Verschlechterungsantrag Schwerbehindertenausweis

    • Offizieller Beitrag

    Hallo, Muggel hat recht. Ein beidseitiger Hörverlust von 80 dB und mehr in den Frequenzen 500, 1000, 2000 und 4000 Hz ist gleichbedeutend mit 100% Hörverlust und ein GdB von 80 und Merkzeichen GL. Dieses gilt auch für Spätertaubte. Gemessen wird ohne Hörhilfen! Vor dem 7. Lebensjahr ertaubte Kinder bekommen sogar 100 % in der Regel lebenslang.

    Ich muss dich noch einmal korrigieren..
    Primär ist der Hörverlust für Sprache und nicht das Tonaudiogramm. Das Tonaudiogramm gibt nur eine grobe Indikation für den Hörverlust. Nach Tonaudiogramm muss man einen Hörverlust von 85 dB oder mehr in den von dir genannten Frequenzen haben, um als taub zu gelten.

  • und wo bleibt die Schwere Sprachstörung? Auch das muss bei an Taubheit grenzenden Schwerhörigkeit beiderseits vorhanden sein.

    gruß

    links: Opus 2XS, Flex28; OP 14/09/2012 MHH
    EA: 05/11/2012 erfolgreich

    seit 12/06/2020 Sonnet 2

    rechts: HG (zu nichts nutze...)
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    Offenbarung 21,4
    ...und der Tod wird nicht mehr sein, noch Trauer noch Geschrei noch Schmerz...

    Jesaja 35, 4-6
    Sagt den verzagten Herzen: "Seid getrost ..." ...dann werden die Ohren der Tauben geöffnet werden...

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Norbert,

    ja.. das ist der zweite Fall, wann man das Merkzeichen GL bekommen kann: bei an Taubheit grenzender Schwerhörigkeit, wenn zusätzlich schwere Sprachstörungen vorhanden sind.

    Bei einer beidseitigen Taubheit hat man Anspruch auf das Merkzeichen GL, auch wenn keine schweren Sprachstörungen vorhanden sind.

  • wenn zusätzlich schwere Sprachstörungen vorhanden sind.

    Auch nicht ganz richtig: Diese müssen bereits vor dem 7. Lebensjahr bestanden haben.... Wer dann keine alten medizinischen Unterlagen hat; Pech gehabt. Denn die werden nach einer Archivierung von maximal 5 Jahren (HNO-Praxis) bzw. 10 Jahren (Klinik) vernichtet.

    Ich hatte wenigstens gründliche Eltern. Demzufolge habe ich fast alle Merkmale, die man so abstauben kann. Um es mit dem "braven Soldaten Schwejk" zu sagen: "Ich bin ein ein behördlich anerkannter Idiot." :S8)

    • Offizieller Beitrag

    Auch nicht ganz richtig: Diese müssen bereits vor dem 7. Lebensjahr bestanden haben.... Wer dann keine alten medizinischen Unterlagen hat; Pech gehabt. Denn die werden nach einer Archivierung von maximal 5 Jahren (HNO-Praxis) bzw. 10 Jahren (Klinik) vernichtet.

    Nein, auch das ist falsch.

    Noch einmal. Nach VersmedV gilt für das Merkzeichen GL:

    Gehörlos sind nicht nur Hörbehinderte, bei denen Taubheit beiderseits vorliegt, sondern auch Hörbehinderte mit einer an Taubheit grenzenden Schwerhörigkeit beiderseits, wenn daneben schwere Sprachstörungen (schwer verständliche Lautsprache, geringer Sprachschatz) vorliegen.


    ---> entweder Taubheit beidseitig oder

    ---> an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit mit schweren Sprachstörungen!

    Weiterhin gilt, dass diese schweren Sprachstörungen angenommen werden können, wenn die an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit angeboren oder in der Kindheit erworben wurde. Dies ist aber nicht Voraussetzung, d.h. wenn (aus welchen Gründen auch immer.. dies kann auch duch ein Schlaganfall sein, also auch nach der Kindheit erworben!) schwere Sprachstörungen vorliegen und eine beidseitige an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit vorhanden ist, dann hat man Anspruch auf das Merkzeichen GL.

  • Nein Muggel hat Recht!!!

    Wer beidseitig taub ist, im Sinne von 85 dB Hörverlust über alle Frequenzen bekommt auch als Spätertaubter OHNE Sprachstörungen einen GdB von 80 und GL.

    Werbeidsets an Taubheit grenzend schwerhörig ist, d.h. ein HV von mindestens 80% bekommt einen GdB von 70 wenn keine Sprachstörungen bestehen, sonst ein GdB von 80 und GL.

