Merkzeichen Gl

  • Hallo ihr Lieben

    Kann mir einer sagen ob bei meinem Sohn eine Taubheit besteht oder an Taubheit grenzende Schwerhörugkeit ?

    Er trägt beidseits Ci's . Das Audiogramm ist von gestern und wurde ohne Ci's natürlich gemacht. Ich frage, da das Merkzeichen Gl nicht anerkannt wurde.

    Vielen Dank im Voraus

    Lg

    Einmal editiert, zuletzt von Luca (1. Juni 2022 um 21:25)

  • Dein Sohn ist taub, ganz eindeutig. Alle Frequenzen sind schlechter als 85 dB. WennDein Sohn noch nicht 7 Jahre alt ist, steht ihm das volle Programm zu. 3in GdB von 100 und die Merkzeichen B , H und GL. Das H bringt richtig viel Steuerentlastung.

  • Vielen Dank. Mein Sohn ist 15. Vom Kleinkindalter hochgradige Innenohrschwerhörigkeit. Mit 11 dann extreme Verschlechterung. 2017 das erste Ci und sechs Monate später das zweite Ci.

    Abgelehnt wurde, da er als an Taubheit grenzend schwerhörig eingestuft wurde. Dann war es ja richtig, dass wir Widerspruch eingereicht haben und ein erneutes Audiogramm ( welches ich hier als Bild eingefügt habe) mitgeschickt haben

  • Das Merkzeichen Gl erhalten Menschen, die beidseitig taub sind oder an einer an Taubheit grenzenden Schwerhörigkeit mit schweren Sprachstörungen leiden – diese ist gekennzeichnet durch eine schwer verständliche Lautsprache mit einem geringen Sprachschatz.


    Vom Kleinkindalter hochgradige Innenohrschwerhörigkeit.

    Gibt es aus der Zeit vor dem 7. Lebensjahr ein Attest / Gutachten oder andere medizinische Dokumentationen über schwere Sprachstörungen in dem Alter? Das muss zusätzlich zu der Diagnose „an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit“ nachgewiesen werden. Unter dieser Bedingung wurde mir nach der ersten Implantation auch im verhältnismäßig hohem Alter von 52 Jahren das Gl zuerkannt.

    Ich bin auch der Meinung, dass Deinem Sohn das volle Programm zusteht. Viel Erfolg und Glück bei Widerspruch.

  • In der Regel ist eine Schwerhörigkeit bei den Betroffenen angeboren oder wurde in der Kindheit erworben – sie hatten daher nicht die Möglichkeit, die gesprochene Sprache in ihrer Umwelt zu hören und so zu erlernen.


    Deswegen ist dieser Nachweis von schweren Sprachstörungen vor dem 7. Lebensjahr so entscheidend, auch wenn Du es erstmal nicht verstehen magst. Meine Erfahrung über die Jahrzehnte war auch, dass es auf die/den Sachbearbeiter(in) des Amtes ankommt. „Erst mal ablehnen und mal gucken, wie reagiert wird“, ist heute normal geworden.

  • Hallo Luca,

    Wenn ihr das H und einen GdB von mindestens 80 habt, haltet die Füße still und macht nichts! Besonders dann nicht, wenn Euer Sohn, erst nach seinem 7. Lebensjahr ertaubt ist, sondern nur an Taubheit grenzend oder hochgradig schwerhörig war und keine Sprachstörungen vorliegen. Mit dem GL bekommt Dein Sohn auch nicht mehr Nachteilsausgleiche als er eh aufgrund des Hs bekommt.

  • Hallo Luca,

    mein Sohn hat das Gl (ist an Taubheit grenzend/gehörlos geboren). Bringen im Sinne von Nachteilsausgleiche tut ihm das nichts (genauso wenig wie das RF), auch da er (aufgrund Mehrfachbehinderung) alle MZ außer BL und 100 % hat). Wie Andrea schreibt, hängen viele Nachteilsausgleiche an dem H und das habt ihr ja bekommen.

