Habe gerade den Bericht im Netz gefunden
Wie geht es nach der Antragstellung weiter?
Nach Eingang Ihrer Antragsunterlagen bei der Deutschen Rentenversicherung hat diese zur Klärung der Zuständigkeit einen gesetzlich festgeschriebenen Zeitrahmen von zwei Wochen. Die Klärung der Zuständigkeit erfolgt durch die Prüfung der versicherungsrechtlichen Voraussetzungen. Sollte die Deutsche Rentenversicherung nicht für Ihre Rehabilitationsleistung zuständig sein, leitet sie die Unterlagen an die zuständige Stelle (z. B. die Krankenkasse) weiter. Im Anschluss werden die persönlichen Voraussetzungen geprüft. Der sozialmedizinische Dienst der Deutschen Rentenversicherung prüft dazu die eingereichten Unterlagen und entscheidet, ob eine Rehabilitation medizinisch notwendig ist, d. h., ob bei Ihnen Rehabilitationsbedarf vorliegt.
Sind alle Voraussetzungen erfüllt, werden anhand Ihrer Diagnose und weiterer Angaben eine passende Rehabilitationseinrichtung ausgewählt und die Dauer der Rehabilitation festgelegt. Bei der Auswahl werden soweit möglich auch Ihr im Antrag formulierter Wunsch (Formular G115) und Ihre persönlichen Lebensumstände (Formular G581) berücksichtigt.
Entspricht das noch den Tatsachen. Dann müsste ich ja in 2-3 Wochen Bescheid bekommen, oder?