Hallo zusammen,
seit Jahr und Tag ist mir bekannt, dass das CI KEIN Hilfsmittel ist (Prothese ...), nun geht es aber um den Eigenanteil des neuen SP (Austausch, da der bisherige defekt war). Hier behauptet nun die KK (GKV), der Prozessor "kann als Hilfsmittel bezeichnet werden".
Mir ist ferner bekannt, dass die Außenteile des CI zu einem unverzichtbaren Teil des Gesamt-CI gehören und schon daher nicht als Hilfsmittel bezeichnet werden dürfen.
So habe ich es Jahrelang im Rahmen meiner audiotherapeutischen Beratungstätigkeit gehandhabt - wobei in der Vergangenheit wenig Probleme damit auftauchten. Erst seit Neuerem meint meine KK, mir 10 € dafür abknöpfen zu müssen.
Meine konkrete Frage an euch: hat jemand belastbare Informationen (aktuelle Gesetzeslage) darüber. Es würde mich freuen, entsprechende Hinweise zu bekommen. (und nein, ich möchte nicht wissen, wer alles dieses Problem NICHT an, das interessiert meine KK nicht).
Vielen Dank
Maryanne