Kostenübernahme Rauchmelder

  • Widerspruch einlegen !!!

    Aber das habe ich noch nie gehört, dass es Sache des Vermieters ist. Soweit ich weiss, Sache der KK und die muß zahlen.....

    Aber: ist Ländersache, und da kann es anders sein.

    Gruß Norbert

    links: Opus 2XS, Flex28; OP 14/09/2012 MHH
    EA: 05/11/2012 erfolgreich

    seit 12/06/2020 Sonnet 2

    rechts: HG (zu nichts nutze...)
    --------------------------------
    Offenbarung 21,4
    ...und der Tod wird nicht mehr sein, noch Trauer noch Geschrei noch Schmerz...

    Jesaja 35, 4-6
    Sagt den verzagten Herzen: "Seid getrost ..." ...dann werden die Ohren der Tauben geöffnet werden...

  • Hallo caseyblue,

    leg auf jeden Fall Widerspruch ein! Mir wurden in der Reha vorsorglich Argumentationshilfen für den Fall, dass die KK nicht freiwillig zahlt mitgegeben.

    Das BSG hat am 18.06.2018 geurteilt, dass Rauchmelder, die mit einer Lichtsignalanlage verbunden sind, Hilfsmittel sind, die von der Kasse zu zahlen sind (BUNDESSOZIALGERICHT Urteil vom 18.6.2014, B 3 KR 8/13 R). Auf dieses Urteil und das Hilfsmittelverzeichnis würde ich im Widerspruch verweisen.

    LG

    Sunny

    ab 15. Lebensjahr progressiver Hörverlust ohne Befund
    Mi1200 SYNCHRONY von MED-EL
    links: OP am 20.10.2017, EA 14.11.2017
    rechts: OP 02.02.2016 EA 21.03.2016

    beidseitig inzischen Generationswechsel zu Rondo 3

  • Hej caseyblue,

    die Sachbearbeiter*in Deiner Krankenkasse ist ja ganz schön frech, dichtet der Landesbauordnung einfach was dazu ... unglaublich!

    Die Landesbauordnung von Sachsen-Anhalt findest Du hier:

    http://www.landesrecht.sachsen-anhalt.de/jportal/?quell…d.psml&max=true

    Dort steht in Absatz 4 nur dies:

    (4) In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege aus Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Die Rauchwarnmelder müssen so angebracht und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Die Rauchwarnmelder sind auf Verlangen für Menschen mit nachgewiesener Gehörlosigkeit mit optischen Signalen auszustatten. Bestehende Wohnungen sind bis zum 31. Dezember 2015 dementsprechend auszustatten.

    Also nix von Kostenübernahme durch Kraka oder Vermieter und der Termin 31.12.15 legte lediglich fest, bis wann bestehende Wohnungen nachzurüsten waren.

    Also Widerspruch einlegen, Wortlaut der Landesbauordnung mitschicken, auf das von Sunny97 genannte Urteil verweisen.

    Wenn die Kraka anderer Meinung ist, soll sie die "höchstrichterlicher Rechtsprechung" doch bitte mal nachweisen (Urteil!).

    Eigentlich ist das schon eine Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde der Krankenkassen wert (https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/kranken…nkenkassen.html).

    LG vom Christian

  • Soweit ich weiß ist der Vermieter im allgemeinen dafür zuständig, dass in seiner Wohnung Rauchmelder angebracht sind.

    Im Falle von hörgeschädigten Mietern ist es aber sicher nicht so, dass der Vermieter hunderte von Euro für spezielle Rauchmelder bezahlen muss.... Welcher Vermieter vermietet denn dann noch an Hörgeschädigte.... wir wohnen in einem Einfamilienhaus und ich habe gerade einen Kostenvoranschlag eingeholt. Durch viele Etagen und mehrere Schlaf / Kinderzimmer sind das über 2500 Euro mit allem....

    Ich werde das bei der Krankenkasse einreichen.

    Das Haus ist unseres, deshalb kein Vermieter.... aber ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass das der Vermieter zahlen muss. Normale ja. Aber nicht die besonderen Rauchmelder.

    Ich würde Einspruch einlegen!

