aus als ob du von den dir bekannten Menschen ausgehend über andere dir unbekannte Menschen dein Urteil fällst.

  • Es sollte nicht unsere Aufgabe sein, einen Schuldigen für den Fall Braunschweig zu finden.

    In den Medien wurde mehrfach berichtet, der Arzt hätte das Jugendamt verständigt, weil die Eltern das CI abgelehnt haben. Woher habt ihr die Info, dass die Eltern nicht zu Terminen erschienen sind?

    Nach meinen Informationen sind sie zweimal in der Klinik gewesen-

    einmal zum Hörtest und einmal zum Gespräch. Das scheint ihnen genügt zu haben. Wisst ihr wie das Gespräch gelaufen ist? Warum sie nicht mehr in die Klinik wollten?

    Wir sollten nicht vorschnell über etwas urteilen.

    Niemand kann das Passierte rückgängig machen. Aber hoffentlich wird daraus gelernt, so dass es in Zukunft keinen ähnlichen Fall mehr geben wird.

  • Nochmal Sanne2, nur für dich: ich habe lediglich geschrieben, wie es zu diesem so genannten Braunschweiger Fall gekommen ist. Ich habe nirgends hier irgendetwas zu dem Gerichtsverfahren geschrieben oder ob und welche Position ich persönlich zum Thema CI bei gehörlosen Eltern mit gehörlosem Kind habe.

    Prinzipiell habe ich stets ständig geschrieben, dass die Eltern für das Kind entscheiden müssen und dass es ein Zwang zum CI nicht geben darf.

    Warum kommst du mir jetzt mit irgendwelchen Stellungnahmen, die während des Prozesses abgefasst worden sind und nichts mit dem zu tun haben, was im Vorfeld gelaufen ist?
    Unabhängig davon war es das Jugendamt, was das Kindswohl als gefährdet angesehen hat. Der Arzt hat die Eltern beim Jugendamt angezeigt, das Jugendamt hat sich (was sie auch müssen) eingeschaltet. Sie haben das Kindeswohl als gefährdet angesehen und das Verfahren ging vors Gericht.

    Fakt ist auch, dass damals die Gehörlosen-Community diesen Fall extrem in den Medien haben aufkochen lassen. Mit dabei auch Frau Kestner als "Sprachrohr der Gehörlosen". Da sind natürlich Schlagzeilen wie "CI-Zwang" und Co sehr gut geeignet, um die "breite Bevölkerung" zu erreichen als "Eltern sind nicht zum Termin erschienen, daher Anzeige wegen Kindswohlgefährdung".

    Letztendlich ändert es nichts an der Tatsache, dass -- egal, ob CI-Beführworter oder CI-Gegner -- es ein Zwang für eine medizinisch nicht-lebensnotwendige OP nicht geben darf.