Masssive Kürzung des "Gehörlosengeldes" wegen Pflegegrad 2

  • Hallo Leute,

    bisher erhielt ich vom Land Berlin 153,09 € / Monat „Gehörlosenpflegegeld“ als Nachteilsausgleich. Wegen Verschlechterung meiner Körperbehinderung – auch altersbedingt – bewilligte mir meine Pflegekasse eine Höherstufung auf Pflegegrad 2 für die häusliche Pflege rückwirkend zum Anfang Februar dieses Jahres.

    Vor drei Wochen bekam ich Post vom Bezirksamt. Mir wird ab Juni das Gehörlosengeld auf lumpige 7,73 € / Monat gekürzt wegen Höherstufung des Pflegegrades. Knapp 146 € / Monat auf dem Konto weniger zur Verfügung! Auch wurde ich aufgefordert, das „überbezahlte“ Geld der letzten vier Monate zurückzuerstatten. Platt wie eine Flunder fühlte ich mich und bin heute noch saurer als Schwefel-, Salpeter- und Salzsäure zusammen! :cursing::evil:

    Erstmal Widerspruch eingelegt, durfte ich diesen nach einer Beratung und Empfehlung durch eine Beratungsstelle für Hörbehinderte wieder zurückziehen. Das Amt handelte leider legal zu meinem finanziellen Ungunsten – rechtlich, sachlich und rechnerisch richtig gemäß dem Landespflegegeldgesetz:

    Auszug aus dem Landespflegegeldgesetz (LPflGG):

    § 3

    (1) Leistungen nach diesem Gesetz sind keine Leistungen der Sozialhilfe; sie werden unbeschadet des sonstigen Einkommens und Vermögens gewährt.

    (2) Pflegegeld nach diesem Gesetz wird nicht gewährt, wenn die Blindheit,Taubblindheit, hochgradige Sehbehinderung oder Gehörlosigkeit die Folge einer gesundheitlichen Schädigung ist, für welche die Gewährung eines Pflegegeldes oder einer gleichartigen Leistung durch Bundesrecht abschließend geregelt ist.

    (3) Leistungen, auf die die oder der Berechtigte zum Ausgleich der durch die Blindheit,Taubblindheit, hochgradige Sehbehinderung oder Gehörlosigkeit bedingten Mehraufwendungen aus anderen Rechtsgründen einen Anspruch hat, werden auf das Pflegegeld nach diesem Gesetz angerechnet.

    (4) Soweit Berechtigte Geld- oder Sachleistungen bei häuslicher Pflege nach den §§ 36 bis 38 des Elften Buches Sozialgesetzbuch , teilstationäre Pflege nach § 41 des Elften Buches Sozialgesetzbuch oder Kurzzeitpflege nach § 42 des Elften Buches Sozialgesetzbuch erhalten, werden diese bei Anerkennung des Pflegegrades 2 nach § 15 Absatz 3 Satz 4 Nummer 2 des Elften Buches Sozialgesetzbuch mit 46 vom Hundert des Pflegegeldes des Pflegegrades 2 nach § 37 Absatz 1 Satz 3 Nummer 1 des Elften Buches Sozialgesetzbuch und bei Anerkennung des Pflegegrades 3, 4 oder 5 nach § 15 Absatz 3 Satz 4 Nummer 3, 4 oder 5 des Elften Buches Sozialgesetzbuch mit 33 vom Hundert des Pflegegeldes des Pflegegrades 3 nach § 37 Absatz 1 Satz 3 Nummer 2 des Elften Buches Sozialgesetzbuch angerechnet, höchstens jedoch mit 50 Prozent des nach § 2 jeweils gewährten Betrages. Gleiches gilt für entsprechende Leistungen aus einem privaten Pflegeversicherungsvertrag nach § 23 des Elften Buches Sozialgesetzbuch und nach beamtenrechtlichen Vorschriften.


