Verschlechterungsantrag Schwerbehindertenausweis

  • ich bin der Meinung, dass Schwerbehinderte erwerbsgemindert sind.

    Wenn du dich so siehst, dann mein Beileid. Ich habe ein CI, höre schlecht auf dem anderen Ohr und bin schwerbehindert. Meine Arbeit leidet nicht darunter, im Gegenteil, es ist besser geworden. Ich finde es total schlimm und als Diskriminierung, eine solche Gleichung aufzustellen.

    Ich wiederhole es gern für alle nochmal, ich bin nicht erwerbsgemindert.

    Wenn ich als Autor und Dozent arbeite wie schon immer, wo bin ich da gemindert?

    Gruß Norbert

    links: Opus 2XS, Flex28; OP 14/09/2012 MHH
    EA: 05/11/2012 erfolgreich

    seit 12/06/2020 Sonnet 2

    rechts: HG (zu nichts nutze...)
    --------------------------------
    Offenbarung 21,4
    ...und der Tod wird nicht mehr sein, noch Trauer noch Geschrei noch Schmerz...

    Jesaja 35, 4-6
    Sagt den verzagten Herzen: "Seid getrost ..." ...dann werden die Ohren der Tauben geöffnet werden...

  • Bei einer Schwerbehinderung bekommt der Arbeitgeber oftmals einen Zuschuss als Anreiz. Mit einem GdB geht oft eine sogenannte Minderleistung einher. Ich würde fast immer sagen.

    Eine Minderleistung muss nicht qualitativ sein, häufig ist sie quantitativ. Die Arbeit kann also hochwertig sein, auch besser als die eines Nicht-GdB-Eingestuften.

    Ich finde aus diesem Zusammenhang heraus, ist diese Ansicht gerechtfertigt. Dass ein drastisch Hörgeminderter vor der OP weniger Arbeit verrichten konnte, ist selbstverständlich und kein Makel. Das ist belegbar durch die Überbeanspruchung der anderen Sinnesorgane.

    "Leistung kennt keine Behinderung" ist der Titel einer CD, die ich schon lange zu Hause habe. Dort spielen Musiker fantastisch Musikstücke. Sie leisten!

    Wichtig, tele-nobbi :

    Der Vergleich mit anderen, gesunden Menschen, mindert nicht den Wert eigenen Leistung.


  • Eigenartige Blüten hier.

    Es wäre schön, wenn hier gewisse Leute nicht alle über einen einzigen Kamm scheren würde.

    Ich halte mich beispielsweise eher für eine Leistungsträgerin in meinem Job, das mit Schwerbehinderung. Ich kenne andere Schlappohren, die gerne und gut arbeiten, auch in der Privatwirtschaft. Ohne Hörbehinderung hätte ich vielleicht einen anderen Beruf vielleicht aber auch nicht. Ich habe schon einen Beruf, der nicht sooo häufig ist, der aber überproportional häufig von Frühschwerhörigen ausgeübt wird, sowohl in der Ausbildungsvariante wie auch in der Studiumsvariante. Ich habe jedenfalls schon einige getroffen.

    Aber man braucht manchmal ein dickes Fell und Kollegen/ Vorgesetzte, die sich meine Erläuterungen zum Thema Schwerhörigkeit anhören, dieses nicht als vermeintliche, auszunutzene Schwäche sehen und für mich mithören. Es gibt zu normalen Zeiten, d.h. ohne Corona, Termine, zu denen ich allein deswegen einen explizit guthörenden Kollegen mitnehme, damit ich einen Dolmetscher habe. Wenn ich nicht telefonieren könnte, wäre es auch noch deutlich schwieriger.

    In einer Vorgesetzenposition ist es auch noch mal leichter, Rücksichtnahme zu fordern. Man hat dafür als Schlappohr aber das Problem, ungute Gruppenprozesse früh zu erfassen, weil man kleine Nebenbemerkungen nicht sauber versteht oder den Tonfall falsch einordnet. Ist man aber nur ein kleines Rädchen, das überfordert und/oder gemobbt wird, macht die Arbeit keinen Spaß und man wird auch krank. Häufig finden Betroffene keinen Ausweg. Für solche Leute ist eine EMR auch nur recht und billig.

