Schwerbehindertenausweis

  • Da nehmen sich dann ein paar Hansels vom Bürgeramt oder wie das bei Euch heißt, immens zu wichtig.

    Taube können auch den Führerschein machen.

    Man muß nicht hören aber zwingend sehen können um ein Fahrzeug führen zu dürfen.
    In einem "normalen" Fahrzeug hat man 3 Spiegel, da muß man nichts hören wenn man bei der Sache ist. :)

    Alle mit denen ich damals darüber sprach schüttelten nur den Kopf.
    Ein befreundeter Anwalt sagte, wenn die weiter bohren, mach ich da was fertig.

    Warum kam es dazu?
    Ich hatte etwas nicht verstanden und fragte nach, wies auf meine Schädigung hin und meine Geräte.

    Sie gleich, da brauche ich ein Gutachten.
    Ich darauf, nein, brauchen sie nicht, wenn ich taub wär bräuchten sie das auch nicht.
    Sie war darauf der Meinung die zu sein die in diesem Raum die Ahnung und die Deutungshoheit hat.
    Argumenten war sie nicht zugänglich.

    Was willsde mit solchen Leuten machen?
    Ich kam dann mit dem Gutachten und einem dicken Grinsen und immer noch darauf beharrend, dieses Gutachten nicht zu brauchen, wieder.

    Zum Glück kann ich ja notwendigkeiten nicht einschätzen, deswegen sitzen wir so wie wir sitzen. :)
    Meine HNO fand das übrigens auch nicht lustig.
    Ich hatte ja nur GdB 30 damals.
    Mein Fazit daraus, lass die erzählen, wird schon stimmen, wenn nicht, wiederspruch, das geht schriftlich.

    Total Recall
    "eine Woche"

    ab 1992 HDO HG rechts
    ab 1998 HDO HG beidseitig
    09.06.2021 OP CI622 - EA 15.07.2021
    07.09.2021 OP CI632 - EA 20.10.2021

    Nucleus 7 Hybrid

    Mini Mic, TV Streamer - Stromversorgung über USB vom TV > funktioniert bestens

  • Ich wollte mit meinem Hinweis mit dem Führerschein keine Verwirrung stiften :/:S:). Mir ging es nur um den Führerscheintausch alt gegen neu, wo im Formular auch Behinderungen usw. eingetragen werden müssen/sollen. Im Führerschein selbst wird das nicht vermerkt.

    Ahh kacke, dann wird mich das doch betreffen =O Muss meinen auch umtauschen .. alt gegen neu ...
    Und welchen Sinn macht es dass im Formular die Behinderungen eingetragen werden soll/muss aber im FS nicht vermerkt wird? Versteh ich grad nicht :/

  • Das wird wohl um des Amts wegen gemacht und um sicher zu stellen, dass keine Einschränkungen, die im Laufe der Zeit dazugekommen sein könnten, übersehen werden.

    Gruß Norbert

    links: Opus 2XS, Flex28; OP 14/09/2012 MHH
    EA: 05/11/2012 erfolgreich

    seit 12/06/2020 Sonnet 2

    rechts: HG (zu nichts nutze...)
    --------------------------------
    Offenbarung 21,4
    ...und der Tod wird nicht mehr sein, noch Trauer noch Geschrei noch Schmerz...

    Jesaja 35, 4-6
    Sagt den verzagten Herzen: "Seid getrost ..." ...dann werden die Ohren der Tauben geöffnet werden...

  • Hallo,


    es kann dennoch in FS vermerkt werden, aber ich musste aus eigene Erfahrung machen, dass von BL und sogar wie in meinem LK unterschiedlich gehandhabt wird.

    In den 80er Jahren bekamen einige mir bekannte SH/GL den Hinweis, dass ein 2.te Außenspiegel notwendig sei. Dies ist eh heutzutage hinfällig, da die heutigen Autos auf beiden Seiten eh Außenspiegel haben.

    Hier zum nachlesen, was die Kürzel auf FS bedeuten können.

    https://www.adac.de/verkehr/rund-u…hluesselzahlen/


    Nachdem ich vor mehr als 10 Jahren gg.. Gebühr von Rosalappen auf EU FS eingetauscht hatte, lies ich mir den Hinweis, dass „HG beim Fahren zu tragen sind“ entfernen……indem ich nach kurze Unterschiedliche Meinungssichtweise bestätigen lies, dass man auch ohne Hörhilfe fahren darf.


