Roger Pen und Phonak Naida Q 90 vor dem Landessozialgericht

  • Hallo in die Runde,

    folgender Sachverhalt ist bisher passiert in all den Jahren seit 2014 / 2015:

    Aufgrund meines Antrages auf EMR wurde ich im August 2014 in die KvdR im August aufgenommen. Ich habe mehrere Mal per FAX eine Bescheinigung von meiner KK verlangt das sie mir dies für das Gericht Bescheinigen sollen das sie wissentlich waren das ich berufliche die Powergeräte und FM Anlage nicht benötige sondern in gesellschafterlicher also im privatem Bereich / Sicht.

    Das erhalte ich von meiner KK nicht.

    Bei SG habe ich gewonnen aber meine KK hatte Berufng eingelegt als der § sich geändert worden ist das die KK sich mehr wie 3 -5 Wochen Zeit lassen kann und sich in dieser Zeit melden muss beim Patienten und eine Entscheidung treffen muss.

    Das ist unter der Genehmifikation erläutert. Das war Dezemeber 2017 und März 2018 wurde es geändert und so lange durfte meine KK Berfung stellen. War damit erfolgreich und ich ging weiter an der LSG.


    Das eigentlich Problem ist der §§§ Schungel den ich mittlerweile vom Gericht über meinen Anwalt erhalten habe.

    Der Text lautet folgender Maßen:


    nach Übernahme des Dezernats wende ich mich an beide Betiligten gleichermaßen.

    Die Beklagte ( meine KK) wies bereits auf die Entscheidung des BSG vom 15.3.2018, B 3 KR 12/ 7 R, hin.

    Ferner hat BSG in seiner Entscheidung vom 18.6.2020 ( B 3 KR 14/ 18 R ) zu § 13 Abs. 3 a SBG V darauf hingewiesen, das die Genehmigungsfikation - wenn sie denn hier einschlägig wäre - nicht zu einem Sachleistungsanspruch führt,sondern nur für Fälle der Kotenerstattung nutzbar gemacht werden kann.

    Die Entscheiung des Sozialgsrichts ist angesichts späteterer Rechtssprechung in mehrerlei Hinsicht " überholt ".


    Aus der bisherigen Rechstsprechung des BSG ist der Schluss zu ziehen,dass eine Versorgung mit einer Mirkoportanlage in der Regel nicht zu Lasten der GKV erfolgt ( siehe Urteil vom 3.11.1999, B 3 KR 3 / 99 R ,BSG, Urteil vom 17.11.2009 B 3 KR 20 / 08 R Rz 21 , BSG Beschkuss vom 4.08.2011 B 3 KR 7/11 B , BSG Urteil vom 24.1.2013 B 3 KR 5 /12 R Rz 34)

    Das Grundbedürfnis Hören wird im Wege des unmittelbaren Behinerungsauslgeichs durch die Hörgeräteversorung sichergestellt, die den atkuellen Stand der Technik entsprechen soll ( BSG , Urteil vom B 3 KR 5 /12 R , Rz 31^-32 ).

    Die Höregäte ausstattung soll im Alltag die Behinderung ni. Sie müsste daher weitgehend auch geeignet sein, die von der Klägerin bei der Ancht optimal , aber auf einen technischen guten Niveau ausgleichen.

    Sie müsste daher weitgehend auch geeignet sein, die von der Klägerin bei der antragsstellung angeben Bedürfnisse dem Grunde nach zu erfüllen.

    Die verbesserng der Kommunikation mit der im Spracherwerb befindlichen Tochter wird herkömmlich nicht als eigenes gesondertes Grundbedürfnis der Hilfsmittelverosrgung definiert.

    Das das Hörgerätesystem mit dem die Klägerin zum Zeitpunkt der antragstellung bei der Beklagten versorgt, war nicht dem aktuellen Stand der Technik snteprach, ist nicht ersichtlich.

    Die Klägerin wird ergäzend darum gebten, die technischen Daten für das benutzte Gerät zu überlassen.

    Ob zwischenzeitlich eine Veränderng im Sinne einer Verschlechterung eingetreten ist,die nicht die Versorung mit einem neuen Hörgerät sondern gerade die Versorgung mit einem Mikroportgerät erforderlich macht .

    Sollte das der Fall sein wird Klägerin darum gebeten , die sie behandelnden Ärzte zu bennen und von der Schwiegeplficht zu entbinden, damit ergänzenden Fragen zum zwischenseitlichen Verlauf gestellt werden können.

    Der Beklagten wird anheimgestellt,zu de aufgeworfenen Fragen Stellung zu nehmen und weitergehende Erkenntnisse zu übermitteln.


    Mit freundlchen Grüßen

    Landessozialgericht


    Nun brauche ich von euch die Hilfe was der Richter von mir haben möchte:

    Welche technische Daten hat man als Trägerin über sein Gerät bzw. was kann ich von meinem Akustiker jetizgen einholen.

