• Hey Ich mal eine frage an Euch. Ich weiß aber nicht ob es schon mal als Thema vor kam. Und zwar wen Op und Krank Schreibung bis erst zur plus Erstanpassung ( ca 5-6 Wochen). bei den anschließende stationären Reha tage die verteitelt auf drei Jahre sind .Wird mann ja auch Krank geschrieben. Also fällt mann dann die ersten male in Krankengeld. In Freiburg fängt die Reha tage ein Monat nach Erstanpassung 2-3 Tage und dann in immer größer werdenen Abständen. Also würde Ich die ersten paar male in Krankengeld gehen oder sehe ich es Falsch. Heist ja 6 Wochen Lohnfortzahlung und dann wieder 6 Monate warten. Weis jemand eine Antwort. Danke in voraus.

  • hallo briglang 22 .

    Anspruch auf Krankengeld besteht wenn du länger als 6 Wochen am Stück krank geschrieben bist. die Reha Tage sind nicht am Stück also besteht hier keinen Anspruch. Ich habe es so gehandhabt dass ich mich von meinem Hausarzt für dieae Tage habe krank schreiben lassen. Habe also immer ne Bestätigung geben lassen und bin dann damit zum Doc. Da ich jetzt bald 3 Tage am Stück Reha machen werde werde ich mir eine Krankmeldung vorab vom Hausarzt geben lassen und die Bestätigung nachreichen. LG Mella

  • das heisst die Reha zählen extra. Aber dachte die Klinik schreibt dich krank für die zeit. Wenn ich jetzt wieder eine Untersuchung habe bekomme ich immer von der Klink eine Krank Meldung. Also Du machst das alles übern Hausarzt Und reichts dann die Bestätigung von der Klinik das du da warst ein. Ist das nicht kompliziert?

  • Moin,

    ich war schon manchmal in der Situation, dass es an die Grenze der 6-wöchentlichen Lohnfortzahlung ging (andere Baustellen als das CI), daher habe ich mich vor Jahren schon versucht zu informieren:

    Für die Lohnfortzahlung:

    1.) Es ist so, dass Du wg.einer Krankheit in einem Halbjahr max.6 Wochen krank geschrieben sein kannst

    2.) Es ist unabhängig davon, ob das zusammenhängend war oder mit Unterbrechungen

    3.) Du kannst zwischendurch andere Krankheiten haben, für die gilt auch die Frist (6 Wochen im Halbjahr, auch hier unabhängig davon ob im Stück oder gestaffelt)

    4.) Die neue Frist (6 Monate) beginnt für jede Krankheit nach der letzten Krankschreibung

    5.) Ansonsten bei erneuter Krankschreibung für die jeweilige Krankheit wird das aufaddiert

    6.) Wenn man da nicht aufpasst, ist man u.U.schnell am Limit. Ein Gespräch mit dem Arzt ist da empfehlenswert

    Für die Reha:

    Auch ich habe die erste Reha innerhalb des ersten Halbjahres nach meiner CI-OP angetreten, und dann immer folgend. Im Nachhinein betrachtet wäre ich über die 6-Wochenregelung gekommen, da ja die Rehas im Halbjahresrythmus stattfinden. Mein AG (einer der größten in Deutschland) hätte sicherlich von der Möglichkeit der Nichtfortzahlung Gebrauch gemacht, wenn das möglich gewesen wäre. Absolut sicher weiß ich das natürlich nicht, denn: Von einer Nachfrage habe ich Abstand genommen:"Schlafende Hunde soll man ja nicht wecken" :)

    LG Konrad

    P.S.: Ich versuchte immer, das Krankengeld zu vermeiden. Erst einmal ist es mit viel Bürokratie verbunden und zweitens hat man doch einige Einbussen

    Nachtrag: Bei mir reicht es, wenn ich die Bestätigung der Klinik beim AG einreiche. Eine separate Krankmeldung war für alle 10 Rehas nicht erforderlich

    Einmal editiert, zuletzt von Konrad (1. Juni 2019 um 18:18)

    • Offizieller Beitrag

    B2 ich bekam in der Situation wie deiner auch Krankengeld für diese Reha Tage. Sprich du solltest den wisch fürs Krankgeld gleich mit nehmen den die im ICF müssen das abstempeln das du da warst usw.

