Ich bin so vorgegangen wie Du es in dem neuen Thread aufzeigst.
Allerdings war die Reaktion eine ganz andere.
Der Arbeitgeber fragte beim Integrationsamt wegen der Kostenübernahme nach.
Die Antwort war, dass das Integrationsamt erst dann die Kosten übernehmen werde wenn die RV und die KV die Kosten ablehnen und ich erfolglos vor dem Sozialgericht dagegen geklagt hätte. Ich solle den Antrag bei der RV einreichen, da die RV zuständig ist.
Zusammen mit einem Attest der Klinik und mit einem Schreiben vom Arbeitgeber über die Notwendigkeit einer Anlage stellte ich den Antrag bei der RV. Es waren nur berufliche Begründungen und keine privaten Gründe aufgeführt.
Die RV teilte mir kurz mit, dass sie die Kosten nicht übernehmen werden und den Antrag an die KV gesendet haben.
Die KV teilte mir mit, dass sie den Antrag von der RV erhalten habe und diesen bearbeiten werden.
Anmerkung: Das ist eine gängige Praxis, dass ein Träger den Antrag einfach weiter gibt. Die KV kann in diesem Fall den Antrag auch nicht einfach an die RV "zurückgeben" und der Antragsteller kann dies auch nicht verhindern oder dagegen klagen.
Nach einigen Tagen erhielt ich von der KV die Antwort, dass die Bearbeitung länger dauern werde und bat um Geduld.
Mir war nicht ganz klar, warum das so lange dauert und ich fragte dann wieder bei der KV nach.
Die Antwort war ich sollte mich noch etwas gedulden man wolle mir helfen.
Ein in solchen Angelegenheiten erfahrene Person (Lieferant der Anlage) meinte, dass die KV und die PV die Zuständigkeit vor dem Sozialgericht austragen.
Oder anders gesagt, die KV hat die RV vor dem Sozialgericht zur Übernahme der Kosten verklagt.
Nach einer langen Wartezeit erhielt ich dann von der KV die Antwort, man freue sich die Kosten zu übernehmen....
Gruß
Schera