    Da ich durch den Umzug den Akustiker wechseln musste habe ich keinen Zugang zu dem einstigen mehr. Ausserdem ist mein damalger Akustiker als Zeuge eingeladen. Er möchte mir keine Hilfe mehr anbieten da er als Zeuge eingeladen ist und mir daher nichts mehr sagen darf......


    Eine Schweigepflichtentbindung habe ich bereits vor der ersten Verhandlung im Jahre 2015 an das SG ausgefüllt und das unbegrnezt. Das liegt doch weiterhin in meiner Akte vor und daher auch für das LSG gültig oder muss ich ein weitere ausfüllen.

    Ich habe inzwischen andere HNO . Soll ich die nun angeben ist es hinderlich das ich nun ein CI rechts brauche oder positiv über die Kostenübernahme von meiner KK zuerhalten.


    Gruß spaechtele

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    aufgrund der vielen Tippfehler verstehe ich den Inhalt des Postings nur vom Grundsatz her.

    Ist die FM für dich oder für deine Tochter?

    Welche Unterlagen lagen der Krankenkasse / dem Gericht vor?

    Wie viel besser wird mit der FM-Anlage in geräuschvoller Umgebung im Vergleich zum Hörsystem alleine gegeben?

  • Hallo Muggel,


    entschuldige für meine vielen Tippfehler.

    Die FM und die Hörgeräte sind für mich , (Mutter) meine Tochter ist 6 Jahre alt. 2014 geboren. wird im Sommer 7 Jahre alt.

    Der KK liegen Bericht vom HNO Arzt vor und vom Akustiker die Hörkuve und der vergleich der zwei zuzahlungsfreien Geräte und dem zusahlungsplfichtigen Gerät.

    Die KK führt mich seit August 2014 in der KdRv. Trotzdem haben sie abgelehnt und über 5 Wochen Zeit gelassen und dies war damals nicht erlaubt. Daher hatte ich 2017 beim SG bereits einen positives Urteil und im März wurde dies gekippt und die KK hatte damals Berufung eingelegt und ist durchgekommen.


    Die FM Anlage wurde nie getestet da der Akustiker nicht bereit war eine zu bestellen und diese zu testen. Daher liegen da keine Ergebnisse vor.

    Welche Angaben ect. brauchst du noch ?


    Ich habe dann mit dem Anwalt zusammen weiter in die nächste Instanz.

    Gruß spaechtele

  • Hallo geht es um ein Hörgerät oder den Sprachprozessor für das CI?

    Bzgl. der FM ist zu sagen, dass nach der derzeitigen Hilfsmittelrichtlinie sehr wohl die gesetzliche Krankenversicherung dazu verpflichtet ist, eine FM zu finanzieren, wenn das Hören so schlecht ist, dass nur mit einer zusätzlichen FM das Grundbedürfnis der Kommunikation erfüllt werden kann. Bei hochgradiger und an Taubheit grenzender Schwerhörigkeit ist m.E. die Notwendigkeit fast immer gegeben, da Stimmen auch mit optimal angepassten Hörgerät bereits im Abstand von zwei, drei Metern zu leise/ undeutlich werden und man wegen der geringen Restdynamik schon bei geringen Störgeräuschen nichts mehr versteht.

    Ich hätte mir auch einen anderen Akustiker gesucht, der bereit gewesen wäre, eine FM leihweise zu besorgen. So kannst Du ja noch nicht mal wirklich mit Sicherheit sagen, dass sie Dir auch etwas bringt.

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    ich weiss nicht, was KdRv heisst.

    Generell ist es in der gesetzlichen Krankenversicherung so, dass eine FM-Anlage (Übertragungsanlage) nur dann genehmigt werden kann, wenn trotz bestmöglicher Hörgeräteanpassung im gesamten täglichen Leben kein ausreichendes Sprachverstehen erreicht wird.
    (siehe §25 (1) HIlfsmittelrichtlinie: https://www.g-ba.de/downloads/62-4…-2020-10-01.pdf )

    Dies gilt natürlich auch analog für CI-Versorgungen.

    Dies wird natürlich mit entsprechenden Audiogrammen und dem Sprachverstehen mit Hörgeräten / CI nachgewiesen werden müssen.
    Daher ist natürlich das Gericht daran interessiert, wie gut du mit der bisherigen Hörhilfenversorgung hörst.

