Roger Pen und Phonak Naida Q 90 vor dem Landessozialgericht

  • Hallo an alle,

    vielen Dank für euere zahlreichen Antworten. Verzeiht das ich beim Abtippen viele Rechtschreibfehler unterlaufen sind, ich behersche das 10 Fingsysthem nicht mehr.

    Aus medzinischen Gründen ( zusätzliche Erkrankungen) darf keine Op am Kopf durchgeführt werden da es zu einem Hirnschlag führen könnte.


    Wenn Du die Übertragunsanlage nicht seinerzeit vorfinanziert hast, dann nützt es Dir auch nichts, wenn das Gericht feststellt, dass Dir der Pen in 2014 zugestanden hätte.

    Ich habe sie mir bisher heute noch nicht erworben da ansonsten das Verfahren geändert hätte werden müssen da es dann um Geldzurückgabe gegangen wäre und nicht um die Beschaffung des Gerätes.


    kontaktiere einfach das Gericht und schildere, dass du die entsprechenden Hörgeräte noch besitzt und ein entsprechendes Gutachten angefertigt werden kann. Für die Zukunft würdest du dennoch eine entsprechende Übertragungsanlage benötigen und würdest deswegen gerne verschiedene aktuelle Techniken testen.

    Ich verwende diese Geräte immer noch und sie waren bisher auch nie zur Reparatur. Das Gericht ist der Annahme das man das als erledigt nun ansieht und die Anlage in einem neuen Verfahren mit Hörgeräten bzw. CI verordnen lassen soll da 8 Jahre in s Land gegangen sind.

    Es war vom Gericht so vorgesehen das ich vor Ort begutachtet werde und nicht nach Aktenlage und daher wollte ich ein Gegengutachten haben.


    Ich weiss ja nicht, ob du damit die FM-Anlage selbst gekauft hast. Wenn ja, dann würde ich die entsprechenden Rechnungen einreichen und eben mit dieser Anlage entsprechende Tests (Hören in Ruhe, Hören im Störschall mit und ohne FM) durchführen bzw dem Gericht mitteilen, dass dieses möglich ist.

    Ich habe die Anlage bis heute nicht da ich das Geld nicht besitze. Deswegen möchte ich ja ein Gegengutachten haben der dann an mit mir und meinen eigenen Geräten Test durch führt. Also kann dies ja doch noch durchgeführt werden und es wird keine zuzahlungsfreie Geräte benötigt. Welches der Gutachter festgestellt hat und das es zu teuer sei.

    Den Roger Pen gibt es beispielsweise gar nicht mehr. Die modernen Phonak Hörgeräte haben auch keinen Anschluss für einen Audioschuh mehr, sondern haben einen Roger Empfänger fest verbaut. Seit 2014 hat sich bei den Hörgeräten verdammt viel getan.

    Ok, keine Ahnung. Ist nicht meine Schuld das es soo lange gedauert hat. Wenn mein Phonak Gerät noch ein Audioschuh braucht funktioniert die heutige Anlage nicht mehr.

    Hast Du eine CI Voruntersuchung gemacht?

    Nein , habe ich nicht, da ein CI nicht bei mir implantiert werden kann.

    Gruß spaechtele

  • Hallo Spaechtele,

    ich möchteDich doch einmal ermutigen, die CI VU zu machen und darüber hinaus Deine sonstigen Fachärzte abzuklappern, um das Thema CI zu besprechen. Bei einer CI-OP werden abgesehen vom Hautschnitt keine Blutgefäße tangiertund es ist auch keine Gehirn-OP. Es wäre schade, wenn Du diese Option aufgrund veralteter oder falschen Informationen auschließt.

    Darüber hinaus kann ich Dir nur davon abraten, für 8 Jahre alte Hörgeräte eine FM Anlage zu beschaffen. Es ist wirklich eine Geldverschwendung. Bitte teste erst neue Hörgeräte, da hat sich auch einiges getan. Und zu den neuen Hörgeräten beschaffst Du dann eine FM.

    Beim Gerichtsverfahren würde ich beantragen, dass das Gericht die Notwendigkeit der FM-Anlage nicht nur für die Vergangenheit sondern auch für die Zukunft feststellt, damit es dann wenigstens keine Probleme mit der Kostenübernahme gibt. Ein weiteres Gutachten macht keinen Sinn, die Notwendigkeit ist im Erstgutachten an zwei Stellen eindeutig formuliert. Den Zweitgutachter müsstest Du auch im Fall einer Niederlage selbst bezahlen.

