• Hallo zusammen,

    wollte hier mal was loswerden. Zahle jetzt seit Jahren den ermäßigten Rundfunkbeitrag von 17,49 Euro, meine Exfrau, mit der ich jahrelang zusammengewohnt habe, war bei mir mit eingetragen.

    Nun wohne ich seit einem dreiviertel Jahr mit meiner neuen Freundin zusammen, wobei sie und ich anfangs jede für sich ihren Beitrag geleistet haben, ich den ermäßigten, sie den vollen da normalhörend. Nun habe ich GEZ geschrieben, dass die Wohnung bereits von mir gezahlt wird und meine Freundin für dieselbe Wohnung nicht auch noch zahlen muss. Antwort der GEZ: Kündigung!! meines Kundenkontos, Beibehaltung ihres mit voller Gebühr, und ich bin jetzt "bei ihr mit drin". Begründung: Sie ist normalhörend, "nur" meine Freundin, also nicht verpartnert oder verheiratet, also haben wir ab jetzt den vollen Beitrag von über 50 Euro zu zahlen! Ist das rechtens?!?

    Vielleicht hat hier ja jemand ähnliche Erfahrungen, freue mich auf eure Antworten :)

    Ja genau so, aber anders!

    (li. Resound HG, re. CI seit 2009, Nucleus 7 seit 2017)

  • Hallo MoniK ob das Rechtens ist darüber streiten sich noch einige , auf jeden Fall wird es so gehandhabt.
    Was zählt ist der Haushalt, wenn zwei Personen in einem Haushalt gemeldet sind wovon einer Voll Gebührenpflichtig ist, wird dieses auch berechnet. Ich finde das eine Riesensa......
    Habe mich auch schon mit denen rumgestritten. :evil:
    Gruss Flocke

    Wer durch des Argwohn Brille schaut, sieht Raupen selbst im Sauerkraut. (Wilhelm Busch)


    schleichende, an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit seid 40 Jahren, beids.
    rechts:AB High Res Ultra CI HighFokus, Naida CI Q90, OP 04/2017, EA 05/2017
    Links: AB High Res Ultra CI HighFokus, Naida CI Q90, OP 05/2018, EA 06/2018
    BWZK Koblenz.

  • Komisch, ich zahle nur den ermäßigten Satz, obwohl alle anderen hier voll gut hören.......

    Ob es daran liegt, weil ich der einzige Geldesel bin ??

    gruß Norbert

    links: Opus 2XS, Flex28; OP 14/09/2012 MHH
    EA: 05/11/2012 erfolgreich

    seit 12/06/2020 Sonnet 2

    rechts: HG (zu nichts nutze...)
    --------------------------------
    Offenbarung 21,4
    ...und der Tod wird nicht mehr sein, noch Trauer noch Geschrei noch Schmerz...

    Jesaja 35, 4-6
    Sagt den verzagten Herzen: "Seid getrost ..." ...dann werden die Ohren der Tauben geöffnet werden...

  • wenn die andern nicht Gebührenpflichtig sind bist Du der Dumme 8o8o

    Gruss Flocke

    Wer durch des Argwohn Brille schaut, sieht Raupen selbst im Sauerkraut. (Wilhelm Busch)


    schleichende, an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit seid 40 Jahren, beids.
    rechts:AB High Res Ultra CI HighFokus, Naida CI Q90, OP 04/2017, EA 05/2017
    Links: AB High Res Ultra CI HighFokus, Naida CI Q90, OP 05/2018, EA 06/2018
    BWZK Koblenz.

  • Komisch, ich zahle nur den ermäßigten Satz, obwohl alle anderen hier voll gut hören.......

    Ob es daran liegt, weil ich der einzige Geldesel bin ??

    gruß Norbert

    Es hieß wenn wir verheiratet sind gilt der ermäßigte Beitrag, solange wir "nur" zusammen leben, egal ob als Partner oder nicht, zahlen wir den vollen X/

    Gruß, Moni

    Ja genau so, aber anders!

    (li. Resound HG, re. CI seit 2009, Nucleus 7 seit 2017)

  • Bin mir nicht sicher, ob derjenige zahlen muss dem das TV gehört.

    Einfach wird denke ich nicht, da mir ein Fall bekannt ist wo das Haus auf Erwachsene Kind übertragen wurde, tat sie GEZ auch nicht so einfach die Gebühr von Eltern auf Erwachsene Kind umwandeln. Scheinbar nehmen sie immer den höheren Betrag! Da müsste denke am besten vom Rechtsanwalt helfen/beraten lassen.