    Gruß

    Wallaby

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    @LeChuk: wenn man keine Ahnung hat von den gesetzlichen Bestimmungen, dann sollte man besser nichts sagen. Fakt ist nämlich, dass es durchaus gesetzliche Grundlagen gibt, die so etwas regeln, in diesem Fall die Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)!

    @all: In der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) steht genau drin, wer wann unter welchen Umständen einen Führerschein machen darf bzw. unter welchen Auflagen:

    https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/index…10BJNE009003116

    In der Anlage 4 ist auch die Schwerhörigkeit aufgeführt. Prinzipiell besteht bei Führerscheinklasse B die Eignung, sofern nicht gleichzeitig andere schwerwiegende Mängel (z. B. Sehstörungen, Gleichgewichtsstörungen) vorliegen. Um eben diese auszuschließen ist das Einholen eines (Fach)Gutachtens absolut rechtens.
    Die Behörde kann sogar festlegen, welcher Arzt (Facharzt oder Verkehrsmediziner etc) dieses Gutachten erstellen soll. Das ist nicht nur deren Recht, sondern sogar deren Pflicht (§§11-14 FeV).

    Und mal so am Rande: man ist eigentlich gesetzlich verpflichtet, Einschränkungen und Behinderungen dem Amt zu melden, die eine Einschränkung der Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen zur Folge haben. Es gibt bereits eine Vielzahl von Urteilen, bei denen der Führerschein eingezogen wurde, weil eben Einschränkungen / Behinderungen nicht angegeben wurde, sondern erst im Fall eines Unfalls bekannt geworden sind. Auch Probleme mit der Kostenübernahme von Unfallschäden seitens der Versicherung sind dann nicht selten unproblematisch.

    Soviel also erst mal zum gesetzlichen Hintergrund.
    Oft wird im Führerschein bei Hörschädigung nichts eingetragen, jedoch gibt es entsprechende Schlüsselzahlen, die eingetragen werden können (nicht müssen!).

  • Danke Muggel, für diese schöne und komplette Zusammenfassung zu diesem Thema, welches ich nur so am Rande erwähnt hatte zuvor. Aber es zeigt sich auch hier, dass es gut ist, auch mal über den Tellerrand zu schauen. Weiterführende Infos sind immer gut.

    Gruss, Rainer.

    Beidseitig versorgt mit: Med-El (Flex 28 im Schneckle, aussen jeweils Sonnet, vormals Rondo)

    ____________________________________

    Das Gute missfällt uns, wenn wir ihm nicht gewachsen sind.

  • Das gilt aber nur für den neuen EU-Führerschein.

    EU-Schlüssel für Hörhilfen ist 02 (zweistellig), national (Deutschland) immer dreistellig. Bei mir sind nur Zusatzangaben drin, keine Einschränkungen.

    Und EU-Schlüssel 02 ist keine Einschränkung, sondern ein Hinweis.

    Gruß Norbert

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    ...und der Tod wird nicht mehr sein, noch Trauer noch Geschrei noch Schmerz...

    Jesaja 35, 4-6
    Sagt den verzagten Herzen: "Seid getrost ..." ...dann werden die Ohren der Tauben geöffnet werden...

  • Guten Morgen,

    weiß jemand ab wann es Sinn macht einen Änderungsantrag beim Versorgungsamt zu stellen.

    Mein HNO meinte es wäre noch zu früh für mich, und man müsse noch abwarten wie es wird.

    Ich habe Ende Juni mein erstes CI bekommen und man meint ich solle sofort, wenn ich etwas verstehen kann, auch mein anderes Ohr operieren lassen.

    Gruß Peter

    Einmal editiert, zuletzt von Peter46 (22. Dezember 2021 um 11:15)

    • Offizieller Beitrag

    Das gilt aber nur für den neuen EU-Führerschein.

    EU-Schlüssel für Hörhilfen ist 02 (zweistellig), national (Deutschland) immer dreistellig. Bei mir sind nur Zusatzangaben drin, keine Einschränkungen.

    Und EU-Schlüssel 02 ist keine Einschränkung, sondern ein Hinweis.