    Gruß Andrea

  • Hallo Andrea,

    ich möchteDich doch einmal ermutigen, die CI VU zu machen und darüber hinaus Deine sonstigen Fachärzte abzuklappern, um das Thema CI zu besprechen.

    Was soll ich mit den Fachärzten weiteres besprechen bzw. worauf sollte ich Sie denn erfragen hinweisen ?

    Darüber hinaus kann ich Dir nur davon abraten, für 8 Jahre alte Hörgeräte eine FM Anlage zu beschaffen. Es ist wirklich eine Geldverschwendung. Bitte teste erst neue Hörgeräte, da hat sich auch einiges getan. Und zu den neuen Hörgeräten beschaffst Du dann eine FM.

    Was muss auf dem Rezept / Verordnung stehen das ich sie dann auch bekomme. Da ich nicht arbeite und keine Schülerin bin und Ü 18 bin.

    Ich habe auch keinen Nerv darauf wieder vor dem Gericht mit der dämlichen KK zu streiten die nur sparen möchte.


    Beim Gerichtsverfahren würde ich beantragen, dass das Gericht die Notwendigkeit der FM-Anlage nicht nur für die Vergangenheit sondern auch für die Zukunft feststellt, damit es dann wenigstens keine Probleme mit der Kostenübernahme gibt. Ein weiteres Gutachten macht keinen Sinn, die Notwendigkeit ist im Erstgutachten an zwei Stellen eindeutig formuliert. Den Zweitgutachter müsstest Du auch im Fall einer Niederlage selbst bezahlen.

    Da ich Rechtschutz versichert bin bezahlt so und so die Versicherung die Kostne für das Gericht.

    Ich schreibe hier ab was der Richter dem Anwalt überlassen hat:


    Angesichst der Aufführungen des Sachverständigen bestehen ernsthafte Zweifel daran, das im Zeitpunkt einer Entscheidung des Gerichts im Jahr 2023 ein Anspruch der Klägerin besteht, die seinerzeit im Jahr 2014 konkret begehrte Mikroportanlage /FM Anlage zu erhalten. Hintergrnd ist, dass alle Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen dem Wirtschaftslichkeitgebot gerecht werden müssen und somitDieser Grundsatz gilt jeweils im Zietpunkt der Versorgung ( hier im Zeitpunkt der gerichtlichen Etnscheidung ) . Da hier kein Kostenerstattungsanspruch ist, ist auf den aktuellen Stand abzustellen.

    Die 2014 beantragte Mikropostanlage / FM Anlage passte zu den 2014 ebenfals angeschafften Hörgeräten, die in einem anderen Gerichtsverfahrne streigegenständlich waren . Sowohl die Hörgeräte , über die die Klägerin verfügt , als auch die Mirkoportanlage die zu den Geeräten passen würden , zwischenzeitlich veraltet bzw. entsprechnd nicht dem technisch akutellen Stnadard, wie der Sachverständige dargelegt hat. Es erscheint daher weder zweckmäßig noch kostnebewusst iSv $ 12 SGB V , die Klägerin mit einer FM Analge zu versrogen , die zu den alten Hörgeräten passent, jedoch nicht für neue Hörgertäe verwendet werden kann.

    Die Klägerin hat in ihren eigenen Ausführugen vom 21.Juli 2022 erwähnt sich keine Hörgeräte anzuschaffen bevor die Frage eine s Anspruchs auf eine FM Anlage nicht geklärt ist. Das ist als solches verständlich. Allerdings erweckt diese Angabe den Anschein,das die Klägerin sich mit dem Gedanken trägt eine neue Versorgung anzustreben Eine Wiederverordnung ist nach §31 der Hilfsmittel Richtlinie in der Fassung vom 18. März 2021 dem _Grunde nach alle 6 Jahre möglich und könnte jetzt 2023 eingeleitet werden.


    Ferner wurden in dieser Hilfsmittelrichtiline zwischen zeitlich die Zugangsveroraussetzungen für die Versorgung mit Übertragungsnalgen für Erwachsene erleichtert. ( siehe § 25 ). :D:D:D:D:D:D:D

    Das Gericht regt an, dieses Berufsungsverfahren für erledigt zu erklären und ggf einen Antrag auf Kostengrundentscheidung nach § 193 SGG zu stellen ( was ist das ?)

