sind neu hier und brauchen Rat bzgl. Berufung aufgrund der GdB

  • Hallo beisammen,

    es ist unser erster Beitrag hier.

    Mit einem Bescheid vom 2002 wurde unserem Sohn, geb. 2001, 100 GdB aufgrund der Taubheit rechts, und an Taubheit grenzender Schwerhörigkeit links mit Sprachentwicklungsstörung zugesprochen.

    2005 und 2007 wurde er implantiert. Seine Sprachentwicklung bessert sich zusehends. Er kommt im Alltag recht gut zurecht.

    Sind die Prozessoren nicht angelegt, merkt man ihm die Unsicherheit bzw. Unwohlsein an.

    Jetzt wurde die GdB auf 90 herabgesetzt mit der Begründung, dass seine Sprachentwicklung sich sehr gebessert hat.

    Die Klage wurde vom Sozialgericht abgewiesen.

    Wir wollen nun in die Berufung gehen. Denn uns geht es um den Passus:

    Angeborene oder in der Kindheit erworbene Taubheit oder an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit mit Sprachstörungen angeboren oder bis zum 7. Lebensjahr erworben (schwere Störung des Spracherwerbs, in der Regel lebenslang)

    Leider hat unsere Rechtsanwältin das Mandat niedergelegt mit der Begründung, dass sie aufgrund ihres Alters nicht mehr intensiv mit dem Sozialrecht beschäftigen möchten.

    jetzt unsere Frage, gibt es Betroffene unter Euch? Kennt jemand einen Anwalt, der sich damit gut auskennt? Gerne hören wir Eure Meinungen zu diesem Fall.

    Gruß

  • Moin,

    ich kenne mich diesbezüglich leider nicht aus, aber ich bin im VDK. Wenn es auch bei Euch eine Geschäftsstelle gibt, erkundige dich dort mal.

  • Hallo,

    das ist ja eine blöde Situation. Ich kann Euch nur empfehlen, im Interesses Eures Sohnes eine Mitgliedschaft im Sozialverband VDK zu organisieren. Die haben eigene Rechtsberater und Rechtsanwälte, die sich im Sozialrecht bestens auskennen.

    Denn die nächsten Jahre dürften leider nicht besser werden, z. B. durch geplante Änderung der Versorgungsmedizin-Verordnung, die maßgeblich für den GdB ist. Kurz gesagt, man möchte durch Neubewertungen und Reduzierungen des GdB viele Behinderte aus den ihnen zustehenden Nachteilsausgleichen rausdrängen...

    KInder zeigen sich oft gerne von der "Schokoladen-Seite" und es ist ihnen auch nur schwer zu vermitteln, dass man damit in die Falle tappt bei den Untersuchungen.

  • JochenPankow das heißt, sie knöpfen sich bereits existierende Fälle vor? Und es wird evtl. zum Nachteil ausgelegt, dass man ein CI hat?

    einseitig ehemals an Taubheit grenzend, Implantation am 20.9.19, EA am 24.10.19, Nucleus 7 von Cochlear

    das andere Ohr ist normalhörend

  • Genau, mein Verdacht ist, dass die Bewertung mit eingeschaltetem SP erfolgte. Eigentlich unzulässig, da nach noch geltenden Recht nur die Diagnose(n) ausschlaggebend ist ohne Hilfsmittel...

    Scheinbar war das wohl einer von vielen Probeläufen für die Zukunft... Wehret den Anfängen!

  • Wie es aussieht, ist die Überprüfung des GdB vom Amt wegen erreichen der Volljährig eingeleitet worden.

    Die Bewertung scheint ausschließlich auf den Absatz 5.1 im Teil B der Anlage zu §2 VersMedV zu beruhen, wonach je nach Sprachstörung ein GdB von 80-90 zuerkannt werden kann. Wie weit bei Eurem Sohn Sprachstörungen vorliegen, die einen GdB von 100 rechtfertigen, kann nur ein entsprechender Gutachter beurteilen.

  • Aber die Schädigung ist doch seit Geburt an und nicht erst ab dem achten Lebensjahr.

    einseitig ehemals an Taubheit grenzend, Implantation am 20.9.19, EA am 24.10.19, Nucleus 7 von Cochlear

    das andere Ohr ist normalhörend

  • Wie es aussieht, ist die Überprüfung des GdB vom Amt wegen erreichen der Volljährig eingeleitet worden.

    das war der Grund...

