Ist es für einen Schüler sinnvoll, einen GdB zu beantragen?

  • Eine Frage an diejenigen mit Kindern beziehungsweise die bereits als Kind eine Hörschädigung und eventuell andere Einschränkungen hatten: Ist es sinnvoll, bereits für ein Kind einen GdB zu beantragen? Welche „Vorteile“ hat man/hattet ihr dadurch konkret?

    einseitig ehemals an Taubheit grenzend, Implantation am 20.9.19, EA am 24.10.19, Nucleus 7 von Cochlear

    das andere Ohr ist normalhörend

  • Hallo Anni,

    ja, ich denke schon, dass es sinnvoll ist, auch für ein Kind einen SBA zu beantragen (wenn es entsprechende Behinderungen hat, die das rechtfertigen-wenn nicht, würde man den SBA aber auch nicht bekommen). Wieso auch nicht?

    Man hat dadurch schon einige Vorteile bzw. "Nachteilsausgleiche" (so nennt sich das offiziell ;)).

    Wir haben für unseren Sohn einen SBA, seit er ca. 9 Monate alt war (da er ja neben der Hörschädigung noch weitere Einschränkungen hat, mit 100% und fast allen MZ (außer Bl). Man hat dadurch Steuervorteile (wie bzw.welche genau weiß ich aber nicht, da kümmert sich mein Mann drum), das Kind hat häufig (deutlicherere) Ermäßigungen bei Eintritten (bzw. auch freien Eintritt) in Schwimmbäder/Tierparks/Mussen/Freizeitparks/ Greifwarten/Theater... usw. (ist überall anders, mann muss sich erkundigen und im Internet recherchieren). Falls das Kind das MZ "B" hat, ist für eine Begleitperson der Eintritt frei oder ermäßigt und auch bei Fahrten im öffentlichen Nahverkehr (Bus, U-Bahn, S-Bahn, Bus, Regionalbahnen) ist mit dem "B" eine Begleitperson frei (das Kind selbst braucht ab 5/6 Jahren eine Wertmarke, die je nach Grad der Behinderung und der MZ einen bestimmten Betrag kostet (wenig) oder kostenfrei zugeschickt wird). Man könnte auch das Auto aufs Kind anmelden, dann spart man bei derKFZ Steuer (darf dann aber auch nur Fahrten mit und/oder für das Kind mit dem Auto machen).

    Es könnte auch sein, dass der SBA hilft, wenn Hilfsmittel beantragt werden (das weiß ich aber nicht).

    Es kommt aber immer drauf an, welche MZ das Kind hat und welcher GdB ihm zugesprochen wurde!

    Ich würde es an Stelle der Eltern einfach versuchen :).

    Viele Grüße

    Katja

  • Hallo Anni,


    ich habe von klein auf einen Schwerbehindertenausweis. Wann genau ich diesen erhielt weiß ich nicht. Wenn das Kind bis vor dem 7. Lebensjahr einen hohen Hörverlust beidseits (damit meine ich hochgradige und an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit) hat, dann steht diesem ein GdB von 100 zu. Ich selbst habe bis heute einen GdB von 100 und das wird auch so bleiben. Je nach weiterer Einschränkungen bzw. zusätzlicher Behinderungen neben der Schwerhörigkeit des Kindes bekommt es bestimmte Merkzeichen dafür. Hochgradig bzw. an Taubheit grenzend Schwerhörige erhalten das Merkzeichen „Gl“ für „gehörlos“. „RF“ bekommt man auch als Merkzeichen, dann kann entweder von den Rundfunkgebühren befreit oder eine Ermäßigung dieser erhalten werden. Zum Merkzeichen „B“ hat ja Katja vor mir schon einiges gesagt, was alles stimmt. Was ich dazu noch nur ergänzen möchte, ist, dass bei Schifffahrten (zumindest ist es in Bayern so, müsste aber auch für überall gelten) sowohl das Kind als auch seine Begleitperson kostenfrei mitfahren dürfen.
    Ansonsten kommt es auf den GdB und die Merkzeichen an, welche dem Kind aufgrund seiner ganzen Einschränkungen zugesprochen werden. Ich würde es auf alle Fälle versuchen, verlieren kann man dabei ja nicht.