    Kinder, die vor dem 7. Lebensjahr taub im Sinne der VersMedV sind, bekommen einen GdB von 100 und zusätzlich die Merkzeichen GL und H.

    Leider wissen viele Ärzte nicht einmal Pädaudiologen, dass Taubheit im Sinne der VersMedV nicht bedeutet, dass man gar nichts hören darf und schreiben sowie im Audiogramm noch etwas feststellbar ist, an Taubheit grenzend, obwohl es in Wahrheit schon Taubheit ist.

    • Offizieller Beitrag

    Wobei man heute sagen muss, dass eine an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit im Kindesalter nicht mehr zwangsläufig zu schweren Sprachstörungen führt.

    Daher sind die Versorgungsämter dazu übergegangen, das Vorliegen von schweren Sprachstörungen zu überprüfen. Liegen diese nicht vor, hat auch ein von Geburt an bzw. in der Kindheit an Taubheit grenzend Schwerhöriger nicht die Voraussetzungen für das Merkzeichen GL erfüllt.

    Sorry wegen dieser "Klugscheisserei", aber man liest leider immer sehr viele Falschinformationen.

    Ach ja.. noch eine Ergänzung: ein Kind mit beidseitiger Taubheit seit Geburt hat Anspruch auf die Merkzeichen GL, RF, H und B, wobei H und B längstens bis Beendigung der Ausbildung anerkannt wird.

  • Hallo Miriam,

    ich bin der klassische "Edel-Spastiker", der seine "latente Tetraparese" noch nach Geburt 1960 in einem "Wald-und Wiesen-Krankenhaus" auf einem Dorf in Niedersachsen durch eine Rhesus-Faktor-Unveträglichkeit beider Elternteile erlitten hat und zu spät zum Blutaustausch gelangte. Das Problem war eigentlich seit 1958 dank der Gründung der "Spastiker-Hilfe" im damaligen West-Berlin bekannt... Nur hat sich das damals noch nicht so rumgesprochen..

  • Hallo,

    ich selbst hatte das H noch bis weit nach dem 30. Geburtstag, aber irgendwann ist es gestrichen worden, als eine 15 Jahre währende Befristung meines Schwerbehindertenausweises doch irgendwann mal auslief und man einen Blick in meine Akte geworfen hat. Man wollte mich auch auf 80% setzen. Ich habe mich aber mit dem Hinweis, seit Geburt taub zu sein, den GdB von 100 noch retten können. Nach meinem Sprachvermögen hat mich nie einer gefragt. Man hört mir meine mutmaßlich seit Geburt bestehende Hörbehinderung durchaus an. Ich kann mich aber ziemlich gut auch Fremden verständlich machen. Es ist nur doof, dass meine Sprache Fremden anfangs doch etwas irritiert.

    Das H hat steuerlich große Auswirkungen gehabt, wobei ich mich aber nicht beklagen will, da ich mit dem GdB von 100 auch noch eine ordentlichen Steuerfreibetrag habe.

  • Weil ich für den Antrag auf das Merkmal Gl nach der ersten Implantation 2012 noch schwere Sprachstörungen vor dem 7. Lebensjahr nachweisen musste! Mag sein, das es heute anders ist....

    Aber sch... was drauf; hab doch alles, was man so bekommen kann inklusive eines 1978 unter rechtswidrigen Umständen vergebenen "H", wo ich erst 1998 im Rahmen eine Verschlimmerung-Antrages erfuhr, dass die Rücknahmefrist von 10 Jahren schon einige Monate abgelaufen ist. Manchmal muss man einfach Glück haben! 8)

  • Miriam hat Recht!!

    Und wer lesen kann....ich habe heute nach Jahren !!!! mal wieder auf die Rückseite meines Ausweises geschaut. 80%, ok, das wusste ich, und RF genauso. Aber auch GL steht drin. Weil ich nichts damit anfangen kann und keine Vorteile habe, hab ich es wohl vergessen. Hier in Schleswig Hostein gibt es auch kein Gehörlosengeld, leider. Wie in vielen anderen Bundesländern.

    Und sprechen kann ich sehr gut, sonst wäre ich wohl kein Dozent......

    Gruß Norbert

    links: Opus 2XS, Flex28; OP 14/09/2012 MHH
    EA: 05/11/2012 erfolgreich

    seit 12/06/2020 Sonnet 2

    rechts: HG (zu nichts nutze...)
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    • Offizieller Beitrag

    Liebe Leute,

    bitte lest doch einfach mal die VersmedV. Dort steht alles drin.

    Wann unter welchen Voraussetzungen welches Merkzeichen und welcher GdB vergeben werden (muss).