    Der Klägerin wird vilemehr nahre gelegt sich statt der Fortführung dieses Verfahrens angesichts der Ausführungen des Sachverständigen um eine Hörgeräeversrogung nach aktuellen Stand der Technik zu bemühen und dann auf GRundlage der numehr erlecuhterten Beschaffungsvorraussetzungen des § 25 Hilfsmittel Richtlinie und ggfs unter Vorlage der Aktnlage getroffenen Einschätzung des Sachverständigen zur Notwendigkeit einer ergänzenden Versogung mit einer FM Anlage die Versgounng mit beden Geräten nach aktuellen technischen Stand klären zu lassen. Gsfs kommt die Inanspruchnahme gerichtlichen Eilrechtschuzes in Betracht.


    Das ist das was das Gericht daszu schreibt. Ich kann da nicht erkennen das ich mein lebenlang eine Übertragungsanlage und Hörgertäe erhalte.


    Danke Gruß spaechtele

  • Dort steht doch eindeutig eine Handlungsempfehlung:

    1. Gehe zum HNO-Arzt. Lasse dir eine neue Verordnung für neue Hörgeräte geben. Diese stehen dir zu!

    2. Hole dir neue Hörgeräte, die auf den neuesten Stand sind.

    3. Beantrage die dazugehörige Anlage auf Grundlage Paragraf 25 der Hilfsmittel Richtlinie.

    Die HGs bekommst du auf jeden Fall.

    Die Aussichten für die Anlage sind ebenfalls gut, es ist ein Antrag, der vermutlich keines Gerichtsverfahrens bedarf.

    Linksseitig nach AN-Operation 2017 vollständig taub, rechts normalhörend, bisher ohne jede Versorgung

  • Hallo Spaechtele,

    Du solltest das Thema Narkose mit deinen Fachärzten erörtern, und zwar Vollnarkose, und Lokalänästhesie ggf. in Verbindungen mit Kurznarkose während der Eröffnung der Cochlear. An Lebensqualität kann das CI viel bringen, daher nicht vorschnell die Flinte ins Korn werfen.

    Ansonsten hat das Gericht im letzten von dir zitierten Absatz alles Notwendige gesagt. Du könntest allenfalls ein Ruhen des Verfahrens bis zur Neuversorgung mit Hg und aktuellen RogerAnlage beantragen, nur für den Fall, dass die Kasse Dir Steine in den Weg legt.

    Bei den Hörgeräten wird die Kasse sich wieder auf Festbeträge zurück ziehen. Wahrscheinlich wird sofern Du keine CI Versorgung anstrebt, das Naida Paradise UP das einzig in Frage kommende HG für dich sein. Das P30 ist die Kassenvariante, die du unbedingt mehrere Tage probieren solltest!!! Dann gibt es noch P50, P70 und P90.

  • Hallo Andrea,


    Du solltest das Thema Narkose mit deinen Fachärzten erörtern, und zwar Vollnarkose, und Lokalänästhesie ggf. in Verbindungen mit Kurznarkose während der Eröffnung der Cochlear. An Lebensqualität kann das CI viel bringen, daher nicht vorschnell die Flinte ins Korn werfen.

    Es ist bei mir kein Problem mit einer Narkose sondern wegen meinem hohen Gerinnungswerten der Gabe , dauerhaften Marcumasierung eine OP am Kopf durch zu führen. Ich darf auch nicht ins MRT.

    Ansonsten hat das Gericht im letzten von dir zitierten Absatz alles Notwendige gesagt. Du könntest allenfalls ein Ruhen des Verfahrens bis zur Neuversorgung mit Hg und aktuellen RogerAnlage beantragen, nur für den Fall, dass die Kasse Dir Steine in den Weg legt.

    D.h. ich benötige ein Rezept wo darauf steht das eine FM Anlage sofort auch mit erforderlich ist und nicht in einem extra Rezept wie es 2015 so war. Da war 2014 Rezept Hörgeräte und 2015 FM Anlage.

    Ich habe da ganz sicher ein Problem da kein HNO Arzt mir so ein Rezept aushändigt und ich Rentnerin bin.

    Bei den Hörgeräten wird die Kasse sich wieder auf Festbeträge zurück ziehen. Wahrscheinlich wird sofern Du keine CI Versorgung anstrebt, das Naida Paradise UP das einzig in Frage kommende HG für dich sein. Das P30 ist die Kassenvariante, die du unbedingt mehrere Tage probieren solltest!!! Dann gibt es noch P50, P70 und

    P steht für Power. Die sind von Phonak d.h. mit einer FM Anlage kompertibel. Ich habe gestern meinen einstigen Akustiker erreicht und der konnte mir insofern weiterhelfen das es für meine jetzigen eine Audioschuh gibt und die FM Anlage mit dem Folge Gerät welches ich dann von Phonak nehmen müsste kompertibel ist. Somit ist doch klar das das Gericht auf der Seite ist von KK und der Sachverständige ebenso.