    Aber die Schädigung ist doch seit Geburt an und nicht erst ab dem achten Lebensjahr.

    korrekt...

    Darauf beruhen wir...

    KInder zeigen sich oft gerne von der "Schokoladen-Seite" und es ist ihnen auch nur schwer zu vermitteln, dass man damit in die Falle tappt bei den Untersuchungen.

    so war das auch...


    Genau, mein Verdacht ist, dass die Bewertung mit eingeschaltetem SP erfolgte. Eigentlich unzulässig, da nach noch geltenden Recht nur die Diagnose(n) ausschlaggebend ist ohne Hilfsmittel...

    Das hat der Richterin nicht interessiert. Sie meint er spreche einfach zu gut. Wir wollten unser Sohn ohne SP mit der Richterin kommuniziern lassen. Hat sie leider nicht zugelassen.


    VDK würde den Fall übernehmen, obwohl das Urteil vom Sozialgericht bereits gefällt ist?

    Es hört sich so an, dass wir besser beraten wäre, das Ganze über VDK abwickeln zu lassen als über einer Sozialanwältin.

    Wir wissen nicht, ob die Rechtschutzversicherung noch greift, wenn wir uns einen neuen suchen.

    Ist VDK über unsere Rechtschutzversicherung gedeckt?

    Fragen über Fragen...

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    in der Regel bedeutet nicht, dass dieses automatisch und immer so anerkannt wird. Dank dem CI ist die Sprachentwicklung deutlich besser als ohne CI - ohne CI wäre der GdB von 100 wahrscheinlich angemessen gewesen, aber durch die Verbesserung der Sprache ist der GdB auf 90 festgesetzt worden.


    Meine persönliche Meinung: die 10 mehr an GdB bringen nicht wirklich etwas. Da euer Kind deutlich weniger eingeschränkt ist als ein Kind mit dem Hörstatus ohne CI ist die Wahrscheinlichkeit gering, dass ihr das Verfahren vor der nächsten Instanz gewinnen werdet.

  • Ich sehe es ähnlich wie muggel. Überlegt euch, warum der gdb 100 für euch wichtig ist, dann könnt ihr immer noch weitere Schritte gehen. Wichtiger sind aus meiner Sicht eher die zuerkannten Merkzeichen.

    Es gibt aber ausser dem vdk noch die unabhängige Teilhabeberatung, Adressen sind im Internet bei eutb zu finden. Aus meinen Erfahrungen muss ich sagen, dass vieles von den Kompetenzen des Anwaltes abhängt. Auch der Vdk setzt im Klageverfahren Anwälte ein.

    durch Masernerkrankung im Kleinkindalter progrediente Schwerhörigkeit beidseits, rapide Verschlechterung in letzten Jahren,

    li: HG Siemens Motion P, re: CI - Cochlear CI522+N7, OP: 30.1.2018, EA: 12.3.2018(Kanso), 2.5.2018 (N7)

  • Hallo,

    grundsätzlich stimme ich muggel und Eniba59 zu. Wegen 10 GdB weniger lohnt sich ein weiterer Streit nicht. Die zuerkannten Merkzeichen sind wichtiger....

    Kritisch sehe ich jedoch ggf. spätere Versuche des Amtes, auf unter 80 GdB zu reduzieren. Das würde z. B. den Wegfall der unentgeltlichen Befötderung im ÖPN nach sich ziehen... Die Kosten hierzu sind ein vergleichsweise kleiner Posten im Etat des Bundesfinanzministerium bzw- BMAS. Schon heute bekommen viele Schwerbehinderte die nötige Wertmarke zum Beiblatt auch nicht mehr umsonst, sofern sie nicht aus sozialen Gründen (niedriges Einkommen) befreit sind.