  • @caseyblue

    Dann schau auch mal hier auf der von Dir verlinkten Seite unten den wichtigen Hinweis:

    https://www.rauchmelder-lebensretter.de/rauchmelderpfl…sachsen-anhalt/

    Jetzt frag ich mich ja zum einen, von wann dieser Hinweis ist und zum anderen ob denn die Melder von Bellmann und Humantechnik etc. keine "bauproduktenrechtlich zertifizierte Rauchmelder" sind ... möglicherweise kann ich da am Wochenende jemanden interviewen ...

  • @caseyblue,

    ChrisH meint diesen Hinweis ganz unten letzer Absatz:

    Wichtiger Hinweis:

    Die seit dem 01.09.2013 in § 47 Abs.4 Landesbauordnung als Satz 3 eingefügte Vorschrift: „Die Rauchwarnmelder sind auf Verlangen für Menschen mit nachgewiesener Gehörlosigkeit mit optischen Signalen auszustatten.“ ist nicht ausführbar, weil es die dafür erforderlichen bauproduktenrechtlich zertifizierten Rauchmelder nicht gibt und solche mangels entsprechender Prüfvorschriften auch nicht in Verkehr gebracht werden dürften. Personen mit eingeschränkter Hörfähigkeit können sich über den einschlägigen Fachhandel mit speziellen Rauchmeldern und Zubehör versorgen. Die Kosten dafür muss gemäß einem Urteil des Bundessozialgerichtes vom 18.06.2014 Az. B3 KR 8-13R die zuständige Krankenkasse übernehmen.

    Ich finde es schon grotesk, wie die die/der Sachbearbeiter(in) Deiner Krankenkasse das so richtig in Abwimmeln "umformt"! Das schreit gerade zu nach Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde...

    Wichtig ist, dass Du erst mal formal Widerspruch zur Wahrung der Frist einlegst. Die Begründung kannst Du auch später nachreichen.

    Mal sehen, wie das bei mir läuft. In Berlin gilt die Rauchmelderpflicht erst ab 2020. Und ich betreibe meine alte LISA aus 2002 immer noch auf der von den "Mobilfunkern" seit 2006 beanspruchten Frequenz. Solange kein Peilwagen durch die Straße tuckert, ist das mir wurscht... :)

  • Die für Beschwerden bei Sozialversicherungen zuständige Behörde ist das Bundesversicherungsamt in Bonn?.

    Auf jeden Fall mit Verweis auf das relativ aktuelle BSG-Urteil verweisen!

    Meine private KV hat auch erst gezickt, nach einem Telefonat mit entsprechenden Verweisen auf die gesetzliche Krankenversicherung und etwas Druck (Androhung Kündigung sämtlicher Versicherungen?) ging es dann auch anstandslos, für die Beihilfekasse NRW war es gar kein Problem.

    Viel Glück, ich drücke feste die Daumen.

    LG SaSel

    Von Geburt an hochgradig schwerhörig beidseitig, im Laufe der Jahre an Taubheit grenzend schwerhörig beidseitig
    OP rechts am 31.05.2017 Uni Köln, EA am 17.07.2017, Cochlear Kanso
    links HG, zurzeit Resound Linx wegen Kompatibilität zu Cochlear

  • Hallo caseyblue,

    also die Begründung finde ich ja echt „an den Haaren herbeigezogen“ oder besser gesagt, kreativ für die AOK umgeschrieben ?

    Bitte berichte doch weiter, wie der Widerspruch (den du auf jeden Fall einlegen solltest) ausgegangen ist.

    VG Fibi

    Sohn (19 Jahre) rechts HG Linx von Resound bei hochgradiger SH

    links CI von Cochlear - OP am 04.05.2018 / EA 18.06.2018

  • Hilf dir selbst, sonst hilft dir keiner.

    Das ist leider auch heute noch Realität! Auch wenn es heute deutlich mehr Unterstützung gibt als vor 20 - 30 Jahren, es bleibt auch immer mein Motto.

  • Hallo Caseyblue,

    schade....

    Wer hat denn die Verordung ausgestellt und hattest du einen Kostenvoranschlag von einem Akustiker? Vielleicht können die noch etwas dazu schreiben?

