• Hallo Ihr Lieben,

    wie ihr vielleicht wisst, bin ich bimodal mit CI und HG versorgt. Mein rechtes Ohr hat Anspruch auf ein neues HG, allerdings bezahlt meine KK nur den Pflichtteil. Ich müsste noch 1426,- € selbst zahlen . Hat jemand einen tollen Text auf Lager der eventuell überzeugen könnte? Dass ich das Gerät zum telefonieren auf der Arbeit brauche, habe ich schon geschrieben.

    Die KK hat den Antrag zur Rentenversicherung weitergegeben, die haben leider auch abgelehnt :(

    Vielleicht hat jemand Erfahrung mit sowas? Mein Akustiker meinte auch, das wäre eine Einzelentscheidung.....soll ich vielleicht zur Kasse hingehen? Hat jemand einen Rat für mich?

    Liebe Grüße und einen schönen Wochenteiler.:)

    16.06.2021 links implantiert mit CI622 von Cochlear.

    EA 19.07.2021 Kanso2

    Rechts Resound HG

  • Versuchen kannst du dass, aber in der Regel bezahlt die KK nur den Pflichtanteil. Aber warum hat denn niemand die Sache mit der Kostenübernahme vorher abgeklärt? Verstehe ich einfach nicht. Ich hatte sowas Ähnliches, und nach einer Ablehung habe ich es bei einem Kassengerät gelassen.

    Gruß Norbert

    links: Opus 2XS, Flex28; OP 14/09/2012 MHH
    EA: 05/11/2012 erfolgreich

    seit 12/06/2020 Sonnet 2

    rechts: HG (zu nichts nutze...)
    --------------------------------
    Offenbarung 21,4
    ...und der Tod wird nicht mehr sein, noch Trauer noch Geschrei noch Schmerz...

    Jesaja 35, 4-6
    Sagt den verzagten Herzen: "Seid getrost ..." ...dann werden die Ohren der Tauben geöffnet werden...

  • Hallo Norbert,

    das die Kasse den Pflichtteil übernimmt, war klar. Es ging halt um eine höherwertiges HG das klangmässig wesentlich besser ist.

    16.06.2021 links implantiert mit CI622 von Cochlear.

    EA 19.07.2021 Kanso2

    Rechts Resound HG

  • Dass ich das Gerät zum telefonieren auf der Arbeit brauche, habe ich schon geschrieben.

    Die KK hat den Antrag zur Rentenversicherung weitergegeben, die haben leider auch abgelehnt :(

    Hallo GineM,


    da du deine Arbeit erwähnt hattest, ist die Kasse draußen. Da brauchst du dich gar nicht mehr melden. RV lehnt grundsätzlich erst einmal alles ab, so meine Erfahrung. Formlos sofort Widerspruch einlegen, um die Frist einzuhalten. Es genügt ein Zweizeiler und ein Hinweis, das Begründung folgt.

    Wenn Schwerbehindertervertreter beim Arbeitgeber vorhanden ist, diesen als Berater mit ins Boot holen. Ansonsten vom Arbeitgeber bescheinigen lassen, welche kommunikativen Aufgaben zu dein Arbeitsplatz beinhaltet. Zusätzlich zum Integrationsamt und dort dein Leid klagen. Das ist ganz klar Teilhabe am Arbeitsleben, also im Widerspruch Gesetz und Paragraph benennen. Die KK ist nur für Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zuständig. Bitte beides nicht vermischen, da sonst beide Leistungsträger sich vor Gericht streiten, wer zuständig ist und das kann dauern.

    Wenn du noch mehr Tipps brauchst, bitte gerne noch einmal melden. Ich denke, die letzten Jahre haben mich auf diesem Gebiet ganz schön geschult.

    Viel Erfolg wünsche ich dir 💪🍀

  • ich war noch nie auf einem Integrationsamt?.... wer ist da zuständig? und was sag ich da?

    liebe Sanne es wäre wunderbar, wenn du mir das genauer erklären könntest?! ich wäre dir von Herzen dankbar! :)

    16.06.2021 links implantiert mit CI622 von Cochlear.

    EA 19.07.2021 Kanso2

    Rechts Resound HG

  • Integrationsamt ist je nach Bundesland oder Stadt anders aufgebaut, da müsstest du bitte für deinen Arbeitsort im Internet suchen, also Ort, Zuständigkeit, Integrationsamt, Hörschädigung in die Suchmaske eingeben, dann müsstest du eigentlich punktgenau deinen Ansprechpartner bekommen. Vorher bitte sofort den formlosen Widerspruch schriftlich bei der RV einreichen, das ist ganz wichtig.

