Verschlechterungsantrag Schwerbehindertenausweis

  • Wenn du mit deinen Ohren zurecht kommst, freu dich darüber und gut ist. Wo ist dein Problem ?

    Ich habe lediglich 1x meine meinung geschrieben "ICH FINDE", und ich denke ich darf MEINE Meinung noch äußern.
    UND: ich habe nicht gesagt, dass ich nicht noch andere Baustellen habe, ok ? Es kann auch das eine in das andere reingreifen. Ich habe hier lediglich das Ohr beschrieben.
    Vll etwas zurückhaltender sein, wenn du nicht alles weißt.

    Mein Problem ist, dass ich mit deinem Beitrag einfach nur noch sprachlos bin ob der totalen Ignoranz, dass ein GdB für deine Hörprobleme doch ausgesprochen viel ist im Vergleich zu dem, was andere an Einschränkungen bei ihrer „freien“ Entfaltung bei der Teilnahme am öffentlichen Leben hinnehmen müssen. Das ist einfach nur ein Schlag ins Gesicht derjenigen, die wirklich Probleme haben. Was willst du denn, du kannst mit deiner Einschränkung aufs Gehör doch fast alles machen (ich hab doch selbst jahrzehnte Erfahrung mit mangelhaftem Gehör), ein GdB 60 nur aufs Hören ist viel!

    Auf die dämlichen Plattitüden von ci_joe („Geschriebenes wird nicht gelesen“) brauchen wir hier nicht weiter einzugehen, die sind oft genug völlig deplatziert. Und das wissen wir schon zur Genüge, dass er niemals von sich auf andere schließen darf.

    Links: Advanced Bionade 16:12:20 Ersatz von 15:01:21

    Rechts: Cocktail Mix 20:02:20 Ersatz von 11:03:20

    Genesung Op 2

    Die kognitive Potenz hat eine extraordinäre Relevanz für die Dialektik

    Oder anders ausgedrückt

    Der Unterschied zwischen Theorie und Praxis besteht darin, dass man durch Praxis einen außerordentlichen Musikgenuss erleben kann, der in der Theorie mancher Technikfanatiker überhaupt nicht möglich ist

    Lachs i. 2 fel

    Ein Leben ohne Musik ist wie ein wasserscheuer Fisch

  • Hallo,

    um noch zu ergänzen: wenn die Behinderungen sich gegenseitig beeinflussen, dann gibt es insgesamt einen höheren GdB als bei den einzelnen Behinderungen. Dies ist dann der Fall, wenn eine Behinderung vorliegt und eine andere Behinderung die Kompensation der anderen Behinderung erschwert. Dies ist z.B. dann der Fall, wenn neben einer Schwerhörigkeit noch eine Sehbehinderung vorliegt, da die Schwerhörigkeit durch das Sehen ausgeglichen wird (und umgekehrt). In diesem Fall führt die Kombination aus Hörbehinderung und Sehbehinderung zu einer größeren Beeinträchtigung als jede einzelne Behinderung für sich.

    Daher kommt es halt tatsächlich darauf an, welche Behinderungen vorliegen und in wie fern die Kombination verschiedener Behinderungen mehr Einschränkungen impllizieren als die einzelnen Behinderungen für sich.

    Kurzum: es ist möglich, dass auch beim Vorliegen von 2 Behinderungen mit Einzel-GdBs von 30 nur ein Gesamt-GdB von 30 herauskommt!

  • Ich wiederhole noch einmal meine Bitte, nicht auf andere herum zu hacken. Das ist hier ein medizinisches Forum, hier suchen Menschen Hilfestellung. Diese gegenseitige Anfeindungen kenne ich aus politischen Foren oder auch dem Autoforum, wo ich selber MOD bin. Hier sollte das doch nicht sein! Ignoriert euch doch einfach, wenn ihr hier jemanden für doof haltet.

    Diese seitenlangen Stänkereien ändern gar nichts an den Grundeinstellungen, und auch nicht am Auftreten einzelner Foristen. Sie ermüden aber alle Mitleser…

    Advanced Bionics HiRes Ultra 3D am 01.09.2022 implantiert.

    EA: erfolgt am 29.09.2022

  • Danke für die Info

    Dann lasse ich mich jetzt mal überraschen, und werde es dann halt so nehmen wie es kommt.

    Es geht mir ja auch nicht darum auf biegen und brechen die 50 GdB zu kriegen damit ich 5 Tage mehr Urlaub kriege.

    Es wäre schön dadurch einfach eher in Rente gehen zu können , und das auf offiziellen Wege mit Abzügen zwar, aber das wäre mir ja auch egal.