    Obwohl auch eine Begründung des Widerspruchs ( so wie oben beschrieben mit Bezug auf die Landesbau-VO und das BSG-Urteil) durch dich meiner Meinung nach reichen müsste.

    VG Fibi

    Sohn (19 Jahre) rechts HG Linx von Resound bei hochgradiger SH

    links CI von Cochlear - OP am 04.05.2018 / EA 18.06.2018

  • @caseyblue . ..

    Ich bin mir sicher dass es bzgl. der Anlage ein Gesetz im SGB gibt.
    Ich suche es dir später raus da ich leider nicht mehr weiss aus welchem der 2 SGB es war.
    Ich hab das erst gelesen da ich eine Weiterbildung zur Pflegeberatung mache und da musste ich die ganzen Sachen lernen.

    LG Mella

  • Hier ein Musterbrief, nur erst mal zur Fristwahrung, den ich gerne verwende, weil ich erst genau wissen möchte; was wie durch den MDK entschieden wurde, bevor ich das destiliert begründen kann:

    Versicherter

    Anschrift

    Krankenkasse

    Anschrift

    Ort, den Datum

    Ihr Bescheid vom ______________________________

    Versicherungsnummer ___________________________

    Aktenzeichen / Ihr Zeichen: _______________________

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    am _____________ habe ich den oben genannten Bescheid erhalten, den Sie am ___________ erlassen haben. Darin teilen Sie mir mit, dass _________ (Wiederhole, was in dem Bescheid steht; z.B. Sie meine krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit zum _______ für beendet erklären.) ___________. Gegen diesen Bescheid lege ich hiermit fristwahrend Widerspruch ein.

    Gleichzeitig beantrage ich hiermit gemäß § 25 Abs. 1 SGB X Einsicht in sämtliche Akten, die Sie bei Ihrer Entscheidung zugrunde gelegt haben, einschließlich der Gutachten und Stellungnahmen des MDK. Bitte lassen Sie mir diese Unterlagen in Kopie zukommen. Etwaige Kosten für die Kopien übernehme ich.

    Sobald mir die angeforderten Unterlagen vorliegen, werde ich die Begründung meines Widerspruchs in einem separaten Schreiben nachreichen.

    Mit freundlichen Grüßen,

    Unterschrift


    Viel Glück!

  • Ich hänge mich hier mal an...

    Hatte einen Kostenvoranschlag und eine Verordnung über Rauchmelder mit Wecker und Co bei der Beihilfe eingereicht.

    Meine Sachbearbeiterin hat dummerweise wenig Ahnung von CI.... Die Kostenübernahme Batterien habe ich nun schon durch.

    Aber jetzt geht es weiter. Sie möchte wissen, warum denn das CI nachts ausgeschaltet wird. Ob ich das Schnarchen meines Partners nicht hören möchte. Falls es medizinisch notwendig sei soll ich ein ärztliches Attest vorlegen.

    Das ist doch solch eine Schikane. Ald hätte ich mit dieser Erkrankung nicht schon genug zu tun... ;(<X||

  • Bist Du privat versichert?


    Bei mir war das so gewesen, daß ich im CI Zentrum der Klinik, wo ich auch operiert worden bin, angefragt hatte.

    Ich wollte eigentlich nur Informationen und Auskunft darüber haben, was es so alles gibt, und was ich so brauche. ^^

    Eine Woche später hatte ich ein Paket mit Lichtwecker und drei Rauchmelder bekommen.

    Ich mußte nur noch meinen Eigenanteil bezahlen.

    Rest hatte die Krankenkasse übernommen.

    Bei mir ist es allerdings auch so, daß das CI Zentrum mir schon direkt nach der ersten OP mitgeteilt hatte, daß, sollte ich irgendwann einmal Probleme mit der Krankenkasse zum Thema CI haben, ich mich dann auch sofort an sie wenden soll.

    Bisher war noch nichts in der Richtung nötig gewesen, doch ich finde das trotzdem total toll!

    Denn da sitzen ja Leute, die mehr Ahnung von der ganzen Sache haben.