    Generell kann bei jedem Gerichtsverfahren Revision eingelegt werden (ausser diese wird direkt bei der Urteilsverkündung nicht zugelassen). Dies hat deine Krankenkasse gemacht, was natürlich ihr gutes Recht ist. Dass die Genehmigungsfiktion inzwischen geändert wurde, ist natürlich eine Sache, aber ganz korrekt steht tatsächlich von Anfang an im Gesetzestext, dass die Krankenkasse beim Eintreten dieser Genehmigungsfiktion nicht die Leistung übernehmen muss, sondern tatsächlich nur die Kosten für die Selbstbeschaffung dieser. Das war ja in deinem Fall nicht gegeben, da du ja den Roger Pen nicht selbst gekauft hast. Es ist aber nun auch egal, warum und wieso, denn die Krankenkasse hat von ihrem Revisionsrecht Gebrauch gemacht und nun befindet sich die Sache vor dem Landessozialgericht. Dieses muss natürlich erst mal prüfen, ob du einen Leistungsanspruch hast. Dazu muss das Gericht nun prüfen, ob du die Voraussetzungen für eine FM-Anlage gemäß den oben genannten Hilfsmittelrichtlinien erfüllst, also ob du mit bestmöglicher Hörsystemversorgung kein adäquates Verstehen in allen Lebenslagen hast.
    In der Regel wird hierfür auch ein Vergleich im Hinblick auf Hören im Störlärm mit der Hörsystemversorgung und mit FM gemacht. Nur wenn mit FM ein deutlich besserer Hörverstehenswert erreicht wird, wird diese gezahlt. Ein solcher Test liegt bei dir nicht vor, wenn ich das richtig verstanden habe. Damit ist ja gar nicht klar, ob und in wie weit eine FM-Anlage tatsächlich notwendig ist.

    • Offizieller Beitrag

    Ergänzung dazu: wenn es um Hörgeräte geht, dann muss nachgewiesen werden, dass mit den teureren Hörgeräten ein deutlich besseres Sprachverstehen möglich ist. Wie ist das denn bei dir genau? Wieviel besser verstehst du denn mit den teureren Hörgeräten?

    .... und dann die Frage: was hat das Ganze mit einem CI zu tun?

  • Ergänzung dazu: wenn es um Hörgeräte geht, dann muss nachgewiesen werden, dass mit den teureren Hörgeräten ein deutlich besseres Sprachverstehen möglich ist.

    Hallo Muggel,

    ich habe die beiden zuzahlungsfreien Geräte ausprobiert wobei das eine Gerät nicht nach Hause nahm weil das aussschied da es vom Klang her sehr schlecht anfühlte und in der Verständigung im eins zu Eins Gespräch mit dem Akustiker schlecht ausfiel.

    Der Akkustiker hatte halt über jedes Gerät ein Test gemacht wieviel Verständlichkeit bei jedem Gerät war.

    Das war 2014 und 2015 kam die FM Analge vom HNO Arzt hinzu mit Attest / Begründung warum ich dies benötige.

    Mehr habe ich nicht.

    Wie kann ich das nun nachholen , vor allem mit der FM Analge. Könnte ich das über einen anderen Akustiker machen ?


    dann die Frage: was hat das Ganze mit einem CI zu tun

    Weil ich nun vor einer Implantation mit einem CI stehe und die Kostenabwicklung mit dem derzeit tragenden Gerät noch nicht über gericht abgeschlossen ist.


    ich weiss nicht, was KdRv heisst.

    Das ist die Krankenversicherung der Rentner. Du wirst automatisch bei Beantragung der Rente ( EMR) dort mit dem Status 5 geführt unabhängig ob du sie erhälst oder nicht.

    Das war bei mir der Fall das bei Beantragung der Hörgeräte das ich dort geführt wurde und meine Kk den Antrag auf Mehrleistung an die DRV weitergereicht hatte und begründet hat das dies beruflich sei.

    Von der KK erhalte ich keine Bescheinigung das ich und ab wann ich in der KvdR geführt wurde.

    Das wissen die schon warum sie das nicht tun.

    Generell ist es in der gesetzlichen Krankenversicherung so, dass eine FM-Anlage (Übertragungsanlage) nur dann genehmigt werden kann, wenn trotz bestmöglicher Hörgeräteanpassung im gesamten täglichen Leben kein ausreichendes Sprachverstehen erreicht wird.

    (siehe §25 (1) HIlfsmittelrichtlinie

    Zur Zeit hat meine Tochter keine Freundinnen zu uns zu Besuch, aber zuvor konnte ich diesen Gesprächen nicht folgen. Genauso nicht wenn sich mein Mann mit meiner Tochter unterhält kann ich nicht mit reden, da ich inhaltlich den Faden verliere.

    Wenn meine Tochter drausen mit ihrem Fahrrad fährt und ich sie rein rufe kann ich aus der Entfernung nichts verstehen.

    Aber laut dem Gericht wird das nicht einbezogen , auch das meine Tochter aufgrund meines schlechten Sprechens lange gebraucht hat zu reden und die Worte richtig aussprechen kann musste sie zur Logopädie gehen.

    Wie kann ich dies nachweisen ?

    Hallo geht es um ein Hörgerät oder den Sprachprozessor für das CI?

    Hallo Andrea,


    Es geht um 2 Hörgeräte , Phonak Q 90 Powergeräte.

