Bin gerade echt gefrustet.
Mein zuständiges Amt hat mir jetzt über 4 Monate nach Antragstellung mitgeteilt, dass meine eingereichten Unterlagen nicht ausreichen, um über meinen Schwerbehindertenantrag zu entscheiden und ich zum Gutachter muss.
Bin gerade echt gefrustet.
Mein zuständiges Amt hat mir jetzt über 4 Monate nach Antragstellung mitgeteilt, dass meine eingereichten Unterlagen nicht ausreichen, um über meinen Schwerbehindertenantrag zu entscheiden und ich zum Gutachter muss.
Das überascht mich jetzt, dass dich das überascht. Aber immerhin hast du schon nach 4 Monaten eine Antwort bzw. sogar eine Aktion erhalten. Mein SBA ist bei meinen letzten beiden Anträgen jeweils nach über 1 Jahr ausgestellt worden. Beim letzten Mal auch mit Vorladung zum Gutachter.
Nicht Dein Ernst. Ich hatte echt nicht angenommen, dass das die Regel ist.
Hand 44 Welche Unterlagen hattest du denn eingereicht und welche musst du nachreichen? Dass die Bearbeitung von Anträgen sukzessive erfolgt und eine längere Wartezeit bekannt ist, solltest du nicht frustriert sein sondern eher wissen, was zu tun ist.
Viel Erfolg
Nicht Dein Ernst. Ich hatte echt nicht angenommen, dass das die Regel ist.
Immerhin gilt der SBA rückwirkend zum Antragsdatum.
Das ist mir bekannt.
Aber wie hast Du das mit der Steuererklärung gemacht? Die muss ja für das Vorjahr bis zum 31. Juli des Folgejahres abgegeben werden. Das könnte dann knapp werden.
Hand 44 Welche Unterlagen hattest du denn eingereicht und welche musst du nachreichen? Dass die Bearbeitung von Anträgen sukzessive erfolgt und eine längere Wartezeit bekannt ist, solltest du nicht frustriert sein sondern eher wissen, was zu tun ist.
Viel Erfolg
Ich habe die Unterlagen eingereicht, die ich von der Klinik erhalten habe.
Also Arztbericht, Entlassungsbericht, Audiogramm. Scheint nicht zu reichen.
Handelt es sich um dein Erstantrag oder Verschlimmerungsantag?
Bzgl. Audiogramm müssen bestimmte Werte enthalten sein. Wie man hier im Forum öfters liest sind angegebene Werte des Audiogramm nicht immer vollständig.
Bzgl. Steuererklärung kannst du nachweisen dass dein Ausweis erst dann rückwirkend bewertet wurde.
Mir geht es genau so wie Hand44. Habe im Februar meinen Verschlimmerungsantrag gestellt, postalisch eine Nachricht erhalten, dass der Antrag in Bearbeitung ist. Jetzt ist ja bekannt, dass die Behörden nicht gerade die schnellsten sind (wer sich zuerst bewegt, hat verloren) und Geduld ist angesagt.
Ich werde noch bis zum Juni warten, dann mittels VDK eine Beschwerde einreichen. Ich hoffe nicht, dass es dazu kommt.
Grüße aus dem Saarland
Bernd
Ich finde es traurig, dass sich Gerüchte sich so hartnäckig halten. Ihr lebt mit den Vorurteilen noch in den 80er-Jahren des letzten Jahrhunderts.
Die Sachbearbeiter können nichts dafür, zumal die wenigsten noch Beamte sind. Das Problem ist vielmehr, dass immer mehr Formulare von immer weniger Personal bewältigt werden müssen. Man kann ja mal so eine Datensatzabfrage vornehmen, der Umfang ist gigantisch. Dass es so lange dauert ist auch dem Umstand geschuldet, dass viele einen Antrag stellen, die halt nicht berechtigt sind (das unterstelle ich hier wiederum niemandem). Und mit Sachstandsanfragen wird die Arbeit der Sachbearbeiter auch nicht kleiner. Aber ok, nach einem halben Jahr kann man mal nachfragen.
Das ist mir bekannt.
Aber wie hast Du das mit der Steuererklärung gemacht? Die muss ja für das Vorjahr bis zum 31. Juli des Folgejahres abgegeben werden. Das könnte dann knapp werden.
Bei der Szteuererklärung kann das auch nachträglich noch gemacht werden wenn du den Bescheid hast musst du denn dann halt nochmal bein Finanzamt einreichen.
Hallo zusammen
Habe auch einen Verschlimmerungs Antrag im Februar gestellt...
Post vom Amt über den Eingang des Antrags erhalten.
Mit dem Hinweis das die Bearbeitung bis zu einem halben Jahr dauern kann und wahrscheinlich auch wird...
Also keine Panik...
Es ist überall das gleiche Problem
Grüße aus dem Ruhrgebiet 😁
Dann werde ich noch ein wenig abwarten und im Juli beim Finanzamt einen Antrag auf Fristverlängerung zum Einreichen der Steuererklärung stellen. Das ist m. E. dann die einfachste Lösung.
Dann werde ich noch ein wenig abwarten und im Juli beim Finanzamt einen Antrag auf Fristverlängerung zum Einreichen der Steuererklärung stellen. Das ist m. E. dann die einfachste Lösung.
Nein, nicht wirklich. Es ist kein Grund später abzugeben. Du kannst auch nach Erhalt des Bescheides und nach Ende der Einspruchsfrist den Nachweis der SB nachreichen und es wird rückwirkend ab der Bewilligung der SB berücksichtigt.
Beispiel:
Antrag 1.1.2021, Bewilligung am 20.3.22, rückwirkende Änderung für 2021 und 2022 möglich.
Nur mitteilen musst du es dem Finanzamt, da sie darüber keine Kenntnis haben.
Liebe Grüße, impli
Alles anzeigenHallo zusammen
Habe auch einen Verschlimmerungs Antrag im Februar gestellt...
Post vom Amt über den Eingang des Antrags erhalten.
Mit dem Hinweis das die Bearbeitung bis zu einem halben Jahr dauern kann und wahrscheinlich auch wird...
Also keine Panik...
Es ist überall das gleiche Problem
Grüße aus dem Ruhrgebiet 😁
Bei mir hat der Änderungsantrag keine 4 Monate gedauert bis zum Bescheid.
Danke für die Info. Und wieder was gelernt.
Mit Antrag und Bearbeitung zwei Monate für den Erstantrag, rückwirkend auf den Tag meiner Taubheit mit voller Punktzahl. Da konnte ich nicht meckern.