Verlängerung Schwerbehindertenausweis Jugendlicher

  • Teil D: Merkzeichen   
    1.Erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr (Merkzeichen G)

    1142.Berechtigung für eine ständige Begleitung (Merkzeichen B)

    1153.(aufgehoben)

    1154.Gehörlosigkeit (Merkzeichen Gl)116


    Gerade eben aus VersMedV kopiert - damit kann man diese Diskussion beenden und sich bitte wieder der eigentlichen Frage zuwenden!!!

    Links: Cochlear seit 16.8.21

    Rechts: Cochlear seit 15.11.21

  • Sorry, da hab ich nicht ausführlich genug recherchiert um die Diskussion zu bremsen,

    Den entsprechenden Abschnitt habe ich nicht gefunden, aber diesen hier und der bringt vielleicht Licht ins Dunkel🤔

    „Erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr (Merkzeichen G)

    a)Nach dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) ist zu beurteilen, ob ein behinderter Mensch infolge seiner Behinderung in seiner Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt ist. Hilflose und Gehörlose haben stets einen Anspruch auf unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personenverkehr.“

    Also meinten eigentlich alle dasselbe, nur die Interpretation war teilweise falsch - bei mir auch😉

    Allerdings fände ich es toll, wenn man bei diesen Diskussionen einfach die entsprechenden Missverständnisse aufklären würde, statt immer nur auf sein Statement zu wiederholen - dann würde man viel Frust auf allen Seiten vermeiden!

    Links: Cochlear seit 16.8.21

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    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    eine Ergänzung: das Merkzeichen RF steht gehörlosen Kindern auch zu.
    Aber ja, das Merkzeichen G gibt es auch bei Orientierungsschwierigkeiten. Von diesen geht man bei gehörlosen Kindern bis zum 16. Lebensjahr aus.

    Den entsprechenden Abschnitt findet man in der VersMedV. Den offiziellen Link zu diesem Gesetz habe ich bereits gepostet, aber hier noch einmal:

    https://www.gesetze-im-internet.de/versmedv/BJNR241200008.html

    Im Teil D, Merkzeichen (ab S.114) steht unter dem Punkt 1 Erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr (Merkzeichen G):

    Zitat

    f. ) Störungen der Orientierungsfähigkeit, die zu einer erheblichen Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit führen, sind bei allen Sehbehinderungen mit einem GdB von wenigstens 70 und bei Sehbehinderungen, die einen GdB von 50 oder 60 bedingen, nur in Kombination mit erheblichen Störungen der Ausgleichsfunktion (z. B. hochgradige Schwerhörigkeit beiderseits, geistige Behinderung) anzunehmen. Bei Hörbehinderungen ist die Annahme solcher Störungen nur bei Taubheit oder an Taubheit grenzender Schwerhörigkeit im Kindesalter (in der Regel bis zum 16. Lebensjahr) oder im Erwachsenenalter bei diesen Hörstörungen in Kombination mit erheblichen Störungen der Ausgleichsfunktion (z. B. Sehbehinderung, geistige Behinderung) gerechtfertigt. Bei geistig behinderten Menschen sind entsprechende Störungen der Orientierungsfähigkeit vorauszusetzen, wenn die behinderten Menschen sich im Straßenverkehr auf Wegen, die sie nicht täglich benutzen, nur schwer zurechtfinden können. Unter diesen Umständen ist eine erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit bei geistigen Behinderungen mit einem GdB von 100 immer und mit einem GdB von 80 oder 90 in den meisten Fällen zu bejahen. Bei einem GdB unter 80 kommt eine solche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit nur in besonders gelagerten Einzelfällen in Betracht.

    (rot durch mich markiert)

    Auch wenn gehörlose Kinder in der Regel nicht gehbehindert sind, sind sie in der Bewegungsfähgigkeit im Straßenverkehr aufgrund von Oirientierungsstörungen eingeschränkt. Daher steht ihnen das Merkzeichen G (nicht für "gehbehindert", sondern für "erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr"!) zu.
    Allerdings eben nicht nur dieses Merkzeichen, sondern insgesamt die Merkzeichen:
    - GL

    - RF

    - G

    - B

    - H

    Dabei werden die Merkzeichen G und B in der Regel bis zum Ende des 16. Lebensjahres anerkannt, das H bis zum Ende der Ausbildung.
    Die Merkzeichen GL und RF bestehen weiterhin (nach momentan gültigem Recht).

    Ich weiss auch nicht, was diese Diskussion hier soll. Es steht halt so im Gesetz, egal wie komisch das klingen mag. Ich habe lediglich die Ausgangsfrage beantwortet und die entsprechenden Passagen aus der VersMedV (siehe Link!) kopiert, sowie diese auch benannt, so dass man jederzeit nachschlagen kann.

  • Wie ich „sehe“, besteht ja noch Hoffnung auf einen GdB von 100 und Merkzeichen H. Danke für die Infos. Da sollte doch was gehen.