    Gruß spaechtele

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    es ist korrekt, dass die Erziehung des Kindes nicht dazu führt, dass eine FM genehmigt werden muss. Vielmehr musst du nachweisen, dass du mit Hörgeräten (zum damaligen Zeitpunkt insbesondere!) kein ausreichendes Sprachverstehen hast, um den Grundbedürfnissen des alltäglichen Lebens nachzukommen. Dazu gehört das "Belauschen von Gesprächen zwischen der Tocher und deren Freunden oder deinem Mann" nicht dazu.
    Anders sieht es bei Arztgesprächen, Gesprächen z.B. an der Supermarkttheke usw. aus (Stichwort: selbstständige Haushaltsführung, Gesundheitsvorsorge) usw. Nachweisen kannst du das halt mit Audiogrammen, aus denen klar ersichtlich ist, dass du auch mit Hörgeräten eben nicht ausreichend verstehst, insbesondere im Störlärm und dieses durch eine FM-Anlage kompensiert werden kann.

    Auch bezüglich der Hörgeräte... hier musst du nachweisen, dass du mit den teuren Hörgeräten ein deutlich besseres Sprachverstehen erreichst als mit den zuzahlungsfreien. Wenn da noch nicht mal Tests gemacht worden sind, sondern du die zuzahlungsfreien direkt mit "der Klang ist schlecht" abgelehnt hast, dann wird es problematisch. Denn der Klang alleine ist ein Komfortmerkmal und für Komfort ist die Krankenkasse nicht zuständig.

    Was das alles nun mit EMR und dem Status der Kasse zu tun hat, ist mir schleierhaft. Wenn die KK den Antrag an die DRV weitergeleitet hat, dann muss die DRV entscheiden. Wenn die DRV meint, dass sie nicht zuständig sind, dann müssen sie dennoch -- auch nach dem Leistungskatalog anderer Rehaträger - entscheiden -- so schreibt es das Gesetz vor.

  • Wenn ohnehin eine CI Versorgung ansteht, dann würde ich das Thema FM auf nach der CI Versorgung vertragen. Mittlerweile ist der Roger Pen auch nicht mehr ganz UptoDate.

    Einen Akustiker, der mir nicht mal die Möglichkeit gibt, die FM auszuprobieren, hätte ich längst verlassen!

    Ergänzend zu Muggels Ausführungen möchte ich auf den Ratgeber zur Beantragung von HG vom DSB verweisen. Schau mal nach, was da noch zu retten ist.

  • Hallo,

    der Richter möchte ja auch gerne meine aktuellen Berichte vom HNO Arzt / Klinik haben. Ist es positiv wenn ich dies angebe bei welchem HNO Arzt ich bin und in welcher HNO Klnik ich mich vorgestellt habe für CI. Ein Hörgerät rechts nicht mehr rausholen kann.


    zum damaligen Zeitpunkt insbesondere! kein ausreichendes Sprachverstehen hast, um den Grundbedürfnissen des alltäglichen Lebens nachzukommen. Dazu gehört das "Belauschen von Gesprächen zwischen der Tocher und deren Freunden oder deinem Mann" nicht dazu.

    Wie weise ich dies nach. Es geht nicht um belauschen, sondern Tischgespräche und Reaktionen die zwischen den Beiden schnell gesprochen wird.

    Aber das sind bei mir die großen Belastungen die ich dadurch habe.

    Sehr traurige Angelegenheit das die Erziehung eines Kindes kein Grundbedürfnis ist.

    Was zählt zur Haushaltsführung noch hinzu auser das Einkaufen ?

    Staubsaugen ist sehr laut und ich kann wenn sich jemand aufmerksam macht nicht wahrnehmen. Dunstabzugshaube ist sehr laut, kann daher während dem Kochen keine Gespräche führen da ich durch den Lärm nichts verstehen kann.

    Elternabend wahrnehmen kann ich nicht folgen wenn da im Kreis / an mehreren Tischen andere Eltern sitzen und Mitarbeiter. Zu welchem Bereich zählt dies.

    Anweisungen beim Schippen des Hofes und Gehweg zwischen meinen Mann und mir. größere Entfernung zwischen mir und meinem Mann.

    Den Postboten wenn er aus einer großen Entfernung vor der Haustüre steht um mitzuteilen das er ein Paket auf die Treppe gestellt hat und ich selber auf dem Paket unterschreiben muss und er dann abphotographiert um dann ein Photo zu machen.

    Beim Arztgespräch aufgrund vom Mundschutz ist das Verstehen sehr schwer wenn dann noch ein ausländich sprechender Arzt ist der deutsch in Akzent spricht ist es so das ich nichts verstehe und nur noch Quark raus kommt. Ich von meiner Diagnose bzw. procedere nichts mitbekomme.

    Beim Metzger und Bäcker ist die Entfernung zur Theke größer wegen dem Abstand der eingehalten werden muss und dann auch noch das Tragen von Masken hindert mich das Ablesen des Mundbildes. Meine Verständigung ist dahin.


    Einen Akustiker, der mir nicht mal die Möglichkeit gibt, die FM auszuprobieren, hätte ich längst verlassen!

    Den habe ich vor 5 Jahren verlassen, aber leider ist er als Zeuge geladen und muss daher aussagen wie die Anpassung der Hörgeräte erfolgte und er war immer der Ansicht das ich einen Zahlungsträger finde und dies seinen Gang geht.


