Gehörlosengeld zurückzahlen

  • Hallo alle,

    ich möchte hier eine Erfahrung teilen, die hoffentlich jemandem weiterhilft, nicht denselben teuren Fehler zu machen wie ich.

    Als ich klein war, haben meine Eltern Gehörlosengeld beim Landesverband Rheinland/NRW für mich beantragt und bewilligt bekommen. Als Kind wusste ich davon noch nichts und als junge Erwachsene auch nicht. Erst als ich 23/24 war, haben sie die Beiträge auf mein eigenes Konto überweisen lassen. (Vielleicht hätte ich schon vorher Anspruch drauf gehabt, es direkt selbst zu erhalten, aber das ist erstmal egal, darum geht es hier nicht). Damals verstand ich es so, dass das Gehörlosengeld eine Leistung ausschließlich aufgrund meiner Behinderung wäre, genau wie der Schwerbehindertenausweis. Ich akzeptierte es also als selbstverständlich und stellte es nicht in Frage.

    Dann zog ich aus Nordrhein-Westfalen weg, nach Hamburg. Ihr ahnt, wo es hingeht.

    Kürzlich habe ich recherchiert, was diese monatlichen 77€ eigentlich sind, weil ich neugierig war. Sofort die Webseite des LVR gefunden, sowie die nähere Info, dass das Gehörlosengeld nur für Gehörlose mit Wohnsitz in NRW sei...

    Also frage ich in einer E-Mail beim LVR an, ob ich denn dafür noch qualifizieren würde? Denn ich wohne gar nicht mehr in NRW.

    Dann kam etwas später ein Schreiben vom LVR: Man habe beim Einwohnermeldeamt Hamburg in Erfahrung gebracht, dass ich seit 2014 hier wohne. Deswegen muss ich für die letzten 7 Jahre Gehörlosengeld an den LVR zurückzahlen. Es handelt sich um knapp 6.500€.

    Dass ich den Antrag nicht selbst gestellt hatte, und auch das Kleingedruckte nie gelesen habe? Spielt keine Rolle. Dass meine Eltern mich nie über eine Mitwirkungspflicht, oder dass das Gehörlosengeld nur für Leute mit Wohnsitz in NRW gilt, aufgeklärt hatten? Spielt keine Rolle. Ich werde nicht drum herum kommen.

    Ich suche keine Rechtsberatung - einen Rechtsstreit könnte ich mir nicht leisten, auch von Zeit und Nerven her. Bitte belehrt mich auch nicht, dass ich oder meine Eltern blöd gewesen wären - die "Geldstrafe" tut schon weh genug. Ich schreibe das hier in der Hoffnung, dass vielleicht jemand anders meine Erfahrung hilfreich findet.

  • Ich stecke da nicht drin, würde aber denken das es sich um eine Sache vor dem Sozialgericht geht und da steht Dir doch unter Umständen ein kostenloser Anwalt zu.
    Auf alle Fälle würde ich aber eine Erstinformation eines Anwaltes einholen.

    ab 1992 HDO HG rechts
    ab 1998 HDO HG beidseitig
    09.06.2021 OP CI622 - EA 15.07.2021
    07.09.2021 OP CI632 - EA 20.10.2021

    Nucleus 7 Hybrid

    Mini Mic, TV Streamer - Stromversorgung über USB vom TV > funktioniert bestens

  • Das ist ja sehr ärgerlich. Vielleicht kannst du das Amt in NRW um Teilzahlung bitten, damit es nicht so arg schmerzt.

    Frag doch mal in Hamburg beim Verein der Hörgeschädigten, ob sie anwaltliche Beratung bieten - in Berlin besteht z.B. diese Möglichkeit und die ist kostenlos für Vereinsmitglieder (NUR eine erste Beratung, alles andere muss natürlich bezahlt werden). Vielleicht gibt es doch noch einen Ausweg.

    Alles Gute

    maryanne

  • Vielen Dank Euch beiden -- ich überlege daher, mir mal eine Beratung einzuholen, beim Anwalt und/oder beim Gehörlosenverband Hamburg. Schaden kann es ja nicht, und vielleicht hatte tatsächlich schon mal jemand anders so eine Situation. (Ich habe schon gegoogelt und auf Twitter gesucht, aber nichts dergleichen gefunden).

  • Hallo Saruyi,

    Das ist wirklich sehr ärgerlich. Ich hoffe, Deine Eltern geben Dir wenigstens das Geld zurück, was sie behalten haben.

