Hallo an alle,
vielen Dank für euere zahlreichen Antworten. Verzeiht das ich beim Abtippen viele Rechtschreibfehler unterlaufen sind, ich behersche das 10 Fingsysthem nicht mehr.
Aus medzinischen Gründen ( zusätzliche Erkrankungen) darf keine Op am Kopf durchgeführt werden da es zu einem Hirnschlag führen könnte.
Wenn Du die Übertragunsanlage nicht seinerzeit vorfinanziert hast, dann nützt es Dir auch nichts, wenn das Gericht feststellt, dass Dir der Pen in 2014 zugestanden hätte.
Ich habe sie mir bisher heute noch nicht erworben da ansonsten das Verfahren geändert hätte werden müssen da es dann um Geldzurückgabe gegangen wäre und nicht um die Beschaffung des Gerätes.
kontaktiere einfach das Gericht und schildere, dass du die entsprechenden Hörgeräte noch besitzt und ein entsprechendes Gutachten angefertigt werden kann. Für die Zukunft würdest du dennoch eine entsprechende Übertragungsanlage benötigen und würdest deswegen gerne verschiedene aktuelle Techniken testen.
Ich verwende diese Geräte immer noch und sie waren bisher auch nie zur Reparatur. Das Gericht ist der Annahme das man das als erledigt nun ansieht und die Anlage in einem neuen Verfahren mit Hörgeräten bzw. CI verordnen lassen soll da 8 Jahre in s Land gegangen sind.
Es war vom Gericht so vorgesehen das ich vor Ort begutachtet werde und nicht nach Aktenlage und daher wollte ich ein Gegengutachten haben.
Ich weiss ja nicht, ob du damit die FM-Anlage selbst gekauft hast. Wenn ja, dann würde ich die entsprechenden Rechnungen einreichen und eben mit dieser Anlage entsprechende Tests (Hören in Ruhe, Hören im Störschall mit und ohne FM) durchführen bzw dem Gericht mitteilen, dass dieses möglich ist.
Ich habe die Anlage bis heute nicht da ich das Geld nicht besitze. Deswegen möchte ich ja ein Gegengutachten haben der dann an mit mir und meinen eigenen Geräten Test durch führt. Also kann dies ja doch noch durchgeführt werden und es wird keine zuzahlungsfreie Geräte benötigt. Welches der Gutachter festgestellt hat und das es zu teuer sei.
Den Roger Pen gibt es beispielsweise gar nicht mehr. Die modernen Phonak Hörgeräte haben auch keinen Anschluss für einen Audioschuh mehr, sondern haben einen Roger Empfänger fest verbaut. Seit 2014 hat sich bei den Hörgeräten verdammt viel getan.
Ok, keine Ahnung. Ist nicht meine Schuld das es soo lange gedauert hat. Wenn mein Phonak Gerät noch ein Audioschuh braucht funktioniert die heutige Anlage nicht mehr.
Hast Du eine CI Voruntersuchung gemacht?
Nein , habe ich nicht, da ein CI nicht bei mir implantiert werden kann.
Gruß spaechtele