    Dann warten wir mal ab was es gibt.

    Werde auf jeden Fall darüber berichten 👍

    LG Dirk

  • Es wäre nett wenn Du berichtest.

    Miriam hat schon recht, Beeinträchtigungen die sich gegenseitig verstärken werden mit einem höheren Gesamt-GDB bedacht. Bei Arteriosklerose und Hörbehinderung kann ich nicht einen gegenseitig verstärkenden Effekt in der Lebensführung erkennen.

  • Hallo Dirk,

    Es kommt leider nicht auf die Ursache der Einschränkung an, sondern auf die Einschränkung in der allgemeinen Lebensführung. Deine Einschränkung im Bereich Hören ist das fehlende Richtungsgehör und das schlechtere Verstehen im Störschall. Im Fall von Tinnitus kommt evtl. Schlafstörungen und Konzentrationsstörungen. Nicht die Diagnose bewirkt den GdB sondern die Auswirkung die Du im Leben hast.

    Gruß Andrea

  • Vielleicht sollte sich mal jeder fragen, ob es nicht doch nur drum geht, um jedes Pünktchen bei der GbB zu buhlen. Das bringt doch nur Streß und wirkt sich negativ auf das Leben aus. Es gibt wahrlich Schlimmeres, als z.B. nur 60 statt 80 GdB zu haben. Mir wäre es lieber, ich könnte sehr gut hören und hätte dann 0 GdB.

    Gruß Norbert

    links: Opus 2XS, Flex28; OP 14/09/2012 MHH
    EA: 05/11/2012 erfolgreich

    seit 12/06/2020 Sonnet 2

    rechts: HG (zu nichts nutze...)
    --------------------------------
    Offenbarung 21,4
    ...und der Tod wird nicht mehr sein, noch Trauer noch Geschrei noch Schmerz...

    Jesaja 35, 4-6
    Sagt den verzagten Herzen: "Seid getrost ..." ...dann werden die Ohren der Tauben geöffnet werden...

  • Hallo Norbert

    Sicherlich hast du recht wenn du sagst lieber richtig hören und null Prozente.

    Aber wenn man den Mist schon mal am Hals hat, sollte man für sich das beste draus machen und schauen wie man damit umgeht und zurecht kommt.

    Wenn es nunmal so ist, dass man bestimmte Voraussetzungen erfüllen muss,um damit besser klar zu kommen, muss man halt sehen das man das auch erreicht.

    Man will ja auch nichts bekommen wofür man keine Voraussetzung hat.

    Das Problem ist ja nun mal da.

    Also in diesem Sinne...

    LG aus dem Ruhrgebiet ⚒️

  • Ich habe mich jetzt durch die Diskussion gelesen und bin erschrocken über einige Bewertungen von Sachverhalten. Es gibt Richtlinien, anhand deren der Grad der Behinderung festgelegt wird. Wenn jemand "mehr Prozente" (sic!) möchte, ist dieser Wunsch sein gutes Recht, ob er erfüllt wird, steht auf einem anderen Blatt. Jedenfalls finde ich es total unsolidarisch, was einige Äußerungen zeigen. Es reicht doch aus, wenn diejenigen, die sich auskennen, mitteilen, welchen GdB man bei welcher Einschränkung erwarten kann.

    Und wenn es bei einer Beimessung tatsächlich oder vermutlich einen Fehler gegeben hat, kann man in Widerspruch gehen.

    Maryanne

  • Trotz allem gibt es leider auch inkonsistente Entscheidungen bezüglich des Grads der Behinderung seitens der Behörden. Während der eine Antragssteller bei gleichen oder fast gleichen Voraussetzungen 80 % zugesprochen bekommt, könnten es beim anderen Antragssteller 60 % sein. Und letzterer darf sich dann mit Widersprüchen und Rechtsstreitigkeiten herumschlagen, wenn er die Entscheidung nicht einfach hinnehmen möchte.

  • Vielleicht sollte sich mal jeder fragen, ob es nicht doch nur drum geht, um jedes Pünktchen bei der GbB zu buhlen

    Kann man so sehen, muß man aber nicht. Ich nehme was ich bekommen kann, und wenn ich mich dafür anstrengen muß, dann tue ich das. Freiwillig eine Möglichkeit verschenken? Wenn mit dem GdB eine bestimmte Stufe übersprungen wird und damit weitere Möglichkeiten ( mehr Urlaub, früherer Renteneintritt, steuerlicher Vorteil) gegeben sind, warum denn darauf verzichten? Und auch wenn eine geringe Wahrscheinlichkeit besteht diesen GdB anerkannt zu bekommen, warum nicht versuchen? Hat hier jemand was zu verschenken?

