Bräuchte Hilfe beim Widerspruch

  • hallo zusammen.

    Ich brauche eure Erfahrung bzw euren Rat.

    Ich muss einen Widerspruch einlegen bei meiner gesetzl. Krankenkasse und zwar geht's ums Fahrtgeld.

    Antrag wie immer ausgefüllt usw. hatte auch sonst nie Probleme.

    Diesmal verweigern diese mir alles "ambulante" Fahrten in die Klinik weit man diese scheinbar immer zuvor beantragen müsse???. Ich muss erwähnen dass ich im Januar wegen Schmerzen usw. mehrfach solche Fahrten hatte aber immer im Zusammenhang mit meinem CI.

    Ich bin dankbar für jede Hilfe.

    Mella

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    leider ist die Aussage korrekt. Fahrten ambulanter Art müssen vor Antritt genehmigt werden - sofern man die Fahrtkosten erstattet bekommen will.

    Einzige Ausnahme: du hast eine Verordnung für eine Krankenfahrt (ich glaub das war Muster 4) und den Pflegegrad 3, 4 oder 5 oder das Merkzeichen aG oder das Merkzeichen H oder das Merkzeichen B.

    https://www.kvhb.de/krankentransporte-und-krankenfahrten

  • Nun, man könnte argumentieren, Fahrten wegen akuter Schmerzen kann man nicht vorab beantragen.

    Vielleicht kann deine CI-Klinik dir noch nachträglich Bescheinigungen ausstellen, aus denen hervorgeht, dass mit jeder ambulanten Fahrt ein stationärer Aufenthalt vermieden wurde/wird. Damit kannst du auf Kulanz deiner KK hoffen. Die MHH bzw das DHZ stellen solch eine Bescheinigung bei ambulanten Terminen aus, mit denen ich einen Großteil meiner Fahrtkosten nachträglich erstattet bekomme von meiner KK.

    Implant 24RE 06/04 und 01/07, N8 seit März 2023