  • Gu Mo Bengel, ich sehe das auch so, wie hier beschrieben. Wie ist denn das Sprachvermögen Eures Sohnes? Was ist es für ein Unterschied, ob man einen GDB von 90 oder 100 hat? Es gibt ja beidseitige CI Träger, die Ihr Leben wunderbar meistern. Gehört Euer Sohn dazu? Wie kann er am Leben teilhaben? Wie sieht es mit der Schulbildung aus? Die wesentlichen Nachteilsausgleiche hat er doch schon mit 90, oder?

    In einer Dokumentation haben sie mal einen jungen Mann gezeigt, der taub geboren wurde, heute sein Abitur gemacht hat und erfolgreich sein Leben bestreitet. Ich weiß, dass das nicht unbedingt der Regelfall ist.
    Der GDB ist schon ein Thema für sich. Ich sehe die Problematik auch eher in der Zukunft. Wenn die Gesetzgebung darauf kommt die Auswirkungen mit Hilfsmittel zu betrachten und den GDB grundsätzlich runterschraubt. Das wird kommen und das ist schlimm.

    Vielleicht hilft es Euch ja den wirklichen Ist- Zustand zu betrachten. ( nicht nur, er hätte sich nicht so positiv präsentieren dürfen ). Darüber wurde ja nicht viel geschrieben. Das kann hier auch niemand beurteilen. Bitte nicht falsch verstehen. Aber das mal in Relation zu setzen und den sicher auch nervlichen Aufwand zu betrachten, den ein solcher Rechtsstreit mit sich bringt.
    Alles Gute Blech

  • Wie schon geschrieben, meinen letzten Beitrag bitte nicht falsch verstehen. Ich komme von der anderen Seite. Bin plötzlich einseitig ertaubt und dann stand er da der GDB von 20, der einen NICHTS bringt. Inzwischen ist bekannt, dass Menschen unter Erschöpfung leiden, Rückzug, massive Probleme im Störlärm, das Leben, ziemlich anders. Die CI Versorgung kein leichter Weg. Mit dem GDB von 20 kann man nicht einmal eine Gleichstellung beantragen.


    Es ging nicht nur mir so ( wenn man den Beiträgen der SSD ler Glauben schenken darf ).
    So gibt es auch Krankheiten, bei denen ein gewisser GDB mit Heilungsgewährung zugestanden wird.
    Bei einer einseitigen Ertaubung nicht dran zu denken.

    Zusätzlich ein Einschnitt im Leben, der von gut hörenden nicht wahrgenommen wird. Man darf ja nicht einmal drüber reden, dass es alles andere als leicht ist.

    Was soll man auch haben. Dieser GDB von 20 vermittelt doch nur die Lächerlichkeit des Verlustes. Es kann sicher ein Jammern auf hohem Niveau vermitteln, wenn man diese Zeilen liest und eine größere Hörbeeinträchtigung hat. Viele plötzlich oder schnell einseitig Ertaubte können sicherlich ein wenig nachvollziehen, worüber ich hier schreibe.

    Das CI, ein Wunder der Technik und Medizin, welches Taube wirklich wieder hörend macht. Man bleibt taub, keine Frage, aber ohne bleibt man noch tauber. Und es soll bitte nicht vermitteln, dass ich dafür bin, die Beeinträchtigung mit Hilfsmittel zu messen!

    Es gibt Studien, die belegen, dass Taubblinde mehr unter Ihrer Hörbeeinträchtigung leiden, als unter der Blindheit. Eine Hörbeeinträchtigung zu haben oder zu bekommen, ist häufig auch eine nicht zu unterschätzende psychische Belastung. Dies sind nur meine Gedanken zu dem Thema. Und ich wünsche mir für alle in diesem Forum, dass wir nicht Zeiten entgegen gehen, wo der Kampf um einen GDB noch härter wird, was die Beeinträchtigung durch den Verlust des Hörvermögen betrifft.

    Alles Gute!

    ( ich hoffe, es geht nicht zu sehr an dem Thema vorbei)

  • Und wer glaubt, dass es ein Merkzeichen "GL" noch geben wird, wenn die neuesten versorgungsmedizinischen Verordnungen in Kraft getreten sind, der glaubt auch noch an den Weihnachtsmann.

    Denn dann gilt man nämlich nicht mehr als gehörlos und dann gibts auch keine Wertmarken mehr.

