Roger Pen und Phonak Naida Q 90 vor dem Landessozialgericht

  • Hallo Andrea;

    Mit Hilfe von Hörgeräten bzw. dem Roger Select milderst Du die Folgen eines medizinischen Problems, nämlich der an Taubheit gruzenden Schwerhörigkeit, ab. Und die Behebung medizinischer Probleme ist Aufgabe der Krankenkasse und darf Deines Erachtens nicht von der persönlichen Einkommenssituation abhängig gemacht werden.

    Aber lass DIch da noch mal vom Anwalt beraten, Eine Quick und Dirty Internetrecherche hat ergeben, dass das Partnereinkommen bei der EIngliederungshilfe wohl doch nicht zählt sondenrnur das eigene EInkommen.

    der medizinisce Apsekt liegt mir am nächsten. Die Krankenkassen hätten sehr gerne Geld zu sparen indem sie die Zusatzkosten nicht übernehmen wollen.

    Was mir bisher noch nicht klar ist ? Wo soll ich eingegliedert werden ? Ich bin verheiratet und ich denke das das Einkommen meines Mannes mitzählt da er mehr als doppelt so viel gegenüber meiner Erwerbsminderungsrente verdient.

    Gruß spaechtele

  • Hallo Jochen,

    Und so bekam ich die damals gewünschte Klageabweisung kurzfristig und die Eingliederungshilfe des Sozialamtes übernahm meinen Anteil voll wegen dem "frischen" Status als EU-Rentner. Bedingt durch die Hartz-Reformen ab 2002 war dieser "Trick" nicht mehr möglich.

    das Sozialamt gibt es heut zu Tage gar nicht mehr. Dann wäre dies das Jobcenter und da gehe ich stark davon aus das die für mich nicht zu ständig sind.

    Wo bist du dann mit der Zahlung deiner Hörgeräte dann anschließend eingegliedert ?

    Gruß spaechtele

  • Hallo spaechtele,

    das Jobcenter wird für Dich als Bezieherin von Erwerbsminderungsrente ohnehin nicht zuständig sein Die Eingliederungshilfe ist bei mir in Berlin formell dem Sozialamt unterstellt, das auch mir die "Grundsicherung wegen Erwerbsunfähigkeit und im Alter" und sonstige Hilfen zum Lebensunterhalt gewährt.

    Das kann in Deinem Bundesland auch eine andere Behörde sein. Da musste Dich mit Deinem Anwalt schlau machen. Die Eingliederungshilfe dürfte heute sehr wahrscheinlich ablehnen - siehe das von mir genannte Urteil des BSG - und Dich wieder an die Krankenkasse verweisen. Überdies befindet sich die Eingliederungshilfe für Behinderte im tiefgreifenden strukturellen Wandel durch das "Bundesteilhabegesetz" (BTHG) für behinderte Menschen. Bedingt durch die Pandemie ist der Prozess ins Stocken gekommen...

    Denn: "Recht haben" und "Recht bekommen" sind leider zwei Paar Stiefel. Du darfst auch nicht von mir ausgehen - ich lebe allein und bis Du bist verheiratet.


    Wo bist du dann mit der Zahlung deiner Hörgeräte dann anschließend eingegliedert ?

    Das war ja noch vor den großen Sozialreformen vor fast 20 Jahren! Das ist jetzt so nicht mehr vergleichbar und anwendbar. Denn ich war schon zu dem Zeitpunkt EU-Rentner...

    Ich bin ja froh und dankbar, dass ich nun seit 9 bzw 7 Jahren meine beide CI's habe und meine Krankenkasse bisher alles inklusive Batterie-Abo schön brav zahlt! Keine Betteilei und Krampf um Hörgeräte mehr! Selbst das Doppel-Upgrade auf neue Soundprozessoren im letzten Jahr in Höhe von fast 22.000 € war kein Problem.

  • Hallo Jochen,

    das Jobcenter wird für Dich als Bezieherin von Erwerbsminderungsrente ohnehin nicht zuständig sein Die Eingliederungshilfe ist bei mir in Berlin formell dem Sozialamt unterstellt, das auch mir die "Grundsicherung wegen Erwerbsunfähigkeit und im Alter" und sonstige Hilfen zum Lebensunterhalt gewährt.

    mit einer Antwort habe ich von dir ehrlich gesagt nicht mehr gerechnet. Umso schöner das du noch zurück geschrieben hast.

    Ich bekomme keine Grundsicherung und sonstige Hilfen zum Lebensunterhalt ebenso nicht.

    Darf ich wissen für was du diese erhälst. Aufgrund deiner Taubheit und Behinderung.

    Überdies befindet sich die Eingliederungshilfe für Behinderte im tiefgreifenden strukturellen Wandel durch das "Bundesteilhabegesetz" (BTHG) für behinderte Menschen. Bedingt durch die Pandemie ist der Prozess ins Stocken gekommen. ...

    Da hat sich zum 01.01.2020 um einiges geändert und in Baden Württemberg soll es demnach zum 01.01.2022 in Kraft treten.

