Hallo,
ich weiß, etwas seltsame Frage und ich weiß auch nicht, ob die Frage wirklich in den Bereich "Rechtliches" passt, wenn nicht, bitte verschieben .
Als was gilt denn nun der Soundprozessor nochnmal? Also, rein "offiziell " gesehen? Ich weiß, dass es per Definition kein Hilfsmittel ist, weil er ja an das Implantat gekoppelt ist. Ist ein SP ein "Körperersatzstück" oder eine Prothese - wenn letzteres, gilt eine Prothese automatisch als "Körperersatzstück"?
Es geht darum, dass wir gerade bei unserem Sohn ein Upgrade des Cochlear N5 auf den Cochlear N7 anstreben und ich mir unsicher bin, ob da der BE-Tarif unserer PKV greift oder nicht. In den Bedingungen sind Körperersatzstücke explizit aufgefüht.
Die Genehmigung der Beihilfe haben wir schon und klar, wir reichen Kostenvoranschlag und Rechnung auch bei der PKV ein und vermutlich/ziemlich sicher wird es auch unabhängig von dem BE-Tarif übernommen, aber falls der BE Tarif greift, könnte ich mir sicher sein, dass die Kosten dann dann auchvollständig übernommen werden. Ich bin da immer ziemlich ungeduldig und (zu) unsicher und hasse diese Wartezeiten bis zum endgültigen Bescheid.
Vielleicht kann mir ja auch jemand von den PKV + Beihilfe Erfahrenen da weiterhelfen
Viele Grüße
Katja