Hi SaSel,
ich hätte durch Zahlung eines Risikozuschlages den Ausschluss der HG vom Vertrag vermeiden können. Darauf hatte ich mich 1984 nicht einlassen wollen, da der Risikozuschlag (damals 20,-DM/Monat) mich genauso teuer gekommen wäre wie die Selbstzahlung des PKV-Anteils, falls ich tatsächlich Hörgeräte tragen würde. Es sind auch explizit nur Hörgeräte ausgenommen, ärztliche Behandlung und selbst Otoplastik wird anstandslos übernommen. Und CI ist ja kein Hörgerät, deshalb dürfte der SP nicht vom Leistungsausschluss erfasst werden.
Ich vertraue jetzt auf das DHZ, da die sicherlich wissen, wie sie formulieren müssen, damit weder Beihilfe noch PKV rumzicken. Meine Akte bekam extra ein entsprechendes Post-It, damit Frau Prof. Dr.... vor Abgang nochmal draufguckt.
Jedoch sollte uns gutes Hören es wert sein, zumal ich einen sehr kommunikationsintensiven Job habe und dafür gutes Hören eine Voraussetzung ist
Das kann ich so unterschreiben. Ich hätte meine HG auch für den halben Preis bekommen, wenn ich auf diverse Extras verzichtet hätte. Aber der Zugewinn an Lebensqualität durch diese Extras war deutlich, ist unbezahlbar und mir den höheren Kaufpreis allemal wert.
LG
Ulrike