    Das liegt in der Zukunft.

    Hier zahlt der Landkreis oder Stadtkreis an den Behinderten.

    Du darfst auch nicht von mir ausgehen - ich lebe allein und bis Du bist verheiratet.

    Einerseits habe ich gelesen das ich für jedes Kind was ich habe % / Summe X abgezogen wird von meinem Einkommen und das meines Mannes zählt mit und dann gibt es noch einen Ehepartner Abzug % / Summe X und dann von dem ERgebnis musst du dann monatlich Geld an den Leistungserbringer zahlen.

    Oder bekomme ich dann jeden Monat Geld für meine Hörgeräte und Übertragungsanalge.


    Ich steige da nicht durch.

    Ich werde mich an meinen Anwalt wenden.

    Gruß spaechtele

  • Ja, wegen der von Geburt beidseitig an Taubheit grenzenden Schallempfindungsschwerhörigkeit und Körperbehinderung (Spastik) sowie geringem Einkommen (EU-Rente). Bin einer der wenigen, die von den Hartz-Reformen bis heute profitieren. Zu Zeiten der "ordinären Sozialhilfe" bis 2001 hatte ich immer 40 DM / Monat zu viel - also über dem Bedarf und damit nicht berechtigt, außer den damaligen einmaligen Beihilfen, die es teilweise nicht mehr gibt, weil in den heutigen Regelsätzen mit berücksichtigt.

    Mehr zu mir hier: Die baldigen Abenteuer eines Hobbychemikers mit einem CI

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    das Amt für Soziales, kurz Sozialamt, gibt es selbstverständlich heute noch.
    Ein Teil umfasst die sogenannte Eingliederungshilfe:

    "Die Eingliederungshilfe ist eine Sozialleistung, die seit 2020 in Deutschland im SGB IX geregelt ist. Sie soll Menschen mit einer Behinderung oder von Behinderung bedrohten Menschen helfen, die Folgen ihrer Behinderung zu mildern und sich in die Gesellschaft einzugliedern." (siehe Wikipedia)

    Viele Punkte, die du als Begründung für die Hörgeräte bzw. den Roger Pen aufführst, betreffen die Eingliederung in die Gesellschaft, also die soziale Teilhabe. Daher stellt sich das Gericht halt auch die Frage, ob nicht auch die Eingliederungshilfe als Kostenträger für die Mehrkosten für die Hörgeräte (also der Betrag über den Festbetrag hinaus) und den Roger Pen bei dir geprüft werden muss.
    Die Eingliederungshilfe ist jedoch dinkommensabhängig und hier zählt bei dir selbstverständlich auch das Einkommen deines Mannes, da ihr ja verheiratet seid. Hintergrund ist, dass mehr als die notwendige medizinische Versorgung nur dann zu Lasten der Sozialgemeinschaft getragen werden müssen, wenn der Anspruchberechtigte diese Leistung nicht selbst zahlen kann.

    Daher ist es in deinem Fall wichtig, dass du eben nachweist, dass die notwendige medizinische Versorgung eben nur durch die Hörgeräte und die FM-Anlage sichergestellt wird. In diesem Fall ist nämlich die Krankenkasse alleiniger Kostenträger; im Falle der sozialen Teilhabe eben die Eingliederungshilfe.

  • "Die Eingliederungshilfe ist eine Sozialleistung, die seit 2020 in Deutschland im SGB IX geregelt ist. Sie soll Menschen mit einer Behinderung oder von Behinderung bedrohten Menschen helfen, die Folgen ihrer Behinderung zu mildern und sich in die Gesellschaft einzugliedern." (siehe Wikipedia)

    Viele Punkte, die du als Begründung für die Hörgeräte bzw. den Roger Pen aufführst, betreffen die Eingliederung in die Gesellschaft, also die soziale Teilhabe. Daher stellt sich das Gericht halt auch die Frage, ob nicht auch die Eingliederungshilfe als Kostenträger für die Mehrkosten für die Hörgeräte (also der Betrag über den Festbetrag hinaus) und den Roger Pen bei dir geprüft werden muss.

    Daher ist es in deinem Fall wichtig, dass du eben nachweist, dass die notwendige medizinische Versorgung eben nur durch die Hörgeräte und die FM-Anlage sichergestellt wird. In diesem Fall ist nämlich die Krankenkasse alleiniger Kostenträger; im Falle der sozialen Teilhabe eben die Eingliederungshilfe.

    Hallo Muggel,

    Danke für dein Antwort.

    Der Brief Anfrage vom Gericht kam zu erst.

    Das war was ich ausgearbeitet habe.

    Könntest du bitte Beispiele nennen die bzw. Was ich an medizinischen nachweisen muss das ich den Mehrbedarf erhalte.

    Gruß spaechtele

  • In der herzsportgruppe und wassergymnastik, krankenschwester und Pfleger im Krankenhaus und Reha die Angestellten beim Arzt.

