Verschlechterungsantrag Schwerbehindertenausweis

  • Nun, wenn es reicht, ist gut.

    links: Opus 2XS, Flex28; OP 14/09/2012 MHH
    EA: 05/11/2012 erfolgreich

    seit 12/06/2020 Sonnet 2

    rechts: HG (zu nichts nutze...)
    --------------------------------
    Offenbarung 21,4
    ...und der Tod wird nicht mehr sein, noch Trauer noch Geschrei noch Schmerz...

    Jesaja 35, 4-6
    Sagt den verzagten Herzen: "Seid getrost ..." ...dann werden die Ohren der Tauben geöffnet werden...

  • ci_joe

    Weil du meinen Beitrag verwirrend findest, versuche ich das mal mit einer Hypothese zu erläutern:

    Aufgrund meiner Mehrfachbehinderung ersuche ich die Erteilung der mathematischen Summe aller Einschränkungen von insgesamt eines GdB 180.
    Das Gericht definiert nicht, dass dieses Ersuchen aussichtslos ist. *DU* bist selbst derjenige, der mein Ersuchen als aussichtslos definieren wird!

    Wäre ich Egoist (was heutzutage ja modern ist), würde ich die Gerichte damit beschäftigen. Wir leben ja in einem Rechtsstaat, ich darf das und habe das Recht dazu. Wir alle wissen aber, wie mein Ersuchen ausgehen wird: Jedes Gericht wird mein Verlangen zurückweisen.

    Was hab ich davon?

    Nichts. Dafür habe ich vollkommen unnötig Gerichte und Ämter beschäftigt und damit Steuergelder verschwendet. Zur Erinnerung: Steuergeld ist das, was wir alle ohne explizite Gegenleistung in einen großen Topf einbezahlen. Es wäre besser, diesen Topf entweder möglichst klein zu halten oder alternativ sinnvoll aufzuteilen - und nicht für sinnlose Beschäftigungen aussichtsloser Gerichtsverfahren auszugeben.

    Ich hoffe, dir geholfen zu haben.

    Links: Advanced Bionade 16:12:20 Ersatz von 15:01:21

    Rechts: Cocktail Mix 20:02:20 Ersatz von 11:03:20

    Genesung Op 2

    Die kognitive Potenz hat eine extraordinäre Relevanz für die Dialektik

    Oder anders ausgedrückt

    Der Unterschied zwischen Theorie und Praxis besteht darin, dass man durch Praxis einen außerordentlichen Musikgenuss erleben kann, der in der Theorie mancher Technikfanatiker überhaupt nicht möglich ist

    Lachs i. 2 fel

    Ein Leben ohne Musik ist wie ein wasserscheuer Fisch

  • Hallo Danil

    Versuche doch nicht immer alles was ich schreibe zu verbiegen!!! Das ist mit der Zeit echt langweilig. Ich habe nur geschrieben das ein Sachverhalt nur auf der juristischen Ebene entschieden werden und nicht auf der Verwaltungsebene. Das einreden der Verwaltung das ist "aussichtslos" ist heute zu Tage leider öfter der Fall. Und zwar Ich spreche aus Erfahrung. Nenne dir gerne auch Beispiele.

    Gruß Joachim

  • Zitat

    Zur Erinnerung: Steuergeld ist das, was wir alle ohne explizite Gegenleistung in einen großen Topf einbezahlen.

    Nun wir alle ist ja nun wirklich übertrieben, denn etwas über 20 Millionen Erwachsene zahlen keine Einkommensteuer, weil ihr steuerpflichtiges Einkommen zu gering ist.

    Rechts Cochlear Kanso 1und Kanso 2 CI Modell 512; OP 25.04.2017 Hörschnecke bis auf dem Stumpf entfernt UNI-KLINIK Halle;
    Links HG AMPLI-CONNECT R 5 ON 312 GN seit September 2021.

    Seit dem 25.10.2021 Upgrade auf Kanso 2
    Zubehör: Cochlear™ Wireless Mini Microphone (Minimikrofon 2+); Telefonclip+ von Resound; ReSound TV Streamer 2

  • Hallo Biker, alle zahlen ausnahmslos Steuern, mindestens die Mehrwert- und Umsatzsteuern. Und die Leute, die irgendwo wohnen, zahlen auch Grundsteuern.

    Extra für ci_joe ein wenig Nachhilfe in Staatsbürgerkunde: Der Gesetzgeber d.h. die Parlamente erlassen die Gesetze. Teilweise enthalten Gesetze eine Ermächtigung für das zuständigen Ministerieum, eine Verordnung zu erlassen, die das Prozedere gestalten. So wurde mit dem Bundesversorgungsgesetz das Bundesministerium für Arbeit und Soziales ermächtigt, die Versorgungsmedizinordnung zu erlassen.

    In dieser Verordnung steht im Fall Hören sehr detailliert drin, ab welchem Hörverlust es welchen GdB gibt, zum Thema einseitige Taubheit steht da GdB 20. Für den GdB von 50, ab dem man als schwerbehindert gilt, muss eine mindestens beidseitige hochgradig Schwerhörigkeit vorliegen. Die Lücke zwischen einseitiger Normalhörigkeit und hochgradig Schwerhörigkeit ist einfach zu groß, als dass eine Versorgungsamtmitarbeiter oder Richter über diese Lücke springen würden. Das ist aussichtslos.