    Gruß

    Wallaby

  • Ich habe nun nachgeschaut in meinem Bescheid. Dort in der Anlage "Auflagen und Hinweise für die Ermäßigung des Rundfunkbeitrages" heisste es:
    1. Die Ermäßigung des Rundfunkbeitrages gilt innerhalb einer Wohnung für den Antragsteller, dessen Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartner. Leben weitere volljährige Mitbewohner in der Wohnungist eine Ermäßigung des Rundfunkbeitrages für die Wohnung nicht möglich. In diesem Fall ist der volle Rundfunkbeitrag zu zahlen.

    Es ist auch völlig egal ob du einen TV hast. Was zählt ist die Wohnung und wer dort gemeldet ist.

    Die Info bekommt die GEZ vom Einwohnermeldeamt. Wenn ihr da doppelt bezahlt habt würde ich es mit einer Rückforderung der zuviel bezahlten Gebühren versuchen.
    Gruss Flocke

    Wer durch des Argwohn Brille schaut, sieht Raupen selbst im Sauerkraut. (Wilhelm Busch)


    schleichende, an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit seid 40 Jahren, beids.
    rechts:AB High Res Ultra CI HighFokus, Naida CI Q90, OP 04/2017, EA 05/2017
    Links: AB High Res Ultra CI HighFokus, Naida CI Q90, OP 05/2018, EA 06/2018
    BWZK Koblenz.

  • Ich habe nun nachgeschaut in meinem Bescheid. Dort in der Anlage "Auflagen und Hinweise für die Ermäßigung des Rundfunkbeitrages" heisste es:
    1. Die Ermäßigung des Rundfunkbeitrages gilt innerhalb einer Wohnung für den Antragsteller, dessen Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartner. Leben weitere volljährige Mitbewohner in der Wohnungist eine Ermäßigung des Rundfunkbeitrages für die Wohnung nicht möglich. In diesem Fall ist der volle Rundfunkbeitrag zu zahlen.

    Es ist auch völlig egal ob du einen TV hast. Was zählt ist die Wohnung und wer dort gemeldet ist.

    Die Info bekommt die GEZ vom Einwohnermeldeamt. Wenn ihr da doppelt bezahlt habt würde ich es mit einer Rückforderung der zuviel bezahlten Gebühren versuchen.
    Gruss Flocke

    Danke für deine Antwort!

    Ich bekomme tatsächlich meinen gezahlten Beitrag zurückerstattet :thumbup: LG, Moni

    Ja genau so, aber anders!

    (li. Resound HG, re. CI seit 2009, Nucleus 7 seit 2017)

  • Hallo,

    nur mal nebenbei bemerkt:

    Die zurecht viel gehasste "GEZ" (Gebühreneinzugszentrale) gibt's (seit 2013) nicht mehr. Die heißen nun "Beitragsservice von ARD ZDF+Deutschlandradio". Der Name ist harmloser, bringt den Öffentlichen aber viel mehr Kohle, die denen aber wohl immer noch nicht langt...

    LG Konrad

  • Bei mir im aktuellen Steuerbescheid steht GEZ.......

    Gruß Norbert

    links: Opus 2XS, Flex28; OP 14/09/2012 MHH
    EA: 05/11/2012 erfolgreich

    seit 12/06/2020 Sonnet 2

    rechts: HG (zu nichts nutze...)
    --------------------------------
    Offenbarung 21,4
    ...und der Tod wird nicht mehr sein, noch Trauer noch Geschrei noch Schmerz...

    Jesaja 35, 4-6
    Sagt den verzagten Herzen: "Seid getrost ..." ...dann werden die Ohren der Tauben geöffnet werden...

  • In den Briefen mit der Zahlungsaufforderung steht immer ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice. Von mir aus hätten sie gleich beim Kürzel GEZ bleiben können, dieser "Service" ist eigentlich ein Witz.

  • Ja, in der detailierten Auflistung.

    Gruß Norbert

    links: Opus 2XS, Flex28; OP 14/09/2012 MHH
    EA: 05/11/2012 erfolgreich

    seit 12/06/2020 Sonnet 2

    rechts: HG (zu nichts nutze...)
    --------------------------------
    Offenbarung 21,4
    ...und der Tod wird nicht mehr sein, noch Trauer noch Geschrei noch Schmerz...

    Jesaja 35, 4-6
    Sagt den verzagten Herzen: "Seid getrost ..." ...dann werden die Ohren der Tauben geöffnet werden...