    Ich habe mich per Mail beim Integrationsamt gemeldet und da schon geschildert worum es geht, das ich Hilfe brauche und um einen zeitnahen Termin für ein persönliches Gespräch gebeten. Solche wichtigen Kontaktaufnahmen mache ich grundsätzlich nicht telefonisch, obwohl ich eigentlich telefonieren kann, aber das ist für mein Gegenüber der Hinweis auf mein Handicap. Das Integrationsamt springt manchmal ne der Finanzierung für Hilfsmittel für den Arbeitsplatz ein, Bedingung ist, das zuvor die anderen Leistungsträger angegangen worden sind und abgelehnt haben. Eventuell musst du aber tatsächlich die RV verklagen, in dem Falle solltest du entweder einen Anwalt für Sozialrecht an deiner Seite haben oder den VDK. Allein gegen RV, das braucht starke Nerven und den Überblick über den Paragraphendschungel des Sozialrechtes.

    Also, bevor ich dich weiter zu texte, mache zunächst erst einmal die zwei Schritte.

    Einmal editiert, zuletzt von Sanne2 (17. November 2021 um 14:32)

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    erst einmal ein paar Fragen:

    - warum muss es das ausgewählte Hörgerät sein? Was kann das besser als andere, ggf. günstigerere Geräte?

    - musst du nur auf der Arbeit telefonieren?

    - gehört Telefonieren zu deinen Hauptaufgaben auf der Arbeit, d.h. würdest du deine Arbeitsstelle verlieren, wenn du nicht (mehr) telefonieren kannst mit dem Hörgerät?

    - wieviele Hörgeräte wurden getestet? Wie unterschiedlich sind die Hörwerte mit diesen? Wurden auch zuzahlungsfreie Hörgeräte getestet?

    Die Kostenübernahme von Hörgeräten ist IMMER eine Einzelfallentscheidung. Hier muss dann individuell geschaut werden, warum kein anderes Hörgerät möglich ist. Das gleiche gilt natürlich für die Arbeit, da natürlich jede Arbeitsstelle anders ist und andere Voraussetzungen hat.

  • Das sind sehr wichtige Fragen, das stimmt. Ich befürchte nur, sie werden in diesem Fall verwirren, weil diese Fragen vor Antrag auf Kostenübernahme hätte gestellt werden müssen. Was jetzt im Nachhinein noch geklärt werden könnte, wäre, ob es wirklich dieses HG sein muss. Ist es wegen der Konnektivität zum CI? Und sind drei Geräte, darunter ein Kassengerät getestet worden? Ob jetzt das HG auch privat zum Telefonieren gebraucht wird, ist jetzt nicht mehr wichtig, da bereits eine berufliche Begründung genannt worden ist und die KK bereits an die RV weiter geleitet hat, zurück geht es jetzt nicht mehr. Das finde ich immer sehr wichtig, dass schon beim ersten Antrag ganz klar heraus gestellt wird, ob man das Hilfsmittel privat oder beruflich benötigt. Mal davon abgesehen, das in der Regel in beiden Bereichen Sprache verstehen notwendig ist, verlängert diese Tatsache das Verfahren, weil eigentlich keiner zahlen möchte. Ich kann hier nur von dem berichten, was ich erlebt habe, ob das zu hundert Prozent richtig ist, weiß ich nicht.

  • …also meine Arbeit würde ich nicht verlieren , wenn ich nicht mehr ans Telefon könnte ! Aber lästig ist das schon🙈 Ich befürchte schon, dass der Betrag zu meinen Lasten geht… ist ja nicht das erste HG 😫

    Mit dem Geld was ich in meine Ohren schon investiert habe, könnte ich eine Weltreise machen 😔 🤪

    Lieben Dank für eure Antworten… ich Versuch noch einen Termin beim integrations Amt zu bekommen ! Dann war’s das.

    16.06.2021 links implantiert mit CI622 von Cochlear.

    EA 19.07.2021 Kanso2

    Rechts Resound HG

  • Ich glaube eher dass hier wohl der Schwerpunkt auf Konnektivität zum CI liegt.

    Rechts Cochlear Kanso 1und Kanso 2 CI Modell 512; OP 25.04.2017 Hörschnecke bis auf dem Stumpf entfernt UNI-KLINIK Halle;
    Links HG AMPLI-CONNECT R 5 ON 312 GN seit September 2021.

    Seit dem 25.10.2021 Upgrade auf Kanso 2
    Zubehör: Cochlear™ Wireless Mini Microphone (Minimikrofon 2+); Telefonclip+ von Resound; ReSound TV Streamer 2

  • Was auch ein Rolle spielen ist die klanggleichheit zwischen Hörgerät und Ci. Dann vielleicht Tinnitus Funktion im Hörgerät usw. Ich habe auch ein 1200 Euro teurers Hörgerät gegenüber der Krankenkasse durchgesetzt.


    Gruß Joachim

    • Offizieller Beitrag

    Sanne2

    die Frage hatte schon einen tieferen Hintergrund. Natürlich wird Gine auch privat telefonieren, aber vielleicht gibt es nur ein Hörgerät, was zu der Telefonanlage auf der Arbeit kompatibel ist. Damit wäre das ein klarer Grund, warum die RV der Kostenträger sein muss und nicht (wegen Telefonieren!) behaupten kann, das dies kein (reiner) beruflicher Grund ist.

