Ein freundliches Hallo in die Runde und ich will kurz meinen Fall schildern.
Ich habe der Reihe nach die Freedom, N5 die N7 Sprachprozessoren bekommen.
Ca. 2008 hatte ich das erste mal Schmerzen rechts beim hören und das wurde dann mit runterfahren und abschalten zweier Elektroden in den Griff bekommen.
Nun ging das wieder 2018 aber auf der linken Seite los.
Dem wurde von der Klinik wiederum mit abschalten von Elektroden und dem totalen herunterfahren der Lautstärke und der Impulsrate begegnet.
Wie in der Überschrift beschrieben, ging das erst nach so vielen Jahren massiv los.
Ich kann den Sprachprozessor links nun nur noch zeitweise tragen, bis die Schmerzen wieder los gehen.
Die Klinik ist ratlos, die Reha hat nichts gebracht.
Dann war man der Meinung, dass das psychosomatisch sein muß, die zweite Reha in der Psychiatrie für Hörgeschädigte hat dann aber auch nichts gebracht.
Ihr könnt Euch sicher vorstellen, dass ich inzwischen am Ende mit den Nerven bin.
Cochlear weiß auch nichts mehr und jetzt stehe ich da mit meinem kurzen Hemd, irgendwie am Ende der Fahnenstange, nach so vielen Jahren hören mit CI, angelangt.
Meine Ärzte sind inzwischen der Meinung, dass ich anfangen sollte, die Gebärdensprache zu erlernen.
Es kann auch passieren, dass sich die Ohren oder was auch immer irgendwann ganz verabschiedet.
Zu lange Nervüberreizung oder was auch immer, sie wissen es nicht.
Vielleicht macht auch einfach mein Hirn nicht mehr mit ?
Nun kommt meine eigentliche Frage.
Einen Antrag bei der Kasse zur Bezahlung des Kurses auf das Erlernen der Gebärdensprache habe ich bereits gestellt.
Der wurde abgelehnt.
Auch mein Widerspruch wurde abgelehnt.
Das ganze liegt jetzt beim Landratrsamt, dem Integrationsbeauftragten.
Dort soll geprüft werden, ob ich bedürftig bin, denn nur dann dürfen die das zahlen.
Ich weigere mich aber diese Selbstauskunft auszufüllen, denn die wollen da alles von einem wissen.
Die Krankenkasse hat abgelehnt, weil das Gebärden angeblich seit 2017 nicht mehr von denen gezahlt werden muß.
Sie haben mir dazu auch das Revisionsurteil benannt.
Diese Gebärdensprachkurse sind teuer und langwierig, bis man damit einigermaßen kommunizieren kann.
Meine Frage an Euch ist, stimmt das, dass nur noch bedürftige ein Recht auf Teilhabe in der Gemeinschaft haben ?
Ich kann mir das nicht vorstellen, das widerspricht in allem meinem Rechtsempfinden.
Bin ich hier überhaupt richtig oder frage ich besser in einem Forum für taube ?
Danke für Hilfe und Auskunft
Stuttgarter