    Daher werde ich ein zweites Gutachten beantragen um dies mit den Audioschuhen und meine jetzigen Geräten zu testen um dann den aktuellen Vergleich zu haben.

    meine jetzigen Geräte waren bisher noch nicht zu Repataur.

    Gruß spaechtele

  • Ich verstehe nicht, wieso du dir keine neuen Hörgeräte holst, es hat sich doch viel getan bei der Technik/ Qualität!

    Mein HNO schreibt mir den Roger On auf und begründet die Notwendigkeit entsprechend. Die Chancen stehen gut, dass die KK es zahlt. Ich kenne auch viele, die den Select bezahlt bekommen haben.

    Das wär alles neuere Technik.

    Was hast du denn zu verlieren? Versuche das doch parallel!

    Linksseitig nach AN-Operation 2017 vollständig taub, rechts normalhörend, bisher ohne jede Versorgung

  • Mein HNO schreibt mir den Roger On auf und begründet die Notwendigkeit entsprechend. Die Chancen stehen gut, dass die KK es zahlt. Ich kenne auch viele, die den Select bezahlt bekommen haben.

    Wenn ich dies bekommen hätte wäre ich nicht vors Gericht gegangen. Ich weiß nicht ob du bescheid weisst das ich nicht berufstätig bin daher kommt die Rentenkasse nicht dafür aus und es gibt keinen beruflichen Mehrbedarf.

    Ps: den Roger PEN gibt es schon nicht mehr, wurde vom Roger On abgelöst..

    Ob wir das Roger Pen nennen oder Roger On ist im Grunde egal. Ich habe dies 2015 beantragt und da gab es den Roger Pen noch daher taucht der Namen in meinem Posting auf.

    Spaechtele, auch Leute unter Marcumar werden operiert, das ist ja ein häufiges Medikament. Was Du mit Zweitgutachter und Hörgerät vorhast ist Quatsch. Ich hoffe, die Kasse genehmigt wegen fehlender Wirtschaftlichkeit nicht.

    Ohne MRT wird kein CI implantiert und mit dem hohen Gerinnungszielereich macht keine Klnik ohne Freigabe eines Facharztes aus einem anderen Bereich wie HNO eine CI OP.

    Soviel dazu, das das Gericht mit der KK beschlossen hatte erst CI und dann komme ich klar damit.

    Gruß spaechtele

  • "Nun brauche ich von euch die Hilfe was der Richter von mir haben möchte:

    Welche technische Daten hat man als Trägerin über sein Gerät bzw. was kann ich von meinem Akustiker jetizgen einholen.

    Da ich durch den Umzug den Akustiker wechseln musste habe ich keinen Zugang zu dem einstigen mehr. Ausserdem ist mein damalger Akustiker als Zeuge eingeladen. Er möchte mir keine Hilfe mehr anbieten da er als Zeuge eingeladen ist und mir daher nichts mehr sagen darf......


    Eine Schweigepflichtentbindung habe ich bereits vor der ersten Verhandlung im Jahre 2015 an das SG ausgefüllt und das unbegrnezt. Das liegt doch weiterhin in meiner Akte vor und daher auch für das LSG gültig oder muss ich ein weitere ausfüllen.

    Ich habe inzwischen andere HNO . Soll ich die nun angeben ist es hinderlich das ich nun ein CI rechts brauche oder positiv über die Kostenübernahme von meiner KK zuerhalten."

    Das hast du im ersten Post geschrieben. Offensichtlich habe ich nicht verstanden, was du eigentlich von uns wissen willst. Vielleicht könntest du das nochmal kurz und klar formulieren?

    Linksseitig nach AN-Operation 2017 vollständig taub, rechts normalhörend, bisher ohne jede Versorgung

  • hallo Andrea,

    Spaechtele, deswegen solltest Du auch über die Freigabe mit Deinen Fachärzten reden!!!

    Wenn Du die Ratschläge doch nicht annehmen willst, warum fragst Du dann?

    Ich bin hier jetzt raus.

    Das habe ich bereits vor 7 Monaten getan. Eine CI Implantation kommt nicht in Frage. Aufrgund des hohen Gerinnungszielbereiches. Ich bekomme kein CI.

    Daher benötige ich doch dringender den je eine FM Anlage.