    Andernfalls ist nämlich die Kostenablehnung der RV korrekt, da ohne besonderen beruflichen Bedarf eben die Krankenkasse der zuständige Kostenträger ist.

    Nun muss man halt schauen, mit welcher Begründung das Hörgerät von welchem Kostenträger ggf. bezuschusst werden kann:

    - Krankenkasse = Grundbedürfnisse -> zahlt nur dann mehr als den so genannten Festbetrag, wenn es eben kein Hörgerät gibt, welches die Hörminderung adäquat zum Festbetrag ausgleichen kann. Dazu muss man aber halt dieses nachweisen usw.

    - Rentenversicherung = berufliche Anforderungen -> zahlt nur dann einen Zuschuss, wenn das Hörgerät mehr können muss als für den Privatgebrauch nötig ist. Auch hier muss man das halt nachweisen.

    - ggf. halt noch Integrationsamt oder übergeordneter Sozialhilfeträger (Landschaftsverbände)... aber dann hätte der Antrag schon dahin weitergeleitet werden müssen.

  • Hallo Muggel,


    ich gebe dir komplett Recht, nur hätte deine Argumentation vor Antragstellung stattfinden müssen. Jetzt ist GineM aber den Weg gegangen, das Sie um es kurz auszudrücken auf Teilhabe am Arbeitsleben plädiert. Ob sie privat telefonieren will/möchte/kann interessiert jetzt nicht mehr. Sie muss am Arbeitsplatz telefonieren können, um weiterhin ihre Aufgaben zu erfüllen. Für den Widerspruch wäre jetzt darzulegen und zu beweisen, warum ausgerechnet das gewünschte HG dazu befähigt am Arbeitsplatz zu telefonieren und warum ein Kassengerät das nicht kann.
    Das Integrationsamt hat manchmal, je nachdem wie voll deren Kasse ist, die Möglichkeit unkonventionelle Einzelfallentscheidungen zu treffen. Beispiel meine FM-Anlage: Ich hatte den Fehler gemacht, berufliche Gründe anzugeben, KK schiebt es weiter an RV, diese lehnt ab, weil ich eigentlich in einem Beruf arbeite, wo ich sogar komplett taub sein könnte (Tierpflegerin). Mein Arbeitsplatz ist aber wesentlich komplizierter und passt in keine Berufsbezeichnung, da alles im Aufbau und noch nicht etabliert (tiergestützte Förderung von Kindern mit Förderbedarf). Für RV war ich eine Nummer ohne Individuellen Hintergrund, also ging ich zum Integrationsamt und die haben verstanden, worum es ging und konnten mir individuell helfen. Manchmal ist persönlicher Kontakt zu einem Ansprechpartner, der weiß, was Hörschädigung heißt, sehr wertvoll.

  • Was auch ein Rolle spielen ist die klanggleichheit zwischen Hörgerät und Ci. Dann vielleicht Tinnitus Funktion im Hörgerät usw. Ich habe auch ein 1200 Euro teurers Hörgerät gegenüber der Krankenkasse durchgesetzt.


    Gruß Joachim

    hallo Joachim,würdest du mir mit der Formulierung helfen?

    16.06.2021 links implantiert mit CI622 von Cochlear.

    EA 19.07.2021 Kanso2

    Rechts Resound HG

  • Hallo,

    Ich konnte seinerzeit das Naida Link Q noch nicht von der Kasse bekommen, weil das vorherige Hörgerät erst drei Jahre alt war. Und habe es gar nicht erst versucht. Ich habe es wegen der Konnektivität beim Telefonieren erfolgreich beim Integrationsamt beantragt. Es wurde sofort zusammen mit dem Phonak DECT bewilligt.

    Ich schrieb schon im anderen Thread geschrieben, warum ich das Integrationsamt für die beste Adresse halte. Man muss natürlich unmissverständlich begründen können, warum genau dieses Gerät am Arbeitsplatz benötigt wird. Man braucht ein Alleinstellungsmerkmal.

    Einfach zu sagen, ich kann damit besser telefonieren, ohne eine Erklärung, was das Besondere daran ist, das reicht nicht.

    Viele Akustiker kennen sich mit Anträgen schon einigermaßen aus, aber leider nicht alle. Daher kann ich nur empfehlen sich selbst schlau zu machen.

    Gine bei der Kasse ist wegen der Weiterleitung zur RV nichts zu holen! Wie hat die RV die Ablehnung begründet? Nimm trotzdem Kontakt zum Integrationsamt auf. Zwar sind die jetzt wegen der RV eigentlich auch raus, aber sie sind vielleicht gewillt, doch aus ihren meistens üppigen Topf das Hg zu finanzieren. Außerdem empfehle ich bei der RV fristgerecht Widerspruch mit dem Passus Begründung folgt einzulegen.