    Ergänzend zu Muggels Ausführungen möchte ich auf den Ratgeber zur Beantragung von HG vom DSB verweisen. Schau mal nach, was da noch zu retten ist.

    Hast du dazu einen link. Dankeschön.


    Gruß sparchtele

  • Hallo Spächtele,

    das eigene Kind zu erziehen, ist sehr wohl ein Grundbedürfnis. Es muss nur klar werden, dass es DEIN Bedürfnis und nicht das des Kindes ist. Gesprächssituationen solltest Du allgemeiner darstellen. Du verstehst nicht bei geringen Nebengeräusche, auch nicht bei schnellen Sprecherwechsel, kein Witze, keine Schnellsprecher, keine Menschen die weiter als zwei, drei Meter entfernt sind, keine Leute mit aus- und inländischen Akzente (falls Du deswegen den Arzt nicht verstehst, erwähnen!), keine Kinderstimmen, was Dich als Mutter besonders schmerzt. Die Sache mit dem Elternabend würde ich auch erwähnen. Außerdem, dass Du und Dein Mann nicht mehr zusammen zu Treffen im Freundeskreis losgehen, weil Du eh nicht verstehst und, dass Du in Geschäften das Personal nach Möglichkeit nicht ansprichst, weil Du die Antwort bei ungünstigen Geräuschkulisse eh nicht verstehst. Du verstehst nicht ohne Mundbild, was jetzt in der Pandemie noch katastrophaler ist. Falls Du Probleme mit dem Telefon hast, solltest Du es auch erwähnen. Du kannst nicht in Kino, Theater, Volkshochschule und verstehst auch in der Kirche nicht. Dann solltest Du ausführen dass das gewünschte Hg in den Situationen xy das einzige Gerät war, mit dem diese gravierenden Verständnisprobleme abgemildert werden konnten. Zusätzlich wird eine FM und neuerdings ein CI gebraucht, um Dein Verständnis zu verbessern.

    Im Prinzip verstehst Du nur Menschen in 1 zu 1, maximal 1 zu 2 Gesprächen, wenn Deine Gesprächspartner langsam, deutlich, in Hochdeutsch und ohne Maske zu Dir sprechen und es keinerlei Nebengeräusche gibt.

    Die Beispiele mit dem Staubsauger und der Dunstabzugshaube würde ich nicht bringen, da auch Normalhörende schlecht verstehen würden. Es ist wichtig, dass Du Situationen schilderst, die alltäglich sind, in denen Du auf Kommunikation angewiesen bist und in der Normalhörende überhaupt kein Problem haben.

    Es wäre auch gut, wenn deine Beschreibungen durch Sprachverständnistest insbesondere im Störschall glaubhaft werden.

    • Offizieller Beitrag

    Ich musst als ich den Roger Pen beantragte, verschiedene Hörtest machen mit dem Pen, sprich mit Störlärm oder Störlärm, kleiner Abstand zum Lautspracher großer Abstand. Das alles wollte meine KK als Nachweiß haben.

  • Hallo spaechtele,

    du hast von der Krankenkasse ein Schreiben bekommen, dass du wegen dem EMR-Antrag in die KVdR gewechselt wurdest.

    Bei mir war das jedenfalls so, mein EMR-Verfahren läuft noch.

    Wenn ich es richtig verstehe, ist eine FM-Anlage so ein Mikrofon, in das jemand der mit dir redet, da rein spricht und das mit deinen HGs verbunden ist ?

    Da ich nicht mehr arbeite, brauche ich so was nicht mehr, wer heute mit mir nicht so kommuniziert, dass ich ihn verstehe, soll es halt bleiben lassen.

    Habe es nicht mehr nötig mich wie früher zu verbiegen um es jedem recht zu machen.

    Das Gerät habe ich noch Zuhause rumfahren.

    Wenn du das willst, schreibe mir PN, ich schenke dir das, weiß aber nicht, ob es noch funktioniert, habe es nur selten vor langer Zeit genutzt.

  • Hallo,

    Den Ratgeber des DSB findest du hie

    Danke, leider wird da nicht auf Grundbedürfnisse des tgl. Lebens engegangen welche dies sind und welche nicht.

    Es geht ehr um Rechtssprechung mit viel §§ die ich nicht verstehe.

    Es wäre in einfacher Sprache leichter zu verstehen mit was was gemeint ist und wie man am Besten seine Hörgeräte erstattet bekommt und die FM Anlage bewilligt bekommt.


    das eigene Kind zu erziehen, ist sehr wohl ein Grundbedürfnis.

    Wunderbar, dann ist das doch unter diesen Bedürfnissen eingegliedert.

    Sie hört CD und hat ich möchte das sie diese ausmacht und zum Essen kommt. Kind antwortet dann das sie dies zu Ende hören möchten weil es spannend ist und sie dann ausmacht und dann zum Essen kommt.

    Diesen Sachverhalt verstehe ich nicht und ich rede auf sie ein das sie die CD sofort ausmachen muss da das Essen auf dem Tisch steht. Das Kind wird sauer und schreit dann los.