    Liebe Grüße ReCI :)

  • Hallo Anni,

    auch nicht zu vergessen: Die steuerrechtlichen Vorteile für die Eltern je nach Höhe des GdB und der zuerkannten MZ. Z. B. Kosten für HG-Batterien und andere Kosten im Zusammenhang mit der Behinderung als Sonderaufwendungen absetzbar, sofern die KK nicht die Kosten übernimmt....

  • Das war jetzt aber nicht dein Grund, auf CI umzusteigen, oder? ;)

    Links: Advanced Bionade 16:12:20 Ersatz von 15:01:21

    Rechts: Cocktail Mix 20:02:20 Ersatz von 11:03:20

    Genesung Op 2

    Die kognitive Potenz hat eine extraordinäre Relevanz für die Dialektik

    Oder anders ausgedrückt

    Der Unterschied zwischen Theorie und Praxis besteht darin, dass man durch Praxis einen außerordentlichen Musikgenuss erleben kann, der in der Theorie mancher Technikfanatiker überhaupt nicht möglich ist

    Lachs i. 2 fel

    Ein Leben ohne Musik ist wie ein wasserscheuer Fisch

  • Ni Da : Nein, natürlich war das nicht der Grund auf CI umzusteigen! ;):D Letztendlich habe ich mich ja beim 2. CI deswegen für die Batterien entschieden, weil ich es nach meiner logischen Überlegung unsinnig fand, immer wieder neue Akkus bestellen zu müssen und irgendwann weiss man nicht mehr, auf welcher Seite man welchen Akku überhaupt getragen hat usw. Verstehst Du, was ich meine? :) Und für unterwegs sind Batterien ja auch ganz praktisch, vor allem wenn man keine Steckdose in der Nähe hat. :thumbup:

  • Steuerlicher (Sonderaufwendungen-Abzug) außergewöhnliche Belastungen nur möglich, wenn die zumutbaren Belastungen überschritten werden.

    Hängt also vom Einkommen ab.

    Bundesfinanzhof hat im Juni 2018 geurteilt, zumutbare Belastung sind nicht verfassungswidrig.

    Da aber ab und zu mal Verfassungsbeschwerde deswegen eingereicht wird, kann es doch irgendwann sein, dass die zumutbaren Belastungen wegfallen.

    Dann gibt es hohe Nachzahlungen vom Fiamt, aber nur für die, die das auch jedes Jahr trotzdem eingetragen haben.

    Daher ist in dem Punkt auch jedes Jahr der Steuerbescheid nach wie vor nur vorläufig.

  • Moin,

    Da aber ab und zu mal Verfassungsbeschwerde deswegen eingereicht wird, kann es doch irgendwann sein, dass die zumutbaren Belastungen wegfallen.

    Dann gibt es hohe Nachzahlungen vom Fiamt, aber nur für die, die das auch jedes Jahr trotzdem eingetragen haben.

    Daher ist in dem Punkt auch jedes Jahr der Steuerbescheid nach wie vor nur vorläufig.

    ja so ist das. Ich verstehe bis heute die Begründungen nicht. D.h.: Immer wieder Einspruch einlegen, um Ansprüche nicht zu verlieren. Ich finde, das ist ganz wichtig! Wer das nicht weiß, und seine Steuererklärung selber macht, verliert ev.einen Haufen Geld.

    LG Konrad

  • Der Aufwand lohnt sich aber häufig nicht. Wer bspw insgesamt 5% vom Einkommen Steueranteil hat, bekommt über die Sonderausgabeneintragung auch nur 5% von den HG Batterien erstattet. Den Aufwand für Papierkram und Einspruch muss man halt gegenrechnen. Für Gutverdiener sind die möglicherweise 120€ HG Batterien wiederum Peanuts, um es mit den betühmten Worten eines unrühmlichen Bankers auszudrücken. Davon werden auch nur maximal 42% erstattet, also 50€ p.a. bei schon sehr hohem Einkommen wohl gemerkt.