    Und mein Lieber, die Verwaltung entscheidet unter Anwendung der einschlägigen Gesetze und Verordnungen über die Anträge!!! Wer denn sonst!!! Wenn man meint, dass die Verwaltung einen Fehler gemacht hat, kann man das in einem Rechsstaat überprüfen lassen. Wenn die Verwaltung aber keinen Fehler gemacht hat und die Gesetze korrekt angewandt hat, wird die Überprüfung zu Ungunsten des Antragsteller ausfallen.

    Heißer Tip: Si tacuisses philosophus mansisses.

  • Hallo Joachim,

    es ist schon so, wie Andrea das beschreibt. Wenn Du Deinen Antrag zur Schwerbehinderung (oder den Verschlechterungsantrag) abschickst, geht der ja nicht zuerst an ein Gericht, sondern im Falle in Baden-Württemberg:

    Serviceportal Zuständigkeitsfinder

    an das jeweilige Versorgungsamt des Landratsamts. Du kannst ja mal im Netz suchen, wie dies in Deinem Bundesland geregelt ist.

    Bist Du mit der Einordnung des Amtes nicht zufrieden, kannst Du begründet dagegen Einspruch einlegen. Das kann dann am Ende dazu führen, dass Du in dem Fall, Du bist immer noch nicht einverstanden mit der neuerlichen Festlegung Deines GdB, das hierfür zuständige Gericht bemühen kannst. Ich habe auch Einspruch in meine Einordnung eingelegt, diesem wurde dann Gottseidank entsprochen, so dass mir der Gang vor Gericht erspart blieb. Es gibt in diesem Thema nicht nur schwarz und weiss, sondern auch viel Graustufen dazwischen. Aber man kann sich schon vorher in etwa ausrechnen, ob sich ein Einspruch überhaupt lohnt. Die Bedingungen sind ja oben von Andrea anschaulich dargestellt.

    Gruss, Rainer.

    Beidseitig versorgt mit: Med-El (Flex 28 im Schneckle, aussen jeweils Sonnet, vormals Rondo)

    ____________________________________

    Das Gute missfällt uns, wenn wir ihm nicht gewachsen sind.

  • Hallo Andrea

    Leider sagen die Rechtssprechungen der obersten Deutsche und europäische Gerichte was anderes! Und zwar in allen Bereichen! Und dein Post sagt nur aus "wenn" die Verwaltung das Ordnungsgemäß ausgeführt hat. Und das Wort "aussichtslos" besagt nur das man kein Widerspruch will. Dann sollte man vielleicht mal auf solche Länder schauen wo das üblich ist (Russland, China, Nordkorea usw.).

    Gruß Joachim

  • ci_joe, was verbiege ich denn? Dein Zitat ist doch schwarz auf weiß hier zu lesen.

    Wer definiert das ersuchen einer Person auf aussichtslos? Die Verwaltung (der Kostenträger: Krankenkasse, Rentenversicherung usw.) Oder die Gerichte. In unserer Gesellschaft (Demokratie) sind das nach meinem Wissen die Gerichte.

    Wenn du was anderes gemeint hast, dann darfst du mir hinterher nicht vorwerfen, ich hätte es falsch gelesen. Auch wenn ich von dritter Seite immer wieder gebeten werde, dich einfach zu ignorieren: Das ist doch üble Nachrede, wenn du mir immer wieder falsche Behauptungen unterstellst. Und dem widerspreche ich, bevor das auch noch andere glauben, die hier deine Beiträge noch nicht kennen.

    Nochmal zum Wort "aussichtslos": Lies mein Beitrag nochmal, es ist müßig, immer dasselbe zu schreiben.

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    Der Unterschied zwischen Theorie und Praxis besteht darin, dass man durch Praxis einen außerordentlichen Musikgenuss erleben kann, der in der Theorie mancher Technikfanatiker überhaupt nicht möglich ist

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  • Hallo Joachim,

    es ist schon so, wie Andrea das beschreibt. Wenn Du Deinen Antrag zur Schwerbehinderung (oder den Verschlechterungsantrag) abschickst, geht der ja nicht zuerst an ein Gericht, sondern im Falle in Baden-Württemberg:

    https://www.service-bw.de/zufi/leistunge…staendigeStelle

    an das jeweilige Versorgungsamt des Landratsamts. Du kannst ja mal im Netz suchen, wie dies in Deinem Bundesland geregelt ist.

    Bist Du mit der Einordnung des Amtes nicht zufrieden, kannst Du begründet dagegen Einspruch einlegen. Das kann dann am Ende dazu führen, dass Du in dem Fall, Du bist immer noch nicht einverstanden mit der neuerlichen Festlegung Deines GdB, das hierfür zuständige Gericht bemühen kannst. Ich habe auch Einspruch in meine Einordnung eingelegt, diesem wurde dann Gottseidank entsprochen, so dass mir der Gang vor Gericht erspart blieb. Es gibt in diesem Thema nicht nur schwarz und weiss, sondern auch viel Graustufen dazwischen. Aber man kann sich schon vorher in etwa ausrechnen, ob sich ein Einspruch überhaupt lohnt. Die Bedingungen sind ja oben von Andrea anschaulich dargestellt.

    Hallo magneto

    Das habe ich auch nicht behauptet mit meinen Post sondern nur gesagt dass er das fachlich prüfen lassen soll. Und das andere versuchen mir gewisse Forum Mitglieder unter zu schieben.

    Gruß Joachim

  • Wann ist endlich Schluss hier ???

    gruß

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  • muggel 3. Mai 2022 um 16:10

    Hat das Thema geschlossen.