Verschlechterungsantrag Schwerbehindertenausweis

  • Hallo Wallaby

    Ich habe mir auch bei Gericht einen höheren Grad der Schwerbehinderung erkämpft. Ich habe deshalb so geschrieben weil ja uns hier im Forum nicht die Arztbericht vorliegen und wir das dadurch gar nicht genau bewerten können, deshalb der Tipp oder Rat Anwalt oder VdK.


    Gruß Joachim

  • Nun, ich sag mal so: ich war freundlich und habe GdB 80 erhalten, Rauchmelder ohne Murren usw. usw. Vielleicht sollte man das so versuchen. Im Amt sitzen auch nur Menschen, die leben und nicht immer nur Stress haben wollen. Da fallen auch mal Sätze wie "Eigentlich müsste man das jetzt so und so machen, aber wir machen das mal so " (Also zum Besseren...) Versuchen kann man das ja, aber wenn es einfach nicht anders geht, bleibt wohl nur der harte Weg.

    Gruß und schönes Wochenende - Norbert

    links: Opus 2XS, Flex28; OP 14/09/2012 MHH
    EA: 05/11/2012 erfolgreich

    seit 12/06/2020 Sonnet 2

    rechts: HG (zu nichts nutze...)
    --------------------------------
    Offenbarung 21,4
    ...und der Tod wird nicht mehr sein, noch Trauer noch Geschrei noch Schmerz...

    Jesaja 35, 4-6
    Sagt den verzagten Herzen: "Seid getrost ..." ...dann werden die Ohren der Tauben geöffnet werden...

  • ci_joe, dann wäre die Bitte richtig gewesen, mehr Informationen zur Verfügung zu stellen, statt Bullshit zu erzählen. Ich finde es erstaunlich und irritierend, wie hartnäckig Du falsche Ratschläge verteidigst.

    Anwalt und VdK werden erst dann sinnvoll, wenn Krankenkasse oder Versorgungsamt berechtigte Ansprüche nicht gewähren. Und bei den Anwälten muss man aufpassen, ob er/sie auch das Knowhow hat.

  • Hallo

    Eigentlich ist es ja so, daß man den Antrag stellt ohne jemanden zu Gesicht bekommen.

    Dann wird entschieden ohne irgendwelche Rückfragen zu bekommen.

    Bin eigentlich auch immer mit Freundlichkeit sehr weit gekommen. (Finanzamt, Behörden und Ärzte)

    Aber wenn man den(die) Entscheider nicht zu Gesicht bekommt nützt das alles nichts 🤔👍

    LG aus dem Ruhrgebiet ⚒️

  • ci_joe, dann wäre die Bitte richtig gewesen, mehr Informationen zur Verfügung zu stellen, statt Bullshit zu erzählen. Ich finde es erstaunlich und irritierend, wie hartnäckig Du falsche Ratschläge verteidigst.

    Anwalt und VdK werden erst dann sinnvoll, wenn Krankenkasse oder Versorgungsamt berechtigte Ansprüche nicht gewähren. Und bei den Anwälten muss man aufpassen, ob er/sie auch das Knowhow hat.

    Hallo Andrea


    Du bist leider absolut nicht Willens das was ich schreibe auch zu lesen.


    Gruß Joachim

  • ...wenn ich beim Amt nicht persönlich erscheine, dann eben mit einem sehr freundlichem Begleitschreiben zum Antrag....aber egal und Schluss jetzt, manche können eben nicht anders als kämpfen, kämpfen und kämpfen.

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  • Der Fragesteller ist "nur" einseitig taub und nicht auf beiden Ohren hochgradig schwerhörig oder taub.
    Eine einseitige Taubheit ist nicht das gleiche Handicap wie eine beiseitige hochgradige Schwerhörigkeit oder Taubheit. Klar es schränkt das Leben auch ein, aber eben niemals in dem Rahmen wie eine beidseitige Behinderung.
    Eine einseitige Taubheit gibt normalerweise GDB von 20% und nicht mehr, falls man nicht noch Zusatzeinschränkungen aht.

    Mit Hilfsmitteln, Ci und allem kann man im Alltag gut funktionieren und seinen Job gut machen.

    Ich bin Schweizerin, seit Kindheit einseitig taub und habe gar kein Anrecht auf irgendeine Unterstützung oder so vom Staat. Einzig das Ci und alles was damit zu tun hat wird mir bezahlt.

    Ich darf genauso viel arbeiten, dann in Rente wie alle anderen gesunden Schweizer.

    Aber ich habe mich organisiert, mir einen Job gesucht der gut machbar ist, dazu eine mehrjährige Weiterbildung auf mich genommen, diese selber bezahlt und bin nun total zufrieden mit meiner aktuellen Situation.
    Ich sehe das halbvolle Glas und nicht das halbleere und das hilft sehr durchs Leben zu kommen.

    li normal hörend

    re taub nach chronischen MOE im Kindesalter, Cochlear N6/N8 OP 8.2.18 EA am 8.3.18

  • Hallo Nikita

    Das das so gut bei dir läuft ist doch super.

    Es gibt aber auch Situationen wo das alles nicht so einfach ist.

    Arbeit zum Beispiel

    Wenn man bei der Arbeit auf sein gesamtes Gehör angewiesen ist zB.

    Wenn man in dem Alter ist wo ein Berufswechsel nicht mehr in Frage kommt, da man den Beruf schon 43 ig Jahre macht...

    Und wenn dann die Möglichkeit bestünde, mit GdB und Abzügen aus dem Berufsleben zu scheiden sollte man es doch versuchen damit man einen sauberen Abschluss hat.

