Hallo,
eine Frage, ich habe ein Telefonclip vom HNO-Arzt verordnet bekommen. Da ich linksseitig mit einem Enya 3 versorgt bin und rechtsseitig ein Kanso trage. Beim Einreichen der Rechnung an meine Beihilfestelle und meine PKK wurde die Kostenübernahme abgelehnt, die Beihilfestelle beruft sich darauf, das ein Telefonclip für Hörgerät kein Hilfsmittel im Sinne der BBhV handelt und dies somit nicht beihilfefähig ist.
Meine Frage gibt es einschlägige Erfahrungen dazu, oder sollte man widersprechen?
LG Biker