Hallo,
Schwerhörige oder gehörlose Menschen und ihre Begleitpersonen, die auf das Mundbild oder eine besonders deutliche Aussprache angewiesen sind, dürfen unverhüllt bleiben. Das schreibt das Land Baden-Württemberg auf seiner Internetseite.
Für Sachsen-Anhalt habe ich nichts gefunden, dass es eine Befreiung für Gehörlose und Schwerhörige gibt.
Und genau das bringt doch nichts. Unser Gegenüber, wie z.B. Kassierer etc., trägt ja weiterhin eine Maske und wir können nicht vom Mundbild absehen. Also hier verstehe ich die Logik dahinter absolut nicht.