    Soll ich so einen Sachverhalt schreiben.


    Visite im Krankenhaus zählt ja auch dazu, da die Ärzte und Pflegerinnnen hinter der Makse sprechen und ich das Mundbild nicht ablesen kann und der Schall hinter der Maske gedämpft wird.


    keine Kinderstimmen, was Dich als Mutter besonders schmerzt. Die Sache mit dem Elternabend würde ich auch erwähnen.

    Weil die Kinderstimmen sehr hoch sind und daher haben wir Hörgeschädigten unsere Verständigungsprobleme.

    Darf ich auch erwähnen das mein Mann mit dabei sein muss damit ich ihn als Verständiger habe da ich dies in der Situation nicht alles verfolgen kann und nicht reagieren kann.

    Außerdem, dass Du und Dein Mann nicht mehr zusammen zu Treffen im Freundeskreis losgehen, weil Du eh nicht verstehst

    Auch wenn jetzt in der Pandemiezeit das Treffen im Freundeskreis untersagt wird und das Gericht annehmen könnte das ich mich nicht an die Regeln halte und das Risiko eingehen möchte an Corona zu erkranken.

    Aufgrund der Schwerhörigkeit / Taubheit bin ich sehr ausgegrenzt und fühle mich teilweise einsam.


    Du verstehst nicht ohne Mundbild, was jetzt in der Pandemie noch katastrophaler ist. Falls Du Probleme mit dem Telefon hast, solltest Du es auch erwähnen

    :thumbup: genau so ist es. In dem Bericht aus der CI Klinik wird erwähnt das ich telefonieren kann. Es ist aber so das ich dem Arzt erwähnt hatte das ich nur mit meinem Mann telefoniere ansonsten verwende ich das Telefon nicht mehr.

    Wenn das Gericht dies liest dann glauben die dem Arzt mehr als mir.

    Nun ist meine Problematik wie weise ich dies nach das ich CI benötige.

    Das positive ist das ich von der CI Klinik Logopädierezepte ( das 2. Rezept) erhalte, leider wird das im Bericht nicht erwähnt. Ich habe zum Glück die Rezepte vor Abgabe bei der Logopädin diese kopiert.

    Soll ich die dazu legen , denn auf dem Rezept steht die Adresse drauf wer dies ausgestellt hat.

    Es geht bei mir um die falsche Betonung und teilweise rede ich verwaschen.

    Du kannst nicht in Kino, Theater, Volkshochschule und verstehst auch in der Kirche nicht. Dann solltest Du ausführen dass das gewünschte Hg in den Situationen xy das einzige Gerät war, mit dem diese gravierenden Verständnisprobleme abgemildert werden konnten.

    Ich habe zu Anfang die Kirche angeben, die Krankenkasse schrieb das die Kirche nicht zu den Grundbedürfnissen gehöre und daher nicht berücktsichtigt werden darf.

    Kino , Theater und Volkshochschule haben derzeit zu. Soll ich die trotzdem erwähnen. Ich hätte da eher noch die Bibliothek erwähnt wo man Hörlesungen teilenehmen könnte oder Bücherneuvorstellungen im Rahmen eines Vortrages.


    Die Zusahlungsfreien Geräte haben Rückkopplungen erzeugt, Sie verfügten über weniger Proggramme die meine Behinderung nicht ausgleichen können und dem eines gesunden nicht erreichen können.


    Als Grund kann ich angeben , das eine CI Versorung teuerer wäre für die Krankenkasse als eine Benutzung von Hörgeräten die zwar zuzahlungspflichtigt sind.

    Da ich einen großen Hörverlust habe bin ich auf die Benutzungen von diesen Hörgeräten angewiesen um an der Teilnahme von Sprachkommunikation teilnehmen zu können.

    Insgesamt ermöglicht die damals gewählte Versorgung ein deutlich besseres Aufschließen zu den Verständigungsmöglichkeiten hörgesunder Menschen als mit Festbetragshörgeräten.

    In dem vom Sachleistungsgrundsatz bestimmten System der GKV trifft das Risiko, für überhöhte vergütungsansprüche aufkommen zu müssen, grundsätzlich die Krankenkasse und die Beitragszahler, nicht aber die Versicherten bei der Inanspruchnahme von Leistungen.

    ........

    Es wäre auch gut, wenn deine Beschreibungen durch Sprachverständnistest insbesondere im Störschall glaubhaft werden.

    Die kann nur ein Akustiker machen. Wie nennen sich die Test ? Dann würde ich zu meinem aktuellen Akusitker gehen.

    Mir fällt ein das die CI Klinik letzten Jahr im Sommer ein Sprachverständnistest im Störlärm ausgeführt hat.

    Ich habe darüber keine Ergebnisse erhalten.

    Die könnte ich anfordern.

    du hast von der Krankenkasse ein Schreiben bekommen, dass du wegen dem EMR-Antrag in die KVdR gewechselt wurdest.

    Bei mir war das jedenfalls so, mein EMR-Verfahren läuft noch.