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  • Hmmm,

    man hat jedes Jahr Kosten, die selber zu tragen sind. Wir sprechen da auch von Zahnersatz, Brillen, und alles was man sonst noch so braucht.

    Über die Jahre läppert sich das. Ich finde es nicht unerheblich, wenn ich mir die Rechnungen der letzten Jahre anschaue

    LG Konrad

  • Wie kommt man denn auf 120 € HG-Batterien?

    Ich zahle für 6 Batterien 1,99 €. Die reichen für 3 Monate (alle 14 Tage), Macht im Jahr 7,96 €.

    Und ich habe ein sehr starkes Hörgerät.

    Gruß Norbert

    links: Opus 2XS, Flex28; OP 14/09/2012 MHH
    EA: 05/11/2012 erfolgreich

    seit 12/06/2020 Sonnet 2

    rechts: HG (zu nichts nutze...)
    --------------------------------
    Offenbarung 21,4
    ...und der Tod wird nicht mehr sein, noch Trauer noch Geschrei noch Schmerz...

    Jesaja 35, 4-6
    Sagt den verzagten Herzen: "Seid getrost ..." ...dann werden die Ohren der Tauben geöffnet werden...

  • Damit sich die Anrechnung auch nur annähernd lohnt, habe ich den teuersten Preis (1€ p.Batterie, 6€ p.Blister) verwendet und eine Laufzeit von 6 Tagen pro Batterie (312p) x 2 HGs angenommen. Bei deiner Konstellation kannst du versuchen 8,65€ pro Jahr abzurechnen und bestenfalls wenn du Spitzenverdiener sein solltest 3,63€ vom Finanzamt erstattet bekommen. Geringverdiener (die es ja eigentlich am allernötigsten hätten) können durchaus auch komplett leer ausgehen, auch wenn alles nachträglich anerkannt werden würde. Sich dafür nun den Aufwand aufzuhalsen, jedes Jahr aufs Neue Widerspruch gegen den Einkommensbescheid einzulegen, damit vielleicht mal in der Zukunft die außergewöhnlichen Belastungen rückwirkend bereits von 0€ an anerkannt werden, das muss nun jeder selbst wissen. Andere Sonderausgaben wie Zahnersatzkosten werden meines Wissens ohne Probleme anerkannt - wenn, wie best-ager schon schrieb, der individuelle zumutbare Belastungsgrenze überschritten ist.

    Abgesehen davon sollten wir zur Ausgangsfrage zurückfinden.

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  • Hallo Dani,

    Andere Sonderausgaben wie Zahnersatzkosten werden meines Wissens ohne Probleme anerkannt - wenn, wie best-ager schon schrieb, der individuelle zumutbare Belastungsgrenze überschritten ist.

    Es ist für den Steuerzahler schon von Bedeutung, was er absetzen kann. Die KK zahlt zur Behandlung/zu Medikamenten immer weniger trotz steigender Beiträge. Absetzbar ist aber nur ein geringerer Teil, warum nicht komplett?

    https://www.steuertipps.de/lexikon/z/zumutbare-belastung

    Es macht bei größeren Euro-Summen wie z.B.: Zahnersatz schon viel aus, ob der steuerlich absetzbare Betrag erst bei x% beginnt, oder bei 0%. Vor allen Dingen, wenn wir von einer Familie sprechen mit mehrfach Brillen, Zahnersatz, Medikamentenzuzahlungen, oder anderen Hilfsmitteln, die nur zum Teil von der jeweiligen KK getragen werden. HG-Batterien wären da tatsächlich Peanuts, aber die würde ich in dem Zusammenhang trotzdem mit einreichen. Der Staat schenkt uns eh nichts s.o.

    Ein Einspruch lohnt sich m.E. immer!

    LG Konrad

    Einmal editiert, zuletzt von Konrad (30. Juni 2020 um 17:28)

  • Ich glaube, wenn jemand den Spitzensteuersatz von 42-45% zahlen muss und damit über 270 000 € verdient, dann kann man die paar Euros, die man nicht absetzen kann, vertragen.

    Gruß Norbert

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