    Die genauen Hintergründe bei DHB kenne ich nicht. Wenn er es gerne versuchen möchte soll er das tun. Warum erregt das hier teilweise solches Mißfallen?

    Advanced Bionics HiRes Ultra 3D am 01.09.2022 implantiert.

    EA: erfolgt am 29.09.2022

  • Acki

    Genau das ist der Grund

    Es geht mir nicht um den Urlaub den ich dann mehr bekommen würde.

    Es geht eigentlich eher darum, dann eher in Rente gehen zu können und dann mit der Situation besser klar zu kommen.

    Aber wir werden sehen wie es weitergeht.

    LG aus dem Ruhrgebiet ⚒️

  • Denke aber auch daran, dass du dann weniger in die Rentenkasse einzahlst und dann lebenslang weniger bekommst.

    gruß

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  • Wenn man wegen der Behinderung keine Kraft mehr zum Arbeiten hat, ist einem dieser Umstand so ziemlich egal. Aber das wird jetzt doch arg offtopic.

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  • Hallo,

    vielleicht versetzt ihr Euch mal in die Lage von denjenigen, die außer der Hörbehinderung eine wirklich schwere zusätzliche Behinderung haben. Hier im Forum und meinem Bekanntenkreis sind das einige! Das sind Menschen, die brauchen bei alltäglichen Verrichtungen Hilfe oder sind wegen einer kombinierten Seh- und Hörbehinderung nicht allein mobil oder haben schwere, die Lebensqualität beeinträchtigende organische Krankheiten ( z.B Dialyse, gravierende Veränderungen in der Bindegewebe etc.). Es gibt da ein paar richtig fiese Syndrome, bei denen die Hörbehinderung noch das harmloseste von mehreren Symptomen ist. Diese Menschen wären liebendgern "nur" schlappohrig und wären im siebten Himmel, wäre die Schlappohrigkeit womöglich nur einseitig.

    Ein GdB von 80 und ein orange-grüner Ausweis, den es bei einem mittleren beidseitigen Hörverlust von ca. 80 dB gibt, das ist im Vergleich zu anderen Behinderung schon eine sehr hohe Bewertung. Das wird nur noch durch den GdB von 100 in Verbindung mit den Merkzeichen aG (= Rollstuhl) und H (= Hilflos) getoppt. Diese Menschen fühlen sich doch etwas düpiert, wenn hier gejammert wird, dass die Versorgungsmedizinische Verordnung korrekt angewandt wird.

    Und wenn die Versorgungsmedizinische Verordnung nicht korrekt angewandt wird, ist ein Widerspruch und Klage ggf. mit Hilfe vom VdK oder Anwälten natürlich legitim. Da wo Menschen arbeiten passieren Fehler. Aber Versorgungsamt und Gericht mit aussichtslosen Widersprüchen und Klagen unnütze Arbeit zu machen, das blockiert Kapazitäten, die anderswo besser eingesetzt wären, z.B. denen Recht zu verschaffen, denen wirklich Unrecht getan wird.

    Nichts für ungut,

    Gruß Andrea

  • Hallo Andrea

    Ich verstehe deinen Post überhaupt nicht und zwar aus folgenden Grund.

    Wer definiert das ersuchen einer Person auf aussichtslos? Die Verwaltung (der Kostenträger: Krankenkasse, Rentenversicherung usw.) Oder die Gerichte. In unserer Gesellschaft (Demokratie) sind das nach meinem Wissen die Gerichte.

    Deshalb nennt das auch Rechtsstaat!


    Gruß Joachim

  • Gerichte schaffen Fakten: sie legen fest, ob ein Ersuchen bestätigt oder abgelehnt wird.. Sie definieren nicht, ob ein Ersuchen aussichtsreich oder aussichtslos ist.

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  • tele-nobbi

    Danke für den Tipp mit dem 💰

    Aber um ehrlich zu sein, hat mich der Hörsturz eigentlich dahin gebracht das mir das mit dem Geld nicht ganz so wichtig ist.

    Bin nämlich der Meinung, daß hätte auch ein Herzinfarkt sein können, da man ja hauptsächlich Stress dafür verantwortlich macht.

    Wollte sowieso mit 63 gehen und würde die Abzüge in kauf nehmen.

    Bei 50 GdB könnte ich 1,5 Jahre eher gehen und würde das gleiche kriegen wie mit 63.

    Und sind wir mal ehrlich...

    Es muss bis zum letzten Tag reichen und nicht länger...


    LG aus dem Ruhrgebiet ⚒️