Hallo beisammen,
es ist unser erster Beitrag hier.
Mit einem Bescheid vom 2002 wurde unserem Sohn, geb. 2001, 100 GdB aufgrund der Taubheit rechts, und an Taubheit grenzender Schwerhörigkeit links mit Sprachentwicklungsstörung zugesprochen.
2005 und 2007 wurde er implantiert. Seine Sprachentwicklung bessert sich zusehends. Er kommt im Alltag recht gut zurecht.
Sind die Prozessoren nicht angelegt, merkt man ihm die Unsicherheit bzw. Unwohlsein an.
Jetzt wurde die GdB auf 90 herabgesetzt mit der Begründung, dass seine Sprachentwicklung sich sehr gebessert hat.
Die Klage wurde vom Sozialgericht abgewiesen.
Wir wollen nun in die Berufung gehen. Denn uns geht es um den Passus:
Angeborene oder in der Kindheit erworbene Taubheit oder an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit mit Sprachstörungen angeboren oder bis zum 7. Lebensjahr erworben (schwere Störung des Spracherwerbs, in der Regel lebenslang)
Leider hat unsere Rechtsanwältin das Mandat niedergelegt mit der Begründung, dass sie aufgrund ihres Alters nicht mehr intensiv mit dem Sozialrecht beschäftigen möchten.
jetzt unsere Frage, gibt es Betroffene unter Euch? Kennt jemand einen Anwalt, der sich damit gut auskennt? Gerne hören wir Eure Meinungen zu diesem Fall.
Gruß