Hallo Leute,
ich bin Beamtin und habe wahlärztliche Leistungen genommen. Nun hat meine Krankenkasse die Rechnung dem Gutachter gesandt. Laut Gutachten werden einige Gebührenziffern nicht erstattet. Nun habe ich Widerspruch eingereicht. Ich habe die Mitteilung des Gutachtens an die Abrechnungstelle geschickt. Die haben mir eine Begründung geschickt, welche ich noch der Krankenkasse einreichen muss. Auch in der Begründung steht: Mit Abschluss des Wahlleistungsvertrags haben Sie zur Kenntniss genommen, dass eventuell Restkosten verbleiben können. Nun wortwörtlich steht dies nicht im Vertrag. Ich bin seit über 35 Jahren bei dieser Krankenkasse, und habe immer meine wahlärztliche Leistungen voll erstattet bekommen. Es bleibt mir ein Restbetrag von 453 € hängen und dies ist verdammt viel Geld.
Ebenfalls im Schreiben steht, dass der Professor nicht mehr bereit ist weitere Erläuterung und Stellungnahme geben will.
Was soll ich tun?? Rechtsanwalt einschalten??
Was genau für die Operation abgerechnet werden kann und darf, weiß ja der Patient nicht.
Ich würde mich über eure Ratschläge freuen.
Danke
Liebe Grüße
Gabi