Patienten dürfen sich selbst ins Krankenhaus einweisen

  • Sicher interessiert das den Ein oder Anderen.

    Beim Rumsurfen drüber estolpert, war in der Vergangenheit als ein Streitthema, ich hatte da früher auch mal Probleme, die haben mich mit der Begründung, die Kasse wird das nicht zahlen, einfach wieder weggeschickt, jetzt gibt es endlich ein höchstrichterliches Urteil:

    Zitat

    (AZ: B 1 KR 26/17 R)

    Anders als das Sozialgericht Hannover hat das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen die Krankenkasse zur Zahlung nebst Zinsen verurteilt. Zu Recht, wie nun das Bundessozialgericht entschieden hat. Nach dem Urteil des höchsten deutschen Sozialgerichts hat das Krankenhaus Anspruch auf die Zahlung der Behandlungskosten.


    Den Richtern zufolge entsteht dieser Anspruch unmittelbar mit der Inanspruchnahme der Leistungen, wenn sie in einem zugelassen Krankenhaus erbracht wurden und erforderlich und wirtschaftlich waren. Außerdem sei die Einweisung durch den Kassenarzt auch außerhalb von Notfällen keine formale Voraussetzung.

    Kliniken dürfen Versicherte, die sich ohne vertragsärztliche Einweisung mit einer Akutsymptomatik vorstellen, nicht einfach ohne Untersuchung wegschicken. Dies riefe Versorgungsmängel hervor und setzte die Krankenhäuser bei der Aufnahmeprüfung unzumutbaren Haftungsrisiken aus, befand das Gericht. Eine davon abweichende Vereinbarung im niedersächsischen Landesvertrag verstoße gegen Bundesrecht.

    https://www.n-tv.de/ratgeber/Duerf…le20765196.html