    Es gibt natürlich auch andere Mittel und Möglichkeiten die Zeit zu überbrücken...

    Aber das ist nicht so mein Ding.

    Dann lieber offiziell mit GdB und dann einen sauberen Abschluss.

    Mal sehen wie es weitergeht 🤔🤭

    LG aus dem Ruhrgebiet ⚒️

  • Eine einseitige Ertaubung ist wirklich ein starker Einschnitt und je nachdem welchen Beruf man ausübt, kann man sogar berufsunfähig werden.

    Gleichwohl sind die Regeln in den versorgungsmedizinischen Grundsätzen so wie sie sind. Da gibt es für eine Einseitige Taubheit einen GdB von 20. Für einen nicht kompensierbaren Tinnitus kann es noch 10 Punkte mehr geben, aber da muss man schon sehr gut begründen können, wie der Tinnitus das Leben stark beeinträchtigt. Da reicht es auch nicht aus, Einschränkungen behaupten, sondern man muss Belege bringen, z.B. Arztbesuche wegen schwerer Schlafstörungen, Reha wegen Tinnitus etc.

  • DHB
    Ich habe einen Beruf wo ich sehr aufs Gehör angewiesen bin und viel im Störlärm arbeiten muss, aus diesem Grund habe ich mir eine Alternative gesucht und dank viel Weiterbildung auch gefunden.
    Sicher gibt es Leute die dadurch Berufsunfähig werden, aber es gibt sicher noch Schlimmeres, als einseitige Taubheit, das meine ich damit.

    li normal hörend

    re taub nach chronischen MOE im Kindesalter, Cochlear N6/N8 OP 8.2.18 EA am 8.3.18

  • Nikita

    Die Frage ist doch wieviel Zeit man für eine Veränderung im Beruf hat.

    Ich bin jetzt 59ig Jahre alt und habe nicht mehr so viel Zeit was eine Umschulung oder ähnliches betrifft.

    Ich übe meinen Beruf jetzt 43 Jahre aus, und kann mal nicht so eben den Beruf wechseln.

    Stehe im Prinzip kurz vor der Rente.

    Wer sollte mich da noch umschulen wollen, damit ich noch kurze Zeit für ihn arbeiten kann.

    Ab einem gewissen Alter ist das alles nicht mehr so einfach zu bewältigen.

    Aber ich werde erstmal sehen wie es weitergeht.

    Bin was das angeht eigentlich ziemlich entspannt, da ich von der Arbeit her auch nicht unter Druck stehe.

    LG Dirk

  • Hallo DHB

    Ja klar in dem Alter wo du bist (bin etwa gleich Alt) macht es schon Sinn wenigstens einen Grad der Schwerbehinderung von 50% +x zuhaben (wegen früher Renteneintritt oder mehr Urlaub usw.) Deshalb lohnt sich auch der Kampf darum.

    Gruß Joachim

  • ci_joe

    Genau so sehe ich das auch.

    Es geht noch nichtmal um den zusätzlichen Urlaub.

    Aber ob ich 03/26 in Rente kann, oder 01/25, ist für mich schon Grund genug mal was zu unternehmen

    Aber mal sehen was der Einspruch so bringt.

    Rechtsschutz habe ich zum Glück noch in der Hinterhand 👍🙂

    LG Dirk

  • Hallo,

    kämpfen ist eine Sache -- für das, was einem zusteht, sollte man auf jeden Fall das auch machen.

    Aber wenn klar ist, dass man wegen seinen Einschränkungen nach VersMedV nicht über GdB 50 kommen kann, dann auch noch ggf. vor Gericht zieht und dieses dann (mehrere) Jahre blockiert mit einem unnötigen Verfahren, dann finde ich das Raten dazu einfach falsch.

  • Hallo Muggel

    Was ich nicht verstehe ist...

    Laut Knochentabelle ist bei einseitiger Taubheit ein GdB von 20 vorgesehen.

    Da ich aufgrund einer anderen Krankheit schon 30 habe, sollte doch meinem Verständnis nach die 50ig erreicht werden.

    Oder sehe ich das falsch ❓

    Oder ist das so, daß die höhere Krankheit zählt und die andere dadurch nicht zählt ❓

    Das würde ich aber auch nicht so wirklich nachvollziehen können 🤔

    LG Dirk

  • Dann werde ich mal sehen was es gibt, wenn der Einspruch bearbeitet worden ist.

    Wenn man ihn ablehnt wird es ja eine Begründung dazu geben.

    Dann bin ich hoffentlich schlauer und es wird mir erklärt warum das so ist wie es ist.

    LG Dirk

  • Auf dieser Seite kannst du, was Wallaby geschrieben hat, auch nachlesen

    https://www.vdk.de/deutschland/pa…behinderung_gdb :

    "Liegen mehrere Beeinträchtigungen vor, wird der GdB nach den Auswirkungen der Beeinträchtigungen in ihrer Gesamtheit unter Berücksichtigung der wechselseitigen Beziehungen festgestellt. Es erfolgt keine Addierung von Einzel-GdB. Dabei richtet sich das Versorgungsamt beziehungsweise die feststellende Behörde nach den sogenannten 'Versorgungsmedizinischen Grundsätzen'."

    rechts: CI, N6 von Cochlear seit 3/2016,

    reimplantiert 3/2019,

    Entfernung des Implantates aufgrund eines großräumigen Cholesteatoms 12/2021

    reimplantiert 3/2022, CI 622, N7 von Chochlear

    links: HG Omnia 4 von Resound

    Mein Motto: Hinfallen, aufstehen, Krönchen richten und weitergehen