Hallo,
Ich möchte anläßlich einiger Diskussionen hier noch einmal meine Erfahrungen darlegen, wie man weitere Hörhilfen, insbesondere FM Anlagen erfolgreich beantragt. Ich habe in den letzten 20 Jahren schon bei mehreren Integrationsämter in Niedersachsen und Bremen FM Anlagen, zwei Mal sogar Hörgeräte beantragt. Die Bewilligungen kamen immer sehr schnell.
Erste Regel vor dem Antrag probieren, ob das Hilfsmittel überhaupt eine Abhilfe ist.
Bei Berufstätigkeit gilt. Unbedingt den Arbeitgeber ins Boot holen. Idealerweise stellt der Arbeitgeber sogar den Antrag, den ihr ggf. vorformulieren könnt.
Aus dem Antrag muss hervorgehen, in welchen beruflichen Situationen ihr das Hilfsmittel braucht. Der Klassiker bei FM Anlagen ist die Teilnahme an regelmäßigen Teamsitzungen und an Fortbildungen. Beschreibt warum die Situation ohne Hilfsmittel nicht tragbar ist und wie das Hilfsmittel die Situation verbessert. Beispiel: Ohne FM versteht ihr in der Fortbildung nicht, deshalb könnt ihr Euch nicht in einem bestimmten Bereich qualifizieren und habt berufliche Nachteile, weil ihr nicht gesamte Aufgabenspektrum Eures Arbeitgebes abdecken könnt.
Ich habe das Naida Link Q Hörgerät und das zugehörige Telefon mit der Begründung bekommen, dass ich beruflich telefonieren muss und das beidseitige Hören beim Telefon essentiell für das Verstehen ist.
Ihr dürft auf gar keinen Fall andeuten, dass ihr Hilfsmittel privat nutzen könnt. Denn dann wird schnell hinterfragt, ob die Krankenversicherung zuständig ist.
Gebt die Unterlagen vollständig ab. Zumindest das niedersächsische Integrationsamt hat ein Merkblatt, welche Unterlagen dazu gehören.
Azubis in der betrieblichen Ausbildung bzw. Berufsanfänger vor dem Antritt des ersten Jobs müssen diesen Antrag an die Agentur für Arbeit stellen, es empfiehlt sich das Rehateam bei der Agentur für Arbeit zu kontaktieren.
Es besteht für Angestellte die Möglichkeit den Antrag bei der Rentenversicherung zu stellen. Ich würde aber trotzdem zuerst an das I Amt heran zu treten, weil das I Amt viel schneller und flexibler ist. Das I Amt wird ohnehin von sich aus andere Sozialversicherungsträger mit ins Boot holen, wenn sie meinen jemand anders ist zuständig.
Wer noch nicht oder nicht mehr berufstätig ist, muss an die Krankenkasse herantreten. Dort sollte in der Begründung zwingend der Satz auftauchen, dass nur mit der FM Anlage dem Grundbedürfnis nach Kommunikation nachgekommen werden kann. Das solltet ihr mit dem Beispiel unterfüttert, dass ihr sonst im Familien und Freundeskreis nicht an Gesprächen mit drei und mehr Personen teilnehmen könnt.
Gruß Andrea