Vor OP "an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit" - und jetzt?

  • Wie nennt man den Zustand nach der OP eigentlich? Vor der OP war ich an Taubheit grenzend schwerhörig. Mit der OP habe ich das Restgehör auf der Seite verloren (ich kann zumindest nun auch keine lauten Bässe mehr hören). Wie nennt man den Zustand nun in einem Formular?

    einseitig ehemals an Taubheit grenzend, Implantation am 20.9.19, EA am 24.10.19, Nucleus 7 von Cochlear

    das andere Ohr ist normalhörend

  • Ich würde es als taub/gehörlos bezeichnen.

    durch Masernerkrankung im Kleinkindalter progrediente Schwerhörigkeit beidseits, rapide Verschlechterung in letzten Jahren,

    li: HG Siemens Motion P, re: CI - Cochlear CI522+N7, OP: 30.1.2018, EA: 12.3.2018(Kanso), 2.5.2018 (N7)

  • Eine CI-Implantation führt nicht zur Änderung der Diagnose, die in der Anamnese bekannt war. Deswegen heißt z. B. bei mir weiterhin medizinisch korrekt "an Taubheit grenzende Schallempfindungsschwerhörigkeit mit Zustand nach bilateraler Cochlea-Implantation".

    De facto ist man durch den Verlust etwaigen Restgehörs physisch taub bzw. gehörlos.

  • Danke! Das heißt, bei mir wäre es jetzt "an Taubheit grenzende Schallempfindungsschwerhörigkeit mit Zustand nach unilateraler Cochlea-Implantation".

    einseitig ehemals an Taubheit grenzend, Implantation am 20.9.19, EA am 24.10.19, Nucleus 7 von Cochlear

    das andere Ohr ist normalhörend

  • Ganz genau! :)

  • Ich dachte, es gilt immer der Zustand ohne Hilfsmittel/Prothese/Implantat.

    Noch... Doch die Ministerialbürokraten des Bundes haben in Zukunft was ganz anderes vor:

    Änderung der Versorgungsmedizinverordnung

  • Schlicht und ergreifend heißt die völlige Ertaubung im der medizinischen Sprache „Surditas“. So steht’s bei mir in sämtlichen Berichten und Befunden. Sicherlich wird auf das CI hingewiesen.

    Es kommt auf den tatsächlichen „Ist-Zustand“ an, was mal war, interessiert die Behörden (ich nehme an, du willst einen Antrag auf Anerkennung einer Schwerbehinderung stellen?) recht wenig.

    Von Geburt an hochgradig schwerhörig beidseitig, im Laufe der Jahre an Taubheit grenzend schwerhörig beidseitig
    OP rechts am 31.05.2017 Uni Köln, EA am 17.07.2017, Cochlear Kanso
    links HG, zurzeit Resound Linx wegen Kompatibilität zu Cochlear

  • Ich wollte mich für meine Rückkehr in die Schule beim Integrationsfachdienst beraten lassen. Die sagten aber, dass sie das nur können und mir nur bei Maßnahmen zur Geräuschdämmung im Klassenraum o.ä. helfen können, wenn ich einen GdB 50 habe oder gleichgestellt bin. Nun will ich meine Begründung formulieren und brauchte die korrekte Formulierung.

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    das andere Ohr ist normalhörend

  • Mit einer einseitigen Taubheit und ohne weitere massiven Beschwerden gibt’s nur 20%, Gleichstellung ist 30%.
    Bei mir wurde noch nicht mal der völlige Verlust des Gleichgewichtsorganes ansatzweise angerechnet! Ich bin seit CI OP rechts ertaubt, links immer noch an Taubheit grenzend schwerhörig (HV 85%) und das schon mein Leben lang.

    Ich will dir nicht die Hoffnung und den Mut nehmen, stelle dich aber auf einen Ablehnungsbescheid ein😒.

    Hier im Forum gibt es einige Threads zum GdB und Schwerhörigkeit bzw. Taubheit.

    Von Geburt an hochgradig schwerhörig beidseitig, im Laufe der Jahre an Taubheit grenzend schwerhörig beidseitig
    OP rechts am 31.05.2017 Uni Köln, EA am 17.07.2017, Cochlear Kanso
    links HG, zurzeit Resound Linx wegen Kompatibilität zu Cochlear

  • Ich habe einen GdB 30.

    Die Gleichstellung kann mit 30 oder 40 beantragt werden, der IFD und Schwerbehindertenbeauftragte empfehlen den Antrag auch.

    Es geht mir um die Möglichkeit, Dämmmaßnahmen u.ä. zu erhalten, um dienstfähig zu bleiben. Weitere Vorteile habe ich davon ja nicht.

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    das andere Ohr ist normalhörend

  • Wenn du ohnehin schon einen GdB von 30 hast, vereinfacht das die Sache schon mal😉

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    links HG, zurzeit Resound Linx wegen Kompatibilität zu Cochlear

  • Ja, das hoffe ich. Ich habe mich heute Vormittag damit abgerackert, alles verständlich und in einer sinnvollen Reihenfolge zu formulieren. Das ist gar nicht so einfach.
    Darf man so einen Antrag eigentlich gegebenenfalls auch zu einem späteren Zeitpunkt wiederholen, falls er beim ersten Mal abgelehnt wird?

    einseitig ehemals an Taubheit grenzend, Implantation am 20.9.19, EA am 24.10.19, Nucleus 7 von Cochlear

    das andere Ohr ist normalhörend

  • Ja natürlich. Das steht jedem frei.

