Hallo die Runde,
mein Antrag wurde von der KK auch abgelehnt zum Roger On.
Ich bräuchte eine Vorlage zum Einspruch.
Könnte mir dabei jemand behilflich sein?
Danke
Gruß Bernd
Hallo die Runde,
mein Antrag wurde von der KK auch abgelehnt zum Roger On.
Ich bräuchte eine Vorlage zum Einspruch.
Könnte mir dabei jemand behilflich sein?
Danke
Gruß Bernd
Hallo,
generell gibt es keine Vorlage für einen Widerspruch, denn dieser sollte die Ablehnungsgründe aufgreifen und erläutern, warum diese nicht stimmen.
Daher: mit welcher Begründung hat die KK die Kostenübernahme abgelehnt?
hallo Bernd
Habe für dich eine Möglichkeit gegen über der KK
"
Also ich habe mit meinem Akustiker das Vollgebermaße gemacht.
Wir haben 5 Hörgeräte getestet.3 1200 teurer und 2 Kassenmodelle. Argumentation mit Kassenmodelle fiel das Sprachverständnis schlechter aus (Besonders im Störschall mit dem Ci). Sorry höre ich nicht!
Dann waren nur noch die Teuren Modelle im Angebot. Und dann das was am besten zum Ci passt das wäre dann bei Coclear das passende Resound Hörgerät und dann da klar sagen es herrscht Gleichklang mit dem Ci. Weil der Gleichklang kann man nicht messen und damit auch nicht wiedersprechen von der Krankenkasse (weil das ja nur Du bewerten kannst).
Darüber kannst du das ausprobieren ( was auch mit hilft manche Krankenkassen zahlen nocheinmal ein Zuschlag bei Tinnitus Funktion sie haben dann den Eindruck dass die Differenz nicht mehr so viel ist."
Gruß Joachim
ci_joe es geht hier um ein Zusatzmikrofon, ich glaube da helfen deine Ausführungen nicht so recht weiter
Muggel hat schon recht, man muss in den Argumenten schon die konkrete Begründung der Ablehnung mit einbeziehen.
Da wäre zusätzlich zur Ablehnung auch die ursprüngliche Antragstellung interessant .. Argumentation, ob und wenn welche Messprotokolle (Verstehen ohne und mit Roger On im Störschall mit welchem SNR) beigefügt waren.
Für Widerspruch darf man nur darauf beziehen was im Antrag und Ablehnung steht von daher kann man ohne Hinweise hier nicht einfach bzgl. Widerspruch argumentieren
Das ist grundsätzlich so, egal um was es geht. Bußgelder, Verwahnungen, Finanzamt, Ablehnungen von Anträgen usw. Widersprüche müssen sich immer genau auf die Entscheidungen beziehen, denen widersprochen werden soll.
Gruß Norbert