    Die VersmedV ist das amtliche Dokument an die sich alle Versorgungsämter zu halten haben.

    Dies bedeutet nicht, dass auch alle Mitarbeiter diese VersmedV kennen und richtig anwenden! Recht haben und Recht bekommen sag ich dazu nur.

    Auch bedeutet nicht, dass Merkzeichen nicht aberkannt werden können. Auch nicht bei unbefristetem Schwerbehindertenausweis. Im Gegenteil: das Versorgungsamt kann jederzeit prüfen, ob die Voraussetzungen für den GdB und die Merkzeichen noch vorhanden sind! Dazu gibt es zahlreiche Urteile des BSG.

    Es bringt auch nichts zu sagen "ich habe aber"... denn wir kennen gar nicht die Unterlagen, die zur Beurteilung geführt haben.

    Es gibt zudem viele Ärzte, die "falsche" Angaben über den Hörstatus machen. Da wird dann von "an Taubheit grenzend" geschrieben, obwohl es nach VersmedV eine Taubheit ist. Da rechnen die Sachbearbeiter vom Versorgungsamt nicht nach, sondern verlangen dann den Nachweis von "schweren Sprachstörungen".

    Daher: macht euch mit der VersmedV vertraut, lest diese. Bedenkt, dass ein Änderungsantrag immer ergebnisoffen ist, d.h. es können auch Merkzeichen aberkannt und der GdB gesenkt werden. Insbesondere beim Merkzeichen H sollte man die "Füsse stillhalten"... denn dieses heute zu bekommen ist schwer!

  • Und sprechen kann ich sehr gut, sonst wäre ich wohl kein Dozent......

    Das ist doch die Hauptsache - alles gut! :) Ich muss schon den "Sonderweg" beschreiten und auch das Beste draus machen! :S

  • nach meinem Zusammenbruch und der Folge komplette Taubheit beidseitig habe ich ohne weiteres, nach Einreichung der kompletten Unterlagen GdB100 mit dem Merkzeichen RF und GL erhalten.

    rechts seit Kindheit gehörlos

    links seit Sept.20 gehörlos und seit Okt.20 ein Blechohr mit Nucleus 7 Cochlear

    Implantiert in der Uniklinik Freiburg / Prof.Dr. Aschendorff

  • Man kann mit den begutachtenden Ärzten und auch mit den Mitarbeitern im Versorgungsamt Glück oder Pech haben. Der Rechtsanspruch ist in der VersMedV definiert (in der im Übrigen das Merkzeichen RF nicht definiert ist). Wem der Rechtsanspruch nicht gewährt wird, dem ist dringend zu empfehlen, Widerspruch und Klage einzureichen. Wer "zu gut" weg gekommen ist, der sollte bei jeder Aktion ggü. dem Versorgungsamt bedenken, dass ein kundiger Mitarbeiter die Akte in die Hand bekommen und den GdB und die Merkzeichen auf den Rechtsanspruch zurecht stutzen könnte.

    Im Übrigen werden bei mehreren Behinderungen, die GdBs nicht addiert, sondern nur der GdB der schlimmsten Beeinträchtigung gewährt. Nur wenn sich die Behinderungen gegenseitig negativ verstärken, kommt ein höherer GdB als die Einzel GdBs heraus, z.B. bei kombinierter Hör- und Sehbehinderung.

    Jochen, es gibt im Übrigen auch keinen Bestandsschutz für fehlerhafte begünstigende Verwaltungsakte! Vertrauensschutz besteht insoweit , dass zu Unrecht gewährte Leistungen, hier z. B. Steuerersparnis oder Wertmarke, nicht zurück gefordert werden dürfen. Man hat aber kein Anrecht diese Leistungen weiterhin gewährt zu bekommen!

  • Hallo Andrea,

    das ist mir durchaus bewusst. Und genau das könnte nämlich in einer "Post-Corona-Ära" durchaus passieren, wenn der Staat meint, mit dem großen Sparhammer auf "Nicht-Lobbyisten" einzuhämmern, um die immensen Kosten und Folgekosten der Corona-Krise wieder reinzuholen. Da wird manch einer noch richtig böse erwachen.

    Schauen wir mal....

  • Ich glaube nicht, dass man durch Änderungen im Schwerbehindertenrecht sparen könnte. Das gibt es ganz andere Schrauben, an die wir drehen müssen, um zu sparen. Wir als Landesbehörden stellen uns auf Haushaltsperren nach der Pandemie ein. Aber auch da ist längst nicht mehr so viel zu sparen wie früher einmal. Abgesehen von Polizisten und Lehrern sind die übrigen Landesbedienstete zahlenmäßig unter ferner liefen.