GdB 20 bei einseitiger Taubheit - bietet jemand mehr? ;-) Oder: lohnt sich ein Widerspruch?

  • Na, dann sputet mal schön mit den Anträgen:

    In der Neuen Osnabrücker Zeitung - NOZ - las ich heute; dass der Sozialverband VdK darüber informierte, dass die Bundesregierung plant die Anerkennung der Schwerbehinderungen noch weiter zu verschärfen:

    Der Grad der Behinderung sol künftig nur noch mit ausgleichendem Hilfsmittel - sofern verfügbar und medizinisch indiziert- bewertet und bemessen werden. Begründet wird das u. a. mit dem medizinischen Fortschritt...

    Was für ne Schnapsidee... So langsam sollte auch beim letzten Mohikaner angekommen sein, wohin dieses Land marschiert - auch wenn es den meisten von Euch vergleichsweise noch gut geht...

  • Moin Jochen,

    In der Neuen Osnabrücker Zeitung - NOZ - las ich heute; dass der Sozialverband VdK darüber informierte, dass die Bundesregierung plant die Anerkennung der Schwerbehinderungen noch weiter zu verschärfen:


    Der Grad der Behinderung sol künftig nur noch mit ausgleichendem Hilfsmittel - sofern verfügbar und medizinisch indiziert- bewertet und bemessen werden. Begründet wird das u. a. mit dem medizinischen Fortschritt...

    Hast Du dafür noch andere belastbare Hinweise irgendwo gefunden? Ein Abweichen von den gängigen Verfahren würde viele andere Benachteiligte auch treffen, nicht "nur" uns. Daher von allgemeinem Interesse


    LG Konrad

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    bisher ist die Schwerhörigkeit die einizge Sinneseinschränkung, bei der der GdB ohne Hörhilfen gemessen wird. Für Beeinträchtigungen im Sehen wird der GdB stets MIT Sehhilfen gemessen.

    Hintergrund dieser ganzen Sache ist die Feststellung, dass Behinderung nicht eben nur eine medizinische Angelegenheit ist, die sich in Veränderungen der Körperfunktionen und Körperstrukturen zeigt, sondern auf verschiedenen Faktoren basiert, u.a. auch sozial-psychologische Faktoren. Grundlage ist die so genannte International Classification of Functioning, ICF.

    So zeigt z.B. die Diagnose oftmals nicht, wie stark eine Beeinträchtigung tatsächlich ist. So gibt es Personen mit Spina Bifida, die nur eine kleine offene Stelle am Rückenmark hatten und diese mit einer OP geschlossen wurde, aber auch Personen, die dadurch eine angeborene Querschnittslähmung mit sämtlichen Nebenwirkungen haben. Von gehend mit keinen oder geringfügigen Einschränkungen bis zu Gehunfähigkeit ist alles möglich. Daher ist man dazu über gegangen, nicht alleine die (medizinische) Diagnose zu betrachten, sondern die Auswirkungen dieser.
    Diese, in meinen Augen grundsätzlich gute Intention, soll nun auch Einzug in die Versorgungsmedizinischen Grundsätze und damit in die GdB - Berechnung nehmen. Grundsätzlich gut, jedoch an vielen Stellen problematisch. Dies weiss jeder Hörgeschädigte, denn die "Kabinentests" zeigen oft nicht, wie gut jemand im Alltag hört. 100% Einsilber in Ruhe sagen nicht, dass man im Alltag, insbesondere im Störlärm ausreichend versteht. Auch kann es sein, dass jemand mit 80% Einsilberverstehen in Ruhe deutlich mehr im Störschall versteht, weil er / sie gut im Absehen ist und somit das Nicht-Verstehen kompensieren kann, während der/diejenige, die 100% Einsilberverstehen in Ruhe hat im Störschall nichts versteht.

    Prinzipiell finde ich den Einzug der ICF in die Versorgungsmedizinischen Grundsätze gut und unterstütze ihn, allerdings nicht, solange noch geeignete Testverfahren fehlen, die die Einschränkungen im tatsächlichen Alltag widerspiegeln.

    Nachtrag: Ich habe gerade die Stellungnahme des VdK gelesen. Dieser kann ich nur vollumfänglich zustimmen und diese besagt (allgemein formuliert) u.a. die Punkte, die ich hier aufgeführt habe.

  • ICF hin und her .... Das Ganz läuft mir auf eine wahrscheinlicher werdende Aushöhlung der Schutzfunktion der Heilungsbewährung im Rahmen der weiteren Überarbeitung der fachspezifischen Begutachtungsgrundsätze.

    Die "differenzierte" Beurteilung der Auswirkung alltäglicher Einschränkungen bei unterschiedlichen Menschen mit gleicher Diagnose wird meiner Meinung nach noch zu Ungerechtigkeiten führen.