    Ich glaube aber kaum, dass Du um eine Rückzahlung herum kommst. Die Regelungen sind sehr klar und Unwissenheit schützt leider nicht.

    Das einzige was Du tun kannst, ist um Ratenzahlung zu bitten.

    LG Andrea.

  • Ja, was sagen denn deine Eltern dazu ? Normalerweise wird man darüber informiert, dass Gehörlosengeld Ländersache ist und beim Umzug Bescheid gegeben werden muss.

    Gruß Norbert

    links: Opus 2XS, Flex28; OP 14/09/2012 MHH
    EA: 05/11/2012 erfolgreich

    seit 12/06/2020 Sonnet 2

    rechts: HG (zu nichts nutze...)
    --------------------------------
    Offenbarung 21,4
    ...und der Tod wird nicht mehr sein, noch Trauer noch Geschrei noch Schmerz...

    Jesaja 35, 4-6
    Sagt den verzagten Herzen: "Seid getrost ..." ...dann werden die Ohren der Tauben geöffnet werden...

  • Wie kann das denn sein, dass du erst mit 23 erfährst, dass deine Eltern Gehörlosengeld bekommen für dich, dann auf dein Konto landet und du dann neugierig wirst, wofür das ist.

    ich denke, wenn deine Elterm den Antrag gestellt und bewilligt bekommen haben, liegt die Verantwortung bei deinen Eltern.

    Gruß Norbert

    links: Opus 2XS, Flex28; OP 14/09/2012 MHH
    EA: 05/11/2012 erfolgreich

    seit 12/06/2020 Sonnet 2

    rechts: HG (zu nichts nutze...)
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    Offenbarung 21,4
    ...und der Tod wird nicht mehr sein, noch Trauer noch Geschrei noch Schmerz...

    Jesaja 35, 4-6
    Sagt den verzagten Herzen: "Seid getrost ..." ...dann werden die Ohren der Tauben geöffnet werden...

  • Ohje, ich drücke fest die Daumen, dass es sich doch irgendwie regeln lässt ✊✊✊ beraten lassen kann man sich ja auf jeden Fall mal!

    VG Fibi

    Sohn (19 Jahre) rechts HG Linx von Resound bei hochgradiger SH

    links CI von Cochlear - OP am 04.05.2018 / EA 18.06.2018

  • Hallo,

    da haben Dich Deine Eltern aber sprichwörtlich schön in den Brunnen fallen lassen, indem sie Dich nun gar nicht über den Bezug des „Gehörlosengeld“ informierten. Du kannst zwar mit einer Beratung durch einen Fachanwalt für Sozialrecht lediglich nur noch probieren, erträgliche Raten für die Rückzahlung schriftlich auszuhandeln. Er könnte auch klären, ob die Voraussetzungen für das Gehörlosengeld durch die Freie und Hansestadt Hamburg erfüllt sind, bevor Du es beantragst.

    Denn der LVR in NRW wird zu Recht seine Rückforderungen wegen Verstoßes gegen Mitwirkungspflicht aufrechterhalten. Den in jedem – meist jährlichen – Bescheid für das Gehörlosengeld wird explizit auf die Mitwirkungspflicht hingewiesen; so auch bei teil- oder vollstationärer Unterbringung während Krankenhaus- oder Reha-Aufenthalten und Umzug – wie in Deinen Fall …

    Es tut mir leid, dass Du diese unschöne Erfahrung machen musstest.

  • Zitat

    Den in jedem – meist jährlichen – Bescheid für das Gehörlosengeld wird explizit auf die Mitwirkungspflicht hingewiesen

    ach herrje, es gibt jährliche Bescheide!??
    Ich habe nie einen bekommen! =__= Da hätte ich ja schon viel früher bemerken können, was Sache ist.

    Werde definitiv meine Eltern mal danach fragen, und das mit ihnen persönlich klären.

  • Hallo,

    auf die Antwort Deiner Eltern bin ich sehr gespannt. Denn 6.500 € Rückforderung sind nun kein Pappenstiel …

    Ich weiß ja nicht, wie der LVR das handhabte. Hier im Land Berlin werde ich vom zuständigen Bezirksamt jährlich auch zu einer schriftlichen „Erklärung zum Gehörlosengeld“ per Formular aufgefordert. Da werden dann auch solche Sachen wie z. B. teil- oder vollstationäre Unterbringung während Krankenhaus- oder Reha-Aufenthalten und vieles mehr hinterfragt … Es ist nichts selbstverständlich und der Staat schenkt uns wahrlich nichts. Vieles muss per regelmäßigen Anträgen neu erkämpft werden.