  • Liebe Mia

    Was du schreibst ist vollkommen richtig!

    Was ich mal kurz anmerken wollte ist folgendes:

    Man erlebt immer wieder die Einstellung "schwerhörig ist gleich dumm"!

    Was natürlich für jemand der normal hörend war und wie bei mir mit 2 Hörstürze kurz hintereinander (durch eine traurig Sache die gerne in einer pn sage) schon auch sehr beleidigen sein kann! Ich habe dann folgendes Verfahren: am Anfang überhören, danach versteckte Hinweise und dann irgend wann der Satz "hatte Hörstürze und kein hirnsturz (auch bin nicht dumm ich merke das)".

    Liebe grüße Joachim

  • Man erlebt immer wieder die Einstellung "schwerhörig ist gleich dumm"!

    Oder anders ausgedrückt. "Behindert = Doof!" Und solange sich diese Denkweise unter den "Normalen" immer noch hartnäckig hält, wird es keinen gesamtgesellschaftlichen Wandel zum Positiven hin geben; auch wenn sich im letzten halben Jahrhundert schon eine Menge getan hat. Die Gesellschaft als Gesamtes wird dafür nie reif werden.... Man braucht wirklich ein dickes Fell.

  • Ja, das stimmt alles. Es ist schwieriger als Behinderter, sich zu behaupten. Und mir ist es auch schon passiert, dass sogenannte "Ehrehrbietung" gegenüber dem übergeordnetem Kollegen durch die Blume verlangt wurde. Ich bin nicht zu einer Verneigung bereit gegenüber Menschen, die sich für wertvoller halten weil sie, natürlich rein äußerlich, unversehrt sind.

    Ich habe die interessantesten Vorkommnisse im Beruf schon erlebt. Manchmal war ich mir nicht sicher, ob ich lachen oder weinen soll über plumpe Ausgrenzung.

    Aber in eigener Sache muss ich zugeben, dass ich laaange über die Bedeutung des Titels der CD "Leistung kennt keine Behinderung" habe grübeln müssen. Was der Titel bedeutet wurde mir erst mit Eintritt meiner Hörbehinderung und dem Rauskippen aus der damaligen Arbeitsstelle bewusst.

    So braucht wohl alle Erkenntnis seine Zeit und manchmal auch erst eine eigene Erschütterung. Deshalb besteht wohl noch Hoffnung...

    PS: ci_joe vielen Dank für das Angebot mit der PN. ich bin gerade selbst ein bisschen angestrengt und kann das nicht aufnehmen. Nicht übel nehmen, bitte.

    Liebe Grüße!

    Mia

  • Liebe Mia

    Kein Problem

    Liebe grüße Joachim

  • Es geht doch wieder um was ganz anderes, mich auflaufen und blöd dastehen lassen.

    Ihr wißt es doch eh schon längst und wenn nicht, Google ist dein Freund, selbst ist der Mann.

    Habe keinen Bock und keine Zeit für Eure Spielchen.

    Hallo Bestager!

    Verstehe ich nicht!

    Ich lese z.B.

    "

    Zitat von bestager

    Denn wer in die Schwerbehindertenrente geht, macht einen Fehler, seit es die erweiterten Zurechnungszeiten bei der EMR gibt.

    "

    Ich versuche vergeblich diese erweiterten Zurechnungszeiten für mich zu nutzen. Wobei ich nicht weist, was ein EMR ist.

    Ich finde keine seriösen Quellen dazu.

    Kannst du mir weiter mit Quellen-Angaben dazu helfen?

    Danke!

  • Wenn du dich so siehst, dann mein Beileid. Ich habe ein CI, höre schlecht auf dem anderen Ohr und bin schwerbehindert. Meine Arbeit leidet nicht darunter, im Gegenteil, es ist besser geworden. Ich finde es total schlimm und als Diskriminierung, eine solche Gleichung aufzustellen.

    Ich wiederhole es gern für alle nochmal, ich bin nicht erwerbsgemindert.