    Gruß Norbert

    Hallo,

    beim "alten" Führerschein gab es auch keine Nummern, sondern es stand ausgeschrieben drin. Auch bei Hörhilfen.
    Und die 02 im EU-Führerschein ist eine AUFLAGE, kein Hinweis. Nur unter Erfüllung dieser Auflagen darf der entsprechende Ausweisinhaber ein Auto führen.
    Die bekannteste Nummer ist die 01 -- Tragen von Sehhilfen. Aber es gibt inzwischen eine Vielzahl von Auflagen usw.

    • Offizieller Beitrag

    Guten Morgen,

    weiß jemand ab wann es Sinn macht einen Änderungsantrag beim Versorgungsamt zu stellen.

    Mein HNO meinte es wäre noch zu früh für mich, und man müsse noch abwarten wie es wird.

    Ich habe Ende Juni mein erstes CI bekommen und man meint ich solle sofort, wenn ich etwas verstehen kann, auch mein anderes Ohr operieren lassen.

    Gruß Peter

    Generell wird das Hörvermögen bzw. die Herabsetzung dessen OHNE Hörhilfen beurteilt -- zumindest zum momentanen Zeitpunkt.
    Durch ein zweites CI könntest du dein vorhandenes Restgehör verlieren und damit könntest du die Voraussetzungen für das Merkzeichen GL erfüllen (und für einen GdB von 80), was jetzt mit deinem Audiogramm vielleicht noch nicht der Fall ist (das kann man ohne Audiogramm natürlich nicht sagen).

    Generell schreibt auch die Gesetzeslage vor, dass man erst dann von einer Gesundheitsstörung spricht, die einen GdB bedingt, wenn diese mindestens 6 Monate vorliegt. Da Taubheit nicht heilbar ist, ist es zwar müßig darüber zu diskutieren, ob man hier die 6 Monate "Vorlaufzeit" erfüllen sollte... aber wenn man einen Sachbearbeiter hat, der das Gesetz mit Punkt und Komma auslegt, dann müsstest du folglich mindestens 6 Monate nach der OP mit einem Verschlechterungsantrag warten.

    Grüße,

    Miriam

  • Moin Peter,

    Hab gerade den Verschlechterungsantrag bearbeitet bekommen. Links nach CI taub, rechts höre ich noch zu gut. Damit GdB 30 auf GdB 40. Hatte das vorher mit Hörkurve etc. Gecheckt- war aufs gleicher Ergebnis gekommen. Auf eine Art ja auch gut. Mal sehen was die Zeit bringt (5 Urlaubstage wären schon schön gewesen😉)

    VG Stefan

  • Hallo Miriam und moin Stefan,

    da bin ich mal gespannt was bei mir entschieden wird.

    Bei mir ist rechts CI und links höre ich mit einem größeren Lautsprecher am Hörgerät nur noch wenig, und das noch sehr stark verzerrt. Tinnitus in vielen verschiedenen Tönen beidseitig.

    Gruß Peter

  • Was für eine Auflage soll man den erfüllen, wenn man mit 02 Hörhilfe/Kommunikation im Ausweis stehen hat? CI und HG einschalten?

    Gruß Norbert

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    • Offizieller Beitrag

    Was muss man denn für eine Auflage erfüllen, wenn die 01 im Führerschein steht? Man muss eine Sehhilfe beim Autofahren tragen.

    Bei 02 ist es analog: man muss eine Hörhilfe beim Autofahren tragen. Ohne Hörhilfe darf man dann das Auto nicht fahren und das stellt dann, wie beim Fahren ohne Brille mit der 01 im Führerschein eine -- ich glaube -- Ordnungswidrigkeit dar; im Falle eines Unfalls kann dieses -- wie oben aufgeführt -- auch gravierendere Folgen haben.

  • Bei mir steht nichts drin.. Aber egal, ohne SP und HG bin ich sowieso nie unterwegs.

    Gruß Norbert

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  • Was für eine Auflage soll man den erfüllen, wenn man mit 02 Hörhilfe/Kommunikation im Ausweis stehen hat? CI und HG einschalten?

    Gruß Norbert

    Du braucht dein CI und dein HG gar nicht anlegen beim Autofahren, aber bei einer Kontrolle hast du dann die A-Karte.
    Na klar wenn 01 oder was auch immer drin steht dann hast du das gefälligst zu tun, ohne wenn und aber.
    In deinem Alter müsstest du das eigentlich wissen, oder?😉

    Rechts Cochlear Kanso 1und Kanso 2 CI Modell 512; OP 25.04.2017 Hörschnecke bis auf dem Stumpf entfernt UNI-KLINIK Halle;
    Links HG AMPLI-CONNECT R 5 ON 312 GN seit September 2021.