    Apotheke Medikamentenbote , Logopädädien,

    Dieses darf ich nur angeben dann bekomme ich die Mehrkosten von der Krankenkasse.

    Die übrigen soll ich muss ich weglassen.

    Gruß spaechtele

  • Die übrigen Beispiele kannst Du ergänzend trotzdem aufführen. Du musst aber betonen, dass du die einkommensabhängige EIngliederungshilfe schon allein deswegen ablehnst , weil schon hinreichende medizinischen Gründe vorliegen, denen zufolge Du auf funktionierende Hörhilfen angewiesen bist, damit Du Ärzte, Pfleger und sonstige Therapeuten verstehen kannst. Viel mehr brauchst Du nicht zu schreiben.

    Um dem Richter erlebbar zu machen, was inter den Prozentzahlen im Verstehen ausmacht, würde ich trotzdem einige der weiter oben diskutierten Beispiele anbringen.

    Verstehen von Dialekt bei (ausländischen) Ärzten und anderen Personen

    Verstehen in der Herzsportgruppe in der lauten Turnhalle über eine Entfernung von mehreren Metern hinweg

    Verstehen in der Apotheke und beim Einkauf hinter der Maske

    Du bekommst die Mehrkosten auch nur dann, wenn Du mit Sprachverständnistest belegen kannst, dass es so ist, wie Du es behauptest. Daher noch einmal die Frage, hast Du solche Tests? Ich hätte ungerne Zeit in eine auswegslose Sache investiert, daher bitte ich Doch um die Beantwortung der Frage!!!

    Dass Du die FM nicht getestet hast, ist jedenfalls ziemlich ungünstig. Gerade da hätte man im Störschall vermutlich einen dramatischen Unterschied von mit oder ohne FM gesehen. Ich würde daher durchaus überlegen, ob Du noch kurzfristig eine solche Testserie nachreichen kannst.

  • Diese vergleichende Testserie hätte eigentlich der Hörgeräteakustiker von sich aus anbieten müssen; denn der will ja schließlich was verkaufen.

    spaechtele, was hat Dein "Anwalt" für einen Interessen-Schwerpunkt? Ich frage deshalb, weil Du scheinbar für ihn die Informationen liefern sollst.

  • Hallo Andrea,

    ich vermute mal, dass spaecthtele erstmal das gewünschte Hörgerät von Phonak für das bessere Ohr zugesprochen bekommen hat und ja noch ein CI von AB (Soundprozessor Naída CI Q90 / siehe Titel des Threads) bekommen möchte.

    Richter können da sehr eigenwillig sein und sind nur ihrem Gewissen unterworfen. Deswegen wird vermutlich über die FM-Anlage separat verhandelt. Manche Richter lassen sich das auch praktisch vorführen und begreifen dann erst , was Sache ist.

    spaechtele, Gratulation erst mal zu diesem Teilerfolg!

  • Sprachverständnistest belegen kannst, dass es so ist, wie Du es behauptest. Daher noch einmal die Frage, hast Du solche Tests? Ich hätte ungerne Zeit in eine auswegslose Sache investiert, daher bitte ich Doch um die Beantwortung der Frage!!!

    Dass Du die FM nicht getestet hast, ist jedenfalls ziemlich ungünstig. Gerade da hätte man im Störschall vermutlich einen dramatischen Unterschied von mit oder ohne FM gesehen. Ich würde daher durchaus überlegen, ob Du noch kurzfristig eine solche Testserie nachreichen kannst.

    Test für die Hörgeräte habe ich beim Akustiker gemacht wie die hießen weiß ich nicht.

    Der Akustiker ist inzwischen in Rente.

    Er war als Zeuge da wurde aber nicht zur Aussage vernommen da die Kk inzwischen einen eigenen Mitarbeiter Wechsel hatten.

    Dieser musste sich in die Altfälle einlesen.

    Meine Kk hätte den Mehrbedarf beruflich nicht begründen dürfen.

    Ohne Vergleich wäre ich den Prozess nicht beendet und könnte keine neuen Hörgeräte und oder ci beantragen auf vollständig Übernahme.

    Daher war ich im Zuzwang.

    Mit der Übertragungsanlage werde ich mich jetzt kümmern das ich die Test erhalte.

    Denn meine kk hätte gerne gehabt das ich den Antrag der übertragungsanlage zurückziehen soll.

    Gruß spaechtele

  • Hallo Jochen,

    nein das kann es nicht sein. Die Hg sind bereits 2014 gekauft worden, d.h esstehen schon wieder neue Hg oder ein CI an.

    Bezahlt wurden die von der kk 2015 und von mir ebenfalls. Oktober 2015.

    Ich werde rechts ein CI benötigen und links geht wohl ein Hörgerät.

    Das muss abgeschlossen sein und danach ein neues Gerät wieder neu zu beantragen.

    Bei der letzten Beantragung bin ich Rentnerin auf Zeit geworden.

    Das ist zusammen gefallen.

    Gruß spaechtele