    Wenn ich als Autor und Dozent arbeite wie schon immer, wo bin ich da gemindert?

    Gruß Norbert

    Das freut mich für dich, ich nicht.


    **Ich empfinde, da wird es persönlich und nicht sachlich!**


    Ob man subjektiv sich gemindert fühlt, ist das eine!
    Ob man im Vergleich zu der gesellschaftlichen Norm "gemindert" ist, ist das andere!


    Für die Gefühle anderer kann keiner verantwortlich gemacht werden. Aber auch niemandem hier verurteilt werden!


    Alleine schon, die Merkmale oder Definitionssache, lösen schon diverse Dingen aus.
    Ob jemand sich nicht "gemindert" fühlt, kann ich nur bewundern. Denn trotzt jede Widrigkeiten, fühlt jemand sich nicht gemindert.
    Punkt!

    Ob jemand erwerbsgemindert ist, sollte das in einem ganz anderen Kontext zu verstehen vermittelt werden.
    Z.B. um berechtigt einen Schwerbehindertenausweis zu erwerben.


    Hier hat vor allem der Sender bzgl. seiner Botschaft über "gemindert", "erwerbsgemindert" oder wie auch immer, dafür zu sorgen, dass seine Botschaft auch korrekt im richtigen Kontext ankommt. Das vermisse ich. Ich habe den Kern-Botschaft nicht verstanden.

    Ich bin erwerbsgemindert, gemindert oder wie auch immer. Per Definition in Bezug auf unser Bezugssystem in unserer Gesellschaft, bin ich sowas von sehr stark und voll erwerbsgemindert und nicht vermittlungsfähig im Arbeitsmarkt. D.h. laut meiner Aktenunterlagen, wurde mir vom Gericht im Scheidungsfall bzgl. Unterhaltspflicht bescheinigt, dass ich gar nicht vermittlungsfähig bin, weil ich irgendwie "gemindert" bin. Trotzdem zahle ich alle Kosten für die Universitätskosten von meinen Kindern und noch mehr. Mehr als meine Nicht-geminderte-Ex-Frau-Und_Mutter-Meiner-Kindern.

    Habe auch einen akademischen Grad/Titel, den ich berechtigt führen darf.

    Und?

    Was sagt das über mich aus?

    Oder habe ich alles hier falsch verstanden und das Thema voll verfehlt?

  • EMR ist die Abkürzung für ErwerbsMinderungsRente.

    Gruß Norbert

    links: Opus 2XS, Flex28; OP 14/09/2012 MHH
    EA: 05/11/2012 erfolgreich

    seit 12/06/2020 Sonnet 2

    rechts: HG (zu nichts nutze...)
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    Sagt den verzagten Herzen: "Seid getrost ..." ...dann werden die Ohren der Tauben geöffnet werden...

  • Sorry, habe mir das Thema nicht "angeschaut" und nur auf die Frage geantwortet.

    Gruß Norberet

    links: Opus 2XS, Flex28; OP 14/09/2012 MHH
    EA: 05/11/2012 erfolgreich

    seit 12/06/2020 Sonnet 2

    rechts: HG (zu nichts nutze...)
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  • Hallo Yviedefinie,

    aus einfachem ehrlichen Interesse frage ich mal bei dir nach, ob du inzwischen einen entsprechenden Verschlimmerungsantrag beim Versorgungsamt gestellt hast.

    Inwiefern du möglicherweise von der Zahlung der Hundesteuer mit dem Merkzeichen Gl befreit werden kannst, kann dir das Steueramt deiner Kommune Auskunft erteilen.

    Meines Wissens hat man mit dem Merkzeichen Gl ebenfalls Anspruch auf sog. "Gehörlosengeld"; wenn ich richtig informiert bin, handelt es sich um einen Betrag in Höhe von 77,00 EUR monatlich. Zu diesem Punkt können vielleicht ebenfalls betroffene Mitglieder etwas sagen.