    :thumbup:, genau so war das bei mir 2014 auch so. Nur wollen sie mir das für das Gericht nicht bestätigen an welchem Tag und zu wann das war.

    Diese Angaben fehlen mir.

    Wenn man als Rentner aufgrund einer beantragten Erwerbsminderungsrente geführt wird , ist dies mir schleierhaft wie die dann trotzdem mich an die DRV verweisen und das als beruflichen Grund angeben.

    Dies liegt bei mir nicht vor. Ich habe die EMR im November 2014 rückwirnd zum 1.6.2014 erhalten.

    Die DRV lehnt mit der Begründung ab, da ich EMR erhalte brauche ich die beruflich nicht und eine Reha erhalte ich auch nicht.

    Gruß spaechtele

  • Wenn ich es richtig verstehe, ist eine FM-Anlage so ein Mikrofon, in das jemand der mit dir redet, da rein spricht und das mit deinen HGs verbunden ist ?

    Da ich nicht mehr arbeite, brauche ich so was nicht mehr, wer heute mit mir nicht so kommuniziert, dass ich ihn verstehe, soll es halt bleiben lassen.

    Habe es nicht mehr nötig mich wie früher zu verbiegen um es jedem recht zu machen.

    Das Gerät habe ich noch Zuhause rumfahren.

    Wenn du das willst, schreibe mir PN, ich schenke dir das, weiß aber nicht, ob es noch funktioniert, habe es nur selten vor langer Zeit genutzt.

    hallo,

    leider hat es nicht mehr reingepasst, daher extra.

    Genauso so ein Gerät. Nur wenn du das Gerät mehrere Jahre liegen lässt und dies nicht auflädst und nicht mehr verwendest geht der Aku kaputt.

    Leider verfüge ich nicht über ein paar passende Audioschuhe. Hast du inetegrierte oder angesteckte an dem Sprachprozessor.

    Vielen Dank .

    Wie läuft dein EMR Verfahren ? Wie lange ist es her das du dies beantragt hattest ? Warst du beim Gutachter ? Hast du noch andere Erkrankungen auser der Hörschädigung.


    Gruß spaechtele

  • Es ist aber so das ich dem Arzt erwähnt hatte das ich nur mit meinem Mann telefoniere ansonsten verwende ich das Telefon nicht mehr.

    Solche Äußerungen würde ich gegenüber Ärzten und vor allem Gutachtern und Amtsärzten künftig vermeiden! Denn es geht im Verfahren darum, klar und deutlich mitzuteilen, was behinderungsbedingt nicht mehr möglich ist und so zum Ausschluss von der Teilhabe am Leben führt!

    Die schon lange Verfahrensdauer bisher ohne Ergebnis weckt in mir den Verdacht, dass der Richter möglicherweise "knallhart am Gesetz" verfährt und seine "Ermessungsspielräume" nicht richtig oder gar nicht ausschöpft....

    Ich habe in einem Verfahren 2011 - 2013 auch um einen Satz neuer adäquater Hörgeräte geklagt. Noch bevor die mündliche Hauptverhandlung stattfand ging eines der alten Hörgeräte kaputt und ich ließ mich links implantieren. Das CI und die Folgekosten (ambulante Reha, Nachsorge, Batterie-Abo) hat meine KK trotz laufenden Verfahrens ganz ohne Widerstand voll übernommen. Zu diesem Zeitpunkt bezog ich seit 1998 Rente wegen Erwerbsunfähigkeit nach der damals zum Zeitpunkt des Rentenantrages noch gültigen Reichversicherungsordnung. In der mündlichen Hauptverhandlung ging es nur noch um Hörgerät fürs rechte Ohr und "mein" sehr geduldiger Richter schlug damals einen gescheiten Vergleich für ein Hörgerät vor, dem mein Anwalt und ich sowie die Anwältin meiner KK zustimmten. Ein Jahr später war´s schon Geschichte und es folgte auch für das rechte Ohr ein CI, das in der Geschäftsstelle meiner KK binnen 10 Minuten bewilligt wurde.

  • Genauso so ein Gerät. Nur wenn du das Gerät mehrere Jahre liegen lässt und dies nicht auflädst und nicht mehr verwendest geht der Aku kaputt.

    Leider verfüge ich nicht über ein paar passende Audioschuhe. Hast du inetegrierte oder angesteckte an dem Sprachprozessor.

    Für die N5,7 hatte ich keine Audioschuhe mehr.

    Für die HG von Phonak und die Sparachprozessoren Freedom hatte ich solche Audioschuhe.

    Nutze heute nur noch Kopfhörer, alle paar Jahre neuen Adapter, Geräte kaufen, weil die Alten nicht mehr verwendet werden können, das nervt.

    Wie läuft dein EMR Verfahren ? Wie lange ist es her das du dies beantragt hattest ? Warst du beim Gutachter ? Hast du noch andere Erkrankungen auser der Hörschädigung.