    Gruß spaechtele

  • ... dann hol dir eine Verordnung für neue Hörgerät und eine Verordnung für eine aktuelle digitale akustische Übertragungsanlage.
    Reiche das direkt bei der Krankenkasse ein und sollen diese die Zahlung verweigern, dann die Ablehnung an das Gericht.

  • Leider hast du ein Zitat ohne Verlinkung gemacht, nein faden ist fast 2 jahre alt und habe es leider nicht gefunden.

    Das Gericht hat einen Gutachter bestellt. Für eine FM Anlage die ich per Rezept an meine KK versandt hatte. Da ich nicht berufstätig bin hat meine KK trotzdem dies an die Rentenkasse weitergeleitet.

    Die sieht keinen beruflichen Grund an und hat das abgelehnt.

    Inzwischen ist es beim landessozialgericht.

    Der gutachte , Akustiker hat dies bearbeitet das dies zu hohem Kosten verbunden wäre und aus wirtschaftlichen Gründen soll ich ein ci implantieren lassen und wenn ich noch nicht ausreichend verstehe dann soll ich eine FM Alage beantragen.

    Das Gericht schließt sich dem an und sieht das als erledigt an.

    Wenn ich das so mache zahle ich nochmal eigenbetriligung sollte es vor Gericht wieder landen.

    Das wollte ich umgehen.

    Gruß spaechtele

  • Hast du keinen Anwalt?
    Der müsste doch in deinem Sinne agieren dann.
    Schreib, dass du kein CI bekommen kannst und leg das entsprechende Attest von der CI-Klinik bei (das musst du ja schriftlich haben).
    Entsprechend möchtest du nun vom Gericht, dass dir eine (aktuelle) Übertragungsanlage genehmigt wird, gerne in Kombination mit einem neuen Hörgerät, denn das Hören kann sich ja nicht verbessern.

    Wo genau ist denn dein Problem? Das Gericht hat doch schon entschieden, dass dir eine FM (Übertragungsanlage) zusteht, wenn du mit CI eben nicht ausreichend ins hören kommst. Wenn ein CI medizinisch nicht möglich ist, was du ja nachweisen kannst, hast du damit doch sofort Anspruch auf die Kostenübernahme.

  • haĺlo muggel,

    ... dann hol dir eine Verordnung für neue Hörgerät und eine Verordnung für eine aktuelle digitale akustische Übertragungsanlage.
    Reiche das direkt bei der Krankenkasse ein und sollen diese die Zahlung verweigern, dann die Ablehnung an das Gericht.

    mache dann einen Termin beim HNO Arzt aus und hole mir die Rezepte. Danke.

    Anschließend gehe ich zum Akustiker und teste 3 Hörgeräte und zugleich mit Übertragungsanlage.

    Das Prozedere wird denke ich 3 Monate dauern.

    Hast du keinen Anwalt?

    Der will wissen ob ich das als erledigt annehmen möchte. Daher habe ich zur Sicherheit euch gefragt bevor ich einen Fehler mache.

    Gruß spaechtele

  • Ich würde dem Anwalt sagen, was du vorhast und dass du das Verfahren erst einmal ruhend gestellt haben möchtest.

    Falls es zur Ablehnung der KK bzgl. neuem Hörgerät und Übertragungsanlage kommt, möchtest du die Möglichkeit haben, dass das Gericht entsprechend das Verfahren schnell wieder aufnehmen kann.
    Auch solltest du über deinen Anwalt dem Gericht die ärztlichen Unterlagen übermitteln, dass ein CI bei dir nicht möglich ist.

  • Ich würde dem Anwalt sagen, was du vorhast und dass du das Verfahren erst einmal ruhend gestellt haben möchtest.

    Falls es zur Ablehnung der KK bzgl. neuem Hörgerät und Übertragungsanlage kommt, möchtest du die Möglichkeit haben, dass das Gericht entsprechend das Verfahren schnell wieder aufnehmen kann.
    Auch solltest du über deinen Anwalt dem Gericht die ärztlichen Unterlagen übermitteln, dass ein CI bei dir nicht möglich ist.

    Der bericht vom facharzt liegt mehrere monate beim Gericht.

    Der beauftragte Gutachter hat das CI wieder aufgenommen und als die große Chance gesehen was bei mir nicht machbar ist.

    Mit erledigt , habe ich als Akte wird geschlossen und danach kann nichts mehr damit gearbeitet werden. Sondern ein neuer Fall muss eröffnet werden.

    Wenn es dazu kommen sollte das die KK ablehnen möchte muss ich den Anwalt auch informieren oder reicht das Gericht.