    Tja, irgendwas macht man immer verkehrt! Aber knapp 146 € / Monat weniger zur freien Verfügung ist bei meinem Einkommen (Rente wegen voller EU und Grundsicherung) eine wirklich harte Nummer ....

  • Hallo Joachim.

    Du bist immer so schnell bei Anwalt und Klage.... Wie denn? Lies doch mal den Auszug aus dem Gesetz bitte richtig!

    Bei einer Klage muss „begründete Aussicht auf Erfolg“ bestehen, damit ich den Anwalt nach „Armenrecht“ bezahlt bekomme. Die Beratungsstelle sieht das aber auch leider nicht und hat mir deswegen auch davon abgeraten.

    Es ist immer einfach, mit dem Anwalt zu drohen. Da nützt auch die beste Rechtsschutzversicherung nichts! Und nein, von den paar Kröten konnte ich mir noch nie eine leisten!

  • Hm… ich kann deinen Unmut verstehen, aber nicht deine Rechnung.

    In Berlin gibt es das „Gehörlosengeld“ in Höhe von (maximal) ca 153€.

    Dies wird dir jetzt gekürzt auf 7€, aber du erhältst doch durch den PG 2 316€. Insgesamt also über 320€, im Vergleich zu 153€ vorher.

    Wenn du natürlich Sachleistungen (Pflegedienst) nutzt, dann zahlt die Kasse die 316€ Pflegegeld nicht aus, aber wenn du keinen PG hättest, müsstest du sämtliche Pflegedienstleistungen selbst bezahlen - und die sind im Monat bei anfallender Pflege bei PG2 deutlich teurer als 153€!

    Letztendlich bekommst du doch mehr, wenn nicht finanziell, dann durch Pflegeleistungen - und die Einschränkungen und die notwendige Hilfe sind ja nunmal vorhanden, unabhängig vom GL-Geld.

  • Letztendlich bekommst du doch mehr, wenn nicht finanziell, dann durch Pflegeleistungen - und die Einschränkungen und die notwendige Hilfe sind ja nunmal vorhanden

    Hallo Miriam,

    korrekt – rechnerisch zwar richtig .... Über das Gehörlosengeld habe ich u. a. jahrelang die Batterien für die HG finanziert und konnte mir davon etliches anderes finanzieren, weil ich die Verwendung nie nachweisen musste. Deswegen werden mir die 146 € im Monat weniger noch manches Mal erst noch schmerzen und fehlen. Deswegen mein totaler Unmut.

  • Hallo Jochen,

    natürlich ist es ärgerlich, wenn das Gehörlosengeld (gibt es in unserem Bl, glaube ich, gar nicht :/ ) gekürzt wird, weil du jetzt PG 2 hast (und das ja nicht wegen der Gehörlosigkeit). Aber wenn du wegen PG 2 316 € bekommst, bleibt ja trotzdem mehr übrig, von dem du auch die Batterien kaufen kannst, oder?

    Wir mussten zumindest noch nie nachweisen, für was wir das Pflegegeld, dass ich für meinen Sohn bekomme, ausgeben...

    Viele Grüße

    Katja

  • Hallo Katja,

    die Batterien sind auch nicht mehr das Problem – weil seit den CI's die KK am Zuge ist. :)

    Ich nehme mal an, dass Dein Mann und Du Euren Sohn überwiegend selbst pflegt und deshalb das Pflegegeld direkt erhält. Das ist dann noch mal was anderes als bei mir, wo ein Pflegedienst die Sachleistungen erbringt und direkt mit der Pflegekasse abrechnet.

    Trotz meines „akuten Unmuts“ werde ich auch weiterhin das Beste aus der Situation machen. Das mir verbleibende Gehörlosenpflegegeld ab nächsten Monat ist der absolute Witz des Jahres: 7,73 € / Monat .... Einfach nur noch skurril … Nun, für ein großes griechisches Lagerbier "Mythos" bei meinem Griechen (0,5 l für 4,50 €) reicht es ja noch … <lach> :):S