    Eventuell kannst Du Dich auch mal bei Deinem CI Zentrum in Verbindung setzen?


    Schönen Gruß

    Sheltie

    Schönen Gruß

    Sheltie

    schon als Kind Hörgeräteträger, bis zum Hörsturz 2005
    rechts: CI422(SRA), N6, Okt 2015

    links: CI522, N6, Nov 2017

    Meine Story: Das Sheltie hat nun auch ein eOhr

  • H2o7778 ich hatte auch Probleme wegen einer unwissenden Sachbearbeiterin.
    Ich habe dann ihre Bildungslücke schliessen können und dann ging es.
    (Leg ihr den Sprachprozessor auf den Tisch und frag wie man denn damit schlafen soll)
    Gruss Flocke

    Wer durch des Argwohn Brille schaut, sieht Raupen selbst im Sauerkraut. (Wilhelm Busch)


    schleichende, an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit seid 40 Jahren, beids.
    rechts:AB High Res Ultra CI HighFokus, Naida CI Q90, OP 04/2017, EA 05/2017
    Links: AB High Res Ultra CI HighFokus, Naida CI Q90, OP 05/2018, EA 06/2018
    BWZK Koblenz.

  • Ja, eigentlich müsste ich mal zu ihr hin.... aber ich ärgere mich so sehr.

    Ich finde es ehrlich gesagt unverschämt, dass sie fragt , ob ich das Schnarchen meines Partners nicht hören will... sie will ein ärztliches Attest, dass man den Sprachprozessor nachts abnimmt. Soll sie kriegen. Hab da eben schon angerufen. Die Sekretärin war auch entsetzt...

    Außerdem möchte sie wissen, was ein Rauchwächter ist..... ich werde echt verrückt...

    Gestern hatte ich ein Gespräch mit der Schulrätin. Das war nett....aber sie teilte mir mit, dass ich als Beamtin verpflichtet bin alles zu tun, um wieder dienstfähig zu werden...

    Vielleicht sollte sie das mal der Beihilfe Tante mitteilen.

    Sheltie : ich bin über die Beihilfe und privat versichert, die teilen sich das.

  • (Leg ihr den Sprachprozessor auf den Tisch und frag wie man denn damit schlafen soll)

    Mit der Bemerkung, daß so ein Kabel auch schon mal gerne empfindlich ist. ;)

    Sollte man nun mit dem SP schlafen "müssen", würde ich darauf hinweisen, daß Kabelwechsel alle x Monate (habe davon echt keine Ahnung! ^^) fällig werden könnte, das ja auch noch bezahlt werden muß.

    Und dann noch zeigen, wie leicht so ein SP mitsamt der Spule vom Kopf fallen kann, durch eine einfache Wischbewegung.

    Denn, selbst wenn man mit dem Ding am Kopf schlafen gehen sollte, so besteht die Möglichkeit, daß beim Wälzen im Bett das Teil einfach mal so abgehen könnte. Wenn man schläft, merkt man ja das nicht! 8o


    EDIT: Solltest Du da hingehen, und sehen, daß sie Brillenträgerin ist, kannst Du ja mal fragen, ob sie die Brille auch nachts anbehält.

    Und wenn nicht, dann frage doch einfach hinterher, ob sie nachts ihren Partner nicht sehen will :evil:

    Joah, ich weiß, ich habe einen Clown heute gefrühstückt.

    Aber manchmal, dann könnte ich :evil: - echt!


    Schönen Gruß

    Sheltie

    Schönen Gruß

    Sheltie

    schon als Kind Hörgeräteträger, bis zum Hörsturz 2005
    rechts: CI422(SRA), N6, Okt 2015

    links: CI522, N6, Nov 2017

    Meine Story: Das Sheltie hat nun auch ein eOhr

  • Ja, an die Brille hatte ich auch gedacht.

    Aber es genügt der Hinweis, dass der SP laut Hersteller jede Nacht in die Trockenbox soll.

    Solchen impertinenten Personen muss man ganz kühl und sachlich-logisch entgegentreten.

    Implant 24RE 06/04 und 01/07, N8 seit März 2023