    Aufgrund der Vorraussetzungen für die steuerlichen Begünstigungen und der Bedingung für das Gehörlosengeld (Hessen) geht es mir in erster Linie um den GdB von 100 und das Merkzeichen H. Da habt ihr mir alle wieder ein wenig Hoffnung gemacht. Vielen Dank für die Informationen.
    Gruß

    Matthias

  • Interessehalber: wofür gibt es eigentlich Gehörlosengeld? Also zu welchem Zweck oder mIt welcher Begründung? Und auch die steuerliche Erleichterung. Das habe ich immer noch nicht verstanden, warum man die bekommt.

    einseitig ehemals an Taubheit grenzend, Implantation am 20.9.19, EA am 24.10.19, Nucleus 7 von Cochlear

    das andere Ohr ist normalhörend

  • Ich glaube gelesen zu haben, dass zumindest die steuerliche Entlastung ein Nachteilsausgleich ist.
    Das finde ich persönlich auch gerecht, da man nicht nur in etlichen Bereichen eingeschränkt ist, sondern ja meistens auch Kosten hat, die jemand ohne Einschränkungen nicht hat. Seien es Batterien etc. fürs Hörgerät oder Stromkosten für Trockenbox und Akkus beim CI, Fahrtkosten zu Selbsthilfeveranstaltungen o.ä.

    Links: Cochlear seit 16.8.21

    Rechts: Cochlear seit 15.11.21

  • kurz zu GL Geld ist Ländersache, daher die unterschiedliche Regelung, Voraussetzungen, Beträge. In BL indem kein GL Geld erhältlich ist gibt in vereinzelte BL Verhandlungen.In Hessen gilt dies vorerst für die nächsten 5 Jahren (bis 2026)!

  • Nun, das „Gehörlosengeld“ – im Land Berlin „Pflegegeld wegen Gehörlosigkeit“ nach dem Landespflegegesetz genannt – ist eine freiwillige Leistung des jeweiligen Bundeslandes. Das gibt es nicht in allen Bundesländern bzw. wurde von einigen Bundesländern wieder abgeschafft.

    Es ist im Prinzip ein Nachteilsausgleich für die Mehraufwendungen wie z. B. die Kosten für Batterien zu Hörgeräten und dergleichen. Voraussetzung im Land Berlin ist das Merkmal Gl im SBA.

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    das Gehörlosengeld ist ein Nachteilsausgleich, aufgrund höherer Kosten durch Dometschereinsätze, Kommunikationsassistenz (sofern notwendig), Kosten für technische Hilfen wie z.B Schwerhörigentelefone, Faxgeräte usw.

    Weiterhin ist, wie hier schon erwähnt, das Gehörlosengeld Ländersache. Die einzelnen Bundesländer legen fest, wer Gehörlosengeld erhält (also welche Vorausstzungen vorhanden sein müssen) und welche Höhe das Gehörlosengeld hat.

  • MatzE, ich glaube, das hast du missverstanden.

    Nicht du bist die Zielscheibe, sondern der Gesetzgeber. Es ist aus einkommenssteuerlicher Sicht ungerecht, dass ausgerechnet die nicht von der Steuererleichterung profitieren, die es am dringendsten nötig hätten. Nämlich die, die kein oder nur geringes Einkommen haben.

    Aus meiner Sicht gerechter wäre eine direkte Zuwendung wie das (derzeit von den Ländern geregelte und bezahlte) Gehörlosengeld, das vom Bund pauschal ohne Anrechnung an andere Leistungen ausbezahlt wird. Denn die Kosten entstehen für den Behinderten vollkomen unabhängig vom Einkommen.

    Aber es ist richtig, dass diese Diskussion nicht hierher gehört. AnniB hat nur nach der Begründung für derartige Leistungen gefragt.

    Links: Advanced Bionade 16:12:20 Ersatz von 15:01:21

    Rechts: Cocktail Mix 20:02:20 Ersatz von 11:03:20

    Genesung Op 2

    Die kognitive Potenz hat eine extraordinäre Relevanz für die Dialektik

    Oder anders ausgedrückt

    Der Unterschied zwischen Theorie und Praxis besteht darin, dass man durch Praxis einen außerordentlichen Musikgenuss erleben kann, der in der Theorie mancher Technikfanatiker überhaupt nicht möglich ist

    Lachs i. 2 fel

    Ein Leben ohne Musik ist wie ein wasserscheuer Fisch

  • Hallo,

    Ich habe das: "Wer hat, dem wird gegeben." als Zustandsbeschreibung mit sozialpolitilkritischen Einschlag gemeint. Das war aber nicht als Kritik an bestimmte Personen hier gemeint.

    Sehr viele Wohltaten der Politik kommen bei den Armen nicht an. Dazu gehören alle Steuerfreibeträge, aber auch so Nettigkeiten wie KfW Kredite für energetische Sanierungen. Als jemand mit einem akzeptabelen Gehalt bin ich begeistert auf wie vielfältige Art und Weise ich von Struerfreibeträgen und Fördermöglichkeiten profitiere. Ich verkenne aber nicht, dass viele nicht die finanziellen Möglichkeiten haben , die ich habe.