    Prächtig, hatte zweites Gutachten bei einem HNO, der keinerlei Ahnung von CI hat, war ganz nett da. :)

    Also Reha mit Langzeitgutachten vor Rente ist eine Lüge, es geht auch ohne. :thumbup:

    Bin im Nach-Antrag-Verfahrens-Monat 27, also schon lange überfällig. 8)

  • Hallo Spächtele,

    wir reden jetzt doch aktuell von HG, die in 2014 beantragt uns später dann von Dir gekauft wurden, oder? Du musst doch von der HG Anpassung Vergleichsmessungen aus 2014 haben. Jetzt musst Du dem Gericht klarmachen, was der festgestellte Unterschied in den Messungen real bedeutet. Meine Beschreibung sollte Dir ein paar Ideen geben.

    Beispielsweise könntest Du schreiben, dass Du Kinderstimmen mit den Kassengeräten gar nicht verstanden hast. Mit den gewünschten Hörgerät verstehst Du dann wenigstens direkte Ansprache. Aber um Deine Tochter und Besuchskinder beispielsweise ist Gespräch am Esstisch zu verstehen, brauchst Du die FM.

    Wir reden hier von der Zeit von 2014 bis jetzt, und da ist Corona nur insofern ein Problem, dass Du durch die Masken noch weniger verstehst.

  • Solche Äußerungen würde ich gegenüber Ärzten und vor allem Gutachtern und Amtsärzten künftig vermeiden! Denn es geht im Verfahren darum, klar und deutlich mitzuteilen, was behinderungsbedingt nicht mehr möglich ist und so zum Ausschluss von der Teilhabe am Leben führt!

    Hallo ,

    ich war in der Klinik wegen CI Infogespräch wie schlecht ich höre und was gemacht werden könnte. Da erwähnte ich das ich nur noch mit meinem Man telefoniere, ansonsten mit niemanden. Was steht in diesem Bericht drin: Die o. g. Patientin kann mit dem linken Ohr telefonieren.

    Ich wurde nicht vom Gericht beauftragt dort hinzugehen um ein Gutachten erstellen zu lassen. Meine EMR bekam ich hauptsächlich wegen meiner Herzerkrankung und nicht nur aufgrund meiner Hörerkrankung.

    Diese Untersuchung in der CI klinik war unabhängig vom Verfahren wegen meiner Hörgeräte aus 2014 die dem SG später dem LSG vorliegen. Es ist die zweite Verhandlung. Die erste am LSG war im September 2019 , da war meine Krankenkasse nicht erschienen ansonsten wäre da die Entscheidung gefallen.

    Wegen Corona sind wir im Jahr 2021 angelangt.

    Da lege ich den Bericht von dieser Klnik nicht dazu.

    Ich habe in einem Verfahren 2011 - 2013 auch um einen Satz neuer adäquater Hörgeräte geklagt. Noch bevor die mündliche Hauptverhandlung stattfand

    in welcher Instanz warst du als es entschieden wurde das deine Krankenkasse bezahlen muss.

    Für die N5,7 hatte ich keine Audioschuhe mehr.

    Für die HG von Phonak und die Sparachprozessoren Freedom hatte ich solche Audioschuhe.

    Nutze heute nur noch Kopfhörer, alle paar Jahre neuen Adapter, Geräte kaufen, weil die Alten nicht mehr verwendet werden können, das nervt.

    Prächtig, hatte zweites Gutachten bei einem HNO, der keinerlei Ahnung von CI hat, war ganz nett da. :)

    N= Naida ?, Wie funktionieren die ohne Audioschuhe ? Ein Kopfhörer bringt dir nur zum hören ganz alleine aber mit Familienmitgliedern nicht und Besuchskindern ebenso wenig.

    Daher kann ich den für solche Zwecke nicht verwenden.

    Ist ja sehr traurig das du zu so einem Gutachter geschickt wirst der keine Ahnung über CI hat. Was konnte er denn dann testen oder an dir untersuchen ohne Wissen über deine Hörerkrankung.

    Hat er erwähnt ob er Rente befürwortet. Steht genauso da wie vor dem Gutachten. Du armer.


    wir reden jetzt doch aktuell von HG, die in 2014 beantragt uns später dann von Dir gekauft wurden, oder? Du musst doch von der HG Anpassung Vergleichsmessungen aus 2014 haben. J

    Ja, so ist es , darüber schreiben wir. Die Vergleichsmessungen liegen dem Richter vor von dem Akustiker. Mehr habe ich aus dieser Zeit nicht. Du meinst das reicht dem Richter.

    Jetzt musst Du dem Gericht klarmachen, was der festgestellte Unterschied in den Messungen real bedeutet. Meine Beschreibung sollte Dir ein paar Ideen geben.

    Der Richter will also nur noch wissen wie es in der Realität aus sieht. Warum ich mit diesen Geräten mehr / besser verstehe als mit zuzahlungsfreien Geräten.

    Die Ideen und Beschreibungen haben mir viel gebracht. Ich werde meine Version, wenn ich sie fertig habe hier einstellen bevor ich sie an meinem Anwalt weiter reiche.

    Danke für Eure Hilfen und Tipps.

    Gruß Spaechtele