Kostenübernahme FM-Anlage abgelehnt

  • Hallo zusammen,


    am 4.5.18 habe ich nach einer Arbeitsplatzbesichtigung durch den Integrationsfachdienst und den Schwerbehindertenbeauftragten der Firma, bei der ich seit 15 Jahre arbeite, beim Integrationsamt einen Antrag auf Kostenübernahme für eine FM-Anlage gestellt. Das Integrationsamt leitete meinen Antrag an die RV weiter, mit dem Hinweis, sie seien nicht zuständig, da ich eine Reha beantragt habe. Die RV lehnte die Kostenübernahme mit der Begründung ab, dass die FM-Anlage der Zielsetzung Rechnung trage, ein Grundbedürfnis der Kommunikation zu erfüllen und somit die Krankenkasse für die Kostenübernahme zuständig sei. "Möglicherweise benötigen Sie zur Grundversorgung im Alltag bzw. in jeglicher beruflicher Tätigkeit höhere als die von Ihrer Krankenkasse gezahlten Beträge." :cursing:

    Weiß jemand, ob es in ähnlichen Fällen Gerichtsurteile gibt?


    Ich sage schon mal hoffnungsvoll 'danke für die Tipps'

    Grüßle Paula

    Einmal editiert, zuletzt von Paula (25. Juni 2018 um 05:18)

  • Hallo Paula,

    Das Integrationsamt ist zuständig! Die Reha hat nichts mit der Beantragung der fm-Anlage zu tun. Ich würde umgehend Widerspruch beim Amt einlegen, mit der Begründung, du brauchst die fm für die Arbeit und keinesfalls für den privaten Bereich. Rein offiziell muss die fm auch am Arbeitsplatz bleiben, d.h. du dürftest diese nicht mit nach Hause nehmen.

    Hartnäckig bleiben und auch den Betriebsrat mit ins Boot nehmen. - Davon war doch sicherlich auch ein Vertreter bei der Arbeitsplatzbegehung dabei?

    Greetz

    Martina

    Implant 24RE 06/04 und 01/07, N8 seit März 2023

  • Hallo Paula,

    Ich würde auch umgehend Widerspruch einlagen. Urteile sind mir keine bekannt. Ich selbst habe in so einem Fall (war HG-Zuzahlung) dann noch argumentiert, dass bei Ablehnung Arbeitsassistenz erforderlich ist als Mitschreibekraft o.ä. Da hat man dann oft eingelenkt und die RV hat die Zuzahlungen übernommen. Arbeitsassistenz summiert sich schnelle auf einige 1000€ mtl.

    Lg Sabine

    durch Masernerkrankung im Kleinkindalter progrediente Schwerhörigkeit beidseits, rapide Verschlechterung in letzten Jahren,

    li: HG Siemens Motion P, re: CI - Cochlear CI522+N7, OP: 30.1.2018, EA: 12.3.2018(Kanso), 2.5.2018 (N7)

  • Falls Du Hilfe benötigst bei der Ausformulierung des Wiederspruchs, da hat mir der Integrationsfachdienst für Hörgeschädigte sehr weitergeholfen. Bei mir wurden die Kosten dann geteilt. Der Arbeitgeber hat 200 Euro für ein HG kompatibles Telefon ausgegeben und die RV hat den Rogr Pen mit Compilot für Besprechungen und Fortbildungen bezahlt.

    Unterstützung kann man sich auch für relativ wenig Geld beim SOVD oder ähnlichen holen.

    Viel Erfolg!

    Mi 1200 Synchrony Flex 28 re. OP 13.11.2018 Helios Hildesheim. Seit juli 2020 Sonnet 2

    MI 1250 Synchrony 2 Flex 28 li. OP 29.08.2019 Helios Hildesheim.Sonnet 2

  • Hallo Paula,

    Ich habe gerade meinen damaligen Bewilligungsbescheid in den Händen. Kam vom Sozialamt des Arbeitsortes ( nicht mein Wohnort), Abteilung : Örtliche Fürsorgestelle/ Hilfen für schwerbehinderte Menschen im Arbeitsleben. Rechtsgrundlage:

    Sozialgesetzbuch (SGB) Neuntes Buch (IX) - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen: Paragraphen Abs. 5 und 102 Abs. 3 Nr 1a

    Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung (SchwbAV): Leistungen an Schwerbehinderte Menschen- technische Arbeitshilfen - Paragraph 19

    Vorausgegangen war ein Termin mit Begehung meiner Arbeitsplätze innerhalb meiner Abteilung mit dem Schwerbehindertenvertreter, dem Intergrationsfachdienst , der Abteilungsleiterin und mir.

    Viel Erfolg!

    Implant 24RE 06/04 und 01/07, N8 seit März 2023

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Paula,

    ich habe dir ja schon im Schwerhörigen-Forum etwas geschrieben.

    Hast du eine Reha beantragt oder wurde die Reha schon begonnen?

    Dann ist es tatsächlich so, dass die RV zuständig ist (ich musste diese Erfahrung auch machen -- wenn 1/2 Jahr nach Rehabeendigung ein Hilfsmittel für den Arbeitsplatz beantragt wird, dann ist die RV als Kostenträger der Reha zuständig!).

    Jedoch ist die Ablehnung der RV nicht zulässig. Da das Integrationsamt den Antrag weitergeleitet hat, muss die RV gemäß SGB 9, §14 als zweitangegangener Rehabilitationsträger über den Antrag entscheiden -- unabhängig davon, ob die RV tatsächlich zuständig ist. Die Prüfung des Antrags muss unter Einbeziehung aller möglichen Kostenträger erfolgen, d.h. die RV hätte prüfen müssen, ob du die Indikationen der GKV für die Kostenübernahme der FM erfüllst (wenn sie die GKV als zuständigen Kostenträger sehen).

    https://rsw.beck.de/aktuell/meldun…gleitung-zahlen

    ist ein Fall, wo die Krankenkasse die Kosten für eine Schulbegleitung zahlen musste, weil sie zweitangegangener Rehabilitationsträger gewesen ist.

    https://www.anwalt24.de/urteile/bsg/20…/b-8-so-12_12-r

    ist das Urteil, was besagt, dass der zweitangegangene Rehabilitationsträger bei Vorliegen der Kostenübernahmevoraussetzungen EINES Rehabilitationsträgers, auch wenn er sich selbst nicht zuständig sieht.

    Kurzum: die Zuständigkeit (oder eher das Zuständigkeitsgerangel) ist für dich vollkommen irrelevant. Der zweitangegangene Rehabilitationsträger muss entscheiden. Die Ablehnungsbegründung der DRV, dass sie nicht zuständig ist, ist nicht rechtens. Daher: Widerspruch einlegen. Auf 314 SGB IX verweisen. Die Gebrauchsvorteile für den beruflichen Alltag herausarbeiten und klar machen, dass du die FM NUR für das Arbeitsleben benötigst, ein ausreichender Funktionsausgleich der Hörbeeinträchtigung durch CI (und Hörgerät?) gegeben ist.

    Du kannst auch den Integrationsfachdienst um Hilfe bitten... oder den Schwerbehindertenvertreter deines Arbeitgebers.

    Viel Erfolg!

  • Danke Muggel,

    ich habe heute erst mal den Widerspruch per Einschreiben an die RV geschickt, mit dem Hinweis, dass ich die Begründung separat versende. Ich werde nun am Wochenende ganz in Ruhe alles ausformulieren. Ja, CI und HG. Vielen Dank nochmal ??‍♀️

    Grüßle Paula