Hallo Andrea;
Mit Hilfe von Hörgeräten bzw. dem Roger Select milderst Du die Folgen eines medizinischen Problems, nämlich der an Taubheit gruzenden Schwerhörigkeit, ab. Und die Behebung medizinischer Probleme ist Aufgabe der Krankenkasse und darf Deines Erachtens nicht von der persönlichen Einkommenssituation abhängig gemacht werden.
Aber lass DIch da noch mal vom Anwalt beraten, Eine Quick und Dirty Internetrecherche hat ergeben, dass das Partnereinkommen bei der EIngliederungshilfe wohl doch nicht zählt sondenrnur das eigene EInkommen.
der medizinisce Apsekt liegt mir am nächsten. Die Krankenkassen hätten sehr gerne Geld zu sparen indem sie die Zusatzkosten nicht übernehmen wollen.
Was mir bisher noch nicht klar ist ? Wo soll ich eingegliedert werden ? Ich bin verheiratet und ich denke das das Einkommen meines Mannes mitzählt da er mehr als doppelt so viel gegenüber meiner Erwerbsminderungsrente verdient.
Gruß spaechtele