    Seit dem 25.10.2021 Upgrade auf Kanso 2
    Zubehör: Cochlear™ Wireless Mini Microphone (Minimikrofon 2+); Telefonclip+ von Resound; ReSound TV Streamer 2

  • Ach ja? Ich kenn da jemand, der ist taub und hat kein HG oder CI, aber im Führerschein steht bei ihm 02. Hat zwar keine Hörhilfe, aber eingeschränkt in der Kommunikation. Was soll der denn bei einer Komtrolle vorzeigen ? Den Rest in deinem Post kommentiere ich nicht.

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  • tele-nobbi.... ich weiss nicht wie bei Dir damals bevor Du FS machtest ablief! Musstest Du damals aufgrund "Fahreigenschaften" (weiss nicht ob die Bezeichnung so passt!) zb. zu HNO, Gesundheitsamt o.ä. gehen um dies Bescheinigen zu lassen bzw. warst Du vor Erwerb des FS bereits SH? Die FS-Neulinge wurden damals und meines Wissens auch heutzutage automatisch zum oligatorische Sehtest geschickt! Alles andere wird je nach Einschränkung/Behinderung gehandhabt.

    Wenn das nicht der Fall ist, dann wird bei Dir auch nichts stehen. Wenn jemand von alten "Lappen" auf neuen "Lappen" umschreiben lies, kann es wie hier erwähnt wurde sein, dass im Formular abgefragt wird ob irgendwelche Einschränkungen/Behinderungen hat. Hier weiss ich nicht mehr ob bei meiner Umschreibung nach Behinderung/Einschränkung abgefragt wurde.

    Leider hatte ich zu damaligen Zeitpunkt bevor meines FS-Erwerb keinerlei Ahnung wie es in der Regel lief bzw. dass in meiner Gegend durch späteren Austausch mit andere Hörgeschädigte viele "nur" zu HNO geschickt wurde um die Fahrtauglichkeit bescheinigen zu lassen. Während ich beim Gesundheitsamt zu einen unfähigen Amtsarzt kam und auch noch für die Bescheinigung 100 DM löhnen musste! Das hätte ich mir im nachhinein evtl. ersparen können, falls ich gewusst hätte dass ein Besuch beim "normalen" HNO Arzt ausreichte. Jedenfalls kannte ich im nachhinein damals in meinem Umkreis keinen andere GL/SH die zum Gesundheitsamt geschickt wurden.

    In grauen bzw. Rosa FS gab keine Kürzel und es wurde ausgeschrieben, dass man zb. Brille ist mitzuführen / HG ist während der Fahrt zu tragen oder sowas ähnliches - genaueren Wortlaut weiss ich nicht mehr. Auch gab der Hinweis, dass man auf Autobahn/Bundesstrasse nur bis xy km/h fahren durfte oder Nachtfahrt ist nicht erlaubt etc.

    Es gab hörgeschädigte die in Polizeikontrolle gerieten und da auf FS was stand, musste dies vorzeigen. Genauso ist es bei Fahrprüfung auch, dass es darauf geachtet wird, dass der/die Fahrschüler entsprechende Hilfsmittel dabei hat. Einem ist schon passiert, dass Fahrprüfung machte. Am Ende der Prüfung wurde dem Fahrschüler gefragt wo die Brille sei...... da diese zuhause vergass galt dies als "durchgefallen"

    Letzendlich ist es so wie Muggel schrieb, für den Fall des Falles wenn man einen Unfall macht oder in Fahrkontrolle gerät, kann es passieren, dass geprüft wird ob im FS was steht - falls ja kann ggf. Probleme geben.......nicht mehr oder weniger ist es so zu verstehen!

  • Ja, seit dem 7. Lebensjahr habe ich HGs und schwerhörig. Den Lappen habe ich später gemacht 8). Ich war weder beim HNO noch sonst wo, niemand hat danach gefragt. Aber es ist so wie es ist: Bei dem einen so und bei dem andern so, Behördendurcheinander. Genau wie andere, die genau die Lebensgeschichte und Leiden haben wei ich und nur einen GDB von 40 haben und nicht 80 und GL wie ich und viele anderen.

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