    In manchen BL gibt es wohl Gehörlosengeld, das wäre vermutlich ans Gl gekoppelt :/ . Wissen tue ich es aber nicht.

    Viele Grüße

    Katja

  • Moin,

    das Merkzeichen GL ist nicht unbedingt mit schweren Sprachstörungen verknüpft, die Sachbearbeiter haben einen gewissen Ermessensspielraum, um von Fall zu Fall zu entscheiden. Wichtig ist jetzt Widerspruch und eine gute Begründung, vielleicht auch mal mit dem Sachbearbeiter telefonieren und erfragen, warum das Merkzeichen abgelehnt wird und dann selbst begründen, warum das Merkzeichen benötigt wird. Beste Begründungen sind immer Teilhabe an der Gesellschaft oder in euerm Fall würde er in Sonderschulförderprogramme oder Berufsbildungsprogramme hinein zu kommen, die ihm helfen einen guten Bildungsweg zu gehen ( genaueres bitte vorab an entsprechenden Stellen erfragen).

    Beispiel: Ich bin nicht von Geburt an taub sondern progrient schwerhörig, mit 45 Jahren habe ich ohne das ich es wollte das Merkzeichen bekommen, ich wollte eigentlich nur einen höheren GdB, von 60 auf 80. Bei meinem nächsten Verschlechterungsantrag wegen zusätzlicher Behinderung wollten sie mir das Merkzeichen wieder weg nehmen, keine Begründung. Ich habe keine Sprachstörung sondern bin einfach nur ertaubt. Ich habe über Tess mit der Dame telefoniert und ihr persönlich dargelegt, warum ich inzwischen trotz guter Technik taub bin (Technik fällt auch mal aus und das gar nicht so selten) und das ich dann nicht Auto fahren kann und auf den öffentlichen Verkehr angewiesen bin und als allein erziehende das finanziell kaum zu stemmen ist. Vorher schriftlicher Widerspruch und nach dem Telefonat die entsprechenden schriftlichen Nachweise geschickt und nun unbefristet GL trotzdem das man mir manchmal gar nicht anmerkt, das ich eigentlich ertaubt bin. Der GdB und die Merkzeichen sind nicht unbedingt in Stein gemeißelt und CI Träger beidseitig sind schon allein durch die OP beidseitig ertaubt, das bisschen Restgehör, was bei manchen noch bleibt zählt da wohl kaum. Die Sachbearbeiter sind auch nur Menschen und wenn man höflich und freundlich nachfragt, warum sie so entschieden haben und eine gute persönliche Begründung liefert und man tatsächlich einen denkenden und fühlenden Menschen vor sich hat, dann dürfte das Merkzeichen bei einem Jugendlichen kein Problem sein, nach dem Audiogramm ist er ohne CI schlichtweg taub, das ist meiner Meinung nach die Hauptaussage. Es gibt unzählige Situationen, wo man kein CI tragen sollte. Gestern war ich auf der Mess, Rummel, Jahrmarkt oder wie immer ihr das nennt. Damit mir mein geliebtes Ohr nicht davon fliegt, habe ich es abgenommen, lieber taub als womöglich volle Kanne mit dem Kopf irgendwo gegen gedrückt werden oder mein Blechohr für immer zu verlieren. Hatte ein bisschen Angst, ob mein Schwindel da mitmacht, aber der hat sich ruhig gehalten.

    Also, Widerspruch lohnt sich in euerm Fall sicherlich. Euer Sohn braucht gerade jetzt jede Unterstützung, die er bekommen kann. Berufsbildung ist ein steiniger Weg. Das H wird bald weg sein, wenn er volljährig ist. In neuester Zeit häufen sich scheinbar die Fälle, wo gnadenlos entschieden wird, von daher ist Andreas Einwand nicht ganz unberechtigt, von wegen Füße still halten und sich über das freuen, was man hat. Ihr solltet euch ganz sicher sein, warum ihr GL haben wollt und euch rechtlich, sozial beraten lassen.

