Hallo zusammen,
am 4.5.18 habe ich nach einer Arbeitsplatzbesichtigung durch den Integrationsfachdienst und den Schwerbehindertenbeauftragten der Firma, bei der ich seit 15 Jahre arbeite, beim Integrationsamt einen Antrag auf Kostenübernahme für eine FM-Anlage gestellt. Das Integrationsamt leitete meinen Antrag an die RV weiter, mit dem Hinweis, sie seien nicht zuständig, da ich eine Reha beantragt habe. Die RV lehnte die Kostenübernahme mit der Begründung ab, dass die FM-Anlage der Zielsetzung Rechnung trage, ein Grundbedürfnis der Kommunikation zu erfüllen und somit die Krankenkasse für die Kostenübernahme zuständig sei. "Möglicherweise benötigen Sie zur Grundversorgung im Alltag bzw. in jeglicher beruflicher Tätigkeit höhere als die von Ihrer Krankenkasse gezahlten Beträge."
Weiß jemand, ob es in ähnlichen Fällen Gerichtsurteile gibt?
Ich sage schon mal hoffnungsvoll 'danke für die Tipps'
Grüßle Paula