    Und welche Auswirkungen sind für "Alt-Fälle" zu erwarten?

  • Für Alt-Fälle bedeutet das:

    Stellt der Betroffene einen Antrag auf Verschlimmerung muss neu berechnet und beurteilt werden zu den neuen Rahmenbedingungen und kann so auch einen niedrigeren GdB erhalten (selbst wenn es sich um eine weitere Erkrankung handelt).

    Im Umkehrschluss bedeutet das aber auch, das diejenigen die keinen Antrag auf Verschlimmerung stellen ihren GdB behalten, da zum damaligen Zeitpunkt so entschieden wurde.

    Maßgeblich ist immer die Gesetzeslage bei Antragstellung. Also aufgepasst und vorher gut überlegen bzw. Bberaten lassen!

    Lieben Gruss Babsy ?

    Links: normal hörend
    Rechts: CI Nucleus 6 Cochlear
    EA: 30.11.2015

  • Das sind doch immer alles Gummiband- Paragraphen. Auslegungssache und an welchen Mitarbeiter man gerät.

    Ich hatte vor ner Weile einen Antrag auf Lichtsignalwecker gestellt. Abgelehnt mit der Begründung:

    Ich kann ja mit HG noch gut hören. Wer bitte schläft mit HG?

    An solchen Stellen sollten Leute sitzen die sich da auch reinversetzen können.

    Das ist bei der Schwerbehinderung nicht anders.

    VG Ute

  • Da hast du recht, Tschiutschiu. Meinen Antrag auf (Hör)Verschlimmerung, vor Jahren, hat ein .... Gynäkologe bearbeitet. Weil ich direkt nachgefragt habe, wer so was von sich gegeben hat. Alles klar. und das schlimme war damals, ich kam nicht gegen an, erstmal.

    rechts: CI seit Sept. 2013, danach Opus 2XS (sehr gern)+ Rondo (weniger gern). Seit 7.07.2020 Sonnet 2.
    links: Schwerhörigkeit bei Otosklerose, HG von Phonak

  • Dieses Video mit Christine Prayon beschreibt die Zustände von Politik und Bürgen janz jut :) :

    Direkt-Link zu Video auf YouTube: Im Studio: Christine Prayon | EXTRA 3 | NDR

  • guten Morgen ? mein GDB war von 1995 bis 2001 50% bei einseitig taub und andere Seite leicht Hörbehindert. Nach weiteren Ops habe ich Neufeststellung eingereicht und kam auf 60%.

    Jetzt liege ich bei 70 % unbegrenzt, ist aber etwas anderes wie Ohren dazu gekommen.

    VG Ute

  • Hallo,

    ich war schon länger nicht mehr hier unterweg, aber ich hatte ja versprochen noch zu erzählen was aus unserem Widerspruch geworden ist.. nämlich nix - wie befürchtet. Es ist bei GDB 20 geblieben. Schade, aber ist dann so, einen Versuch war es allemal wert :)

    LG

  • Gut Nana, das ist Eure Entscheidung! Ich hätte keine Skrupel gehabt, nach einen erneuten Widerspruch-Verfahren vorm Sozialgericht zu klagen. Ich bin nach wie vor der Meinung, dass Euch der Staat Steuervorteile ab GdB 50 vorenthält... Zumal gerade bei Kindern sehr häufig fehlerhaft unterbewertet wird.....

    Zur Zeit wird die Versorgung-Medizin-Verordnung neu novelliert, in der die Begutachtungsgrundsätze für den GdB geregelt sind. Es wird also in den nächsten Jahren nicht besser werden - u. a. Stichwort "Aushöhlung der Heilungsbewährung" ....

  • Leider sieht das jedes Versorgungsamt anders und das finde ich so „verwerflich“. Wozu gibt es denn die gutachterlichen Richtlinien....

    @jochen, vor langer Zeit hatte ich es tatsächlich mal gewagt, vors Sozialgericht zu ziehen ( ein Gutachter mit Psychiatrischer Fachrichtung hatte im Gutachten festgestellt, dass sich das Hören verbessern wird). Was ich dort erlebt habe, glaubt mir kein Mensch. Der Richter und die Dame vom VA hatten sich schon abgesprochen, bevor sie überhaupt in den Saal kamen......die Nerven hätte ich mir gern gespart.

    VG Fibi

    Sohn (19 Jahre) rechts HG Linx von Resound bei hochgradiger SH

    links CI von Cochlear - OP am 04.05.2018 / EA 18.06.2018

  • Das glaube ich Dir aufs Wort, weil es wirklich solche Kungeleien gibt; wie ich schon selbst erleben musste. Eigentlich schon traurig, das man sich mitunter wirklich mit solchen inkompetenten Leuten rumärgern muss, obwohl von der Sache her sehr viel abhängen kann.