  • Siehe VersMedV --> 5.2.2 in Verbindung mit 5.2.4 (Ergebnis: Taubheit)

    Und in Teil D der VersMedV:

    Gehörlosigkeit (Merkzeichen Gl)

    Gehörlos sind nicht nur Hörbehinderte, bei denen Taubheit beiderseits vorliegt, sondern... (ab hier wirds irrelevant, da Taubheit vorliegt)

  • Hallo,

    es wäre zu bedenken, ob Lucas Sohn, mit dem H "zu gut" weggekommen ist, Die Aussage, dass der Junge erst mit 11 Jahren ertaubt ist, lässt mich das vermuten, Wenn das der Fall sein sollte, dann könnte das jetzt durch den Widerspruch auffallen. Und dann könnte es passieren, dass das "Gl" da und das "H" weg ist. In der Summe wäre das monetär eindeutig negativ, da das H einen sehr hochen Steuerfreibetrag nach sich zieht.

    Versorgungsamtmitarbeiter irren sich auch druchaus mal zugunsten der Schwerbehinderten.

  • Mittlerweile ist er ja taub. Also steht ihm das Gl ja zu ohne zusätzlichen Sprachstörungen

    Das ist Deine Logik, muss aber nicht die Logik des Amtes sein!


    Und dann könnte es passieren, dass das „Gl“ da und das „H“ weg ist. In der Summe wäre das monetär eindeutig negativ, da das H einen sehr hochen Steuerfreibetrag nach sich zieht.

    Da hat Andrea völlig recht! Als ich damals noch arbeitete, konnte ich mir vom Finanzamt den damals zulässigem „Höchststeuerfreibetrag“ bis zum Ende des letzten Jahrtausends eintragen lassen; der damals normalerweise nur Blinden und stark Sehbehinderten zustand – eben aufgrund des H! Das wurde bereits im Zuge der Hartz-Reformen um 2003 wieder einkassiert bzw. verringert.

    Bereits vor der Corona-Pandemie kamen schon Pläne auf, den GdB per Änderung der versorgungsmedizinischen Grundsätze nur noch mit Hilfsmitteln zu bewerten, was erst mal ad acta gelegt wurde. Das hätte eine Verringerung des GdB und somit weniger bis keine Nachteilsaugleiche bedeutet, obwohl dieser Posten im Bundeshalt nur klein ist. Aber da dafür keine starke Lobby da ist, dürften auch künftig immer mal wieder Versuche in diese Richtung unternommen werden. Nur mal so zum Nachdenken …

    Das ist mir im letzten Monat widerfahren: Masssive Kürzung des „Gehörlosengeldes“ wegen Pflegegrad 2

    Also nehmt möglichst viel mit, aber übertreibt nicht. Manche Bundesländer haben das „Gehörlosengeld“ auch wieder abgeschafft oder sind ziemlich knauserig geworden.

  • Nur mal so zum Nachlesen:

    3. Besonderheiten Merkzeichen H bei Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen

    (Anlage zu § 2 der VersMedV, Teil A Nr. 5)

    Bei Kindern mit Behinderungen ist nur der Teil der Hilfsbedürftigkeit zu berücksichtigen, der den Hilfebedarf eines gesunden gleichaltrigen Kindes überschreitet.

    Wegen der Besonderheiten des Kindesalters (Kinder müssen das "Handwerkszeug" zum adäquaten Umgang mit ihrer Behinderung erst im Laufe ihrer Entwicklung erwerben) kann auch schon bei einem niedrigeren GdB/GdS Hilflosigkeit vorliegen. Im Einzelnen gilt dies bei:


    … unter anderem auch

    • Taubheit und an Taubheit grenzender Schwerhörigkeit ab Beginn der Frühförderung bis in der Regel zur Beendigung der Ausbildung.