    Ich plädiere auch dafür, den GDB so hoch wie möglich zu erhalten, es kommen noch harte Zeiten auf uns Schlappohren zu.

    Hat der Kleine nicht vielleicht noch andere Behinderungen, Tinnitus oder sonstiges ?

    Ich habe GDB 100, GL und Tinnitus.

    Ich würde an Eurer Stelle da auf jeden Fall dran bleiben.

    Von der Schokoladenseite zeigen sich nicht nur kleine Kinder, da habe ich schon einige große Schlappohren erlebt, die jedem anderen Schlappohr, der mehr Problem hat, damit einen Bärendienst erweist.

    Die schlimmsten von der Sorte, die arbeiten sogar in Rehakliniken für hörgeschädigte und denken, sie seinen das Maß aller Dinge !

    Jahrelang muß man sich das Gejammere der Politik mitanhören, es ist halt kein Geld da und was das wieder kostet.

    Kaum wieder eine Krise und schon rollen plötzlich Fantstrillionen Euro.

    Für alle ist genug Geld da, aber nicht für Schwerbehinderte, da läuft schon seit Jahren eine Kürzungs- und Verschlechterungssorgie nach der Anderen.

    Freut Euch, zukünftig dürft Ihr auch noch für die Italiener die Baby-Rente finanzieren, wärend der Michel bis 70 arbeiten muß:

    https://www.capital.de/wirtschaft-pol…schuldenstaat/2

    Es macht halt keiner die Klappe auf, daher sind wir auch selbst Schuld daran.

    Soziale Medien und Internet vollfönen, bringt absolut nichts.

    2 Mal editiert, zuletzt von bestager (23. Mai 2020 um 17:34)

  • Hab ein CI und das andere Ohr nutzlos mit HG

    Und GDB von 80% und wecke damit die Behörde nicht aus dem Schlaf....Lass ich in Ruhe, sonst streichen die noch was.

    Gruß Norbert

    links: Opus 2XS, Flex28; OP 14/09/2012 MHH
    EA: 05/11/2012 erfolgreich

    seit 12/06/2020 Sonnet 2

    rechts: HG (zu nichts nutze...)
    --------------------------------
    Offenbarung 21,4
    ...und der Tod wird nicht mehr sein, noch Trauer noch Geschrei noch Schmerz...

    Jesaja 35, 4-6
    Sagt den verzagten Herzen: "Seid getrost ..." ...dann werden die Ohren der Tauben geöffnet werden...

  • bestager : Wie kommst du darauf, dass es das Merkzeichen „GL“ nicht mehr geben wird? Natürlich gibt es das weiterhin. Schließlich gibt es ja immer noch Gehörlose, die überhaupt kein CI tragen geschweige denn ein Hörgerät. Jeder, der vor dem 7. Lebensjahr hochgradig oder an Taubheit grenzend schwerhörig ist, bekommt 100%, die Merkzeichen GL und RF und eine Wertmarke für entsprechendes Geld oder nicht, je nachdem, welche Situation vorliegt bei der Person. Da können die Behörden nicht einfach mal eben so es ändern.


    Liebe Grüße ReCI

  • ReCI,

    sicher bekommt die von dir benannte Behindertengruppe noch das Merkzeichen "GL", aber CI versorgte taub geborene oder spätertaubte nicht mehr, die etwas mit dem CI hören. Denn die neue Verordnung bewertet die Behinderung mit Prothesen.

  • ReCI,

    sicher bekommt die von dir benannte Behindertengruppe noch das Merkzeichen "GL", aber CI versorgte taub geborene oder spätertaubte nicht mehr, die etwas mit dem CI hören. Denn die neue Verordnung bewertet die Behinderung mit Prothesen.

    Und wann soll die neue Verordnung überhaupt in Kraft treten? Also diese Bewertung der Behinderung mit Prothesen ergibt doch gar keinen Sinn. Das wäre dasselbe wie wenn jemand eine Beinprothese oder Ähnliches hätte und damit dann bewertet wird. So jemand wird nicht wie ein Gesunder laufen können so wie Hörgeschädigte trotz CI nicht hören werden können wie Normalhörende. Das ist einfach Fakt und daher ist diese neue Verordnung einfach nicht sinnvoll und logisch nachvollziehbar.