    Ich hatte nach der CI-OP seinerzeit ebenfalls versucht, das Merkzeichen Gl zu erhalten. Dies scheiterte jedoch daran, dass ich leider über keine Unterlagen über das bestehen der damals (bis zur CI-OP) beidseitigen an Taubheit grenzenden Schwerhörigkeit vor dem 7. Lebensjahr mehr auffindbar sind (die damals zu ständige Uni Düsseldorf hat die Unterlagen inzwischen längst vernichtet, den damaligen Kinderarzt aus Anfang/ Mitte der 70´er-Jahre gibt es auch nicht mehr).

    Gleichzeitig hatte ich eine Erhöhung des GdB von 60 auf 80 vom Hundert beantragt, diesem Teil des Antrags wurde stattgegeben.

    Ich drücke dir die Daumen, dass sich eine für dich passende Lösung findet.

    Viele Grüße

    Von Geburt an hochgradig schwerhörig beidseitig, im Laufe der Jahre an Taubheit grenzend schwerhörig beidseitig
    OP rechts am 31.05.2017 Uni Köln, EA am 17.07.2017, Cochlear Kanso
    links HG, zurzeit Resound Linx wegen Kompatibilität zu Cochlear

  • GL steht im Übrigen jedem zu, der aufgrund der Ohren einen GdB von 80 hat

    Ganz genau! Ich habe mal diesbezüglich was aus meinem erfolgreichen Widerspruch in dieser Sache kopiert:

    "Aus den 100 Punkten für jedes Ohr ergibt sich daher jeweils die Feststellung von Taubheit, die einen GdB von 80 zur Folge hat. Geht man nun davon aus, dass ich nach Definition der VersMedV beidseitig als taub einzustufen bin, ergibt sich hieraus auch der Anspruch auf das Merkzeichen GL. Dieses Merkzeichen ist gemäß Teil D Nr. 4 der VersMedV u. a. bei „Hörbehinderten, bei denen Taubheit beiderseits vorliegt“."

    Es ist einfach eine Frage des logischen Denkens ;)

    ab 15. Lebensjahr progressiver Hörverlust ohne Befund
    Mi1200 SYNCHRONY von MED-EL
    links: OP am 20.10.2017, EA 14.11.2017
    rechts: OP 02.02.2016 EA 21.03.2016

    beidseitig inzischen Generationswechsel zu Rondo 3

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    nach den versorgungsmedizinischen Grundsätzen gilt:

    "Gehörlos sind nicht nur Hörbehinderte, bei denen Taubheit beiderseits vorliegt, sondern auch Hörbehinderte mit einer an Taubheit grenzenden Schwerhörigkeit beiderseits, wenn daneben schwere Sprachstörungen (schwer verständliche Lautsprache, geringer Sprachschatz) vorliegen. Das sind in der Regel Hörbehinderte, bei denen die an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit angeboren oder in der Kindheit erworben worden ist."

    Die VersmedV ist das amtliche Dokument, an das sich alle (!) Versorgungsämter in Deutschland zu halten haben:
    https://www.gesetze-im-internet.de/versmedv/BJNR241200008.html

    -> Wer eine Taubheit auf beiden Ohren hat, hat Anspruch auf das Merkzeichen GL.

    Gemäß dem Abschnitt 5 des Anhangs hat man bei einem Hörverlust von 100% eine Taubheit.

    Ebenfalls gilt: bei einer beidseitigen Taubheit hat man Anspruch auf einen GdB von 80.

    (Anmerkung meinerseits: GdB ist hier die Maßeinheit, nicht Prozent!).

    Dies meinte wohl Andrea. "Wegen den Ohren" ist daher nicht ganz korrekt formuliert, denn Tinnitus etc. kann sich durchaus auch im GdB niederschlagen.

    Die andere Sache ist das Gehörlosengeld. Dazu schreibe ich noch was in dem anderen Thread.

  • Hallo, Muggel hat recht. Ein beidseitiger Hörverlust von 80 dB und mehr in den Frequenzen 500, 1000, 2000 und 4000 Hz ist gleichbedeutend mit 100% Hörverlust und ein GdB von 80 und Merkzeichen GL. Dieses gilt auch für Spätertaubte. Gemessen wird ohne Hörhilfen! Vor dem 7. Lebensjahr ertaubte Kinder bekommen sogar 100 % in der Regel lebenslang.