  • Moin,

    B2 ich bekam in der Situation wie deiner auch Krankengeld für diese Reha Tage. Sprich du solltest den wisch fürs Krankgeld gleich mit nehmen den die im ICF müssen das abstempeln das du da warst usw.

    Kannst Du das für B2 ev.noch näher erläutern? Mir zumindest ist es nicht durchgehend klar, wie Du selber damals vorgegangen bist. Und widersprichst Du meiner Erfahrung der Lohnfortzahlung? Es wäre für mich selber wiederum interessant, ob es bei anderen Firmen/Behörden andere Vorgehensweisen gäbe.

    Danke im Voraus

    LG Konrad

  • Mit den über 6 Wochen zusammenhängend oder gestückelt kam es bei mir nicht hin, weil ich zwar paar Tage Krankengeld bezogen habe, bis Anfang November 2013, und zur Reha bin ich gefahren Ende April 2014, also da war kein halbes Jahr rum. Und trotzdem währen der Reha- 5 Wochen- habe ich normal Lohnfortzahlung gehabt, Einbußen nur bei Zulagen für Wochenenden, Feiertage, also normal.

    rechts: CI seit Sept. 2013, danach Opus 2XS (sehr gern)+ Rondo (weniger gern). Seit 7.07.2020 Sonnet 2.
    links: Schwerhörigkeit bei Otosklerose, HG von Phonak

    • Offizieller Beitrag

    Also ich bekam damals das erste CI und war 5 Wochen krank, nicht mal ganz einhalbes Jahr später war ich wieder Krank wegen dem CI weil es komplikatationen gab und die re-implantation erfolgte. Ich bekam ab der re-implantation Krankengeld. So nun war ich zwischen der Op und der erst anpassung wieder arbeiten. Für die Erstanpassung bekam ich dann 5 tage krankengeld, dann 1monat später war ich 3 Tage zur Reha in Freiburg und bekam wieder krankengeld.

    Mir wurde damals von meinr Krankenkasse der DAK gesagt das dieser Zettel für die Beantragung des Krankengeldes nur der Arzt ausfüllen kann der die Krankmeldungen erstellte. Somit musste ich mit diesen Zetteln immer in der HNO Klinik bzw. dem ICF ausfüllen lassen von wann bis wann die Krankmeldung war und auch das es Stationär war. Diese Zettel schickte ich dann an die KK und bekam dann mein Geld. Ob das heute alles noch so gilt weiß ich nicht, den das ganze ist jetzt 9 Jahre her.

    Die ersten Zettel fürs krankengeld bekam ich so weil ich von dieser Regelung nichts wusste und zu derzeit anders im Kopf hatte und als es dann ums Krankengeld der Reha Tage ging bestellte ich die schon voher bei der KK und nahm sie direkt mit ins ICF, so das es schneller ging mit dem Geld.

  • Moin Franzi,

    ich denke, Dein Post bezieht sich auf meine Nachfrage. Danke für die weitergehende Erläuterung, die deckt sich mit meinen Erfahrungen.

    Nur noch nebenbei zu Info für Interessierte: Das Thema Lohnfortzahlung ist aus Sicht des AG identisch, egal ob GKV oder PKV

    Gruß Konrad

    Korrektur:

    Ab hier

    ... dann 1monat später war ich 3 Tage zur Reha in Freiburg und bekam wieder krankengeld.

    die Reha wurde bei mir damals anders behandelt, ich bekam innerhalb der 6-Monatsfrist Lohnfortzahlung auch bis zur letzten (10.) Reha dieses Jahres

    Einmal editiert, zuletzt von Konrad (3. Juni 2019 um 17:36)