    Du solltest aber auf jeden Fall sämtliche medizinische Unterlagen ab OP beifügen, je mehr, umso besser😉

    Von Geburt an hochgradig schwerhörig beidseitig, im Laufe der Jahre an Taubheit grenzend schwerhörig beidseitig
    OP rechts am 31.05.2017 Uni Köln, EA am 17.07.2017, Cochlear Kanso
    links HG, zurzeit Resound Linx wegen Kompatibilität zu Cochlear

  • Bei mir ist es auch so, dass ich auf das Gehör nur 20% bekommen habe. Da bei mir aber auch psychische Probleme vorhanden sind und ich ca. 6 Monate vor Antragstellung für 6 Wochen in der Tagesklinik war und seit dem Psychopharmaka nehmen muss, habe ich die 30% und somit die Gleichstellung wegen der Psyche bekommen. Allerdings wurde nicht berücksichtigt, dass sich beides beeinflusst.

    Deshalb empfehle ich dir, bei deiner Antragstellung dich nicht nur auf die Probleme beim Hören als solches zu beschränken, sondern die damit zusammenhängenden anderen Probleme mit aufzuführen.
    Dazu ist es gut, sich etwas mehr Zeit zu nehmen und immer wenn einem was einfällt oder auffällt Notizen zu machen.

    z.B.
    - soziale Aspekte - sich immer mehr zurückzuziehen weil man nichts versteht,

    - Sinkendes Selbstvertrauen wegen häufiger Missverständnisse und Fehler

    - eventuell Angstzustände weil man eventuelle Gefahren nicht rechtzeitig wahrnimmt oder, oder, oder

    Das ist individuell verschieden

    Gruß

    Andreas

  • Bei mir ist es auch so, dass ich auf das Gehör nur 20% bekommen habe. Da bei mir aber auch psychische Probleme vorhanden sind und ich ca. 6 Monate vor Antragstellung für 6 Wochen in der Tagesklinik war und seit dem Psychopharmaka nehmen muss, habe ich die 30% und somit die Gleichstellung wegen der Psyche bekommen. Allerdings wurde nicht berücksichtigt, dass sich beides beeinflusst.

    ...wobei man nicht in Versuchung geraten soll, mathematisch vorzugehen (was ich Andreas, dem Grauhaarigen nicht unterstelle). SGB IX und die VersMedV beschreiben, dass die Haupterkrankung maßgeblich ist und weitere Erkrankungen eventuell zu einem erhöhten GDB führen. (kaputte Schulter und Ellebogen rechter Arm sind "nicht so gravierend", wie verschlissene Schulter rechts und kaputter Ellebogen links).

    Erst eine zusätzliche Funktionsbeeinträchtigung (einer Zweiterkrankung) von ≥ 20% GDB erhöht den Erst GDB um 10%. (LSG Berlin-Brandenburg L 13 SB 228/14)

    Ergibt komplizierte Einzelfälle mit viel Spielraum für subjektive Urteile der unterschiedlichen Gutachter.

    Bei alleiniger Erkrankung der Ohren wird die 4-Frequenz-Tabelle nach Rösner genommen....gemessen ohne Hilfsmittel/Implantat.

    (und auch das verstehen nicht alle Gutachter).

    VG Bernd

    links CI 532 mit Cochlear N6, 06/2017

    rechts CI 632 mit Cochlear N7, 08/2019

  • Grautvornix

    Ich wollte damit nur zum Ausdruck bringen, dass bei mir extra geschrieben wurde, dass beide Bereiche sich NICHT gegenseitig beeinflussen und deshalb nicht addiert werden. Aber ich gehe davon aus, dass es bei jeglicher Antragstellung nicht verkehrt ist, auch darzustellen, wenn sich 2 oder mehr Probleme sich gegenseitig beeinflussen und das Eine das Andere noch weiter verstärkt. Was ja durchaus mal der Fall sein kann.

    Inwieweit sich dann der Gesamt GdB dadurch erhöhen kann, weiß ich natürlich nicht .......

  • Ich wollte damit nur zum Ausdruck bringen, dass bei mir extra geschrieben wurde, dass beide Bereiche sich NICHT gegenseitig beeinflussen und deshalb nicht addiert werden.

    Ich habe das schon richtig verstanden, ich wollte nur zusätzlich ergänzen, dass die gesetzliche Regelung klar gegeben ist, der Faktor Mensch, also der Gutachter, die Schwachstelle ist.

    Natürlich ist es immer besser alle Handicaps aufzulisten und mit dem höchst möglichen GDB in die Gleichstellung zu starten, aber, so schrieb auch @SaSe, es ist nicht leicht und nicht immer nachvollziehbar.

    Beste Beispiel bin ich: vor dem ersten CI hatte ich (laut HNO-Arzt) nach Röser ein GDB von 40, bekam vom Versorgungsamt 70... (die MItarbeiterin vom IFD lacht heute noch ;))

    links CI 532 mit Cochlear N6, 06/2017

    rechts CI 632 mit Cochlear N7, 08/2019

  • Es geht bei mir nicht um einen Antrag auf GdB, sondern um Gleichstellung.

    Die Gleichstellung bezieht sich meistens darauf, um einen Arbeitsplatz zu erhalten bzw. um in den Kündigungsschutz für Behinderte zu kommen. In deinem Fall sehe ich da nicht viele Möglichkeiten.

    Auch bei der Erhöhung des GdB wegen des Gehörs, sehe ich Probleme. Da du auf der einen Seite "flotthörend" bist und die andere Seite nun taub, kann es beim zusammenrechnen der einzelnen Werte zu einem nicht befriedigendem Ergebnis kommen.

    Hier kannst du nachrechnen