HAllo Stuttgarter,
in welchem Bundesland bist Du denn?
Du kannst Du evtl. auch beim VDK vertreten lassen (bei deren Beratern gibt es qualitätsmäßig gewaltige Unterschiede!)
Der zweitliche Ablauf ist mir noch unklar. Der ist aber wesentlich!
Seit wann bist Du ausgesteuert und auf Hartz IV?
Wann hast Du den Erwerbsunfähigkeitsrentenantrag gestellt?
Ist es richtig, dass die RV diesen abgelehnt hat, worauf Du Widerspruch erhoben hast?
Nach dem Widerspruch bist Du zum Gutachter geschickt worden und der hat nur eine Teil-Erwerbsminderung festgestellt? Wann hat der Gutachter das festgestellt?
Hat die RV überhaupt schon auf das Gutachten reagiert? Wenn ja wie? Es wäre m.E. ungewöhnlich, dass die RV die Aussagen des eigenen Gutachters nicht berücksichtigT.
Gruß
Andrea