  • Moin Norbert,

    vllt.kriegst ja einen anderen Steuerbescheid als ich (bei mir werden die jedenfalls niemals erwähnt), aber ich wüsste nicht, was die "Gebühren" von den Raubrittern in einem Steuerbescheid für "nicht Selbstständige" verloren hätten

    Ev.hast Du als Unternehmer/Selbstständiger ein Büro, für das Gebühren zu entrichten sind. Wenn da allerdings dann GEZ steht solltest da mal nachfragen, was das denn soll. Den "Verein" gibbet nimmer

    In den Briefen mit der Zahlungsaufforderung steht immer ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice. Von mir aus hätten sie gleich beim Kürzel GEZ bleiben können, dieser "Service" ist eigentlich ein Witz.

    Ein schlechter Witz, wenn man bedenkt, dass die durch die Umstellung eh schon das doppelte einnehmen, und den Hals immer noch nicht voll kriegen

    LG Konrad

  • Ein schlechter Witz, wenn man bedenkt, dass die durch die Umstellung eh schon das doppelte einnehmen, und den Hals immer noch nicht voll kriegen

    LG Konrad

    hast du da Fakten dazu?

    Die Namensänderung fand Ende 2012 statt damals zählte man 17,98€ heute zählt man 17,50€

    Bin ja kein Mathematiker aber bisschen rechnen kann ich, am Betrag hat sich nichts geändert nur an der Tatsache das mehr Menschen Gebühren zahlen müssen weil sie nicht mehr durch das neue netzt fallen. das sich dadurch die Einnahmen an Gebühren verdoppelt hat, bezweifle ich, lass mich aber gerne belehren.

    https://de.statista.com/infografik/228…undfunkbeitrag/

    10.2018 ertaubt, 02.2019 bilaterale Implantation, 03.2019 bilaterale Versorgung mit Cochlear Nucleus 7, soweit zufrieden.

  • Moin fe_bart,

    das sich dadurch die Einnahmen an Gebühren verdoppelt hat, bezweifle ich, lass mich aber gerne belehren

    Netter Link, der Statistik kann man glauben oder nicht. Das Ziel der "Öffentlich Rechtlichen" war doch wohl, dass durch die Umstellung wesentlich mehr Gebühren eingenommen werden. Ob der Faktor 2 oder auch nur 1,5 ist, na ja. Nun zahlt jeder, der im Einwohnermeldeamt gemeldet ist, die Gebühr für seine Wohnung, obwohl bei dem ein oder anderen noch nicht mal ein Gerät zum Empfang vorhanden ist. Der Schuss geht nun wohl aber nach neuer Rechtsprechung nach hinten los, da Zweitwohnungen von der Zahlung befreit werden müssen.

    Davon abgesehen widerspricht es dem Rechtsempfinden vieler Menschen, einen Dienst nicht einfach abbestellen zu können. Allein die Möglichkeit dazu fehlt. Ebenso fehlt die Möglichkeit der Einflussnahme durch den Gebührenzahler

    Jahrelang sind überteuerte Fernsehrechte für Fußball-WM/EM oder Olympische Spiele Winter/Sommer erworben worden, die z.B.m.E.nicht nötig wären. Wer das unbedingt sehen will, soll sich das doch beim PayTV ordern. FIFA und IOK sind einfach immer nur unverschämt. Da haben wir dann schon ordentlich Spielraum und können mit dem Gebührenzahlergeld etwas Vernünftigeres anfangen, das dem Bildungsauftrag entspricht. Da wundert man sich noch über den Zorn der Konsumenten?

    Auch ist es für mich unverständlich, das es trotz der Milliarden an Gebühren immer noch nötig ist, bis 20:00 Uhr permanent lästige Werbung auszustrahlen. Wo ist da die Differenz zu den Privaten?

    Ach und Last but not least gibt's ja noch das "Geheim-Papier", Kosten: 120.000,-€, das das Image der ARD aufpoliert soll

    Na dann macht mal schön. Überall in der Wirtschaft wird rationalisiert. Nur beim "Öffentlich Rechtlichen Rundfunk" gönnt man sich viele Landesanstalten mit eigenem Programm. Sinnvoll?

    LG Konrad

    P-S.: Bist Du ev.selber betroffen, weil Mitarbeiter?

  • Es zahlt nicht jeder, der im Einwohnermeldeamt gemeldet ist. Es zahlen Haushalte und in einem Haushalt können mehrere Personen enthalten sein. Nebenbei zahlen ja nun seit der Reform viele Studenten nicht mehr, weil sie bei ihren Eltern oder in einer WG wohnen. Früher musste man da meist trotzdem noch zahlen, sodass es innerhalb eines Haushaltes durchaus mehrfache Gebühren eingenommen wurden.

    Insofern kommt der Link (Statista ist übrigens ein seriöser Link...) schon hin, es fallen viele Beitragszahler auch raus. Eine Verdoppelung ist da utopisch.