    Quelle: https://www.betanet.de/merkzeichen-h.html

    Ich verstehe das so, dass das Merkzeichen H kein Irrtum vom Sachbearbeiter ist, der Junge befindet sich noch in der Ausbildung. Aber, es könnte ein langer nervenaufreibender Rechtsstreit mit dem Versorgungsamt entstehen und da wäre es sich genau zu überlegen, ob sich das für das Merkzeichen GL lohnt. H ist auf alle Fälle der bessere Nachteilausgleich. Hier also die Frage, warum das Merkzeichen GL benötigt wird?

  • Und Frühförderung gibt es bis Schuleintritt. Der von Sanne zitierte Absatz bezieht sich auf früh ertaubte Kinder, die in Genuss von Frühförderung kommen. Diese Regelungen kommen noch aus den Sechziger und Siebziger Jahren, wo mit Hörgerät bei Resthörigkeit nicht viel zu holen war. Wer vor oder im Spracherwerb ertaubt, hatte oftmals nur rudimentäre Lautsprache. Daher kommt die Ungleichbehandlung zwischen vor und nach dem Spracherwerb ertaubten Kindern. Das kann man doof finden, eine Angleichung würde dank CI garantiert nach unten gehen.

  • Mir kann es egal sein was ihr glaubt oder nicht. Ich habe das weiter oben Stehende nur gefunden, es steht nichts von wegen von Geburt an oder vor Spracherwerb taub. Den Unterschied zwischen spät und früh ertaubt können wir uns alle erklären, so denke ich.

    Unterhalb der zitierten Seite steht noch folgendes:

    Rechtsgrundlagen: § 33b Abs. 6 Satz 3 EStG - Anlage zu § 2 der Versorgungsmedizin-Verordnung (Teil A, Nr. 4 & 5)

    Letzte Bearbeitung: 23.03.2022

    Was Luca daraus macht und für seinen Sohn entscheidet, geht mich nichts an. Ich muss hier nicht Recht haben sondern versuche nur diesen deutschen Paragraphendschungel zu verstehen und Anderen mögliche Wege zu zeigen. Welchen sie gehen, dass müssen sie schon selbst entscheiden. Und in den meisten Fällen dieser Art ist ein Anwalt, der im Sozialrecht zu Hause ist, die bessere Alternative zu irgendwelchen Foren. Ich weiß nur, dass man Paragraphen Wort für Wort genauso in seinem Widerspruch zitieren sollte und nichts eigenständiges schon gar nicht logisches da hinein interpretieren sollte.

    Luca Hoffentlich schreibst du uns

    mal, was daraus geworden ist. Das würde mich sehr interessieren. Ich drücke euch beide Daumen, dass sich alles zum Guten wendet.

  • Hallo. Kurzes Update. Das mit dem Widerspruch ging jetzt ganz schnell.

    Mein Sohn hat jetzt zusätzlich B und Gl bekommen. Wir haben das Audiogramm welches zeigt dass er taub ist und nicht an Taubheit grenzend schwerhörig beigefügt. Und der Widerspruch war ganz simpel, dass er laut dem Audiogramm als taub einzustufen ist. Dem wurde ohne wenn und aber stattgegeben.

    Lg

  • Na dann hat es sich ja voll gelohnt....... Freu......

    Gruß

    links: Opus 2XS, Flex28; OP 14/09/2012 MHH
    EA: 05/11/2012 erfolgreich

    seit 12/06/2020 Sonnet 2

    rechts: HG (zu nichts nutze...)
    --------------------------------
    Offenbarung 21,4
    ...und der Tod wird nicht mehr sein, noch Trauer noch Geschrei noch Schmerz...

    Jesaja 35, 4-6
    Sagt den verzagten Herzen: "Seid getrost ..." ...dann werden die Ohren der Tauben geöffnet werden...